Das Hotel im Überblick
Das Hotel Ribera De Triana befindet sich im Herzen von Sevilla, im Viertel Triana, in der Nähe der Insel La Cartuja. Es bietet einen wunderschönen Blick auf den Fluss Guadalquivir. Das Hotel verfügt über 2 Junior-Suiten, 35 Einzel- und 100 Doppelzimmer auf 4 Etagen. Die Rezeption ist rund um die Uhr besetzt und es gibt eine Vielzahl von Serviceleistungen, darunter eine Autovermietung, Übersetzungsdienste, Zimmerservice und mehr. Das Hotel bietet auch rollstuhlgerechte Einrichtungen und verfügt über einen Garten für Entspannung im Freien.
Lage
Das Hotel liegt im berühmten Viertel Triana, nur etwa 1 km vom Busbahnhof und den nächsten Einkaufsmöglichkeiten entfernt. Der Flughafen Sevilla - San Pablo ist etwa 18 km entfernt.
Zimmerausstattung
Die Zimmer sind mit Klimaanlage, Heizung, Balkon, Safe, Minibar, Telefon, TV, WLAN und einem Badezimmer mit Haartrockner ausgestattet. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer und barrierefreie Badezimmer.
Gastronomie
Das Hotel bietet verschiedene gastronomische Einrichtungen, darunter ein Nichtraucherrestaurant, ein Speiseraum, ein Frühstückssaal, ein Café und eine Bar. Die Verpflegungsoptionen umfassen Übernachtung inklusive Frühstück, Halbpension und Vollpension.
Sport und Freizeit
Gäste können sich im Fitnessstudio, beim Aerobic oder im Whirlpool entspannen. Es werden auch verschiedene Wellnessangebote wie Spa, Dampfbad, Hammam, Massage-Anwendungen und Solarium angeboten.
Wellness
Der Wellnessbereich des Hotels bietet Erholung und Entspannung für die Gäste. Es gibt auch einen Whirlpool und eine Pool-/Snackbar.
Angebote für Kinder
Das Hotel bietet keine speziellen Angebote für Kinder.
Entertainment
Das Hotel verfügt über einen TV-Raum und ein Kino für Filminteressierte.
Sonstige Services & Einrichtungen
Zu den weiteren Einrichtungen des Hotels gehören ein Garten, ein Business-Center, Konferenzräume, ein Fahrradverleih, eine Münzwäscherei und kostenfreie Tageszeitungen. Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und MasterCard werden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Lockerungen der Corona-Beschränkungen behördliche Anordnungen zu Einschränkungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.