Das Hotel im Überblick
Das Hotel Exe Sevilla Palmera liegt in El Porvenir, einem symbolischen Stadtviertel Sevillas, das für die Ibero-Amerikanische Ausstellung von 1929 errichtet wurde. Es befindet sich neben dem Krankenhaus und Untersuchungszentrum Virgen del Rocío und in der Nähe der Finanz- und Geschäftsviertel San Francisco Javier und Nervión. Das historische Stadtzentrum ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, und der Flughafen Sevilla ist etwa 9 km entfernt.
Lage
Das Hotel befindet sich in El Porvenir, einem symbolischen Stadtviertel Sevillas, in der Nähe wichtiger Sehenswürdigkeiten und Geschäftsviertel. Es bestehen gute Verbindungen zum historischen Stadtzentrum und zum Flughafen Sevilla.
Zimmerausstattung
Die Zimmer im Hotel verfügen über eine Klimaanlage, individuell steuerbare Heizung, ein Doppelbett, Safe, Minibar, Schreibtisch, Telefon, TV, kostenloses WLAN und ein Badezimmer mit Dusche/Badewanne, Haartrockner und Telefon. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer.
Gastronomie
Das Hotel bietet verschiedene gastronomische Einrichtungen wie einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Die Verpflegungsoptionen umfassen Übernachtung mit Frühstück, Halbpension und Vollpension mit abwechslungsreichen Buffets und Menüs.
Sport und Freizeit
Gäste können auf der Terrasse entspannen oder Sportaktivitäten wie Tennis, Beachvolleyball, Windsurfen, Kanufahren, Segeln, Fitnessstudio und Aerobic genießen. Wassersportarten wie Kajakfahren und Tauchen sind ebenfalls möglich.
Wellness
Das Hotel bietet keine spezifischen Wellness-Einrichtungen.
Angebote für Kinder
Für Kinder gibt es einen Spielplatz, einen TV-Raum und ein Spielzimmer.
Entertainment
Das Hotel bietet keine spezifischen Entertainment-Angebote.
Sonstige Services & Einrichtungen
Zu den weiteren Einrichtungen gehören ein Supermarkt, Geschäfte, Gepäckaufbewahrung, Safe, Getränkeautomat, Tourdesk, Autovermietung, kostenpflichtiger Zimmerservice, Wäscheservice, Fahrradverleih, Garage, Parkplatz, Business-Center, Faxgerät und Projektor.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen zu Änderungen und Einschränkungen der angebotenen Leistungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.