Einreisebestimmungen für Thailand

Einreise nach Thailand auf einen Blick 

Urlauber haben die Möglichkeit, sich für bis zu 30 Tage ohne Visum in Thailand aufzuhalten und diese Genehmigung vor Ort um einen weiteren Monat verlängern zu lassen. Wer mit dem Flugzeug ankommt, kann so oft er möchte ohne Visum einreisen. Auf dem Land- und Seeweg ist das nur zweimal im Jahr erlaubt. Alternativ ermöglichen es Ihnen die Einreisebestimmungen Thailands, ein Visum für längere Rundreisen von mehr als 60 Tagen zu erwerben.

Welche Dokumente brauche ich zur Einreise nach Thailand?

Nach Thailand können Sie mit einem noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass einreisen. Für Kinder unter 12 Jahren wird ein eigenständiger Kinderreisepass benötigt. Falls Sie eine Rückreise nachweisen können, benötigen Sie grundsätzlich kein Visum bzw. erhalten die Aufenthaltsgenehmigung am Grenzübergang. Auf dem Luft- und Landweg erhalten Sie einen Stempel, in den die Behörden üblicherweise 30 Tage eintragen. Dieser Zeitraum ist jedoch keine Garantie und liegt im Ermessen des Beamten. Einmalig kann die Aufenthaltsdauer beim thailändischen Immigrationsbüro für touristische Zwecke verlängert werden. Bedingt ist der bis 2014 oft praktizierte „Visa-Run“ möglich, das kurzfristige Ausreisen in die Nachbarländer und die Wiedereinreise mit dem erneuten Erhalt eines 30-tägigen Visums. Per Schiff und auf dem Landweg dürfen Sie seit 2016 ohne Visum nur noch zweimal im Kalenderjahr einreisen. Die Ankunft mit einem Flugzeug ist von dieser Regelung ausgenommen. Für allein reisende Minderjährige besagen die Einreisebestimmungen Thailands, dass eine offizielle Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen muss.

Was droht bei Überschreitung und worauf ist bei der Verlängerung zu achten? 

Überschreitungen der Aufenthaltsdauer können hohe Geldstrafen zur Folge haben. Wer bis zu 40 Tage länger als erlaubt bleibt, muss in der Regel 500 Baht, umgerechnet etwa 12 Euro pro Tag nachbezahlen. Maximal können 20.000 Baht erhoben werden. Wer dieser Forderung nicht nachkommt, riskiert ein Gerichtsverfahren, Haft und Abschiebung. Bei der Verlängerung kam es in der Vergangenheit vermehrt zu Betrugsfällen durch regionale Reisebüros und Hotels. Aus diesem Grund empfiehlt das Auswärtige Amt, sich direkt an die Einwanderungsbehörden zu wenden.

Wann benötigt man ein Visum und wo erhält man es?

Für alle nicht-touristischen Reisen und Aufenthalte, die länger als 60 Tage dauern, benötigen Sie ein separates Visum. Dieses können Sie bei jeder Auslandsvertretung Thailands erwerben – der Gang zur Botschaft bzw. zum Konsulat im Umfeld des eigenen Wohnorts ist nicht notwendig. In Südostasien stehen für die Beantragung z.B. die diplomatischen Vertretungen in Kambodscha und Laos bereit. Den Antrag können Sie frühestens drei Monate vor dem Reiseantritt beantragen. Sobald Sie das Dokument in der Hand halten, haben Sie 90 weitere Tage Zeit, um zu einem individuell von Ihnen bestimmten Datum einzureisen. Die Aufenthaltsdauer wird je nach Reisegrund festgelegt, kann aber von den Grenzbehörden noch geändert werden. Die Visagebühren liegen für Touristen für drei Monate bei 30 Euro für eine einmalige Einreise und bei 150 Euro für mehrfache Ein- und Ausreisen. Das Non-Immigrant-Visum kostet für einen Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen 60 bzw. 150 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen einem und drei Tage. Die Gebühren können z.B. bei den Konsulaten in Deutschland bar entrichtet werden.

