Das Cityhotel Petit Palace Plaza del Carmen wurde im Jahr 1900 erbaut. Es bietet 42 Nichtraucherzimmer, darunter 5 Einzelzimmer, die sich auf 4 Etagen verteilen. Das mehrsprachige Personal an der Rezeption steht Ihnen beim Ein- und Auschecken zur Verfügung. Zu den Annehmlichkeiten gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, WLAN, ein Tourdesk, behindertengerechte Einrichtungen, ein TV-Raum und verschiedene Serviceleistungen wie Babysitterservice, Kinderbetreuung, Autovermietung, medizinische Betreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwäscherei und Fahrradverleih.
Das Hotel liegt im Zentrum Madrids, an der Plaza del Carmen, zwischen der Plaza de la Puerta del Sol und der Einkaufsstraße La Gran Vía. Weitere Einkaufsmöglichkeiten sind bequem zu Fuß erreichbar.
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, individuell steuerbare Heizung, Balkon (in den meisten Zimmern), Doppelbett, Safe, Minibar, Schreibtisch, Minikühlschrank, Bügelset, Telefon, TV-Gerät, WiFi, Badezimmer mit Dusche/Badewanne, Haartrockner, Kosmetikartikel und rollstuhlgerechte Einrichtungen. Familienzimmer und Zimmer mit barrierefreiem Bad sind ebenfalls verfügbar.
Das Hotel bietet einen Frühstückssaal, eine Bar und ein Nichtraucherrestaurant mit Klimaanlage. Als Verpflegungsoption ist Übernachtung inklusive Frühstück buchbar, das als reichhaltiges Buffet serviert wird.
Zur Entspannung stehen Liegestühle auf der Terrasse, ein Whirlpool im Badebereich, ein Fitnessstudio, ein Spa, eine Sauna und die Möglichkeit zum Radfahren/Mountainbiken zur Verfügung.
Der Whirlpool und die Sauna sorgen für Entspannung und Wohlbefinden.
Das Hotel bietet Familienzimmer, einen Babysitterservice und eine Kinderbetreuung.
Für Unterhaltungsmöglichkeiten sorgen ein TV-Raum und die zentrale Lage, die den Zugang zu den Sehenswürdigkeiten in Madrid erleichtert.
Zu den weiteren Annehmlichkeiten zählen eine Garage (gegen Gebühr) und Parkplätze, ein Faxgerät für Geschäftstätigkeiten sowie die Akzeptanz von Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club, JCB und MasterCard.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation behördliche Anordnungen zu Einschränkungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.