Die Namen und Begriffe variieren je nach Urlaubsgebiet: Kurtaxe, Ortstaxe, Beherbungstaxe, Bettensteuer, Kulturförderabgabe, Touristensteuer, Touristenabgabe. Doch gemein ist ihnen, dass sie eine Sonderabgabe an die Region sind, die teilweise bereits bei Hotelbuchungen automatisch hinzugerechnet wird oder erst vor Ort in der Unterkunft erhoben wird. Die Tourismusabgabe wird in der Regel pro Person und Übernachtung erhoben.
In Deutschland kennt man die Kurtaxe schon länger, und auch die Touristensteuer "Ecotasa" auf Mallorca gibt es bereits seit 2016. Mittlerweile ist eine Touristenabgabe ehe die Regel als die Ausnahme und immer mehr Reiseländer verlangen eine zusätzliche Gebühr von Gästen. Für Ihre Urlaubsplanung ist dies wichtig zu wissen. Wir klären auf: In welchen Urlaubsländern wird eine zusätzliche Touristengebühr erhoben und wie teuer wird es für Ihren nächsten Urlaub?
Die Kurtaxe in Deutschland gibt es bereits seit ca. 500 Jahren. Ursprünglich war der Kurbeitrag ein festgelegter und zweckgebundener Beitrag, aus dessen Erlösen "zu Kur-Zwecken bereitgestellte Anlagen" erschlossen und unterhalten wurden. Die Kurtaxe dürfen in Deutschland nur staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte verlangen.
Viele deutsche Städte verlangen inzwischen einen ähnlichen Beitrag, der allerdings nicht "Kurtaxe" gennant wird, sondern Kulturförderabgabe, Bettensteuer oder City Tax. Das Prinzip ist dem der Kurtaxe ähnlich.
Unter die Kurtaxe fallen nicht nur Kuranlagen sondern auch Sporteinrichtungen, Wanderwege, Radwege, Loipen, Skianlagen, Grünanlagen, Kultureinrichtungen, Betrieb der Touristinfo und weitere Infrastruktur, die für den Tourismus benötigt wird. Teilweise werden auch kostenfreie Transportmöglichkeiten und Liftfahrten angeboten. In zahlreichen Orten erhalten Sie eine Gästekarte, mit der Sie die durch die Kurtaxe finanzierten Leistungen und Services nutzen können. Dazu gehören z. B. freie Eintritte in Museen, Nutzung von Bibliotheken oder WLAN-Hotspots sowie der freie Zugang zum Strand mit Wasserrettungsdienst.
Die Höhe der Kurtaxe oder City Tax ist nicht fest definiert, sondern hängt vom jeweiligen Urlaubsort und der Saison ab. Festgelegt wird der Betrag von der Gemeinde, der Stadt, dem Tourismusverband und sonstigen Interessengemeinschaften.
Die Höhe der Touristensteuer variiert je nach:
Schwerbehinderte und einkommensschwache Gäste erhalten üblicherweise Ermäßigungen oder werden von der Kurtaxe befreit.
In der Regel wird die Steuer direkt am Übernachtungsort bezahlt. Sie erscheint auf Ihrer Rechnung als gesonderter Posten. Bei der verbindlichen Anmeldung in Ihrem Hotel, Ihrer Pension oder sonstigen Unterkunft werden Ihre Daten in einem Meldeschein erfasst – in Papierform oder elektronisch. Diese Daten erhält die Gemeinde ebenso wie die daran geknüpfte Taxe, die Ihr Hotel etc. an diese weiterleitet.
(Stand August 2023, alle Angaben ohne Gewähr)
Nordsee:
Ostsee:
Süddeutschland:
Eine Kulturförderabgabe oder Bettensteuer wird in einigen deutschen Städten erhoben. Sie beträgt rund 5 Prozent des Nettoübernachtungspreises.
(Pro Person/Nacht; Stand August 2023, alle Angaben ohne Gewähr)
Achtung: auch für Stellplätze von Wohnwagen oder für Campingplätze muss mit der Entrichtung der Abgabe gerechnet werden.
Während man in Österreich und Mallorca schon seit langem eine Touristensteuer zahlt, erheben nun auch immer mehr andere ausländische Reiseziele eine Abgabe für Urlauber. Der Grund: Massentourismus und Overtourism. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Touristensteuer sollen je nach Reiseziel für eine Entwicklung des nachhaltigen Tourismus, touristische Infrastruktur oder Projekte für Einheimische, die unter steigenden Kosten leiden, verwendet werden.
(Stand Juni 2024, alle Angaben ohne Gewähr)
Schweiz
Die Gemeinden entscheiden, ob sie eine Touristensteuer erheben oder nicht. Unterschieden wird dort zwischen einer Landkurtaxe und einer Wasserkurtaxe. In Amsterdam fallen 7% der Übernachtungskosten ohne Frühstück plus 3 € pro Person/Nacht an.
Ca. 1,33 € pro Person/Nacht, nur während der Hauptsaison.
Die „taxe de séjour“ variiert je nach Stadt und wird zur Hotelrechnung hinzugefügt. Die Preise für die Touristensteuer in Frankreich reichen von 0,20 € bis zu 4 € pro Person/Nacht.
abhängig von der Anzahl der Hotelsterne und der Anzahl der gemieteten Zimmer, bis zu 4 € pro Zimmer/Nacht. Die Touristensteuer in Griechenland wurde eingeführt, um die Schulden im Land abzubauen.
Tunesien
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