Die Einreisebestimmungen Spaniens orientieren sich an den Regelungen von EU und Schengenabkommen. Sie können das Land für unbegrenzte Zeit visafrei besuchen. Als Mitglied der Europäischen Union bietet Spanien vereinfachte Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger. Bei der Ankunft müssen Sie zumindest auf dem Landweg mit keiner Personen- oder Passkontrolle rechnen. Eventuell kann es im Hinterland zu einer Überprüfung durch den Zoll kommen. Bei der Ankunft mit dem Flugzeug legen Sie Ihre Dokumente vor und werden als europäischer Staatsbürger visumsfrei ins Land gelassen. Sie dürfen sich unbegrenzt in Spanien aufhalten und können die traumhaften Strände zwischen Costa Brava und der andalusischen Küste genießen.
Die Einreisebestimmungen für Spanien ermöglichen es Ihnen als deutscher Staatsbürger ohne Visum in das Land einzureisen. Seit der Gründung des Schengenraums sind dabei die Grenzkontrollen über Land entfallen. Teilweise muss jedoch mit einer Überprüfung durch den Zoll im Landesinneren gerechnet werden. An Flughäfen müssen immer noch die Dokumente vorgezeigt werden – Sie werden als EU-Bürger jedoch vergleichsweise schnell durchgewinkt.
Akzeptiert werden u.a. Reisepässe und Personalausweise. Diese können durchaus auch vorläufig sein. Bei vorläufigen Personalausweisen ist Gültigkeit zwingend notwendig. Für Kinder muss ein eigenes Papier mit Lichtbild vorliegen. Grundsätzlich ist es möglich, mit höchstens seit einem Jahr abgelaufenen Reisepässen und Ausweisen einzureisen. Bei Seereisen in Richtung Kanaren und Balearen besteht eventuell Ausweispflicht auf den Schiffen. Hierfür sollten Sie vorab Ihren Reiseveranstalter kontaktieren.
Da Spanien zur Europäischen Union gehört, gelten die allgemeinen Zollbestimmungen der Gemeinschaft. So dürfen Sie prinzipiell 10.000€ in bar bei sich haben, ohne diese zwingend anmelden zu müssen. Wer höhere Summen bei sich hat, muss diese beim Zoll ungefragt registrieren. Sie sollten außerdem nachweisen können, woher das Geld kommt und welchem Verwendungszweck es dient. Auch bei hohen Beträgen knapp unter der Wertgrenze müssen Sie sich eventuell Nachfragen zur Geldquelle stellen. Diese Kontrollen dienen der Eindämmung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Zu Barmitteln werden neben Bargeld auch Sparbücher, Schecks, Aktien und Edelmetalle wie Gold, Silber und Diamanten gezählt.
Bei Genussmitteln liegen die Wertgrenzen für Reisen innerhalb der EU vergleichsweise hoch. Via Frankreich aber auch mit dem Flieger aus Deutschland können Sie beispielsweis 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak bei sich tragen. Zudem sind 10l Alkohol mit einem Gehalt von 22 Volumenprozent und mehr erlaubt. Bei Zwischenerzeugnissen liegt das Limit bei 20l. Des Weiteren können Sie 90l Wein, 60l Schaumwein und 110l Bier mitbringen. Überschreitungen müssen beim Zoll gemeldet werden. Es fallen dann Gebühren an, die vor Ort zu entrichten sind. Weitere wichtige Zoll- und Einreisebestimmungen für Spanien betreffen Kaffee und kaffeehaltige Erzeugnisse. Diese sind bei der Ein- und Ausfuhr auf 10kg limitiert. Benzin kann neben dem Tankinhalt mit maximal 20l im Reservekanister mitgenommen werden. Streng verboten ist die Einfuhr von Rauschmitteln. Wer beim Schmuggel selbst kleinster Mengen erwischt wird, muss in Spanien mit Strafen rechnen. Waffen dürfen lediglich mit einem vorhanden Europäischen Feuerwaffenpass eingeführt werden. Sie sollten vorab die spanischen Behörden kontaktieren und sich eine offizielle Erlaubnis einholen. Andere Waren, u.a. auch Geschenke sind bei Reisen über Land bis zu 300€, bei Flug- und Seereisen bis zu 430€ zollfrei. Bei Reisenden unter 15 Jahren liegt das Limit bei 175€.
