Die Unterbringung verfügt über 70 Zimmer, die alle mit einem Aufzug erreichbar sind. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Zu den Einrichtungen des Hotels gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, WLAN in den öffentlichen Bereichen, eine Reihe von behindertengerechten Annehmlichkeiten, rollstuhlgerechte Einrichtungen, ein Garten, ein TV-Raum, eine Garage, ein Parkplatz, ein Babysitterservice, ein Transferservice, ein Zimmerservice, ein Wäscheservice, eine Münzwäscherei, ein Fahrradverleih und ein Faxgerät.
Das TOP Hotel Tiffany Milan befindet sich in Trezzano sul Naviglio, Italien.
Die Zimmer sind mit einer Klimaanlage, Heizung, einem Doppelbett, einem Sofabett, einem Safe, einer Minibar, einem Schreibtisch, einem Minikühlschrank, einem Telefon, einem TV-Gerät und kostenlosem WLAN ausgestattet. Die Badezimmer verfügen über eine Dusche, eine Badewanne, ein Bidet, einen Haartrockner und Kosmetikartikel. Es gibt auch rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Bad sowie Familien-, Nichtraucher- und Raucherzimmer.
Das Hotel bietet ein Restaurant und eine Bar. Als Verpflegungsoption ist Übernachtung inklusive Frühstück buchbar, mit täglichem Frühstück und Abendessen.
Die Gäste können Liegestühle zum Sonnenbaden nutzen. Es werden verschiedene Aktivitäten wie Radfahren/Mountainbiking, ein Fitnessstudio, Gymnastik, Aerobic und ein Spa angeboten.
Das Hotel verfügt über ein Spa.
Es gibt keine spezifischen Angebote für Kinder.
Es gibt keinen spezifischen Entertainment-Bereich.
Akzeptierte Kreditkarten: American Express, Visa, Diners Club und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung hoteleigener Einrichtungen wie Solarium, Dampfbad, Internet und Parkplatz nicht im Preis inbegriffen ist und in der Regel gebührenpflichtig ist. Zusätzliche Kosten vor Ort können entstehen, z.B. durch City Tax oder Kulturförderabgabe. Informationen zur eingeschränkten Mobilität und speziellen Bedürfnissen sind auf Anfrage erhältlich.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.