Achtung: Auch für Stellplätze von Wohnwagen oder für Campingplätze muss mit der Entrichtung der Abgabe gerechnet werden.
Die Namen und Begriffe variieren je nach Urlaubsgebiet: Kurtaxe, Ortstaxe, Beherbergungstaxe, Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Touristensteuer, Touristenabgabe. Doch gemein ist ihnen, dass sie eine Sonderabgabe an die Region sind, die teilweise bereits bei Hotelbuchungen automatisch hinzugerechnet wird oder erst vor Ort in der Unterkunft erhoben wird. Die Tourismusabgabe wird in der Regel pro Person und Übernachtung erhoben.
In Deutschland kennt man die Kurtaxe schon länger, und auch die Touristensteuer "Ecotasa" auf Mallorca gibt es bereits seit 2016. Mittlerweile ist eine Touristenabgabe eher die Regel als die Ausnahme und immer mehr Reiseländer verlangen eine zusätzliche Gebühr von Gästen. Für Ihre Urlaubsplanung ist dies wichtig zu wissen. Wir klären auf: In welchen Urlaubsländern wird eine zusätzliche Touristengebühr erhoben und wie teuer wird es für Ihren nächsten Urlaub?
Die Kurtaxe in Deutschland hat eine mehrere Jahrhunderte alte Tradition. Ursprünglich war der Kurbeitrag ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kur-Zwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten wurden. Die Kurtaxe dürfen in Deutschland nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte verlangen.
Viele deutsche Städte verlangen inzwischen einen ähnlichen Beitrag, der allerdings nicht "Kurtaxe" gennant wird, sondern Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax. Das Prinzip ist dem der Kurtaxe ähnlich.
Unter die Kurtaxe fallen nicht nur Kuranlagen sondern auch Sporteinrichtungen, Wanderwege, Radwege, Loipen, Skianlagen, Grünanlagen, Kultureinrichtungen, Betrieb der Touristinfo und weitere Infrastruktur, die für den Tourismus benötigt wird. Teilweise werden auch kostenfreie Transportmöglichkeiten und Liftfahrten angeboten. In zahlreichen Orten erhalten Sie eine Gästekarte, mit der Sie die durch die Kurtaxe finanzierten Leistungen und Services nutzen können. Je nach Ort sind mit der Gästekarte unter anderem freie Eintritte in Museen, Vergünstigungen für Freizeitangebote oder die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verbunden.
Die Höhe der Kurtaxe oder City Tax ist nicht fest definiert, sondern hängt vom jeweiligen Urlaubsort und der Saison ab. Festgelegt wird der Betrag von der Gemeinde, der Stadt, dem Tourismusverband und sonstigen Interessengemeinschaften.
Die Höhe der Touristensteuer variiert je nach:
Schwerbehinderte und einkommensschwache Gäste erhalten üblicherweise Ermäßigungen oder werden von der Kurtaxe befreit.
In der Regel wird die Steuer direkt am Übernachtungsort bezahlt. Sie erscheint auf Ihrer Rechnung als gesonderter Posten. Bei der verbindlichen Anmeldung in Ihrem Hotel, Ihrer Pension oder sonstigen Unterkunft werden Ihre Daten in einem Meldeschein erfasst – in Papierform oder elektronisch. Diese Daten erhält die Gemeinde ebenso wie die daran geknüpfte Taxe, die Ihr Hotel etc. an diese weiterleitet.
Hinweis: Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Gemeinde.
(Stand August 2023, alle Angaben ohne Gewähr)
Nordsee:
Ostsee:
Süddeutschland:
Eine Kulturförderabgabe oder Bettensteuer wird in einigen deutschen Städten erhoben. Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Städte.
(Stand Januar 2026, alle Angaben ohne Gewähr)
Achtung: Auch für Stellplätze von Wohnwagen oder für Campingplätze muss mit der Entrichtung der Abgabe gerechnet werden.
Während in vielen Regionen Europas schon lange eine Touristenabgabe erhoben wird, führen zunehmend weitere Reiseziele ähnliche Gebühren ein oder passen bestehende Sätze an. Häufige Gründe sind hohe Besucherzahlen, Belastung der Infrastruktur und der Wunsch nach zusätzlicher Finanzierung für Nachhaltigkeit, Instandhaltung und touristische Services.
(Stand Januar 2026, alle Angaben ohne Gewähr)
Die Tourismusabgabe variiert je nach Bundesland und Gemeinde und wird in der Regel pro Person und Nacht erhoben. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Ort und teils von der Saison ab.
Schweiz
Touristensteuern werden in vielen Regionen und Städten Italiens erhoben und sind kommunal geregelt. Die Höhe hängt vom Reiseziel, der Unterkunftskategorie und teils von der Saison ab. In beliebten Urlaubsorten und Städten wie Rom, Florenz, Venedig, Siena, Pisa, Livorno, Marina di Massa, Giardini Naxos, Rimini, Pesaro und Lido di Cavallino liegen die Abgaben in der Regel zwischen 1 € und bis zu 10 € pro Person und Nacht. Die Ortstaxe gilt für Gäste ab einem je nach Kommune festgelegten Mindestalter und fällt unabhängig von der Unterkunftsart an, also auch in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen oder Appartements.
Ob und wie viel Touristensteuer erhoben wird, entscheiden die Gemeinden. In Amsterdam beträgt die Touristensteuer für Übernachtungen aktuell 12,5 % des Übernachtungspreises.
Die Touristenabgabe ist gesetzlich geregelt, die konkrete Höhe hängt vom Ort und teils von der Saison ab. Üblich sind Beträge im Bereich von rund 1 bis 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Gemeinde und Reisezeit.
Die „taxe de séjour“ wird je nach Stadt und Unterkunftskategorie erhoben und zur Übernachtungsrechnung hinzugefügt. In Frankreich liegt sie in der Regel zwischen 0,20 € und etwa 7,00 € pro Person und Nacht, in großen Städten und höherklassigen Unterkünften können auch höhere Beträge anfallen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind landesweit von der Touristensteuer befreit.
Die frühere Logisabgabe wurde als Climate Crisis Resilience Fee neu geregelt und ist saisonabhängig sowie nach Unterkunftskategorie gestaffelt. Von April bis Oktober gelten pro Zimmer und Nacht typischerweise 2 € (Apartments, 1 bis 2 Sterne), 5 € (3 Sterne), 10 € (4 Sterne), 15 € (5 Sterne). Von November bis März liegen die Sätze bei 50 Cent, 1,50 € , 3 € und 4 €.
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