Besonders bei Reisen in weit entfernte Länder ist es wichtig, sich vorab über die Einreisebestimmungen zu informieren. In viele Staaten gelangen Sie visafrei mit einem europäischen Pass – bei einigen anderen Destinationen sind jedoch etwas mehr Vorbereitungen erforderlich. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Südafrika, die Sie für einen problemlosen Grenzübergang benötigen: Reisedokumente, Zoll- und Visaregeln, verpflichtende Impfungen und mögliche Schwierigkeiten, die Sie erwarten könnten. Die Einreisebestimmungen Südafrikas für Europäer sind relativ einfach: Visa müssen nicht vorab beantragt werden und normalerweise kann mit einem Reisepass die Landesgrenze problemlos überquert werden. Für Reisen mit Kindern ist der Prozess vereinfacht worden. Seit November 2019 benötigen Eltern neben gültigen Reisepässen keine zusätzlichen Dokumente mehr. Bei Ihren Vorbereitungen sollten Sie vor allem auf die medizinische Situation in Südafrika achten: Sprechen Sie auf jeden Fall mit einem Arzt über die geplante Reise und informieren Sie sich über die Malariagebiete und nötige Vorsorgemaßnahmen.
Laut den Einreisebestimmungen für Südafrika dürfen deutsche Staatsbürger sowohl mit dem Reisepass als auch mit dem vorläufigen Reisepass einreisen. Auch der Kinderreisepass wird an den südafrikanischen Grenzen akzeptiert. Wichtig ist, dass dieser mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig ist und wenigstens zwei Seiten für Ein- und Ausreisestempel vorhanden sind. In den vergangenen Monaten konnten Familien mit Kindern wiederholt nicht nach Südafrika einreisen, weil die Kinder lediglich über - von Südafrika nicht anerkannte - verlängerte Kinderreisepässe verfügten.
Üblicherweise wird bei der Kontrolle am Flughafen nach einem Rückflugticket gefragt, um sicherzustellen, dass Sie das Land innerhalb der Frist wieder verlassen. Gerade bei längeren Aufenthalten in Südafrika wird an der Grenze oft auch nach dem Grund der Reise gefragt sowie um Auskunft über die finanzielle Lage gebeten. Falls dies von Ihnen verlangt wird, reichen meistens Kontoauszüge der letzten drei Monate. Nach Vorlage der notwendigen Dokumente wird an der südafrikanischen Grenze eine Besuchsgenehmigung, das sogenannte port of entry visa, ausgestellt, die maximal 90 Tage gültig ist. Für längere Reisen können bei den südafrikanischen Behörden Aufenthaltsgenehmigungen beantragt werden. In diesem Fall wird dringend empfohlen, sich bei der Südafrikanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen südafrikanischen Behörde zu informieren – denn eine Überschreitung der 90 Tage der Aufenthaltsgenehmigung führt üblicherweise zu einer Einreisesperre von bis zu fünf Jahren. Wenn Sie Ihre Reise verlängern möchten, informieren Sie sich über die notwendigen Dokumente und beantragen Sie eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beim Department of Home Affairs. Die Bearbeitungszeiten können jedoch sehr lange sein – stellen Sie Ihren Antrag daher möglichst früh. Beachten Sie außerdem, dass bei einer Aus- und wieder Einreise aus einem Nachbarland keine erneute 90-tägige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Üblicherweise werden in diesem Fall die Tage des vorherigen Aufenthalts dazugezählt oder Sie erhalten ein auf sieben Tage befristetes Visum.
Reisen Eltern, ein Elternteil oder eine dritte Person mit Kind, so wird nur der Reisepass für das Kind benötigt.
Von alleinreisenden Personen unter 18 Jahren wird außerdem der Nachweis verlangt, dass der sorgeberechtigte Elternteil mit der Reise einverstanden ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes. Dieser Nachweis muss zwar nicht zwingend auf Englisch sein, es empfiehlt sich jedoch, eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung mitzuführen, um eventuelle Schwierigkeiten an der Grenze zu vermeiden. Es ist bekannt, dass die südafrikanischen Grenzbeamten keine Ausnahmen von dieser Regel machen.
