Einreisebestimmungen für Tunesien

Wann und wie lange?
Reisende und Zimmer

In Tunesien laden kilometerlange Sandstrände zum Sonnenbaden und Schwimmen ein, während die historischen Städte und antiken Ruinen Kulturinteressierte begeistern. Erkunden Sie die lebhaften Souks mit ihren bunten Märkten und exotischen Düften oder entspannen Sie in luxuriösen Resorts mit erstklassigem Service.

Damit Sie Ihren Urlaub von Anfang an genießen können, ist es empfehlenswert, sich vor der Abreise über die Einreisebestimmungen für Tunesien zu erkundigen. Da sich Einreisebestimmungen oft auch kurzfristig ändern können, lohnt sich ein Blick auf die Informationen des Auswärtigen Amts oder der Tunesischen Botschaft in Berlin.

Auf einen Blick: Einreisebestimmungen für Tunesien

Aktuelles: Einreise mit Personalausweis nur noch bis 31. Dezember 2024

Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien sind nach Mitteilung der tunesischen Behörden nur noch bis 31. Dezember 2024 und ausschließlich unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Braucht man für Tunesien einen Reisepass?

Für die Einreise nach Tunesien benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss nach der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Auch ein vorläufiger Reisepass wird für die Einreise akzeptiert.

Reicht ein Personalausweis für die Einreise nach Tunesien?

Pauschalurlauber haben noch bis Ende 2024 die Möglichkeit, nur mit dem Personalausweis die Grenze zu übertreten. Nach Mitteilung der tunesischen Behörden sind Einreisen mit einem gültigen deutschen Personalausweis nach Tunesien nur noch bis 31. Dezember 2024 möglich und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:

  • Die Pauschalreise muss durch eine ausgedruckte Buchungsbestätigung nachgewiesen werden.
  • Es müssen eine Hotelreservierung und ein Rückflugticket für einen Linien- oder Charterflug per Ausdruck nachgewiesen werden

Falls Sie keinen gültigen Reisepass besitzen und Ihr geplanter Aufenthalt in Tunesien über den 31. Dezember 2024 hinausgeht, beantragen Sie bitte umgehend einen Reisepass, um keine Nachteile zu erfahren.

Was gibt es bei der Einreise sonst noch zu beachten?

Bei der Ankunft in Tunesien erhalten Sie einen Einreisenachweis, die sogenannte „Carte de visiteur non-résident“, die Sie aufbewahren und bei der Ausreise vorlegen müssen. Bei Überschreitung der viermonatigen Aufenthaltsdauer wird eine Strafe von 20 tunesischen Dinar (ca. 7 €) pro 5 Tage fällig. 

Spezielle Regelungen für Doppelstaatler: Identifizieren Sie sich stets mit dem tunesischen Pass oder Ausweis, auch wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben.

Was gilt für die Einreise mit Kindern nach Tunesien?

Kinder benötigen zur Einreise nach Tunesien einen Kinderreisepass als eigenes Reisedokument

Sollten Minderjährige alleine nach Tunesien reisen, ist eine beglaubigte Erlaubnis erforderlich. Ausnahmen stellen Jugendreisegruppen mit entsprechender Betreuung dar. Bei Kindern mit tunesischer Abstammung wird oft eine offizielle Autorisierung des tunesischen Elternteils verlangt, wenn dieses nicht persönlich mitreist. Dies ist insbesondere bei der Ausreise notwendig. Das Dokument, „autorisation parentale“, muss zwingend vom Gouvernorat in Tunesien oder von der tunesischen Botschaft beglaubigt und auf Arabisch oder Französisch übersetzt sein. Bereits bei tunesischen Familiennamen werden die Behörden hellhörig und können ein schriftliches Einverständnis eines auch nur vermuteten tunesischen Elternteils verlangen, bevor das Land verlassen werden darf.

Regelungen für die Reise mit Haustieren nach Tunesien

Planen Sie Ihren Nordafrikaurlaub mit Hund oder Katze, muss für Ihr Haustier ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes vorliegen, das höchstens sechs Wochen alt ist. Weiterhin sind Impfungen gegen Staupe (bei Hunden) und Tollwut Pflicht – beides im international gültigen Impfpass vermerkt. Die Tollwutimpfung muss innerhalb der letzten sechs Monate und spätestens 30 Tage vor Ihrem Urlaub erfolgt sein. Außerdem ist zu beachten, dass bestimmte Rassen, die zu den Jagdhunden zählen, generell einem Einfuhrverbot unterliegen.

Was ist auf Reisen mit dem eigenen PKW in Tunesien zu beachten?

Bei der Einreise mit einem Fahrzeug erhalten Sie eine dreimonatige Verkehrserlaubnis. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, um den Verkauf ohne Zollzahlung zu verhindern. Bei der Ausreise wird dieser Eintrag gelöscht. Für Aufenthalte über drei Monate sollten Sie vorab die tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland kontaktieren.

