Reiserücktrittsversicherung: Was muss man beachten?

Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie für einzelne Reisen oder auch ganz generell abschließen. Eine solche Versicherung schützt Sie vor den hohen Stornokosten, die entstehen, wenn Sie eine geplante Reise absagen müssen. Inkludiert ist häufig auch eine Reiseabbruchversicherung. Diese deckt Kosten, die im Zusammenhang mit dem frühzeitigen Abbruch einer Reise entstehen.

Die Kosten und Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung sind im Vergleich zu den Stornokosten, die beim Rücktritt grundsätzlich anfallen, gering. Die Versicherungskosten liegen bei etwa 30 Euro pro 1.000 Euro Reisewert. Die Abschluss- sowie Leistungsbedingungen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden und werden jeweils vertraglich festgelegt. Als Faustregel gilt: Die Versicherung greift immer dann, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. In der Regel muss eine solche Versicherung mindestens 30 Tage vor Reiseantritt oder direkt bei Buchung abgeschlossen werden – dabei ist es unerheblich, ob Sie einen Pauschalurlaub, ein Hotel oder lediglich einen Flug gebucht haben. Wer möchte, kann auch eine Jahrespolice abschließen.

Die Rücktrittsgründe

Damit die Versicherung die Stornokosten bei Absage eines Urlaubes übernimmt, muss ein nachvollziehbarer Grund vorliegen. Ein solcher ist u.a. in den folgenden Fällen gegeben:

  • Tod oder eine schwere Erkrankung bei einem der Reisenden
  • Impfunverträglichkeiten, die unerwartet auftreten
  • Schwangerschaft, soweit diese im Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt war
  • Unvorhergesehener und erheblicher Schaden am persönlichen Eigentum, z.B. durch Feuer ausgelöst
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit, die mindesten 35% des Bruttolohnes mindert
  • Plötzliche Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses und Arbeitsplatzwechsel
  • Das Nachholen einer wichtigen Prüfung an Uni oder Schule oder die Nichtversetzung eines Schülers
  • Nachweisliche Trennung oder Scheidung
  • Reiseabbruch aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheit, Unfall oder Tod

Was wird nicht als Rücktrittsgrund anerkannt?

Wenn eine Reise aus verschiedenen anderen Gründen abgesagt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten hierfür nicht. Das sind unter anderem die Folgenden:

  • Eine Naturkatastrophe wie Sturm, Vulkanausbrüche, Fluten oder Aschewolken
  • Weitere höhere Gewalten wie der Ausbruch von Krieg oder das Herausgeben einer offiziellen Reisewarnung aus verschiedenen Gründen
  • Eine Reiseabsage aufgrund von psychischen Erkrankungen
  • Ein Sonderfall sind bekannte chronische Erkrankungen. Die Reiserücktrittsversicherung greift nur, soweit unerwartete Komplikationen auftreten oder eine erhebliche Verschlechterung der Beschwerden zu erwarten ist. Wichtiges zum Thema Flugverspätungen finden Sie hier.

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