Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Jedes Jahr genießen Urlauber aus aller Welt das sommerliche Wetter und die traumhaften Strände Tunesiens. Viele Urlauber stellen sich vorab die Frage:
Wie sind die Einreisebestimmungen für Tunesien?
Die Einreisebestimmungen des Landes ermöglichen Ihnen den visumsfreien Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Sie überschreiten die Grenze in der Regel mit einem gültigen Reisepass und erhalten eine Migrationskarte. Pauschalurlauber können bei der Ankunft mit dem Flugzeug auch mit dem Personalausweis einreisen, so Hotelvoucher und Rückflugticket vorliegen.
Die Einreisebestimmungen Tunesiens sind für Urlauber sehr einfach gehalten. So können Sie sich für bis zu drei Monate ohne Visum im Land aufhalten, die arabische Kultur genießen und sich an den Mittelmeerstränden entspannen. Achtgeben sollten Sie in jedem Fall auf die Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie auf die Zollregelungen für die Einreise nach Tunesien.
Nach Tunesien können Sie mit dem Reisepasss, auch dem vorläufigen, fahren. Pauschalurlauber haben außerdem die Möglichkeit, nur mit dem Personalausweis die Grenze zu übertreten. Bedingung dafür ist, dass Sie mit dem Flugzeug ankommen, ein Rückreiseticket und einen Hotelvoucher vorlegen können. Kinder sollten im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein. Alle Papiere müssen bei Grenzübertritt noch mindestens sechs Monate gültig sein. Als Urlauber besuchen Sie Tunesien ohne Visum. Die Einreisebestimmungen erlauben es Ihnen, sich als Tourist drei Monate lang im Land aufzuhalten. Bei der Ankunft erhalten Sie eine Migrationskarte, die sogenannte „Carte de visiteur non-résident“, die Sie bis zur Ausreise aufbewahren und am Grenzposten wieder abgeben müssen. Hierdurch wird nachgewiesen, dass Sie die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht überschritten haben. Für jede zusätzliche Woche werden 20 tunesische Dinar als Strafe angeordnet. Das entspricht etwa 7€ und wird in Wertmarken vor Verlassen des Landes entrichtet. Im Notfall können Reisende bei der Polizei in Ausnahmefällen ein Visum beantragen, das maximal weitere drei Monate gültig sein kann. Auf das gesamte Jahr gerechnet, dürfen Sie sich bis zu 180 Tage visumsfrei in Tunesien aufhalten. Wer z.B. geschäftlich ins Land kommt, arbeiten oder einen Freiwilligendienst antreten möchte, muss eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der tunesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen. Doppelstaater sollten sich stets mit dem tunesischen Pass oder Ausweis identifizieren. Selbst wenn einzig die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und das tunesische Dokument abgegeben wurde, erlischt die Zugehörigkeit zu Tunesien offiziell nicht. Entsprechend werden Sie bei Einreise und Aufenthalt wie tunesische Staatsbürger behandelt.
Beim Grenzübertritt mit Kindern, müssen diese ein eigenes Dokument besitzen. Sollte der Minderjährige alleine in das Land einreisen, ist eine beglaubigte Erlaubnis erforderlich. Ausnahmen stellen Jugendreisegruppen mit entsprechender Betreuung dar. Bei Kindern mit tunesischer Abstammung wird oft eine offizielle Autorisierung des tunesischen Elternteils verlangt, so dieses nicht mitreist. Dies ist insbesondere bei der Ausreise notwendig. Das Dokument, „autorisation parentale“, muss zwingend vom Gouvernorat in Tunesien oder von der tunesischen Botschaft beglaubigt und auf Arabisch oder Französisch übersetzt sein. Bereits bei tunesischen Familiennamen werden die Behörden hellhörig und können ein schriftliches Einverständnis eines auch nur vermuteten tunesischen Elternteils verlangen, bevor das Land verlassen werden darf. Planen Sie Ihren Nordafrikaurlaub trotz der hohen Temperaturen mit Hund oder Katze, muss für diese ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes vorliegen, das höchstens sechs Wochen alt ist. Weiterhin sind Impfungen gegen Staupe (im Fall eines Hundes) und Tollwut Pflicht – beides im international gültigen Impfpass vermerkt. Die Tollwutimpfung muss innerhalb der letzten sechs Monate und spätestens 30 Tage vor Ihrem Urlaub erfolgt sein. Außerdem ist zu beachten, dass Rassen, die zu den Jagdhunden zählen, generell einem Einfuhrverbot unterliegen.