Die meisten EU-Bürger müssen ebenfalls nicht vorab ein Visum beantragen und erhalten direkt an der südafrikanischen Grenze das für 90 Tage gültige port of entry visa. Diese Regelung gilt auch für die Schweiz. Für einige Länder gibt es allerdings Sonderfristen: Beispielsweise dürfen sich ungarische Staatsbürger ohne zusätzliches Visum maximal 30 Tage in Südafrika aufhalten. Für ein paar wenige Länder stellt Südafrika keine port of entry visa aus. Nähere Informationen dazu, um welche es sich handelt, finden Sie auf der Seite der Südafrikanischen Botschaft. Staatsbürger dieser Länder müssen deshalb vor dem Reiseantritt ein visitor's visa beantragen. Für dieses gelten prinzipiell dieselben Regeln wie für das port of entry visa, mit dem einzigen Unterschied, dass es vorab beantragt werden muss. Das können Sie während der konsularischen Geschäftszeiten bei der Botschaft in Berlin oder dem Generalkonsulat in München machen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 5-10 Arbeitstage. Seit einiger Zeit werden bei der Einreise nach Südafrika biometrische Daten gesammelt. Unter Umständen kann es dabei zu Verzögerungen kommen. Diese Regel gilt unter Umständen auch für jene Reisenden, die nur einen Zwischenstopp in Südafrika machen. Wenn Sie einen Anschlussflug haben, sollten Sie sich vorher informieren und sicherstellen, dass Sie genügend Zeit zur Verfügung haben.
Einige Personen sind von der Einreise nach Südafrika ausgenommen. Nicht die Grenze passieren darf, wer eine übertragbare Krankheit hat oder in den Bereichen Genozid, Drogenschmuggel, Geldwäsche, Terrorismus, Folter, Mord oder Entführung rechtlich verfolgt oder verurteilt wurde. Insbesondere Justizflüchtlinge dürfen nicht einreisen. Geldstrafen gelten in diesem Fall nicht als Vorstrafen; dasselbe gilt für Vergehen, die in Südafrika nicht als Straftaten gesehen werden. Des Weiteren wird jenen Personen das Passieren der Grenze untersagt, die schon einmal aus Südafrika abgeschoben wurden. Mitgliedern einer Organisation, die mit Diskriminierung, Gewalt, Terrorismus oder anderen Verbrechen assoziiert wird, wird ebenfalls die Einreise verwehrt. Auch Personen mit einem gefälschten Pass oder einem anderen gefälschten Dokument – beispielsweise einer gefälschten Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung – dürfen nicht einreisen. Sollte keiner dieser Fälle auf Sie zutreffen, können Sie trotzdem am Grenzübertritt gehindert werden. Dies passiert üblicherweise, wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind oder höchstwahrscheinlich werden, Sie vom Innenministerium zur unerwünschten Person erklärt wurden oder wenn für Sie eine gerichtliche Betreuung bestellt wurde.
Für die Einreise mit Haustieren wird eine Genehmigung des Director Veterinary Service benötigt. Für den Antrag muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis eingereicht werden, das die Gesundheit des Tieres und eine nicht länger als ein Jahr alte Tollwutschutzimpfung bestätigt. Sollte Ihr Vierbeiner jünger als drei Monate sein, ist keine Impfung erforderlich – dann benötigen Sie aber einen Nachweis, dass das Muttertier geimpft ist. Außerdem ist ein elektronischer Mikrochip Pflicht. Befindet sich Ihr Liebling in Quarantäne, darf er nur über die Flughäfen in Johannesburg oder Kapstadt einreisen. Andernfalls ist auch das Passieren über den Flughafen Durban erlaubt. Für andere Tiere als Hunde und Katzen gelten mitunter gesonderte Regeln wie beispielsweise zusätzliche Impfungen. Kaninchen und Frettchen dürfen nicht nach Südafrika mitgenommen werden.
