Das Palace Elisabeth, Hvar Heritage Hotel, befindet sich am Hauptplatz von Hvar, direkt hinter dem venezianischen Uhrturm. In nur etwa 5 Gehminuten erreichen Sie den Strand, das Zeughaus, das Theater, die Kathedrale und die Paklinski-Inseln. Der Flughafen Split ist ungefähr 75 km entfernt.
Die 73 Nichtraucherzimmer des im Jahr 1898 erbauten Hotels bieten historischen Charme. Zur Ausstattung gehören eine Klimaanlage, eine Heizung, ein Ventilator, ein Balkon oder eine Terrasse mit Meerblick, ein Safe, eine Minibar, ein Schreibtisch und ein TV-Gerät. Im Badezimmer stehen ein Haartrockner und ein Kosmetikspiegel zur Verfügung.
Das Hotel verfügt über ein Nichtraucherrestaurant, einen Speiseraum und eine Bar. Sie haben die Möglichkeit, zwischen Übernachtung mit Frühstück und Halbpension zu wählen. Es werden ein reichhaltiges Frühstücksbuffet, Mittagessen und ein abwechslungsreiches Abendbuffet angeboten. Auch glutenfreie und vegetarische Gerichte sind erhältlich.
Für sportliche Aktivitäten bietet das Hotel einen Außenpool, eine Sonnenterrasse, Tennis, Paddle-Tennis, Fitnessstudio, Aerobic, Radfahren, Wassersportarten wie Windsurfen und Tauchen sowie verschiedene Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Dampfbad und Massage-Anwendungen.
Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehören ein Aufzug, eine Gepäckaufbewahrung, WLAN, ein Supermarkt, ein TV-Raum, ein Parkplatz, ein 24h-Sicherheitsdienst, ein Business-Center, ein Fahrradverleih, ein Transferservice, ein Zimmerservice, eine Münzwäscherei und ein Shuttlebus. Das Hotel akzeptiert Kreditkarten wie American Express, Visa, Diners Club und MasterCard.
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung hoteleigener Einrichtungen wie Solarium, Internet und Parkplatz in der Regel gebührenpflichtig ist und vor Ort bezahlt werden muss. Zusatzkosten vor Ort können durch City Tax oder Kulturförderabgabe entstehen.
Unsere Pauschalreisen sind im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Gerne geben wir Ihnen detaillierte Informationen über die Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Änderungen und Einschränkungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.