Das Hotel im Überblick
Das Trip Inn Hotel Minerva liegt im Herzen von Frankfurt, auf der südlichen Seite des Hauptbahnhofs. Sowohl das Stadtzentrum als auch das internationale Messegelände liegen weniger als 1 km vom Hotel entfernt. Der Frankfurter Flughafen befindet sich etwa 12 km vom Hotel entfernt.
Zimmerausstattung
Für angenehmes Raumklima in den Zimmern sorgen eine Klimaanlage und eine individuell steuerbare Heizung. Die Zimmer verfügen über ein Doppelbett oder ein Kingsize-Bett, einen Safe, eine Minibar, einen Schreibtisch, einen Kühlschrank, eine Tee-/Kaffeemaschine, ein Bügelset und kostenfreies WLAN. Im Badezimmer gibt es eine Dusche, eine Badewanne und einen Haartrockner. Rollstuhlgerechte Zimmer sind ebenfalls verfügbar.
Gastronomie
Es stehen verschiedene gastronomische Einrichtungen zur Auswahl, wie ein Speiseraum, ein Café, eine Bar und ein Pub. Die Verpflegungsoption beinhaltet Übernachtung inklusive Frühstück. Ein kontinentales Buffetfrühstück wird angeboten.
Sport und Freizeit
Das Hotel bietet ein Sport- und Unterhaltungsangebot mit Möglichkeiten zur flexiblen Freizeitgestaltung. Gäste können sich im Spa entspannen oder Massage-Anwendungen genießen.
Wellness
Im Spa des Hotels können Gäste verschiedene Wellnessanwendungen und Massagen in Anspruch nehmen.
Angebote für Kinder
Entertainment
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel verfügt über eine 24-Stunden-Rezeption, Gepäckaufbewahrung, Safe, Geldautomat, WLAN-Zugang, Tourdesk, Geschäfte, TV-Raum, Garage, Parkplatz, 24h-Sicherheitsdienst, Zimmerservice, Münzwascherei, Business-Center mit Faxgerät. Verschiedene Kreditkarten werden akzeptiert: American Express, Visa, Diners Club und MasterCard.
Eingeschränkte Mobilität
Bitte beachten Sie, dass unsere Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Gerne geben wir Ihnen auf Anfrage genauere Informationen über eine mögliche Eignung unter Berücksichtigung Ihrer Bedürfnisse.
Wichtiger Hinweis
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.