Einzureichen sind der vollständig ausgefüllte Visumsantrag mit der Angabe einer konkreten Unterkunft in Thailand sowie eines Bürgen in Deutschland, der Reisepass im Original und als Kopie, ein biometrisches Passfoto, die Kopie der Flugtickets und die Antragsgebühren. Bei längeren Reisen wird außerdem der Nachweis eines Vermögens von mindestens 5.000 Euro über einen Kontoauszug verlangt. Sonderregelungen gelten für alle Bürger muslimischer Staaten wie Bangladesch, Afghanistan, Algerien, Syrien und Libyen. Gleiches gilt für viele afrikanische Länder. Die Bearbeitung von irakischen, afghanischen und nordkoreanischen Pässen dauert mindestens sieben Wochen.

Welche Zollvorschriften sind wichtig?

Sowohl ausländische als auch inländische Währung können Sie in unbegrenzten Mengen ein- und ausführen. Bei Ihrer Einreise sind jedoch die Zollgrenzen zu beachten, ab denen Sie Ihr Vermögen deklarieren müssen. So müssen Werte über 20.000 US-Dollar in jedem Fall angezeigt werden. Wer 50.000 Baht ausführen möchte, muss die Zollbehörden ebenfalls informieren. Für die Ausreise nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam gelten höhere Grenzen von 500.000 Baht.

Vergleichsweise strikt sind die Einreisebestimmungen Thailands bezüglich Genussmittel wie Tabakprodukten. Mitführen dürfen Sie daher lediglich 200 Zigaretten pro Person. Überschreitungen ziehen eine Strafe in zehnfacher Höhe des Warenwerts sowie die Beschlagnahmung der Zigaretten nach sich. Achtung: Alle Verdampfer wie E-Zigaretten und das notwendige Zubehör sind in Thailand verboten. Einfuhr und Verkauf können mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Alkohol ist auf 1l Wein oder Spirituosen limitiert, wobei Getränke mit mehr als 40 Prozent generell verboten sind.

Pro Person sind eine Kamera und ein Fotoapparat zollfrei. Bei weiteren Geräten fallen in der Theorie 40 Prozent des Warenwerts als Gebühr an. In der Praxis wird diese Regelung nur selten durchgesetzt. Wer für Medienorganisationen arbeitet oder als freiberuflicher Journalist tätig ist, kann sich eine Sondergenehmigung geben lassen. Für verschreibungspflichtige Medikamente sollten Sie unbedingt ein Attest vom Arzt bei sich tragen und nachweisen können, dass es sich um eine angemessene Menge für Ihren Aufenthalt handelt. Die Einfuhr von Arzneimitteln mit psychotroper Wirkung ist nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich. Wer illegale Rauschmittel im Gepäck hat, muss mit langjährigen Gefängnisstrafen in Thailand rechnen.

Beachten sollten Sie des Weiteren Thailands Einreisebestimmungen in Bezug auf Antiquitäten und Souvenirs. Wer wertvolle Buddhafiguren erwerben und mit nach Hause nehmen möchte, muss bei der Kunst- und Kulturbehörde in Bangkok eine Erlaubnis beantragen. Diese wird am Grenzübergang von den Zollbehörden überprüft. Bestimmte Lederprodukte dürfen nicht in die Europäische Union eingeführt werden: Alles, was aus Elefanten-, Krokodil- oder Schlangenhaut gefertigt ist, wird umgehend beschlagnahmt. Hierzu gehören auch die auf den Märkten Thailands oft verkauften, in Alkohol eingelegten Kobras und Skorpione. Nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen ist es weiterhin verboten, Elfenbein mitzuführen.

Welche medizinischen Hinweise sind wichtig?

Offizielle Impfvorschriften betreffen aktuell nur Personen, die aus Gelbfieberregionen nach Thailand reisen. Wenn Sie von Deutschland aus mit dem Flugzeug ankommen, müssen Sie die Bescheinigung nicht vorlegen. Abgesehen davon empfiehlt das Robert-Koch-Institut, zum eigenen Schutz alle Standardimpfungen überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren zu lassen. Hierzu zählen vor allem die Immunisierungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Bei Langzeitaufenthalten und Ausflügen in abgelegene Regionen ist außerdem ein Schutz vor Hepatitis A und B, Typhus und Japanischer Enzephalitis anzuraten. Darüber hinaus sollte eine Tollwutimpfung erfolgen. Wer von Tieren wie Hunden, Katzen, Affen und Fledermäusen gebissen wird, sollte dennoch umgehend zum Arzt gehen.

