Kurtaxe & Touristensteuer

Die Namen und Begriffe variieren je nach Urlaubsgebiet: Kurtaxe, Ortstaxe, Beherbergungstaxe, Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Touristensteuer, Touristenabgabe. Doch gemein ist ihnen, dass sie eine Sonderabgabe an die Region sind, die teilweise bereits bei Hotelbuchungen automatisch hinzugerechnet wird oder erst vor Ort in der Unterkunft erhoben wird. Die Tourismusabgabe wird in der Regel pro Person und Übernachtung erhoben.

In Deutschland kennt man die Kurtaxe schon länger, und auch die Touristensteuer "Ecotasa" auf Mallorca gibt es bereits seit 2016. Mittlerweile ist eine Touristenabgabe eher die Regel als die Ausnahme und immer mehr Reiseländer verlangen eine zusätzliche Gebühr von Gästen. Für Ihre Urlaubsplanung ist dies wichtig zu wissen. Wir klären auf: In welchen Urlaubsländern wird eine zusätzliche Touristengebühr erhoben und wie teuer wird es für Ihren nächsten Urlaub?

Kurtaxe, Bettensteuer & City Tax in Deutschland

Die Kurtaxe in Deutschland hat eine mehrere Jahrhunderte alte Tradition. Ursprünglich war der Kurbeitrag ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kur-Zwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten wurden. Die Kurtaxe dürfen in Deutschland nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte verlangen.

Viele deutsche Städte verlangen inzwischen einen ähnlichen Beitrag, der allerdings nicht "Kurtaxe" gennant wird, sondern Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax. Das Prinzip ist dem der Kurtaxe ähnlich.

Unter die Kurtaxe fallen nicht nur Kuranlagen sondern auch Sporteinrichtungen, Wanderwege, Radwege, Loipen, Skianlagen, Grünanlagen, Kultureinrichtungen, Betrieb der Touristinfo und weitere Infrastruktur, die für den Tourismus benötigt wird. Teilweise werden auch kostenfreie Transportmöglichkeiten und Liftfahrten angeboten. In zahlreichen Orten erhalten Sie eine Gästekarte, mit der Sie die durch die Kurtaxe finanzierten Leistungen und Services nutzen können. Je nach Ort sind mit der Gästekarte unter anderem freie Eintritte in Museen, Vergünstigungen für Freizeitangebote oder die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verbunden.

Die Höhe der Kurtaxe oder City Tax ist nicht fest definiert, sondern hängt vom jeweiligen Urlaubsort und der Saison ab. Festgelegt wird der Betrag von der Gemeinde, der Stadt, dem Tourismusverband und sonstigen Interessengemeinschaften.

Die Höhe der Touristensteuer variiert je nach:

  • Saison
  • Alter des Gastes: Kinder und Jugendliche zahlen meist ermäßigte Beträge
  • Reiseart: Urlaub oder Geschäftsreise

Schwerbehinderte und einkommensschwache Gäste erhalten üblicherweise Ermäßigungen oder werden von der Kurtaxe befreit.

In der Regel wird die Steuer direkt am Übernachtungsort bezahlt. Sie erscheint auf Ihrer Rechnung als gesonderter Posten. Bei der verbindlichen Anmeldung in Ihrem Hotel, Ihrer Pension oder sonstigen Unterkunft werden Ihre Daten in einem Meldeschein erfasst – in Papierform oder elektronisch. Diese Daten erhält die Gemeinde ebenso wie die daran geknüpfte Taxe, die Ihr Hotel etc. an diese weiterleitet.

Kurtaxe/Touristensteuer in deutschen Urlaubsorten

Hinweis: Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Gemeinde.

(Stand August 2023, alle Angaben ohne Gewähr)

Nordsee:

  • Sylt: Hauptsaison (Mai bis Oktober) 4,10 € pro Person und Tag, Nebensaison (November bis April) 2,05 € pro Person und Tag.
  • Sankt Peter-Ording: Der Gästebeitrag in St. Peter Ording wird pro Person und Tag erhoben und ist nach Saison gestaffelt. Die Höhe liegt je nach Reisezeit zwischen 1,00 € und 3,00 €, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind beitragsfrei.
  • Cuxhaven: Gästebeitrag als Eurobetrag pro Person und Tag, abhängig von Zone (1 oder 2) und Saison (A oder B). Beispiele aus der Satzung: Zone 1, Saison A 4,60 €, Zone 2, Saison A 3,50 €, in Saison B entsprechend niedriger.

