Einreisebestimmungen für die Türkei

Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland. 

Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung: 

Einreise in die Türkei auf einen Blick

Für Urlauber stellen die Einreisebestimmungen der Türkei meist keine Hürde dar. Sie können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines halben Jahres ohne Visum im Land aufhalten und die herrlichen Voraussetzungen zum Baden und Sightseeing nutzen. Selbst eine Einreise mit dem Auto ist für 30 Tage ohne Weiteres möglich. Achtgeben sollten Sie lediglich auf die konkreten Freimengen für Waren und Bargeld bei der Ein- und Ausreise. Für längere Aufenthalte beantragen Sie bequem online ein e-Visum und legen das ausgedruckte Dokument an der Grenze vor. Wer in der Türkei arbeiten oder studieren möchte, muss seine Aufenthaltserlaubnis bei der Botschaft beantragen.

Welche Einreisebestimmungen gelten für die Türkei?

Um in die Türkei einzureisen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis. Von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellte Dokumente werden nicht akzeptiert. Für Kinder unter zwölf Jahren muss ein Kinderreisepass vorliegen. Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Eine Aus- und Wiedereinreise ist nicht möglich: Zwischen zwei Besuchen müssen 180 Tage liegen. Wenn Sie bereits in der Türkei sind und Ihren Urlaub über 90 Tage hinaus verlängern möchten, ermöglichen es Ihnen die Einreisebestimmungen der Türkei, einen entsprechenden Antrag vor Ort zu stellen. Dafür brauchen Sie einen noch 60 Tage über Ihren Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass. Wer rechtzeitig weiß, dass er länger als drei Monate bleiben möchte, holt sich das Visum bereits vorab in der türkischen Auslandsvertretung in Deutschland. An der Grenze erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines Stempels in den Pass und können direkt das Land betreten. Bisweilen fragt man Sie nach den Gründen Ihres Aufenthalts. Nach der Ankunft müssen Sie außerdem durch die Zollkontrolle. Allerdings kommt es seit 2017 vereinzelt zu Einreiseverweigerungen ohene Angabe von Gründen, hier sind besonders Journalisten und Personen mit gengen privaten Bindungen in die Türkei betroffen.

Ist die Türkei ein sicheres Reiseziel? 

Last Minute in die Türkei 

Wann benötigt man ein Visum und wo beantragt man es?

Für touristische Aufenthalte, die von vornherein länger als 90 Tage dauern sollen und für Geschäftsaufenthalte ist es erforderlich, vor Reisebeginn ein Visum zu beantragen. Die Formalitäten wickeln Sie ganz bequem über die Webseite des Konsulats ab und erhalten eine elektronische Einreise- und Aufenthaltserlaubnis, das sogenannte e-Visum. Nachdem Sie alle verlangten Angaben in dem Online-Dokument angegeben und die Visagebühren per Kreditkarte bezahlt haben, erhalten Sie den Visa-Link zum Download. Am Grenzübergang gleichen die Beamten Ihre Daten mit der elektronischen Datenbank ab und lassen Sie passieren. Das ausgedruckte Dokument sollten Sie stets bei sich führen. An den internationalen Flughäfen können Sie u.U. die elektronischen Computerterminals nutzen, um ein Visa-on-Arrival zu ordern. Die Kosten für diese Genehmigungen liegen jedoch deutlich höher.

Achtung: Wenn Sie in der Türkei arbeiten oder ein Studium aufnehmen möchten, ist das Visum generell persönlich bei der türkischen Botschaft oder in einem der Konsulate einzuholen. Dann sollten Sie bereits kurz nach dem Einzug in eine Unterkunft die nächstgelegene Polizeistation aufsuchen und sich offiziell anmelden. Sonderregelungen gelten für Staatsangehörige Afghanistans, Albaniens, Algeriens, Andorras, Angolas, Armeniens, Russlands und einiger anderer Länder. Bei einer Weiterreise in Drittländer sollten Sie die konkreten Bedingungen zum Grenzübertritt beachten. Im Osten des Landes können Sie bspw. nur über Georgien oder den Iran nach Armenien einreisen. Aus Irak und Iran gelangen Sie ausschließlich mit dem Reisepass in die Türkei.

