Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante.
Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Die Einreisebestimmungen für Tschechien erlauben es EU-Bürgern, problemlos die Landesgrenze zu übertreten und sich ohne Limit in dem Staat aufzuhalten. Für deutsche Staatsbürger ist es einfach, den Einreisebestimmungen in Tschechien zu
entsprechen, da das Land Mitglied der Europäischen Union ist. Sie dürfen das Land mit jedem staatlichem Dokument – Reisepass oder Personalausweis – betreten. Die Aufenthaltsdauer ist unbegrenzt. Seit der Abschaffung der Grenzkontrollen müssen Sie auf dem Landweg keine Papiere vorweisen. Es ist lediglich eine Zollüberprüfung im Hinterland möglich. Bei der Ankunft über einen der Flughäfen Tschechiens ist eine Kontrolle durch die Grenzbeamten durchaus üblich.
Im Jahr 2004 ist Tschechien der Europäischen Union beigetreten. Einige Jahre später folgten die Aufnahme in die Schengenzone und der Wegfall der Grenzkontrollen mit den angrenzenden Ländern der EU. Seitdem profitieren deutsche Staatsbürger und andere Europäer von den erleichterten Einreisebestimmungen für Tschechien. So können Sie mit
vorläufigem oder regulärem Personalausweis das Land betreten. Alternativ ist die Vorlage eines Reisepasses möglich. Kinder sollten ein eigenes Dokument besitzen. Bei allein reisenden Kindern, vor allem auf Flugreisen, sollte die Genehmigung beider Elternteile vorliegen.
An der Landesgrenze sind die Kontrollen mittlerweile selten geworden. Lediglich in Phasen zunehmender illegaler Migration werden Autos häufiger angehalten und überprüft. Wer ein EU-Dokument vorlegt, kann schnell wieder weiterfahren. Gängiger sind Zollkontrollen im Hinterland, bei denen nach verbotenen Substanzen und Überschreiten von Freimengen efahndet wird.
Wer in ein Hotel einchecken möchte, sollte unbedingt Dokumente vorlegen können. Diese werden nur mit einem aktuellen Lichtbild akzeptiert. Die Papiere sollten mindestens bis zum Ende des Aufenthalts gültig sein. In der Realität werden jedoch sowohl von Hotelangestellten als auch von Zoll- und Grenzbeamten meist keine Probleme bei abgelaufenen Ausweisen und Pässen gemacht.
Für den Schengenraum und die Europäische Union wurden auch in Tschechien Zoll- und Einreisebestimmungen erheblich erleichtert. Insbesondere bei den Freimengen für Genussmittel hat sich einiges verändert. So können Sie bis zu 800 Zigaretten nach Tschechien bringen und auch wieder nach Deutschland ausführen. Alternativ sind 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak zulässig. Eine anteilige Stückelung wird ebenfalls gestattet. Bei Alkohol liegt das Limit für Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent bei 10l pro Person. Selbiges gilt für alle Alkopops, also Süßgetränke mit Alkoholgehalt. Zwischenerzeugnisse wie Sherry oder Portwein sind bis zu einer Menge von 20l erlaubt. Darüber hinaus können Sie 60l Schaumwein und 110l Bier eingeführt werden. Für Wein gibt es keine Grenze. Voraussetzung ist stets, dass die Waren für den eigenen Bedarf und nicht für kommerzielle Zwecke gedacht sind. Weiterhin sollten Sie darauf achten, nicht mehr als 10kg Kaffee bei sich zu tragen. Selbiges gilt für alle kaffeehaltigen Waren. Auf Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel werden keine Zölle und Steuern in Tschechien oder Deutschland erhoben. Voraussetzung ist, dass sich der Kraftstoff im Tank befindet. Darüber hinaus können 20l in Reservebehältern mitgeführt werden.
Vorsicht ist bei Fälschungen und Plagiaten geboten, vor allem bei der Rückkehr aus Tschechien. Bei PKW-, Bus- und Bahnreisen werden Produkte bis zu einem Wert von 300 € jedoch selten überprüft. Alle persönlichen Gegenstände dürfen Sie in unbegrenzter Anzahl dabei haben. Barmittel müssen ab einem Wert von 10.000 Euro auf Anfrage angezeigt und eventuell
versteuert werden. Sie sollten belegen können, woher Sie die hohen Beträge haben und was Sie damit tun zu gedenken. Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr illegaler Waffen. Jagd- und Sportwaffen bedürfen einer offiziellen Lizenz und Erlaubnis seitens der tschechischen Behörden. Dafür benötigen Sie u.U. einen deutschen und tschechischen Jagdschein, eine Versicherung und die Einladung eines Jagdveranstalters.
Heim- und Haustiere benötigen für Reisen nach Tschechien umfassende Dokumentation. An der Grenze und bei Kontrollen im Hinterland müssen Sie auf Anfrage einen EU- Heimtierausweis vorlegen können, in dem beispielsweise die Impfgeschichte des Vierbeiners aufgezeichnet ist. Besonders wichtig ist, dass das Tier eine aktuelle Tollwutschutzimpfung hat und Sie das per Ausweis oder ärztlichem Attest nachweisen können. Die Impfung sollte maximal zwölf Monate vor der Einreise erfolgt sein und somit zum Zeitpunkt der Reise wirksam sein. Ausgestellt wird das Papier von Ihrem Tierarzt.
