Das familienfreundliche Aparthotel BCN Montjuic befindet sich an der Gran Vía de las Corts Catalanas und der Calle San Fructuoso, die parallel zur Hauptavenida verläuft. Die Straße markiert die Grenze zwischen der sehr urbanen Umgebung und dem Montjuïc. Wenige Minuten von der Plaza de España entfernt, liegt auch das Viertel Eixample sehr nahe. In dieser Umgebung gibt es wirtschaftlich wichtige Orte wie die Messe Barcelona, industrielle und Handelsniederlassungen, Hotels, Restaurants und Regierungsbehörden. Die Entfernung zum internationalen Flughafen von Barcelona beträgt ca. 10 km.
Das Aparthotel BCN Montjuic befindet sich an der Gran Vía de las Corts Catalanas und der Calle San Fructuoso, in der Nähe der Plaza de España und dem Viertel Eixample.
Die 60 Studios des Hotels verteilen sich auf 2 Etagen und sind über einen Aufzug erreichbar. Die Zimmer verfügen über Klimaanlage, Heizung, Kochnische, Direktwahltelefon, TV, WLAN, Safe und Badezimmer mit Dusche und Badewanne. Zudem sind rollstuhlgerechte Zimmer verfügbar.
Das Hotel bietet ein Restaurant und einen Frühstückssaal. Es kann Übernachtung inklusive Frühstück gebucht werden. Ein reichhaltiges Frühstücksbuffet wird angeboten, auch spezielle Verpflegungsangebote sind erhältlich.
Für sportliche Aktivitäten bietet das Hotel eine Außenpoolanlage, ein Fitnessstudio, eine Sauna, Radfahren/Mountainbiking, Billard, Aerobic und ein Solarium.
Entspannung finden Sie im Fitnessstudio, in der Sauna oder auf der Sonnenterrasse mit bequemen Liegestühlen.
Die Rezeption des Hotels ist rund um die Uhr besetzt. Es gibt eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe, WLAN, einen Tourdesk, behindertengerechte Einrichtungen, Geschäfte, einen TV-Raum, ein Spielzimmer, eine Garage (gegen Gebühr), Parkplätze, einen 24h-Sicherheitsdienst, eine Autovermietung, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwascherei, Fahrradverleih und ein Business-Center mit Faxgerät.
Im Aparthotel BCN Montjuic werden folgende Kreditkarten akzeptiert: American Express, Visa und MasterCard.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.