Neue oder gebrauchte persönliche Gegenstände können Sie zollfrei nach Südafrika mitnehmen. Mit einer Genehmigung sind Jagdwaffen erlaubt, andere Waffen sind jedoch verboten. Des Weiteren dürfen keine Drogen, nicht mehr als 2kg Zigaretten und keine toxischen Substanzen eingeführt werden. Auch das Mitnehmen von Produkten, die in Haftanstalten produziert wurden, sowie von Produkten, die gegen das Urheberrecht verstoßen (gefälschte Design-Ware etc.), ist nicht gestattet. Lebensmittel und Medikamente dürfen Sie im Gepäck haben, wenn sie gemeldet werden und die Menge nicht mehr als eine dreimonatige persönliche Versorgung überschreitet. Größere Mengen an Bargeld sowie Gold, Münzsammlungen und Briefmarkensammlungen müssen ebenfalls gemeldet werden. Bei Bargeld liegt die Höchstsumme bei 25.000 Südafrikanischen Rand. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich, solange der Betrag nicht einen Gegenwert von 10.000 US-Dollar überschreitet. In Südafrika werden internationale Kreditkarten fast überall akzeptiert, auch das Abheben mit internationalen Bankomatkarten ist üblicherweise kein Problem. Daher ist es nicht nötig, höhere Geldsummen nach Südafrika mitzunehmen. Auch bei der Ausreise gilt es zu beachten, dass Bargeld nur bis zu einer Grenze von 5.000 Südafrikanischen Rand ausgeführt werden darf. An Fremdwährung können Sie so viel mit nach Hause nehmen wie Sie zuvor bei der Einreise deklariert haben. Wichtig sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise ist es, vollständige Angaben über die mitgeführten Gegenstände zu machen, um eventuelle Schwierigkeiten oder Verzögerungen zu vermeiden.
Bei einer direkten Einreise aus Deutschland sind keine bestimmten Impfungen verpflichtend – das gilt allerdings nur für Direktflüge. Wenn Sie mehr als 12h Aufenthalt in beispielsweise Nairobi, Addis Abeba oder einem anderen Gelbfieberendemiegebiet haben, sind Sie laut den Einreisebestimmungen für Südafrika zu einer Gelbfieberimpfung verpflichtet. Eine Liste der betroffenen Gebiete finden Sie unter www.who.int. Sind Sie auf der Durchreise, sollten Sie unbedingt beachten, dass es zu Verspätungen kommen kann und auch ein geplanter Aufenthalt von unter 12h in Südafrika gegebenenfalls dazu führen kann, dass eine Impfung nachgewiesen werden muss.
Je nach Jahreszeit und Reiseziel wird für Südafrika eine Malariaprophylaxe empfohlen. Besonders im Osten, Norden und Nordosten des Landes ist das Risiko einer Malariainfektion hoch. Je nach Reiseplanung sollten Sie sich unbedingt vorab mit diesem Thema beschäftigen. Besprechen Sie daher mit einem Reisemediziner, wie man bei einer Infektion vorgehen soll, ob eine medikamentöse Vorsorgebehandlung Sinn macht und welche Medikamente vorbeugend aus Deutschland mitgebracht werden sollten. Es wird empfohlen, die Standardimpfungen aus dem offiziellen Impfpass vor der Einreise zu überprüfen und zu vervollständigen. Das Tropeninstitut rät zudem, körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen, vor allem nachts Insektenschutzmittel zu verwenden und gegebenenfalls unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Seien Sie sich bewusst, dass HIV/Aids in Südafrika weit verbreitet ist. Hinsichtlich anderer übertragbarer Krankheiten gilt die Einhaltung normaler Hygienemaßnahmen. Leitungswasser ist in der Regel trinkbar, beim Verzehr von Obst und Gemüse in weniger touristischen Städten sollten Sie hingegen vorsichtig sein. Südafrika bietet eine gute Gesundheitsversorgung: Die privaten Krankenhäuser entsprechen dem europäischen Standard. Öffentliche Krankenhäuser fallen dahinter zwar zurück, bieten in Notfällen aber einen akzeptablen Service. Besonders in den größeren Städten kann das Gesundheitssystem unbesorgt in Anspruch genommen werden. Bedenken Sie allerdings, dass in den meisten Fällen im Voraus für die medizinischen Leistungen bezahlt werden muss. Viele europäische Länder haben kein Sozialversicherungsabkommen mit Südafrika – schließen Sie daher unbedingt eine Reiseversicherung mit Rücktransport ab. Sie lieben das Südliche Afrika und planen demnächst auch einen Urlaub in Namibia? Sehen Sie auch unsere Einreisebestimmungen für Namibia. Um Sie bestens auf Ihre Südafrikareise vorzubereiten haben wir einen Packliste für Südafrika erstellt. Diese Artikel wurde zuletzt am 19.10.2020 aktualisiert.
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