Um mit dem eigenen Kfz das Land zu besuchen, müssen Sie einige Einreisebestimmungen Tunesiens beachten. In der Regel kommen Sie mit der Fähre an oder erreichen den Staat über Libyen. Bei der Ankunft erhalten Sie eine Verkehrserlaubnis, die insgesamt drei Monate gültig ist. Voraussetzung ist, dass Sie die Fahrzeugpapiere und einen Führerschein vorlegen. Die Fahrzeugdaten werden im Reisepass des Halters eingeschrieben, um einen möglichen Verkauf vor Ort zu verhindern. Bei der Ausfuhr wird der Eintrag wieder annulliert. Sollten Sie in Tunesien die Papiere verlieren oder in einen Unfall verwickelt sein, müssen Sie dies sofort den zuständigen Behörden melden. Wenn das Auto wegen Falschparkens abgeschleppt wird, ist ein Auslösen für etwa 30 tunesische Dinar bei der Behörde „Fourrière“ notwendig.
Vergleichsweise streng sind die Ein- und Ausfuhrregelungen für Devisen. Die Einreisebestimmungen Tunesiens legen fest, dass Dinarbeträge im Land verbleiben müssen und auch nicht aus dem Ausland über die Grenze gebracht werden dürfen. In Ausnahmefällen kann das Geld beim Zoll offiziell deklariert werden. Bis zu einem Höchstwert von 30.000 tunesischen Dinar ist die Einfuhr dann möglich, wenn ein ständiger Wohnsitz in Tunesien besteht. Eine anschließende Ausfuhr ist nur nach einer vorherigen Deklaration bei der Ankunft möglich. Die entsprechende Erklärung sollten Sie für die gesamte Dauer des Aufenthalts sicher aufbewahren, da andernfalls die Geldmittel beschlagnahmt werden können. Erwachsenen ist es erlaubt, bis zu 200 Zigaretten nach Tunesien einzuführen. Alternativ können 500g Tabak mitgebracht werden. In der Regel sind die Kontrollen durch den Zoll bezüglich von Genussmitteln eher liberal. Dies trifft u.a. auch auf Alkohol zu, der bei einem Gehalt von 25Vol.-% bis zu 1l mitgeführt werden darf. Bei niedrigprozentigeren Alkoholika liegt die Grenze bei 2l. Eau de Toilette ist bis zu 1l und Parfüm bis zu 250ml erlaubt.
Bei der Ausreise sollten Sie unbedingt die Zollvorschriften der EU beachten. Die Reisefreimengen liegen bei 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos. Alternativ sind 250g Rauchtabak oder 50 Zigarren erlaubt. Alkohol können Sie bis zu 1l über 22Vol.-% und 2l mit niedrigerem Gehalt mitnehmen. Zudem gestattet die EU 4l nicht-schäumende Weine und 16l Bier. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich für Personen über 17 Jahren.
Gänzlich verboten ist die Ausfuhr von gefährdeten Tierarten, z.B. Produkten aus Meeresschildkröten und Chamäleons. Selbiges gilt für Kunstwerke, Antiquitäten und archäologische Kulturgüter. Bei der Einreise nach Tunesien ist das Mitbringen elektronischer Gegenstände als Teil des persönlichen Besitzes kein Problem. Sie dürfen je einen Laptop, eine Kamera und zahlreiche Kleingeräte bei sich führen. GPS-Geräte müssen grundsätzlich angemeldet werden. Größere LCD-Monitore sind zollpflichtig und zu deklarieren. Bei Geschenken liegt die Wertgrenze bei 20 €, jedoch ist es kein Problem, die Mitbringsel als persönliche Gegenstände auszugeben. In jedem Fall ist es sinnvoll, eine Kaufquittung vorlegen zu können.
Streng geahndet werden Drogen- und Rauschgiftdelikte. Selbst bei kleineren Mengen drohen Haftstrafen ab einem Jahr sowie die Zahlung hoher Geldsummen. Schmuggel und Handel werden oftmals sogar mit zehn Jahren im Gefängnis bestraft. Wenn Sie psychoaktive Medikamente benötigen, sollten Sie daher unbedingt ein ärztliches Attest in arabischer oder französischer Sprache bei sich führen und dieses am besten offiziell beglaubigen lassen. Einzutragen ist dabei u.a. auch die benötigte Menge des jeweiligen Arzneimittels. Gänzlich verboten sind Waffen, insbesondere Schusswaffen und gefährliche Messer. Hellhörig werden die Grenzbehörden bei pornografischem Material. Hierunter fallen auch nach der muslimischen Vorstellung unsittliche und obszöne Darstellungen, insbesondere von Frauen. Zu viel Nacktheit auf dem Titelblatt von Illustrierten kann bereits zu Problemen bei der Einreise führen. Überprüft werden in Verdachtsfällen auch Videodateien auf Laptops. Wer Diskussionen zu diesem Thema vermeiden möchte, sollte daher vor Reiseantritt überprüfen, dass keine mitgebrachten Werke als obszön eingestuft werden können.
