Das Mittelklassehotel DoubleTree by Hilton Hotel & Spa Chester bietet 140 Zimmer auf 3 Etagen und eine Vielzahl von Annehmlichkeiten. Das mehrsprachige Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne zur Verfügung. WLAN ist verfügbar und das Hotel verfügt über behindertengerechte Einrichtungen sowie einen Garten zur Entspannung im Freien. Parkmöglichkeiten sind vorhanden und Geschäftsreisende können das Business-Center nutzen.
Das Hotel befindet sich in Chester und bietet eine gute Verkehrsanbindung zu den Städten Liverpool und Manchester sowie in den Norden von Wales. Es ist ein idealer Ausgangspunkt, um die historische Stadt Chester zu erkunden. Die nächste Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel ist etwa 2 Kilometer entfernt.
Die Zimmer sind mit Klimaanlage, Heizung, Safe, Minibar, Schreibtisch, Kühlschrank, Tee-/Kaffeemaschine, Direktwahltelefon, Flachbildfernseher und kostenlosem WLAN ausgestattet. Im Badezimmer finden Sie eine Dusche, Haartrockner und Bademäntel. Rollstuhlgerechte Zimmer sind verfügbar, ebenso wie Familien- und Nichtraucherzimmer.
Das Hotel verfügt über ein Nichtraucherrestaurant und eine Bar, die alle drei Hauptmahlzeiten in Menüform servieren. Es werden auch Diätgerichte, glutenfreie, vegetarische und Kindermenüs angeboten.
Genießen Sie den Innen- und Außenpool, den Whirlpool, das Fitnessstudio, Billard, Gymnastik und Aerobic. Das Hotel bietet zudem Aqua-Fitness, Radfahren/Mountainbiking und verschiedene Wellnessangebote wie Spa, Sauna, Dampfbad, Hammam, Schönheitssalon, Massagen und Solarium.
Entspannen Sie sich im Spa-Bereich des Hotels und nutzen Sie die Sauna, das Dampfbad, den Schönheitssalon, die Massage-Anwendungen und das Solarium.
Spezielle Verpflegungsangebote sowie Kindergerichte sind auf Anfrage erhältlich.
Das Hotel bietet Unterhaltungsmöglichkeiten wie Billard.
Zu den weiteren Serviceleistungen gehören medizinische Betreuung, Zimmerservice, Wäscheservice, Münzwaschsalon, Fahrradstellplätze und ein Tourdesk. Visa und MasterCard werden akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund von behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen Änderungen in den angebotenen Leistungen auftreten können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.