Ein im ländlichen Thailand, am Mekong und im Dschungel weitverbreitetes Problem sind die von Mücken übertragbaren Krankheiten. Ein hohes Malariarisiko besteht dabei in den Provinzen Mae Hong Son und Tak an der Grenze zu Myanmar, im Goldenen Dreieck und in Yala. In der Regenzeit ist zudem der mittlere Westen Thailands stärker betroffen. Großstädte und Ferienorte wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Chiang Mai, Phuket, Krabi und Ko Samui sind malariafrei. Besprechen Sie sich vor Reiseantritt mit einem Tropenmediziner, ob für Ihre Urlaubsorte eine Chemoprophylaxe oder ein Stand-By-Medikament anzuraten ist. In jedem Fall sollten Sie lange helle Kleidung tragen und Insektenschutzmittel auftragen. Nachts ist es empfehlenswert, unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

Während die Malaria übertragenden Anopheles-Mücken bei Einbruch der Dunkelheit aktiv werden, verbreiten andere Gattungen tagsüber Dengue und Chikungunya. Beide Erkrankungen verlaufen ähnlich und führen in der Regenzeit von Mai bis Oktober zu teilweise größeren Epidemien. Bei diesen Infektionen können auch Stadtgebiete stärker betroffen sein. Da es keine Impfung gibt, ist konsequenter Mückenschutz am Tag besonders wichtig.

Die medizinische Versorgung ist lediglich in Großstädten wie Bangkok auf annähernd europäischem Niveau, jedoch kann es u.U. schwer sein, sich zu verständigen. Nur wenige Ärzte sprechen vor Ort Englisch oder Französisch. Um die Kosten für eine Behandlung zu decken, sollten Sie vor Ihrer Reise unbedingt eine gültige Auslandskrankenversicherung abschließen. Eventuell kann es zudem sinnvoll sein, eine gut ausgestattete Reiseapotheke bei sich zu haben, insbesondere dann, wenn Sie auf eigene Faust die Natur erkunden möchten.

Mit dem Haustier nach Thailand reisen

Für die Mitnahme von Haustieren bieten Ihnen die internationalen Airlines verschiedene Möglichkeiten. Kleinere Exemplare können mit in die Kabine – ab einem Gewicht von üblicherweise 8kg müssen die Vierbeiner in einer Transportkiste im Frachtraum transportiert werden. Stellen Sie vorab sicher, dass Ihr Hund oder Ihre Katze den Strapazen einer solchen Reise gewachsen ist. Für die Einfuhr von Tieren gibt es eine Reihe an Auflagen von Seiten der europäischen und thailändischen Behörden. Generell sollte für Grenzübertritte ein Micro-Chip oder eine Tätowierung vorhanden sein. Zusätzlich müssen Sie ein Gesundheitszeugnis sowie den EU-Heimtierpass vorlegen können. Eine Impfung gegen Tollwut ist grundsätzlich immer notwendig. Für Thailand im Speziellen muss ein Nachweis der Staupe-Impfung vorgezeigt werden. Beide Immunisierungen sollten nicht älter als zwölf Monate und jünger als 21 Tage sein. Die Dokumente sollten unbedingt in englischer Sprache verfasst sein – auf Thailändisch wäre es noch besser. Das Gesundheitszeugnis wird einbehalten und muss etwa drei Tage vor der Rückreise bei einem thailändischen Amtsarzt erneut ausgestellt werden. In Bangkok erledigt dies in der Regel die Quarantänestation am internationalen Flughafen.

Die Einreisebestimmungen für Thailand sind in den letzten Jahren etwas verschärft worden, für reine Urlaubszwecke sind sie jedoch einfach zu erfüllen. So können Sie bis zu 30 Tage ohne Visum im Land bleiben und sich an den malerischen Stränden entspannen. Eine Verlängerung ist problemlos bei der Immigrationsbehörde möglich. Wer länger bleiben möchte, beantragt vor Reiseantritt ein entsprechendes Visum.

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Dieser Artikel wurde zuletzt am 16.03.2022 aktualisiert.

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