Die Einreisebestimmungen des Oman ermöglichen es Ihnen, bis zu 30 Tage Ihren Urlaub auf der Arabischen Halbinsel zu genießen. Die meisten Feriengäste entscheiden sich für ein einfaches Visum – wer die Nachbarländer besuchen möchte, benötigt eine zweifache Einreiseerlaubnis. Das Visum organisieren Sie sich seit Frühjahr 2018 online in einem bequemen elektronischen Verfahren.
Nach Zahlung und Erhalt der Visumsnummer können Sie mit einer einfachen Einreiseerlaubnis 30 Tage im Land bleiben. Innerhalb dieses Monats können Sie die pulsierende Hauptstadt Maskat und ihre Marktstraßen, die traumhaften Küsten und das Bergland erkunden. Die Einreisebestimmungen des Oman beschränken die Mitnahme bestimmter Waren, worauf Sie vor Reiseantritt unbedingt achten sollten.
Die Einreisebestimmungen für den Oman erlauben es deutschen Staatsangehörigen, mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass ins Land zu kommen. Mitreisende Kinder benötigen ein eigenes Dokument. Alle Papiere müssen bis zu sechs Monate nach der Einreise gültig sein. Die Möglichkeit, ein Visum am Flughafen bei der Ankunft zu erhalten, wurde im Frühjahr 2018 abgeschafft. Seither sind Sie verpflichtet, ein elektronisches Visum bei der omanischen Polizeibehörde zu beantragen. Detaillierte Antworten zu allen Fragen bezüglich des Themas finden Sie auf der Internetseite der Botschaft des Oman in Berlin sowie auf der Website der Polizei. Dort können Sie sich auch offiziell mit Ihrer Passnummer und Ihren persönlichen Daten registrieren. Schließlich erhalten Sie Ihre Einreise- bzw. Visumsnummer. Bei der Ankunft zeigen Sie die Nummer, alternativ einfach Ihr Reisedokument vor und können abhängig von der Art des Visums länger oder kürzer im Oman bleiben. Für klassische Urlaubsreisen genügt ein einfaches Touristenvisum, das zur einmaligen Einreise berechtigt. Mit der Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie bis zu 30 Tage im Land bleiben. Die Kosten liegen bei etwa 50 €. Wenn Sie außerdem Nachbarländern wie dem Jemen oder den Vereinigten Arabischen Emiraten einen Besuch abstatten möchten, benötigen Sie ein Visum mit mehrfacher Einreise. Dieses ist für ein gesamtes Jahr gültig und erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Um dieses Dokument zu erhalten, muss Ihr Pass mindestens ein Jahr ab der Beantragung gültig sein. Für Geschäftsreisende werden spezielle Visa mit einer Gültigkeit von zwischen sechs und zwölf Monaten angeboten. Innerhalb dieser Zeiträume dürfen Sie sich 90 Tage im Land aufhalten. Für jede Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis wird eine Strafe von etwa 25€ pro Tag fällig. Transitreisende benötigen selbst für einen kurzen Aufenthalt ein einfaches e-Visum für 50 €. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen stellen eine Ausnahme dar: Landgänge bis zu maximal 24h sind ohne Visum möglich.
Das Emiratund der Oman haben eine Vereinbarung getroffen, nach der gemeinsame Visa erteilt werden können. Wer über die katarische Hauptstadt Doha nach Oman reist und bereits im Besitz eines Visums für den Katar ist, braucht keinen weiteren Aufenthaltstitel beantragen. Achten Sie unbedingt darauf, dass das Sondervisum die Besuchserlaubnis im Oman beinhaltet. Dies ist meist bei entsprechenden Visa mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens einem Monat der Fall. Wer auf dem Landweg aus den Vereinigten Arabischen Emiraten kommt, benötigt stets ein Visum, das entweder in Papierform oder elektronisch ausgestellt worden sein kann. Bei der Ausreise und Wiedereinreise ist ein zweifaches Visum für den Oman nötig. Das gilt auch für Besuche oder Anreisen über den Jemen. Aufgrund der seit Jahren instabilen politischen Lage im Nachbarland, rät das Auswärtige Amt von Ausflügen in die Region ab. In jedem Fall sollten Reisende stets ein Auge auf die aktuellen Entwicklungen im Jemen haben.
