Das Stadthotel Best Osuna Hotel in Madrid, Spanien, wurde im Jahr 2022 modernisiert. Es verfügt über 169 Zimmer und 146 Doppelzimmer, die von einem mehrsprachigen Personal betreut werden. Zur Ausstattung gehören ein schöner Garten, ein Spielplatz, ein TV-Raum, ein Konferenzraum, WLAN, ein Businesscenter und eine Raucherzone. Das Hotel bietet auch behindertengerechte Einrichtungen, 4 rollstuhlgerechte Zimmer und einen eigenen Shuttlebus.
Das Hotel ist von einem ruhigen Garten umgeben und bietet einen kostenfreien Shuttle-Service zum Messezentrum und zum Flughafen. Einkaufsmöglichkeiten sind ca. 50 m entfernt und die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel befindet sich in ca. 20 m Entfernung.
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, Balkon, Doppelbett oder Sofabett, Safe, Minibar, Schreibtisch, Telefon, TV mit Satelliten-/Kabelempfang, WiFi, und ein Badezimmer mit Dusche, Badewanne und Bidet. Familien- und Nichtraucherzimmer sind verfügbar.
Das gastronomische Angebot umfasst ein Café und verschiedene Restaurants, die Vollpension anbieten. Es werden täglich ein reichhaltiges Frühstücksbuffet und ein Abendmenü serviert. Getränke sind gegen Gebühr erhältlich.
Das Hotel bietet eine Außenpoolanlage, eine Sonnenterrasse mit Liegestühlen und Schirmen sowie eine Pool-/Snackbar. Zusätzlich werden Golfen und ein Putting Green von Fremdveranstaltern angeboten.
Keine Informationen verfügbar.
Kinderbetten werden auf Anfrage kostenlos bereitgestellt. Ein Spielplatz steht zur Verfügung.
Keine Informationen verfügbar.
Zu den weiteren Annehmlichkeiten zählen eine Gepäckaufbewahrung, ein Transferservice, ein Wäscheservice, ein Parkplatz gegen Gebühr, und die Akzeptanz von Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und MasterCard.
Es wird die konkret gebuchte Leistung angeboten. Die Nutzung hoteleigener Einrichtungen kann gebührenpflichtig sein. Zusatzkosten vor Ort können entstehen. Informationen zur eingeschränkten Mobilität und möglichen Einschränkungen aufgrund von behördlichen Anordnungen sind verfügbar.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen und Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.