Das Hotel im Überblick
Die Unterbringung verfügt über 45 Zimmer und bietet Annehmlichkeiten wie einen Aufzug, eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe und WLAN. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne zur Verfügung. Das Hotel verfügt über verschiedene Einrichtungen wie einen Tourdesk, Geschäfte, einen Zeitungskiosk, einen TV-Raum, eine Garage und einen Parkplatz. Zu den weiteren Leistungen gehören ein 24h-Sicherheitsdienst, Babysitterservice, medizinische Betreuung, ein Zimmerservice und mehr. Geschäftsreisenden steht ein Business-Center mit Faxgerät zur Verfügung.
Lage
Das Best Western Tbilisi Art Hotel befindet sich in Tbilisi, Georgien, und bietet eine günstige Lage für Erkundungen der Umgebung.
Zimmerausstattung
Die Zimmer sind mit Klimaanlage, Heizung, Ventilator, Safe, Minibar, Schreibtisch, Telefon, TV, Radio, WLAN und weiteren Annehmlichkeiten ausgestattet. Die Badezimmer verfügen über Duschen, Badewannen, Haartrockner und Bademäntel. Rollstuhlgerechte Zimmer sind ebenfalls verfügbar.
Gastronomie
Das Hotel bietet verschiedene gastronomische Einrichtungen, darunter ein Restaurant, ein Speiseraum und eine Bar. Es wird eine Vielzahl von Speisen angeboten, darunter Diätgerichte, vegetarische Gerichte und Kindermenüs.
Sport und Freizeit
Gäste können die Sonnenterrasse, das Fitnessstudio, Aerobic-Kurse, den Spa-Bereich, die Sauna, den Schönheitssalon und Massage-Anwendungen nutzen. Für Kinder gibt es ein Spiele- und Unterhaltungsprogramm.
Wellness
Das Hotel bietet Entspannungsmöglichkeiten wie Spa-Behandlungen und Massagen.
Angebote für Kinder
Kinder können an speziellen Unterhaltungsprogrammen teilnehmen, während die Eltern sich entspannen.
Entertainment
Das Hotel bietet Unterhaltungsmöglichkeiten wie einen TV-Raum.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Best Western Tbilisi Art Hotel akzeptiert Kreditkarten wie American Express, Visa und MasterCard. Bitte beachten Sie, dass Zusatzkosten für die Nutzung bestimmter Einrichtungen anfallen können. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.
Bitte beachten Sie, dass behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen zu Änderungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.