Die Einreisebestimmungen Tunesiens sehen für Reisende aus Deutschland keine Pflichtimpfungen vor. Lediglich bei der Ankunft aus Gefahrengebieten ist der Nachweis einer Immunisierung gegen Gelbfieber notwendig. Daneben empfehlen das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut die Auffrischung aller Standardimpfungen, u.a. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Zudem ist der Schutz gegen Hepatitis A ratsam.
Wer in ländlichen Gebieten unterwegs ist oder länger als drei Monate in Tunesien bleibt, sollte sich außerdem gegen Hepatitis B und Tollwut schützen. Letzteres ist vor allem angesichts zahlreicher freilaufender Hunde notwendig. Die erste Immunisierung ersetzt jedoch keine Zweitimpfung nach einem verdächtigen Tierbiss. Die Spritze muss innerhalb weniger Tage verabreicht werden, wofür Sie sich am besten in eines der Krankenhäuser in den Großstädten begeben.
Die besten Voraussetzungen finden Sie diesbezüglich in Tunis vor.
Durchfallerkrankungen können Sie durch konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden. Trinken Sie Wasser nur aus fest verschlossenen Flaschen, die Sie im Laden gekauft haben. Im Notfall sollten Sie Leitungswasser mindestens abkochen – selbiges gilt für Geschirrspülen und Zähneputzen.
Nahrungsmittel sollten prinzipiell gekocht, geschält oder desinfiziert werden. Fliegen sind vom Essen fernzuhalten. Häufiges Händewaschen oder Desinfektion minimiert das Risiko von Ansteckungen.
Nahezu irrelevant sind von Mücken oder Zecken übertragene Krankheiten. Sehr selten kommt es zu Infektionen mit Leishmaniose, West-Nil-Fieber oder Phlebotomus. Malaria stellt keine Gefahr dar. Dennoch ist es sinnvoll, Insekten-Repellents und Moskitonetze mitzunehmen. Lange, helle Kleidung verhindert effektiv Mückenstiche.
In Gafsa und Chott el Djerid sollten Sie auf das Baden in Süßwasserseen verzichten – in der Vergangenheit kam es hier zur Ansteckung mit Bilharziose. Wer zu Wüstentrips aufbricht oder in der Natur wandern geht, sollte auf Schlangen und Skorpione achten. Als Grundregel gilt, dass Bettdecken, Kleidung und Schuhe vor der Benutzung gründlich auszuschütteln sind.
Lediglich in Tunis ist eine medizinische Versorgung auf europäischem Niveau gewährleistet. Hier finden Sie u.a. im Ausland ausgebildete Ärzte mit Englisch- teilweise sogar mit Deutschkenntnissen. Französisch ist weit verbreitet und für viele Urlauber wie Mediziner die am besten funktionierende Kommunikationssprache. In Tunis bieten Ihnen die großen Privatkliniken Hannibal, Les Berges du Lac und Soukra eine erstklassige Behandlung, für die sie im gesamten Maghreb bekannt sind. Ohne eine Reisekrankenversicherung können die Kosten hier jedoch sehr hoch sein. Der vorherige Abschluss einer Police, die die Grundversorgung sowie eine Rückholung beinhaltet, ist daher nachdrücklich anzuraten.
Die Behandlung in den weniger gut ausgestatteten staatlichen Krankenhäusern ist preiswerter und im Notfall sogar kostenfrei, da mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dennoch wird oft auf Vorauszahlung bestanden. Außerhalb von Tunis und insbesondere im Süden ist es um die medizinische Versorgung eher schlecht bestellt. Wer ernsthaft erkrankt, sollte sich daher unbedingt nach Tunis oder nach Deutschland bringen lassen und für diesen Fall eine Versicherung abschließen.
Eine umfangreich ausgestattete Reiseapotheke ist bei Individualreisen empfehlenswert. Pauschalreisende können auf erstklassige Hotelärzte und diverse Kliniken in touristischen Badezentren wie Monastir, Hammamet und Djerba setzen. Vor Ihrer Abreise halten Sie am besten Rücksprache mit einem Tropenarzt.
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