Ostsee:

  • Rügen: Die Kurabgabe wird auf Rügen je nach Gemeinde und Saison festgelegt und pro Person und Übernachtung erhoben. In den bekannten Badeorten liegt sie in der Regel zwischen 1,50 € und 3,50 €, detaillierte Preise hier
  • Usedom: Die Kurabgabe wird auf Usedom je nach Gemeinde und Saison festgelegt und pro Person und Übernachtung erhoben. In den bekannten Badeorten der Insel liegt sie in der Regel zwischen 1,80 € und 3,30 €.
  • Timmendorfer Strand: Nebensaison (1. Januar bis 30. April und 1. Oktober bis 31. Dezember) 2,00 € Kurabgabe pro Person und Tag, Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) 3,50 € Kurabgabe pro Person und Tag

Süddeutschland:

  • Garmisch-Partenkirchen: Kurbeitrag pro Aufenthaltstag : Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr 3,00 €, Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre) 1,00 €.
  • Oberstdorf/Allgäu: Kurbeitrag pro Aufenthaltstag : Kurbezirk I 3,20 € (ab 17 Jahre), Kurbezirk II 2,65 € (ab 17 Jahre). Ermäßigte Sätze für 13 bis 16 Jahre.
  • Füssen/Allgäu: Kurbeitrag pro Aufenthaltstag : ab 16 Jahre 2,20 €, 6 bis 15 Jahre 1,10 €, bis 5 Jahre beitragsfrei.
  • Hochschwarzwald: Die Kurtaxe wird im Hochschwarzwald je nach Gemeinde und Saison festgelegt und pro Person und Übernachtung erhoben. In den bekannten Urlaubsorten der Region liegt sie in der Regel zwischen 1,90 € und 3,20 €. Details hier
  • Bayerischer Wald Nationalpark: Die Kurtaxe wird im Bereich des Bayerischen Wald Nationalparks je nach Gemeinde festgelegt und pro Person und Übernachtung erhoben. In den bekannten Urlaubsorten der Region liegt sie in der Regel zwischen 1,50 € und 2,50 €. Details hier

Bettensteuer/City Tax in deutschen Städten

Eine Kulturförderabgabe oder Bettensteuer wird in einigen deutschen Städten erhoben. Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Städte.

(Stand Januar 2026, alle Angaben ohne Gewähr)

  • Hamburg: Die Kultur- und Tourismustaxe wird nach dem Nettoübernachtungspreis pro Person und Nacht gestaffelt erhoben. Sie beginnt bei 0,60 € (bei einem Übernachtungspreis bis 25 €) und beträgt bis zu 4,80 € bei einem Nettoübernachtungspreis von bis zu 200 €. Für jede weitere angefangene 50 € erhöht sich die Steuer um 1,20 €, sodass sie bei höheren Übernachtungspreisen entsprechend weiter ansteigt. Bei einem Übernachtungspreis von 250 € fallen somit 6,00 € an.
  • Dresden: Beherbergungssteuer 6 % des Übernachtungspreises.
  • Frankfurt am Main: „Tourismusbeitrag“ 2,00 € pro Person und Nacht.
  • Berlin: Übernachtungssteuer 7,5 % auf den Übernachtungspreis.
  • Köln: Kulturförderabgabe 5% auf den Übernachtungspreis. 

Achtung: Auch für Stellplätze von Wohnwagen oder für Campingplätze muss mit der Entrichtung der Abgabe gerechnet werden.

Touristensteuer im Ausland

Während in vielen Regionen Europas schon lange eine Touristenabgabe erhoben wird, führen zunehmend weitere Reiseziele ähnliche Gebühren ein oder passen bestehende Sätze an. Häufige Gründe sind hohe Besucherzahlen, Belastung der Infrastruktur und der Wunsch nach zusätzlicher Finanzierung für Nachhaltigkeit, Instandhaltung und touristische Services.

An diesen Urlaubszielen im Ausland wird eine Touristensteuer erhoben:

(Stand Januar 2026, alle Angaben ohne Gewähr)

Österreich

Die Tourismusabgabe variiert je nach Bundesland und Gemeinde und wird in der Regel pro Person und Nacht erhoben. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Ort und teils von der Saison ab.

