Die Einreisebestimmungen der USA sind auf den ersten Blick vergleichsweise komplex, stellen sich bei entsprechender Vorbereitung aber als einfach erfüllbar heraus. Nach der Beantragung der ESTA-Erlaubnis können Sie sogar zwei Jahre lang mehrmals visumsfrei für bis zu etwa drei Monate am Stück einreisen. Nach allen Formalitäten und einem kurzen Einreisegespräch am Grenzübergang genießen Sie Bewegungsfreiheit im ganzen Land.
Grundsätzlich ist die Einreise in die USA für deutsche Staatsbürger zu touristischen Zwecken visumsfrei. Für bis zu 90 Tage können Sie sich im Rahmen des sogenannten Visa Waiver-Programms im Land aufhalten. Ähnliche Regeln gelten für Geschäftsreisende und den Transit. Wenn Sie in den USA arbeiten möchten, z.B. auch als Gelegenheitsmusiker oder Journalist, benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung.In den Einreisebestimmungen der USA ist festgeschrieben, dass alle Besucher einen für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen, elektronischen Reisepass besitzen müssen. Dieser sollte also zwingend über einen eingebauten Chip verfügen. Für visafreie Aufenthalte wird zudem die Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets verlangt.
Seit dem 12. Januar 2009 gelten verschärfte Einreisebestimmungen für die USA. Vor Ihrer Anreise wird so Ihr Hintergrund im ESTA-Verfahren geprüft. So kontrolliert man beispielsweise, welchen Tätigkeiten Sie nachgehen, ob Sie Straftaten begangen oder offene Geldstrafen in den USA, z.B. auch für vergleichsweise leichte Vergehen wie Falschparken haben. Das Electronic System for Travel Authorization stellt eine für etwa zwei Jahre gültige Einreiseerlaubnis dar. Ab dem Zeitpunkt der Erteilung können Sie so oft Sie wünschen in die USA kommen.
Eingeholt werden muss die ESTA-Genehmigung zwingend über die Internetseite offizieller Anbieter – entsprechende Links finden Sie auf der Homepage der amerikanischen Botschaft. Alternativ können Sie ein Reisebüro für die Beschaffung beauftragen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie ausschließlich die lizenzierten Anbieter nutzen. Vonseiten der amerikanischen Behörden wird eine Gebühr von 14 US-Dollar für die ESTA verlangt. Diese können Sie bequem per Kreditkarte online bezahlen.
Nach Abschluss des Verfahrens liegt dem amerikanischen Grenzschutz die Erlaubnis elektronisch vor. Dennoch empfiehlt die Botschaft, die Bestätigung auszudrücken und bei der Ankunft mit sich zu führen. Die ESTA ist keine Garantie für eine Einreise. Die letztliche Entscheidung wird im Gespräch mit den Grenzbeamten getroffen. Diese nehmen von Ihnen u.a. die Fingerabdrücke über einen Scanner auf und führen mit Ihnen ein etwa halbstündiges Interview, in denen Sie Ihre Reisegründe darlegen. Bisweilen kann das Gespräch kürzer oder länger dauern. Unter Umständen haben die Beamten das Recht, Laptops und Datenträger zu durchsuchen. Zudem können personenbezogene Überprüfungen auf Sprengstoffe und Waffen erfolgen.
Wer im ESTA-Verfahren abgelehnt wird, muss in einer der amerikanischen Auslandsvertretungen ein Visum beantragen. Dies ist u.a. auch notwendig, wenn Sie zuvor Länder bereist haben, die in den USA als potenziell gefährdend eingeschätzt werden. Hierzu gehören u.a. Afghanistan, Iran, Irak, Syrien, Libyen, Jemen, Somalia und Sudan. Ausnahmen gelten, wenn Sie als Diplomat oder Soldat der Bundeswehr in diesen Staaten waren. Doppelstaater aus den genannten Ländern müssen grundsätzlich den Weg über das Visumsverfahren gehen. Für diese Personen ist es sinnvoll, noch vor der Buchung einer Reise die US-Behörden in Deutschland zu kontaktieren. Die Einreisebestimmungen der USA bezüglich der Herkunftsländer können sich tagesaktuell ändern und auch andere muslimische Staaten und Regionen betreffen.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass beim Ausfüllen des ESTA-Formulars sowie aller Visumsanträge genauestens auf die Korrektheit der Angaben geachtet werden sollte. In der Vergangenheit sei es so zu Zurückweisungen gekommen, weil der Buchstabe „O“ mit der Ziffer „0“ verwechselt worden ist. Im Feld „Identitätsnummer“ ist stets die Nummer des Personalausweises, nicht des Reisepasses anzugeben.