Wie kann ich mit dem Auto einreisen?

Beim Grenzübertritt mit dem eigenen PKW fordern die Einreisebestimmungen der Türkei grundsätzlich nicht mehr das Mitführen eines Reisepasses. Der Personalausweis ist ausreichend. Dennoch können einige Beamte aus Unkenntnis über die Regelung auf die Vorlage eines Passes bestehen. Sie erhalten an der Übergangsstelle ein Zollformular, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr des Fahrzeugs vermerkt wird. Jede Überschreitung hat empfindliche Geldstrafen zur Folge. Diese liegen meist weitaus höher als der Wert des Fahrzeugs selbst. Zusätzlich kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Die Standardfrist für die Ausfuhr beträgt 30 Tage – auf Antrag werden aber auch mühelos 90 Tage zugelassen.

Die grüne Versicherungskarte ist ausschließlich im europäischen Teil der Türkei gültig. Für Fahrten nach Kleinasien müssen Sie an der Grenze eine Zusatzversicherung abschließen, die eine Laufzeit von mindestens 30 Tagen hat. Da die Preise hier u.U. sehr hoch sind, ist es empfehlenswert, sich bereits vor der Reise mit einem deutschen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und die Modalitäten für die asiatische Türkei zu besprechen. In vielen Fällen lässt sich die Police gegen Aufpreis erweitern. Wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind, benötigen Sie eine von einer türkischen Auslandsvertretung ausgestellte und beglaubigte Vollmacht des Eigentümers. Andernfalls drohen mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zur Klärung der Sachlage.

Die Zollregelungen der Türkei

Devisen können Sie in unbegrenzten Mengen in die Türkei einführen. Die Ausfuhr ist dagegen auf 5.000 US-Dollar bzw. den entsprechenden Gegenwert in Lira beschränkt. Beim Umtausch der mitgebrachten Devisen sollten Sie unbedingt die Quittung bis zur Ausreise bei sich behalten. Eventuell verlangen die Wechselstuben für den Rücktausch die vorherige Rechnung oder die Zollbehörden möchten einen Nachweis über die Herkunft Ihres Bargelds sehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Sie nicht unerlaubt in der Türkei gearbeitet haben. Persönlicher Schmuck ist bis zu einem Warenwert von 15.000 US-Dollar von jeglichen Zollgebühren freigestellt. Alles, was darüber hinausgeht, muss zwingend bei der Einreise deklariert werden. Für die Ausfuhr von Schmuck, der in der Türkei gekauft wurde, wird eine Rechnung verlangt. Persönliche Gegenstände, einschließlich Medikamente und Geschenke sollten einen Wert von 300 Euro nicht überschreiten. Andernfalls müssen Zollgebühren entrichtet werden.

Strengen Auflagen unterliegt die Einfuhr von Genussmitteln wie etwa Tabakerzeugnissen. Letztere sind auf 600 Zigaretten, 100 Zigarillos zu je 3g oder 50 Zigarren limitiert. Alternativ können Sie 250g Pfeifentabak oder Zigarettentabak, 200g Kautabak oder 50g Schnupftabak bei sich tragen. Erlaubt sind des Weiteren 1l an Getränken mit einem Alkoholgehalt über 22% sowie 1l mit weniger Volumenprozent. Die genannten Regelungen gelten ausschließlich für Personen über 18 Jahren. Weitere Beschränkungen betreffen die Mitnahme von Parfüm, Essenzen, Lotionen, Eau de Cologne und Lavendelwasser. Diese Produkte sind bis zu einer Gesamtmenge von 600ml zollfrei. Darüber hinaus sind fünf Stück Hautpflegemittel wie Seife, 1kg Kaffee, 1kg Tee, 1kg Schokolade und 1kg andere Süßigkeiten erlaubt.