  • Salzburger Land: je nach Gemeinde meist 1,50 € bis 3,00 € pro Person und Nacht.
  • Burgenland: je nach Ort in der Regel 1,50 € bis 2,50 € pro Person und Nacht.
  • Tirol: abhängig von Gemeinde und Saison etwa 1,00 € bis 3,50 € pro Person und Nacht.
  • Wien: Ortstaxe in Höhe von 3,2 % des Nettoübernachtungspreises.

Schweiz

  • Die Kurtaxe wird je nach Region und Gemeinde festgelegt und liegt typischerweise zwischen 1 und 7 CHF pro Person und Nacht.

Spanien

  • Balearen: Die nachhaltige Touristensteuer „Ecotasa“ ist nach Unterkunftsart und Saison gestaffelt und liegt in der Praxis typischerweise im Bereich von rund 1 bis 4 € pro Person und Nacht, in vielen Fällen mit Reduktionen bei längeren Aufenthalten. Diskussionen über mögliche Erhöhungen gab es zuletzt erneut, die konkreten Sätze hängen weiterhin von Kategorie und Reisezeit ab.
  • Valencia: Die geplante Einführung einer regionalen Touristensteuer wurde zurückgenommen. Aktuell wird in der Region Valencia keine allgemeine Touristensteuer erhoben.

Türkei

  • Es gilt eine landesweite Unterkunftssteuer von 2 % auf Übernachtungsleistungen.

Italien

Touristensteuern werden in vielen Regionen und Städten Italiens erhoben und sind kommunal geregelt. Die Höhe hängt vom Reiseziel, der Unterkunftskategorie und teils von der Saison ab. In beliebten Urlaubsorten und Städten wie Rom, Florenz, Venedig, Siena, Pisa, Livorno, Marina di Massa, Giardini Naxos, Rimini, Pesaro und Lido di Cavallino liegen die Abgaben in der Regel zwischen 1 € und bis zu 10 € pro Person und Nacht. Die Ortstaxe gilt für Gäste ab einem je nach Kommune festgelegten Mindestalter und fällt unabhängig von der Unterkunftsart an, also auch in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen oder Appartements.

  • Venedig: Zusätzlich zur Übernachtungsabgabe erhebt die Stadt an ausgewählten, stark frequentierten Tagen eine Zutrittsgebühr für Tagesgäste. Diese gilt tagsüber in einem festgelegten Zeitraum und beträgt 5 €, bei kurzfristiger Buchung 10 € pro Person. Ausgenommen sind unter anderem Kinder unter 14 Jahren sowie Gäste mit Übernachtung, die sich vorab registrieren müssen. Tickets können hier gebucht werden. Bei fehlender Registrierung oder Zahlung kann ein Bußgeld von bis zu 300 € verhängt werden. Unabhängig davon fällt für Übernachtungsgäste in Venedig ganzjährig eine Bettensteuer von etwa 1 € bis 5 € pro Person und Nacht an, abhängig von Unterkunft und Saison.
  • Rom: In Rom ist die Touristensteuer nach Unterkunftskategorie gestaffelt. Sie beträgt derzeit 10 € pro Person und Nacht in 5-Sterne-Hotels, 6 € bis 9 € in 3- und 4-Sterne-Hotels sowie 5 € in 1- und 2-Sterne-Unterkünften. Für Gäste in Ferienwohnungen liegt die Abgabe bei 6 € pro Person und Nacht.
  • Florenz: Die Touristensteuer ist nach Unterkunftskategorie gestaffelt und zählt zu den höchsten in Italien. Je nach Kategorie werden bis zu 8 € pro Person und Nacht erhoben.
  • Mailand: Auch hier ist die Touristensteuer von der Unterkunftskategorie abhängig und liegt in der Regel zwischen 2 € und 5 € pro Person und Nacht.

Niederlanden

  • Ob und wie viel Touristensteuer erhoben wird, entscheiden die Gemeinden. In Amsterdam beträgt die Touristensteuer für Übernachtungen aktuell 12,5 % des Übernachtungspreises.

Kroatien

  • Die Touristenabgabe ist gesetzlich geregelt, die konkrete Höhe hängt vom Ort und teils von der Saison ab. Üblich sind Beträge im Bereich von rund 1 bis 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Gemeinde und Reisezeit.

Frankreich

  • Die „taxe de séjour“ wird je nach Stadt und Unterkunftskategorie erhoben und zur Übernachtungsrechnung hinzugefügt. In Frankreich liegt sie in der Regel zwischen 0,20 € und etwa 7,00 € pro Person und Nacht, in großen Städten und höherklassigen Unterkünften können auch höhere Beträge anfallen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind landesweit von der Touristensteuer befreit.