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Nach Ihrer Ankunft im Oman wird Ihr Gepäck vom Zoll überprüft. Jeder Reisende muss seine Koffer in einen Scanner geben und diese im Verdachtsmoment für die Beamten öffnen. Alle im Oman legalen Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei ins Land gebracht werden. Bei Medikamenten ist eventuell ein Attest vom Arzt in englischer oder arabischer Sprache notwendig. Diese Regelungen treffen vor allem auf Personen zu, die starke Schmerzmittel, halluzinogen wirkende Medikamente, Antidepressiva und Psychopharmaka benötigen. Ein gänzliches Verbot besteht bei der Einfuhr von frischen Lebensmitteln, wobei insbesondere die Mitnahme von Schweinefleisch ein Vergehen im Oman darstellt. Das gilt ebenfalls für die Einfuhr von Pflanzensamen. Die Einreisebestimmungen des Oman limitieren außerdem Alkohol auf maximal zwei Flaschen mit insgesamt 2l Inhalt. Pornografie und Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, beispielsweise Illustrierte und Hochglanzmagazine, in denen zu viel Haut zu sehen ist, werden unmittelbar eingezogen. Betroffen können davon außerdem Dateien auf dem Computer sein, z.B. Fotos und Filme. In einigen Fällen kann die Zensurbehörde nach Unkenntlichmachung bestimmter Stellen die Einfuhr erlauben. Um eine schnelle und reibungslose Einreise zu gewährleisten, sollten Sie vorab möglicherweise als verboten erachtete Dateien löschen.
Unter keinen Umständen ist es Ihnen erlaubt, Waffen bei sich zu haben. Besonders strenge Regeln gelten für den Besitz und Handel mit illegalen Drogen. Wer Rauschmittel im Oman verkauft, muss seit 1999 mit der Todesstrafe rechnen. Umso wichtiger ist es, dass bestimmte Schmerzmittel und Psychopharmaka durch ein ärztliches Attest abgedeckt sind. Bei der Ausreise hat in der Vergangenheit der Besitz von bestimmten Fotos und Kulturgütern für Probleme gesorgt. So ist es meist nicht gestattet, betende Menschen innerhalb von Moscheen abzulichten. Als weitaus kritischer wird das Fotografieren von Polizisten und Soldaten, Grenz- und Militärstationen erachtet. Sollten Sie zahlreiche Bilder dieser Art auf Ihrer Kamera oder Ihrem Rechner haben, müssen Sie mit einer Befragung durch die Behörden rechnen. Beim Kauf von Antiquitäten ist darauf zu achten, dass es sich nicht um vom omanischen Staat geschützte Kulturgüter handelt. Selbst die Ausfuhr von geologischen und maritimen Objekten wie Korallen sowie Steinen historischer Anlagen ist strafbar. Am besten klären Sie die Lage im Zweifelsfall mit dem Kulturministerium ab und beantragen, falls notwendig, eine Ausfuhrerlaubnis. Wer vor Ort Verkehrsdelikte begeht und in Verkehrsunfälle mit Personenschäden verwickelt ist, kann nach Einzug des Reisepasses bis zum Gerichtsprozess im Land behalten werden.
Das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut raten allen Reisenden dazu, vor der Ankunft im Oman alle Standardimpfungen dem Impfkalender entsprechend aufzufrischen. Vor allem sollte der Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, eventuell auch gegen Influenza und Pneumokokken gewährleistet sein. Bei längeren Aufenthalten und besonderer Exposition, z.B. während Ausflügen in ländliche Gebiete, sollten Sie sich gegen Hepatitis A und Hepatitis B impfen lassen. Empfohlen wird darüber hinaus eine Immunisierung gegen Tollwut. Nach den ersten drei Impfungen sind Sie gegen eine sofortige Ansteckung geschützt, müssen sich im Falle von Hundebissen jedoch innerhalb der nächsten Tage eine weitere Spritze geben lassen. Die Pflicht einer Gelbfieberimpfung besteht lediglich bei der Anreise aus Gefahrengebieten.