Neben einer abgelehnten ESTA-Erlaubnis und der Herkunft aus einem in den USA als kritisch eingestuften Landes, können weitere Gründe für die Beantragung eines Visums vorliegen. So ist selbst bei unbezahlter Arbeit, z.B. als Au Pair, Musiker oder unabhängiger Journalist eine entsprechende Anmeldung erforderlich. Teilweise gleichen die Behörden die von Ihnen angegebenen Informationen mit Online-Daten, z.B. von Facebook-Profilen ab. Weiterhin benötigen Sie ein Visum, wenn Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen, in den USA studieren, ein Forschungsprojekt aufnehmen oder in den USA heiraten bzw. längerfristig wohnen möchten. Eine visumsfreie Einreise zur Wohnungssuche und die nachfolgende Beantragung eines Visums sind so nicht zulässig. Wer mit dem eigenen Segelschiff oder Flugzeug amerikanisches Staatsgebiet ansteuert, benötigt gleichsam ein Visum. Während Ihres Aufenthalts ist es sinnvoll, eine Kopie Ihres Reisepasses, einschließlich der Aufenthaltsgenehmigung mit sich zu führen. In einigen Bundesstaaten wie Louisiana ist dies sogar Pflicht.
Achtung: Mit einem Kinderreisepass ist die visumsfreie Einreise in die USA nicht möglich. Für Minderjährige unter zwölf Jahren muss daher immer ein Visum beantragt werden. Besitzen die Kinder bereits einen elektronischen Reisepass, qualifiziert dieser sie für das Visa Waiver Programm.
Bei Ihrer Ankunft in den USA müssen Sie mit einer umfassenden Zollkontrolle rechnen. Bereits an Bord des Flugzeugs oder Schiffs erhalten Sie das Formular 6059B, in dem Sie sich bezüglich Ihrer mitgebrachten Waren und Objekte erklären. Angaben müssen z.B. gemacht werden, wenn Sie mehr als 1l Alkohol mit sich tragen. Die Regelung gilt ausschließlich für Personen über 21 Jahre. Bei allen höheren Mengen fallen Zollgebühren an. Gesonderte Richtlinien gibt es bei Absinth. Dieser darf nicht mehr als 10% an Thujonen enthalten. Bei Lebensmitteln bestehen diverse Beschränkungen, u.a. bezüglich der Mitnahme von Fleisch und fleischhaltigen Gerichten, Milch und Käse. Die US-Behörden raten zudem davon ab, Öl, Essig, Gewürze, Honig, Tee und Kaffee mitzunehmen. Die meisten ausländischen Obst- und Gemüsesorten dürfen ebenfalls nicht ins Land gebracht werden, um die mögliche Ausbreitung von Parasiten und Pflanzenkrankheiten einzudämmen. Für Pflanzen, Pflanzensamen und Muttererde ist eine spezielle Genehmigung erforderlich.
Textilien sind prinzipiell in unlimitierten Mengen erlaubt, solange es sich um persönliche Kleidung oder Geschenke handelt. Bei einer unbegleiteten Verschiffung, verpackten Stoffen und Produkten, die aus China oder afrikanischen Ländern in den USA ankommen, wird in der Regel eine genauere Überprüfung vorgenommen. Sollten die Gegenstände für den Verkauf vorgesehen sein, müssen Sie mit der Erhebung von Zollgebühren rechnen. Beschränkungen bestehen außerdem auf Produkten aus Ländern, die aktuell einem Embargo unterliegen. Hierzu zählen teilweise immer noch Kuba und der Iran, Burma und der Sudan. Überprüfungen können weiterhin bei Merchandise aus dem westlichen Balkan, Weißrussland, der Elfenbeinküste, Kongo, Irak, Liberia, Sierra Leone, Syrien und Simbabwe vorgenommen werden. Betroffen ist überwiegend politisches Propagandamaterial. Broschüren und Bücher, die beispielsweise über die Kultur der genannten Regionen informieren, dürfen problemlos in die USA gebracht werden.