Gut zu wissen, wenn Sie mit Ihrem eigenen Auto nach Tunesien reisen:

  • Lassen Sie bei Gebrauchtwagenkäufen die aktuellen Halterangaben in den Fahrzeugpapieren beim Straßenverkehrsamt nachtragen, um Grenzprobleme zu vermeiden.

  • Bei Totalschaden durch einen Unfall muss eine Bescheinigung von der Polizei oder Zollbehörde vorliegen, um das Land ohne das Fahrzeug verlassen zu können.

  • Hohe Zollgebühren fallen bei der Verschrottung des Fahrzeugs an.

  • Auch bei Fahrzeugdiebstahl sind Zollgebühren zu entrichten.

Versicherungen: Der Abschluss von Versicherungen, die die genannten Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.

Verlust oder Diebstahl von Dokumenten: Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins sofort bei der örtlichen Polizei. Die Ausstellung und Übersendung von Ersatzdokumenten aus Deutschland kann bis zu zwei Monate dauern.

Abgeschleppte Fahrzeuge: Wenn Ihr Fahrzeug wegen falschen Parkens abgeschleppt wurde, kann es gegen eine Gebühr bei der „Fourrière“ ausgelöst werden.

Hinweis: Wenn Sie auf dem Seeweg z. B. mit einem Camper einreisen, kann es aufgrund fehlender Vorschriften zu Schwierigkeiten wie der Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrtticket kommen.

Zollvorschriften bei der Ein- und Ausreise

Devisen: In Tunesien gelten strenge Devisenbestimmungen. Tunesische Dinar (TND) dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen und Gold ist unbegrenzt möglich, jedoch muss ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 2.900 EUR) eine Deklaration beim Zoll erfolgen. Bei Nichtbeachtung drohen Beschlagnahmung und strafrechtliche Konsequenzen. Reisende ohne permanenten Aufenthalt, die mehr als 5.000 TND (ca. 1.450 EUR) ausführen möchten, müssen diesen Betrag bei der Einfuhr deklarieren und die Einfuhrerklärung sorgfältig aufbewahren. Devisengeschäfte sind in Tunesien nicht zulässig. Beim Kauf teurer Souvenirs und tierischer oder pflanzlicher Produkte sollte man nur bei vertrauenswürdigen Händlern einkaufen und sich über die Zollbestimmungen informieren.

Zigaretten und Alkohol: Erwachsenen ist es erlaubt, bis zu 200 Zigaretten nach Tunesien einzuführen. Alternativ können 500 g Tabak mitgebracht werden. Alkohol darf bei einem Gehalt von 25 Vol.-% bis zu 1 l mitgeführt werden. Für niedrigprozentige Alkoholika liegt die Grenze bei 2 l. Eau de Toilette ist bis zu 1 l und Parfüm bis zu 250 ml erlaubt.

Elektronische Geräte: Bei der Einreise nach Tunesien ist das Mitbringen elektronischer Gegenstände als Teil des persönlichen Besitzes kein Problem. Sie dürfen je einen Laptop, eine Kamera und zahlreiche Kleingeräte bei sich führen. GPS-Geräte müssen grundsätzlich angemeldet werden. Größere LCD-Monitore sind zollpflichtig und zu deklarieren. Bei Geschenken liegt die Wertgrenze bei 20 €, jedoch ist es kein Problem, die Mitbringsel als persönliche Gegenstände auszugeben. In jedem Fall ist es sinnvoll, eine Kaufquittung vorlegen zu können.

EU-Ausfuhrbestimmungen: Bei der Ausreise sollten Sie unbedingt die Zollvorschriften der EU beachten. Die Reisefreimengen liegen bei 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos. Alternativ sind 250 g Rauchtabak oder 50 Zigarren erlaubt. Alkohol können Sie bis zu 1 l über 22 Vol.-% und 2 l mit niedrigerem Gehalt mitnehmen. Zudem gestattet die EU 4 l nicht-schäumende Weine und 16 l Bier. Diese Erlaubnis gilt ausschließlich für Personen über 17 Jahren.

Ein- und Ausfuhrverbote

Gefährdete Tiere, Kunstwerke & Kulturgüter: Gänzlich verboten ist die Ausfuhr von gefährdeten Tierarten und Produkten aus Materialien gefährdeter und geschützter Tiere. Selbiges gilt für Kunstwerke, Antiquitäten und archäologische Kulturgüter.

Drogen- und Rauschgift: Streng geahndet werden Drogen- und Rauschgiftdelikte. Selbst bei kleineren Mengen drohen Haftstrafen ab einem Jahr sowie die Zahlung hoher Geldsummen. Schmuggel und Handel werden oftmals sogar mit zehn Jahren im Gefängnis bestraft. Wenn Sie psychoaktive Medikamente benötigen, sollten Sie daher unbedingt ein ärztliches Attest in arabischer oder französischer Sprache bei sich führen und dieses am besten offiziell beglaubigen lassen. Einzutragen ist dabei u.a. auch die benötigte Menge des jeweiligen Arzneimittels. 