Neben einem Haustierausweis ist ein elektronischer Mikrochip oder, bei Tieren die vor 2011 geboren wurden, alternativ eine Tätowierung notwendig. Die Regelung betrifft Hunde, Katzen und Frettchen. Bei kleineren Tieren wie Meerschweinchen, Hamstern, Lurchen, Vögeln, Fischen und Reptilien sind weder Mikrochip noch Heimtierpass notwendig.
In Tschechien selbst sollten Sie sich an die Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen und in Gebäuden halten. Im öffentlichen Nahverkehr müssen die Hunde einen Maulkorb tragen. Die Ahndung von Vergehen hängt jedoch sehr von der Größe des Tieres ab. Einreise nach Tschechien aus einem Nicht-EU-Land Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land direkt nach Tschechien reisen, liegen die Freimengen auf Genussmittel deutlich niedriger. Personen dürfen ab dem 17.Lebensjahr bis zu 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak bei sich tragen. Zudem ist die Einfuhr von 1l Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2l niedrigprozentigen Alkoholika erlaubt. Zusätzlich dürfen Sie 16l Bier und 4l nicht schäumende Weine ins Land bringen. Bei Flugreisen sind Warenwerte auf 430 € beschränkt, bei Reisenden unter 15 Jahren liegt das Limit bei 175€. Bei Überschreiten der Reisefreimengen werden Zollgebühren fällig. Sie sollten sich diesbezüglich persönlich an die Grenzbeamten wenden, um eine eventuelle Geldstrafe bei Nicht-Anmeldung zu vermeiden. Legen Sie dabei stets den Kaufbeleg vor, da die Zöllner andernfalls den Wert der Ware schätzen können. Der pauschalisierte Abgabensatz liegt in Tschechien bei 17,5 Prozent auf Waren unter einem Gesamtwert von 700 €. Zudem werden alle Gegenstände des persönlichen Gebrauchs sowie Geschenke über der Freimenge zu diesem Satz verzollt. Zollgebühren unter 3€ werden generell nicht erhoben.
Die strafrechtlichen Vorschriften in Tschechien ähneln denen in Deutschland. Häufig an der Grenze und im Hinterland überprüft werden Drogenhandel und -besitz. Der Besitz auch kleiner Mengen ist im deutschen Nachbarland strafbar. Bei weichen Rauschmitteln wird seitens der Behörden jedoch oft ein Auge zugedrückt. Wer in seinem Urlaub in Tschechien fotografieren möchte, sollte auf einige Einschränkungen achten. So sind vor allem militärische Objekte und Sperrzonen absolut tabu. Selbst Polizeistationen fallen unter ein Verbot. Bei manchen Sehenswürdigkeiten wie dem Präsidentenpalast und in Museen gelten besondere Regeln. Ohne eine offizielle Erlaubnis dürfen Sie hier keine Lichtbildaufnahmen machen.
Seit 2017 besteht in Tschechien ein verschärftes Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern. So dürfen in Restaurants landesweit keine Zigaretten angesteckt werden. Von dem Gesetz sind des Weiteren Bars und andere öffentliche Einrichtungen betroffen. Bei Verstoß fallen bis zu 185€ an Strafgebühren an. Noch höher liegt das Bußgeld für den Gastwirt. Dementsprechend sind die meisten Gastwirte sehr darauf bedacht, dass Gäste in ihren Etablissements nicht rauchen.
Die medizinischen Einrichtungen sind nicht ganz auf demselben Niveau wie in Deutschland, bieten aber dennoch einen hohen Standard. Vor allem in großen Städten wie Prag und Brno können Sie gut ausgebildete Ärzte und besten ausgestattete Kliniken finden. Auf dem Land ist die Versorgung deutlich schlechter. Im Notfall ist eine Überführung in eines der großen städtischen Krankenhäuser oder die Rückholung nach Deutschland empfehlenswert. Für die Kosten von Grundversorgung und Notfallbehandlung kommt die deutsche Krankenkasse auf. Nach dem europäischen Abkommen müssen Sie nur Ihre europäische Krankenversicherungskarte EHIC vorlegen und bekommen in den staatlichen Kliniken eine
kostenlose Versorgung. Anders verhält es sich meist mit privaten Krankenhäusern. Hie sollten Sie vor einer Behandlung nach Möglichkeit nachfragen. Bei chronischen Behandlungen mit planbaren Therapien greift das Abkommen in der Regel nicht. Ebenso von einer Kostenübernahme ausgeschlossen sind kosmetische Zahnbehandlungen.
Wer nach Tschechien fahren möchte, muss mit denkbar wenigen Komplikationen rechnen. Das Nachbarland ist Teil der Europäischen Union und des Schengenraums. Somit entfallen zumindest auf dem Landweg die Grenzkontrollen. Offiziell besagen die Einreisebestimmungen für Tschechien dennoch, dass Sie mindestens einen Personalausweis zur Identifizierung Ihrer Person dabei haben müssen. Erhöht haben sich seit dem EU-Beitritt Tschechiens außerdem die Freimengen für Benzin, Genussmittel und Geschenkartikel. Das Land ist somit zu einem beliebten Reiseziel geworden.
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