Die Beamten werden Sie in den meisten Fällen nach Bargeld fragen – ab einer Summe von über 10.000 US-Dollar müssen Sie Angaben zur Herkunft des Geldes machen und es deklarieren. Im Einreiseformular werden Sie gefragt werden, wie Sie Ihre Reise finanzieren. Geben Sie hier ganz einfach „Kreditkarte und kleinere Mengen Bargeld“ an. Geschenke dürfen bis zu einem Wert von 100 US-Dollar ins Land gebracht werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und Beipackzetteln, bevorzugt in englischer Sprache erforderlich. Autos können Sie für einen Aufenthalt von einem Jahr mitbringen. Diese müssen, so Sie einen Verkauf planen, den Umweltauflagen der USA entsprechen. Sport- und Jagdwaffen sind prinzipiell nach vorheriger Erlaubnis zugelassen, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Voll und halb automatische Waffen sind generell verboten.
Selbst kleinste Mengen von Rauschmitteln können zur Strafverfolgung in den USA führen. Neben Haftstrafen werden meistens lebenslange Einreisesperren verhängt. Die Geldstrafen erreichen schnell sechsstellige Werte. Selbst im Transitbereich werden gezielte Kontrollen durchgeführt.
Wer Haustiere in die USA mitnehmen möchte, muss ein Gesundheits- und Impfzeugnis in englischer Sprache vorlegen. Für Hunde ist eine Tollwutimpfung verpflichtend. Diese sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgen. Katzen unterliegen keinen spezifischen Impfvorschriften, dennoch findet in der Regel eine Untersuchung am Grenzübergang statt. In vielen Fällen wird das Tier zwischenzeitlich auf Kosten des Besitzers unter Quarantäne gestellt. So sich Hamster, Meerschweinchen und Frettchen bester Gesundheit erfreuen und von übertragbaren Krankheiten frei sind, können diese problemlos in die USA gebracht werden. Einschränkungen betreffen vor allem Affen, die generell nicht als Haustiere gelten sowie Schildkröten. Auf geschützte Tierarten wie Vögel und Fische wird gesondert geachtet.
Wenn Sie Tiere mit an Bord des Flugzeugs nehmen müssen, ist vorab die entsprechende Airline zu kontaktieren. Diese gewährt Ihnen bei kleineren Katzen, Hunden, Meerschweinchen etc. die Mitnahme in der Kabine. Größere Haustiere, meist ab einem Gewicht von 8kg inklusive Transportbehälter, müssen im Frachtraum transportiert werden. Hasen und Kaninchen fallen generell unter diese Regelung – unabhängig vom Gewicht. Für den Transport benötigen Sie eine entsprechende Box und sollten abklären, ob Ihr Vierbeiner den Strapazen eines unbegleiteten Langstreckenflugs im klimatisierten Frachtbereich gewachsen ist. Mit den Tieren sollten Sie bei den meisten Airlines mindestens 90min vor dem Abflug einchecken.
Konkrete Impfungen werden bei der Einreise in die USA nicht verlangt. Lediglich bei der Einreise aus Gelbfiebergebieten ist eventuell ein entsprechender Nachweis erforderlich. Zum eigenen Schutz sollten alle Standardimpfungen vor Reiseantritt aufgefrischt werden. Bei besonderer Exposition empfiehlt das Robert-Koch-Institut Vorsorgemaßnahmen gegen Hepatitis A und B. Bei längeren Aufenthalten und insbesondere bei Austauschprogrammen in Schulen sind Meningokokken- und Masernimpfungen sehr zu empfehlen. Viele Bildungseinrichtungen in den USA verlangen sogar einen entsprechenden Nachweis.
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