Das JW Marriott Panama befindet sich in der exklusiven Wohngegend von Panama, nur wenige Meter von der Handels- und Finanzgegend der Stadt entfernt. Das Hotel liegt direkt am Meer.
Das Hotel liegt in der exklusiven Wohngegend von Panama, nur wenige Meter von der Handels- und Finanzgegend der Stadt entfernt. Das Hotel liegt am Meer.
Die 32 Junior-Suiten, 9 Suiten, 252 Einzel- und 76 Doppelzimmer bieten einen entspannten Aufenthalt. Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, individuell steuerbare Heizung, Safe, Minibar, Telefon, TV, WLAN und ein eigenes Badezimmer mit Bademänteln und Haartrockner.
Das Hotel bietet verschiedene gastronomische Einrichtungen wie Speiseraum, Frühstückssaal, Café und Bar. Es gibt ein Nichtraucherrestaurant und die Verpflegungsoption beinhaltet Übernachtung inklusive Frühstück.
Gäste können zwischen 3 Außen- und Innenpools wählen, darunter ein Kinderbecken. Es gibt auch ein Fitnessstudio, Beachvolleyball, verschiedene Wassersportmöglichkeiten, Wellnessangebote, Miniclub, Live-Musik, Disco und ein Casino.
Das Hotel bietet Spa, Sauna, Dampfbad, Schönheitssalon, Massage-Anwendungen und Solarium für Entspannung und Wohlbefinden.
Ein Miniclub und spezielle Kindermenüs sorgen für Unterhaltung und Verpflegung der kleinen Gäste.
Für Unterhaltung sorgen Live-Musik, eine Disco und ein Casino.
Das Hotel bietet einen 24h-Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Autovermietung, medizinische Betreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Friseur, Münzwäscherei, Shuttlebus, Business-Center und mehr. Verschiedene Kreditkarten werden akzeptiert.
Sie erhalten die gebuchte Leistung (hinsichtlich Verpflegung, Zimmerkategorie etc.). Die optionale Nutzung hoteleigener Einrichtungen ist meist gebührenpflichtig. In bestimmten Destinationen können Zusatzkosten entstehen. Bitte informieren Sie sich vor Abreise.
Das Hotel ist möglicherweise nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bei Bedarf erhalten Sie detaillierte Informationen zur Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.