Durch Viren und Bakterien in Lebensmitteln und Wasser können Darm- und Magenerkrankungen ausbrechen. Diese lassen sich durch strenge Hygiene verhindern. Häufiges Händewaschen minimiert das Risiko einer Ansteckung. Darüber hinaus sollten Sie Obst stets schälen und abwaschen. Gemüse und Fleisch genießen Sie gut durchgekocht. Wasser trinken Sie ausschließlich aus sicheren Quellen, z.B. von den Brunnen an Moscheen oder aus einer fest verschlossenen Flasche aus dem Laden. Tagsüber und nachts ist es sinnvoll, sich in einigen Regionen vor Insektenstichen zu schützen. Während Malaria lediglich an der Straße von Hormus in der Enklave Musandam eine geringe Gefahr darstellt, ist Leishmaniose in ländlichen Gebieten endemisch. Der Erreger kommt vor allem im südlichen Dhofar durch den Biss der nachtaktiven Sandfliegen ins Blut. Tragen Sie daher helle, lange Kleidung und nutzen Sie wirksame Abwehrsprays. Nachts ist es empfehlenswert, unter einem Moskitonetz zu schlafen. Von einer Chemoprophylaxe gegen Malaria ist gänzlich abzuraten, insbesondere, wenn Sie in Maskat oder Salala Urlaub machen. An den Stränden des Omans kann es tagsüber sehr heiß werden. Selbst bei bedecktem Himmel ist die UV-Strahlung enorm hoch, weswegen ein effektiver Sonnenschutz wichtig ist. Dieser sollte nach Möglichkeit auch im Wasser wirksam sein. Achten Sie unbedingt auf die gekennzeichneten Meeresströmungen an der Küste, die in der Vergangenheit mehrfach zu Badeunfällen geführt haben. Gefährlich sind vor allem Brandungsströmungen, gegen die man auf keinen Fall anschwimmen sollte. Lassen Sie sich mit dem Wasser auf das Meer treiben und versuchen Sie, seitlich dem Sog zu entkommen. Eher gering ist die Gefahr durch Haie, Giftfische, Schlangen und Quallen.
Vor allem in den Großstädten und touristischen Zentren wie Salala ist die medizinische Versorgung auf europäischem Standard. Auf besonders hohem Niveau ist das Angebot in der Hauptstadt Maskat. Dort finden Sie problemlos international ausgebildete Ärzte mit guten Englischkenntnissen. In den staatlichen Krankenhäusern werden alle Fachbereiche abgedeckt. In Notfällen werden Sie in der Regel in diese öffentlichen Spitale gebracht – die Kosten sind hier deutlich niedriger als in den privaten Kliniken. Letztere sind bei der Versorgung von nicht-akuten Problemen die einzige Möglichkeit für Ausländer behandelt zu werden. Das Auswärtige Amt rät es Urlaubern dringend an, vor der Reise in den Oman eine Krankenversicherung abzuschließen. Nur so ist eine Behandlung in Notfällen garantiert. Sollte kein Versicherungsschutz bestehen, verlangen viele Kliniken zunächst eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten. In ländlichen Gegenden ist die medizinische Versorgung nur bedingt gegeben. Hier mangelt es nicht nur an Ärzten, sondern auch an pharmazeutischen Produkten. Wer längere Wüstentrips oder Ausflüge ins Gebirge plant, sollte daher eine gut ausgestattete Reiseapotheke bei sich führen. Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Maskat finden Sie eine Liste mit Ärzten und Krankenhäusern, teilweise auch mit Deutschkenntnissen, in der Hauptstadt sowie in anderen Orten des Oman. Bevor Sie Ihren Urlaub antreten, besuchen Sie am besten einen ausgebildeten Reisemediziner, der Sie zu Impfungen und Vorsorgemaßnahmen gegen mögliche Erkrankungen vor Ort berät.
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