Das Hotel im Überblick
Das Dewa Koh Chang liegt am schönsten Strand von Klong Prao, ungefähr 23 km vom Flughafen Trat entfernt. In der unmittelbaren Umgebung finden Sie Einkaufsmöglichkeiten, den Klong-Plu-Wasserfall, den Aussichtspunkt und den Kai-Bae-Strand. Der White Sand Beach ist etwa 8 km entfernt.
Lage
Das Hotel liegt am Strand von Klong Prao, in der Nähe von verschiedenen Sehenswürdigkeiten wie dem Klong-Plu-Wasserfall und dem Kai-Bae-Strand.
Zimmerausstattung
Die 59 Zimmer des Hotels verfügen über Annehmlichkeiten wie Klimaanlage, Balkon, Safe, Minibar und WLAN. Familien- und Nichtraucherzimmer sind ebenfalls verfügbar.
Gastronomie
Genießen Sie Mahlzeiten im Restaurant, im Café oder an der Bar. Es werden Halbpensions- und Vollpensions-Optionen angeboten, darunter glutenfreie und vegetarische Gerichte.
Sport und Freizeit
Das Hotel bietet Innen- und Außenpools, einen Kinderbadebereich, Beachvolleyball, Wassersportaktivitäten, Fitnessmöglichkeiten, Wellnessangebote und einen Miniclub für Kinder.
Wellness
Entspannen Sie im Spa, der Sauna oder bei einer Massage im Hotel.
Angebote für Kinder
Kinder werden im Miniclub des Hotels liebevoll betreut.
Entertainment
Für Unterhaltung sorgen verschiedene Sportmöglichkeiten wie Badminton und Darts sowie ein TV-Raum und eine Bibliothek.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel bietet eine Vielzahl von Services wie einen Souvenirshop, einen Babysitterservice, medizinische Betreuung, einen Shuttleservice und kostenfreie Parkplätze. Akzeptierte Kreditkarten sind Visa und MasterCard.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für die Nutzung bestimmter Hoteldienstleistungen anfallen können. Informationen zu eventuellen Zusatzkosten vor Ort erhalten Sie bei der Buchung.
Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern keine abweichenden Angaben vorliegen. Informationen zur Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten Sie auf Anfrage.
Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit den aktuellen Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen und Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.