Griechenland

  • Die frühere Logisabgabe wurde als Climate Crisis Resilience Fee neu geregelt und ist saisonabhängig sowie nach Unterkunftskategorie gestaffelt. Von April bis Oktober gelten pro Zimmer und Nacht typischerweise 2 € (Apartments, 1 bis 2 Sterne), 5 € (3 Sterne), 10 € (4 Sterne), 15 € (5 Sterne). Von November bis März liegen die Sätze bei 50 Cent, 1,50 € , 3 € und 4 €.

Portugal

  • Die Touristenabgabe ist kommunal geregelt. In Lissabon liegt sie bei 4 € pro Person und Nacht für Gäste ab 13 Jahren, meist gedeckelt auf maximal sieben Nächte. In Porto werden 3 € pro Person und Nacht genannt, ebenfalls mit typischer Deckelung auf mehrere Nächte.

Bulgarien

  • Die kommunal geregelte Touristensteuer wird über die Unterkunft abgeführt. Die konkrete Höhe hängt vom Ort ab, üblicherweise ist sie niedrig und bewegt sich oft unter 1 € pro Person und Nacht, in manchen Gemeinden auch darunter oder darüber, je nach örtlicher Festlegung.

Belgien

  • Die Regelungen sind regional und kommunal unterschiedlich. Für die Region Brüssel gelten seit 1. Januar 2026 erhöhte Sätze, die als regionale Steuer pro Übernachtung und Unterkunftseinheit berechnet werden, typischerweise 5 € je Übernachtung für Standardunterkünfte und 4 € für Homestays und Camping.

Tschechien

  • Die Beherbergungsabgabe wird kommunal erhoben und pro Person und Übernachtung berechnet. In Prag beträgt sie aktuell bis zu 50 CZK pro Person und Nacht. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Abgabe befreit.

Ägypten

  • In Ägypten wird keine Touristensteuer erhoben. Stattdessen ist für die Einreise eine Visagebühr von 25 US-Dollar zu zahlen, die in vielen Fällen bereits im Reisepreis enthalten ist oder bei Ankunft entrichtet wird.

Tunesien

  • Die Touristensteuer wird pro Person und Nacht erhoben und ist nach Unterkunftskategorie gestaffelt. Aktuell fallen in 4- und 5-Sterne-Hotels 12 tunesische Dinar (rund 3,50 €) an, in 3-Sterne-Hotels 8 Dinar (etwa 2,30 €) und in einfacheren Unterkünften 4 Dinar (rund 1,15 €). Die Abgabe wird in der Regel nur für die ersten 10 Nächte des Aufenthalts berechnet.

Seychellen

  • Die Tourism Environmental Sustainability Levy wird pro Person und Nacht erhoben und ist nach Größe und Art der Unterkunft gestaffelt. Für mittelgroße Unterkünfte fallen 75 Seychellen Rupien (rund 5,00 €) an, für große Unterkünfte, Yachten und Island Resorts 100 Rupien (etwa 6,70 €). In kleinen Unterkünften liegt die Abgabe entsprechend darunter.

Thailand

  • Die bereits eingeführte und dann wieder pausierte Touristensteuer für Thailand soll ab Mitte 2026 wieder erhoben werden. Wie bereits 2023 soll sie 300 Baht (ca. 8 €) betragen.

Bali

  • Bali erhebt eine Tourismusabgabe für internationale Gäste in Höhe von 150.000 indonesischen Rupien (rund 9 Euro). Diese fällt zusätzlich zur Visagebühr an, die für das Visa on Arrival derzeit 500.000 Rupien (etwa 30 Euro) beträgt. Die Tourismusabgabe gilt für alle Reisenden, auch für Kinder. Die Zahlung erfolgt vorab online oder bei Ankunft über das offizielle Zahlungssystem der Provinz Bali und wird mit einer digitalen Bestätigung nachgewiesen. Wer Bali verlässt und anschließend aus einer anderen Provinz oder von Inseln wie Lombok, den Gili Islands oder Java zurückkehrt, muss die Abgabe erneut entrichten. Bei Ausflügen nach Nusa Penida, Nusa Lembongan oder Nusa Ceningan ist keine erneute Zahlung erforderlich, da diese Inseln zur Provinz Bali gehören.

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