Das Hotel im Überblick
Das Resort liegt am Rande des Rainbow Hafens von Long Beach und befindet sich im Herzen der Stadt. Es ist nur wenige Schritte vom Strand, Restaurants und Geschäften entfernt. Sehenswürdigkeiten wie die Queen Mary sind etwa 1,5 km und Disneyland ca. 35 km entfernt.
Lage
Das Hotel bietet 528 Nichtraucherzimmer auf 17 Etagen. Die Gäste werden an der 24-Stunden-Rezeption herzlich begrüßt. Zu den Einrichtungen gehören eine Vielzahl von Annehmlichkeiten, darunter ein Supermarkt, Souvenirshop, Zeitungskiosk, Spielzimmer und mehr. Parkmöglichkeiten sind in der Garage oder auf dem Parkplatz (gegen Gebühr) vorhanden.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, Safe, Tee-/Kaffeemaschine, WLAN, Telefon, TV, Radio und Haartrockner. Rollstuhlgerechte Zimmer und Familienzimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Das Resort bietet verschiedene gastronomische Einrichtungen, darunter ein Café, eine Bar und ein Nichtraucherrestaurant. Es werden kontinentale Buffets zum Frühstück sowie Menüs zum Mittag- und Abendessen angeboten.
Sport und Freizeit
Gäste können den beheizten Außenpool, den Whirlpool, das Fitnessstudio, Bowling und weitere Aktivitäten nutzen. Golfen und Angeln werden ebenfalls angeboten. Das Wellnessangebot umfasst ein Spa, Hydrotherapie-Anwendungen und ein Solarium.
Wellness
Zum Wellnessangebot gehören Spa-Behandlungen, Hydrotherapie und ein Solarium.
Angebote für Kinder
Entertainment
Sonstige Services & Einrichtungen
Zu den weiteren Leistungen zählen ein 24h-Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Zimmerservice, Wäscheservice und ein Business-Center. Verschiedene Kreditkarten werden akzeptiert.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Zusatzkosten vor Ort entstehen können, z.B. City Tax. Informationen zu Einschränkungen aufgrund von behördlichen Anordnungen sind zu beachten. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Eingeschränkte Mobilität
Bitte informieren Sie sich über die Eignung der Pauschalreise für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.