Waffen und obszönes Material: Gänzlich verboten sind Waffen, insbesondere Schusswaffen und gefährliche Messer. Hellhörig werden die Grenzbehörden bei pornografischem Material. Hierunter fallen auch nach der muslimischen Vorstellung unsittliche und obszöne Darstellungen. Zu viel Nacktheit auf dem Titelblatt von Illustrierten kann bereits zu Problemen bei der Einreise führen. Überprüft werden in Verdachtsfällen auch Videodateien auf Laptops. Wer Diskussionen zu diesem Thema vermeiden möchte, sollte daher vor Reiseantritt überprüfen, dass keine mitgebrachten Werke als obszön eingestuft werden können.

Medizinische Versorgung in Tunesien

In Tunis: In der Hauptstadt Tunis gibt es eine gute medizinische Versorgung auf europäischem Niveau. Moderne Krankenhäuser und Kliniken bieten eine Vielzahl an medizinischen Dienstleistungen an. Vorallem die großen Privatkliniken Hannibal, Les Berges du Lac und Soukra sichern eine gute Behandlung. Viele Ärzte und medizinisches Personal sprechen Französisch oder Englisch, was die Kommunikation erleichtert.

Ohne eine Reisekrankenversicherung können die Kosten hier jedoch sehr hoch sein. Der vorherige Abschluss einer Police, die die Grundversorgung sowie eine Rückholung beinhaltet, ist daher anzuraten.

Außerhalb von Tunis: Außerhalb von Tunis und insbesondere im Süden ist es um die medizinische Versorgung eher schlecht bestellt. Wer ernsthaft erkrankt, sollte sich daher unbedingt nach Tunis oder nach Deutschland bringen lassen und für diesen Fall eine Versicherung abschließen.

Medizinische Versorgung in den Urlaubsregionen: In den größeren Hotels und Urlaubsresorts gibt es oft gut ausgebildete Hotelärzte, in den beliebten Urlaubsregionen wie Monastir, Hammamet oder Djerba stehen auch Kliniken für den Notfall zur Verfügung. 

Apotheken: Apotheken sind weit verbreitet und bieten eine gute Auswahl an Medikamenten, jedoch sollten Sie sicherstellen, dass Sie ausreichend Vorräte an verschreibungspflichtigen Medikamenten mit sich führen.

Medizinische Hinweise und Impfvorschriften für die Reise nach Tunesien

Die Einreisebestimmungen Tunesiens sehen für Reisende aus Deutschland keine Pflichtimpfungen vor. Lediglich bei der Ankunft aus Gefahrengebieten ist der Nachweis einer Immunisierung gegen Gelbfieber notwendig. Daneben empfehlen das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut die Auffrischung aller Standardimpfungen, u. a. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Zudem ist der Schutz gegen Hepatitis A ratsam.

Wer in ländlichen Gebieten unterwegs ist oder länger als vier Monate in Tunesien bleibt, sollte sich außerdem gegen Hepatitis B und Tollwut schützen. Letzteres ist vor allem angesichts zahlreicher freilaufender Hunde notwendig. Die erste Immunisierung ersetzt jedoch keine Zweitimpfung nach einem verdächtigen Tierbiss. Die Spritze muss innerhalb weniger Tage verabreicht werden, wofür Sie sich am besten in eines der Krankenhäuser in den Großstädten begeben.

Die besten Voraussetzungen finden Sie diesbezüglich in Tunis vor.

Durchfallerkrankungen können Sie durch konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden. Trinken Sie Wasser nur aus fest verschlossenen Flaschen, die Sie im Laden gekauft haben. Im Notfall sollten Sie Leitungswasser mindestens abkochen – selbiges gilt für Geschirrspülen und Zähneputzen.

Nahrungsmittel sollten prinzipiell gekocht, geschält oder desinfiziert werden. Fliegen sind vom Essen fernzuhalten. Häufiges Händewaschen oder Desinfektion minimiert das Risiko von Ansteckungen.

Nahezu irrelevant sind von Mücken oder Zecken übertragene Krankheiten. Sehr selten kommt es zu Infektionen mit Leishmaniose, West-Nil-Fieber oder Phlebotomus. Malaria stellt keine Gefahr dar. Dennoch ist es sinnvoll, Insekten-Repellents und Moskitonetze mitzunehmen. Lange, helle Kleidung verhindert effektiv Mückenstiche.

In Gafsa und Chott el Djerid sollten Sie auf das Baden in Süßwasserseen verzichten – in der Vergangenheit kam es hier zur Ansteckung mit Bilharziose. Wer zu Wüstentrips aufbricht oder in der Natur wandern geht, sollte auf Schlangen und Skorpione achten. Als Grundregel gilt, dass Bettdecken, Kleidung und Schuhe vor der Benutzung gründlich auszuschütteln sind.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 29.07.2024 aktualisiert.

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