Bei der Ausreise sollten Sie unbedingt die Freimengen der Europäischen Union beachten. Diese liegen bei Tabakwaren bei 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak. An Alkohol dürfen Personen ab einem Alter von 17 Jahren bis zu 1l über 22%, 2l mit geringeren Volumenprozent, 4l nicht schäumenden Wein und 16l Bier einführen. Für bestimmte Arzneimittel muss u.U. ein ärztliches Attest vorliegen. Kraftstoffe sind auf eine Tankfüllung plus 10l im Kanister beschränkt. Alle anderen Waren sollten auf Flug- und Seereisen einen Wert von 430 Euro nicht überschreiten. Auf Landwegen liegt das Limit bei 300 Euro, bei Kindern unter 15 Jahren generell bei 175 Euro.

Zudem kam es in der Vergangenheit zu Problemen mit der Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern. Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, u.U. aber auch bestimmte Steine, vor allem, wenn diese bearbeitet sind, dürfen nur mit einer Genehmigung außer Landes gebracht werden. Diese erhalten Sie beim türkischen Kulturministerium, in den staatlichen Museen sowie an einigen Grenzstationen. Wer ein solches Schreiben nicht besitzt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung und eventuell sogar einer Gefängnisstrafe rechnen.

Wichtige medizinische Hinweise, die man kennen sollte 

Offiziell gibt es von der türkischen Seite aus keine konkreten Impfvorschriften. Dennoch empfiehlt das Robert-Koch-Institut Kindern wie Erwachsenen, die Standardimpfungen auf Aktualität prüfen und eventuell auffrischen zu lassen. Zu den wichtigsten Krankheiten, gegen die Sie sich schützen sollten, zählen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Influenza und Pneumokokken. Zusätzlich ist eine Immunisierung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten außerdem gegen Hepatitis B zu empfehlen. Wenn Sie sich in ländlichen Gegenden aufhalten und bspw. viel wandern gehen, ist Tollwutschutz ein absolutes Muss. Während in den Großstädten streunende Hunde meist von den Behörden überwacht und geimpft werden, ist dies in abgelegenen Regionen nicht zwingend der Fall. Gehen Sie den Tieren daher am besten aus dem Weg. Sollten Sie dennoch gebissen werden, ist die Verabreichung eines Tollwutimpfstoffs innerhalb von etwa drei Tagen bei vorheriger Impfung in Deutschland unabdingbar. Wer keine Vorsorge betrieben hat, muss innerhalb weniger Stunden einen Arzt bzw. ein Krankenhaus mit dem vorrätigen Medikament aufsuchen.

Von Mücken übertragbare Erkrankungen, so auch Malaria, spielen in der Türkei eine untergeordnete Rolle. Ein geringes Risiko besteht lediglich von Mai bis Oktober im Südosten Anatoliens, insbesondere in den Regionen Diyarbakir, Mardin und Sanliurfa. Im genannten Zeitraum ist ein konsequenter Mückenschutz durch Repellents und lange, helle Kleidung ratsam. Gegen Durchfallerkrankungen schützen Sie sich durch die Beachtung von Hygieneregeln. Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, z.B. mit Kohlensäure aus der Flasche. Notfalls sollten Sie das Wasser abkochen oder anderweitig, etwa durch starke Filter, desinfizieren. Selbst zum Zähneputzen und Geschirrspülen verwenden Sie in ländlichen Regionen besser frisches Trinkwasser aus der Flasche. Lebensmittel sind stets zu schälen bzw. zu kochen. Häufiges Händewaschen und das Fernhalten von Fliegen minimiert ebenfalls die Ansteckungsgefahr.

Die medizinische Versorgung ist in den großen Städten und touristischen Zentren in der Ägäis und an der Türkischen Riviera seit Jahrzehnten ausgebaut worden. Private Krankenhäuser sind auf europäischem Niveau ausgestattet und verfügen über gut ausgebildete Ärzte mit weitreichenden Sprachkenntnissen. Um eventuelle Kosten zu decken, ist meist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung obligatorisch. Bei Ausflügen aufs Land sollten Sie stets eine gut ausgestattete Reiseapotheke dabei haben. Spezielle Medikamente gegen bestehende Vorerkrankungen dürfen u.U. nur bei der Vorlage eines ärztlichen Attests eingeführt werden. Dieses sollte nach Möglichkeit mindestens auf Englisch verfasst sein.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 17.03.2021 aktualisiert.

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