Das Hotel im Überblick
Das Hotel Holiday Inn Guatemala City, an IHG Hotel, befindet sich in der Mitte der La Zona Viva, dem Einkaufs- und Geschäftsviertel sowie den Unterhaltungszentren der Hauptstadt. Die Altstadt ist nur ca. 10 Fahrminuten entfernt, und der Internationale Flughafen La Aurora ist in etwa 5 Minuten erreichbar.
Lage
Das Hotel liegt zentral in der La Zona Viva, in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, Geschäftsvierteln und Unterhaltungszentren. Die Altstadt und der Internationale Flughafen La Aurora sind schnell erreichbar.
Zimmerausstattung
Die 204 Nichtraucherzimmer des 13-stöckigen Hotels sind mit einer Küche, einem Badezimmer und Annehmlichkeiten wie Klimaanlage, Safe und WLAN ausgestattet. Es gibt rollstuhlgerechte Zimmer und Familienzimmer stehen ebenfalls zur Verfügung.
Gastronomie
Das Hotel bietet einen Frühstückssaal, ein Café und eine Bar. Im Nichtraucherrestaurant mit Klimaanlage werden verschiedene Speisen serviert, darunter kontinentales Frühstücksbuffet, Mittag- und Abendessen à la carte, Diätgerichte und Kindermenüs.
Sport und Freizeit
Zu den Freizeiteinrichtungen gehören ein Außenpool, Tennisplätze, ein Fitnessstudio und Aerobic-Kurse. Kinder können an einem speziellen Spiele- und Unterhaltungsprogramm teilnehmen, während die Eltern entspannen.
Wellness
Das Hotel verfügt über einen Außenpoolbereich mit Liegestühlen, in dem Sie sich entspannen können.
Angebote für Kinder
Kinder können an einem bunten Spiele- und Unterhaltungsprogramm teilnehmen, während die Eltern sich entspannen.
Entertainment
Das Hotel bietet verschiedene Unterhaltungsmöglichkeiten für Gäste jeden Alters.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das mehrsprachige Personal an der Rezeption steht Ihnen zur Verfügung. Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehören ein Zeitungskiosk, ein Souvenirshop, ein Business-Center, ein 24h-Sicherheitsdienst, medizinische Betreuung, ein Transferservice, ein Zimmerservice und ein eigener Shuttlebus. Das Hotel akzeptiert Kreditkarten wie American Express, Visa und MasterCard.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Lockerungen der Corona-Beschränkungen behördliche Anordnungen zu Einschränkungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.