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Kurtaxe & Touristensteuer

Die Namen und Begriffe variieren je nach Urlaubsgebiet: Kurtaxe, Ortstaxe, Beherbungstaxe, Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Touristensteuer, Touristenabgabe. Doch gemein ist ihnen, dass sie eine Sonderabgabe an die Region sind, die teilweise bereits bei Hotelbuchungen automatisch hinzugerechnet wird oder erst vor Ort in der Unterkunft erhoben wird. Die Tourismusabgabe wird in der Regel pro Person und Übernachtung erhoben.

In Deutschland kennt man die Kurtaxe schon länger, und auch die Touristensteuer "Ecotasa" auf Mallorca gibt es bereits seit 2016. Mittlerweile ist eine Touristenabgabe ehe die Regel als die Ausnahme und immer mehr Reiseländer verlangen eine zusätzliche Gebühr von Gästen. Für Ihre Urlaubsplanung ist dies wichtig zu wissen. Wir klären auf: In welchen Urlaubsländern wird eine zusätzliche Touristengebühr erhoben und wie teuer wird es für Ihren nächsten Urlaub?

Kurtaxe, Bettensteuer & City Tax in Deutschland

Die Kurtaxe in Deutschland gibt es bereits seit ca. 500 Jahren. Ursprünglich war der Kurbeitrag ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kur-Zwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten wurden. Die Kurtaxe dürfen in Deutschland nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte verlangen.

Viele deutsche Städte verlangen inzwischen einen ähnlichen Beitrag, der allerdings nicht "Kurtaxe" gennant wird, sondern Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax. Das Prinzip ist dem der Kurtaxe ähnlich.

Unter die Kurtaxe fallen nicht nur Kuranlagen sondern auch Sporteinrichtungen, Wanderwege, Radwege, Loipen, Skianlagen, Grünanlagen, Kultureinrichtungen, Betrieb der Touristinfo und weitere Infrastruktur, die für den Tourismus benötigt wird. Teilweise werden auch kostenfreie Transportmöglichkeiten und Liftfahrten angeboten. In zahlreichen Orten erhalten Sie eine Gästekarte, mit der Sie die durch die Kurtaxe finanzierten Leistungen und Services nutzen können. Dazu gehören z. B. freie Eintritte in Museen, Nutzung von Bibliotheken oder WLAN-Hotspots sowie der freie Zugang zum Strand mit Wasserrettungsdienst.

Die Höhe der Kurtaxe oder City Tax ist nicht fest definiert, sondern hängt vom jeweiligen Urlaubsort und der Saison ab. Festgelegt wird der Betrag von der Gemeinde, der Stadt, dem Tourismusverband und sonstigen Interessengemeinschaften.

Die Höhe der Touristensteuer variiert je nach:

  • Saison
  • Alter des Gastes: Kinder und Jugendliche zahlen meist ermäßigte Beträge
  • Reiseart: Urlaub oder Geschäftsreise

Schwerbehinderte und einkommensschwache Gäste erhalten üblicherweise Ermäßigungen oder werden von der Kurtaxe befreit.

In der Regel wird die Steuer direkt am Übernachtungsort bezahlt. Sie erscheint auf Ihrer Rechnung als gesonderter Posten. Bei der verbindlichen Anmeldung in Ihrem Hotel, Ihrer Pension oder sonstigen Unterkunft werden Ihre Daten in einem Meldeschein erfasst – in Papierform oder elektronisch. Diese Daten erhält die Gemeinde ebenso wie die daran geknüpfte Taxe, die Ihr Hotel etc. an diese weiterleitet.

Kurtaxe/Touristensteuer in deutschen Urlaubsorten

(Stand Oktober 2022, alle Angaben ohne Gewähr)

Nordsee:

  • Sylt: je nach Gemeinde und Saison 1,20 € bis 3,50 € pro Person/Nacht
  • Sankt Peter-Ording: je nach Saison 1,00 € bis 3,00 € pro Person/Nacht
  • Cuxhaven: je nach Kurzone und Saison 1,50 € bis 3,20 € pro Person/Nacht

Ostsee:

  • Rügen: 1,20 € pro Person/Nacht; fällt nicht in allen Orten an.
  • Usedom: Hochsaison 2,70 € und Nebensaison 2,00 € pro Person/Nacht
  • Timmendorfer Strand: je nach Saison 1,70 € bis 3,00 € pro Person/Nacht

Süddeutschland:

  • Garmisch-Partenkirchen: 3,00 € pro Person/Nacht
  • Oberstdorf/Allgäu: je nach Kurbezirk 2,65 € bis 3,20 € pro Person/Nacht
  • Füssen/Allgäu: 2,20 € pro Person/Nacht
  • Hochschwarzwald: je nach Bezirk 1,70 € bis 2,70 € pro Person/Nacht
  • Bayerischer Wald Nationalpark: 1,60 € bis 2,00 € pro Person/Nacht

Bettensteuer/City Tax in deutschen Städten

Eine Kulturförderabgabe oder Bettensteuer wird in einigen deutschen Städten erhoben. Sie beträgt rund 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises.

