Das Sheraton Grand Macao in Cotai, Macao, bietet 3896 Zimmer und verfügt über einen Aufzug. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung. Eine Vielzahl von Serviceleistungen wie Gepäckaufbewahrung, Safe, Geldautomat und Getränkeautomat werden angeboten. WLAN ist verfügbar, und am Tourdesk erhalten Sie Hilfe bei der Buchung von Ausflügen. Das Hotel verfügt über behindertengerechte Einrichtungen, einen Souvenirshop, Geschäfte, einen Garten, einen Spielplatz und ein Spielzimmer. Parkplätze, Sicherheitsdienst, Babysitterservice, Kinderbetreuung, Autovermietung, Transferservice, Zimmerservice, Wäscheservice, Friseur, Münzwäscherei, eigener Shuttlebus und Fahrradverleih sind ebenfalls verfügbar. Das Business-Center bietet Unterstützung für geschäftliche Angelegenheiten.
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, Kingsize-Bett, Safe, Minibar, Schreibtisch, Kühlschrank, Tee-/Kaffeemaschine, Bügelset, Telefon, TV, und kostenloses WLAN. Die Badezimmer sind mit Dusche, Badewanne, Haartrockner, Bademäntel und Kosmetikartikeln ausgestattet. Rollstuhlgerechte Zimmer sind verfügbar, ebenso wie Familien-, Nichtraucher- und Raucherzimmer.
Das Hotel bietet ein Restaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Täglich wird ein Frühstück serviert, und es werden Diätgerichte und Kindermenüs angeboten.
Das Hotel verfügt über eine Außenpoolanlage mit Kinderbereich, Whirlpool, Wasserrutsche, Poolbar, Sonnenterrasse, Fitnessstudio, Yoga, Aerobic, Spa, Sauna, Dampfbad, Schönheitssalon, Massage-Anwendungen, Miniclub und Casino.
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind, sofern die Produktbeschreibung hierzu keine abweichenden Angaben enthält. Gerne lassen wir Ihnen aber auf Verlangen genauere Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse zukommen.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen.
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.