(Pro Person/Nacht; Stand Oktober 2022, alle Angaben ohne Gewähr)

  • Hamburg: je nach Übernachtungspreis ab 0,50 € (in 1,00 €-Schritten pro 50,00 € Nettoübernachtungspreis)
  • Dresden: 1,30 € pro Person/Nacht
  • Frankfurt am Main: 2,00 € pro Person/Nacht
  • Berlin: 5% auf den Nettoübernachtungspreis
  • Köln: 5 % auf den Bruttoübernachtungspreis 

Achtung: auch für Stellplätze von Wohnwagen oder für Campingplätze muss mit der Entrichtung der Abgabe gerechnet werden.

Touristensteuer im Ausland

Während man in Österreich und Mallorca schon seit langem eine Touristensteuer zahlt, erheben nun auch immer mehr andere ausländische Reiseziele eine Abgabe für Urlauber. Der Grund: Massentourismus und Overtourism. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Touristensteuer sollen je nach Reiseziel für eine Entwicklung des nachhaltigen Tourismus, touristische Infrastruktur oder Projekte für Einheimische, die unter steigenden Kosten leiden, verwendet werden.

An diesen Urlaubszielen im Ausland wird eine Touristensteuer erhoben:

(Stand Mai 2023, alle Angaben ohne Gewähr)

Österreich

  • variiert je nach Bundesland, ca. 3% der Hotelkosten
  • Salzburger Land: 2,00 € pro Person/Nacht
  • Burgenland: 2,00 € pro Person/Nacht
  • Tirol: 0,55 € bis 3,00 € pro Person/Nacht
  • Wien: 3,2% des Nettoübernachtungspreises

Schweiz

  • variiert je Region und Gemeinde, zwischen 1,20 € und 2,50 € pro Person/Nacht

Spanien

  • Balearen: nachhaltige Touristensteuer, auch als Ökosteuer bekannt. Die "Ecotasa"variiert je nach der Art der Unterkunft und Saison, von 1 € in der Nebensaison bis 4 € in der Hauptsaison. Bei Übernachtungen in Ferienhäusern und Fincas werden in der Hauptsaison 2 € fällig, in der Nebensaison 50 Cent.
  • Valencia: Ab Ende 2023 sind 0,50 € - 2 € pro Person/Nacht geplant, auch in Hostels, Apartments und auf Campingplätzen.

Türkei

  • Landesweite Touristensteuer von 2% der Hotelkosten

Italien

  • Touristensteuern fallen in einigen Regionen und Städten Italiens an, unter anderem in Rom, Florenz, Venedig, Siena, Pisa, Livorno, Marina di Massa, Giardini Naxos, Rimini, Pesaro, Lido di Cavallino, max. 5 € pro Person/Nacht. Die Ortstaxe muss jeder Gast ab 11 Jahren bezahlen, der in beliebiger Unterkunftsanlage wohnt (in Hotel, Villa, Campingplatz oder Appartement).
  • Venedig: Zum Sommer 2023 soll eine Eintrittsgebühr von 3 € in der Nebensaison und 10 € in der Hauptsaison für Tagestouristen kommen. Wer die Steuer nicht zahlt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 450 Euro rechnen. Reisende mit Übernachtung müssen kein Eintrittsgeld zahlen, da sie in Venedig bereits jetzt eine Bettensteuer zwischen 1 und 5 € pro Nacht bezahlen.

Niederlanden

  • Die Gemeinden entscheiden, ob sie eine Touristensteuer erheben oder nicht. Unterschieden wird dort zwischen einer Landkurtaxe und einer Wasserkurtaxe. In Amsterdam fallen 7% der Übernachtungskosten ohne Frühstück plus 3 € pro Person/Nacht an.

Kroatien

  • Ca. 1,33 € pro Person/Nacht, nur während der Hauptsaison. 

Frankreich

  • Die „taxe de séjour“ variiert je nach Stadt und wird zur Hotelrechnung hinzugefügt. Die Preise für die Touristensteuer in Frankreich reichen von 0,20 € bis zu 4 € pro Person/Nacht.

Griechenland

  • abhängig von der Anzahl der Hotelsterne und der Anzahl der gemieteten Zimmer, bis zu 4 € pro Zimmer/Nacht. Die Touristensteuer in Griechenland wurde eingeführt, um die Schulden im Land abzubauen.

Portugal

  • 2 € pro Nacht und Person ab 13 Jahren für die ersten sieben Tagen des Aufenthalts

Bulgarien

  • Bis zu 1,50 € pro Person/Nacht, je nach Region und der Unterkunft

Belgien

  • in der Regel im Zimmerpreis enthalten, in der Regel ca. 7,50 €.

Tschechien

  • Eine Touristensteuer fällt lediglich in Prag an und liegt bei unter 1 € pro Person/Nacht, Kinder sind frei.

Ägypten

  • Die Touristensteuer von 25 USD pro Person ist in der Regel bereits im Flugticket mitinbegriffen. Ist dies nicht der Fall, wird die Gebühr direkt am Flughafen nach Ankunft eingezogen.

Thailand

  • Die geplante Touristensteuer für Thailand wurde erneut verschoben und soll nun statt im Juni voraussichtlich im September 2023 kommen. 300 Baht (ca. 8 €) werden dann auf den Preis des Flugtickets aufgeschlagen.

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