Bei der Einreise nach Spanien aus einem Nicht-EU-Land wie Marokko oder Andorra sind niedrigere Freimengen zu beachten. So sind Zigaretten lediglich bis 200 und Zigarillos bis zu 100 Stück abgabenfrei. Alternativ sind 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak erlaubt. Bei schäumenden Weinen dürfen Sie nicht mehr als 2l, bei Alkoholika mit mehr als 22 Volumenprozent nicht mehr als 1l mitnehmen. Parfüm ist auf 50g, Eau de Toilette auf 250ml limitiert. Die Wertgrenzen für Genussmitteln gelten ausschließlich für Personen über 17 Jahren.
Für Haustiere orientieren sich die Einreisebestimmungen für Spanien an den Regelungen der Europäischen Union. Sie benötigen unbedingt einen EU-Heimtierausweis, welcher von jedem Veterinär in Deutschland ausgestellt werden kann. Hier sollte festgehalten werden, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Die Immunisierung sollte nicht jünger als 15 Monate
und nicht älter als ein Jahr sein.
Um Hund oder Katze einwandfrei identifizieren zu können, muss das Tier über einen Mikrochip verfügen. Andernfalls ist die Einreise nach Spanien nicht möglich. Bei älteren Tieren werden auch Tätowierungen akzeptiert. Das Verfahren war vor dem Jahr 2012 üblich. Halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrem Tierarzt und lassen Sie sich gezielt
Informationen für Ihre Reise nach Spanien geben. Strenge Regeln gelten für die Mitnahme von Vögeln, insbesondere, um die Ausbreitung aviärer Influenzaviren zu minimieren. Für das Tier muss ein auf Spanisch verfasstes Zertifikat vorliegen, das bei der Einreise nicht älter als zehn Tage sein sollte. Eventuell können Sie das Dokument auch von der spanischen Auslandsvertretung in Deutschland beglaubigen lassen. Geflügel fällt generell nicht unter die Haustierregelung.
Es wird empfohlen, Tiere mit dem Auto einzuführen. Trotz der langen Fahrt, lassen sich dann viele Pausen einlegen und der Liebling fühlt sich vergleichsweise stressfrei. Anders verhält es sich bei Flugreisen. Hier müssen Sie einen Aufpreis bezahlen und sollten sich vorab an die Fluggesellschaft wenden. Kleinere Tiere können in der Kabine mitgenommen werden. Hunde werden in der Regel in einer Transportbox im Gepäckraum verfrachtet. Geben Sie dem Tier hier einen persönlichen Gegenstand mit und verabreichen Sie u.U. Beruhigungstropfen. Wirksam sind allem voran künstliche Pheromone, die denen der Muttertiere nachempfunden sind.
Für die Einreise mit dem Kfz sollte eine europäische Anmeldung vorliegen. Wer ein Kennzeichen aus der EU besitzt, kann das Fahrzeug für mindestens 90 Tage durch Spanien fahren. Bei längeren Aufenthalten wird eine Anmeldung vor Ort empfohlen. Um im Land abgesichert zu sein, ist eine Grüne Versicherungskarte unablässig. Diese ist zwar nicht in den Einreisebestimmungen für Spanien vorgesehen, wird jedoch jedem Autofahrer nahegelegt.
Die Zollfreimengen innerhalb der EU-Staaten sind dieselben wie bei der Einfuhr. Insbesondere bei Tabak und Alkohol sind die Wert- und Mengengrenzen im Auge zu behalten. Besondere Regelungen gelten für die Ausfuhr von Tierprodukten. Ausgestopfte Tiere, Muscheln und andere Souvenirs unterliegen eventuell dem Tierschutzgesetz und dem Verbot des Handels mit geschützten Lebewesen. Eine Überprüfung wird diesbezüglich vor allem bei der Einreise nach Deutschland vorgenommen. Des Weiteren dürfen Sie Spanien nicht mit Kulturgütern verlassen, die im Denkmalregister eingetragen sind oder aus Kirchen, Bibliotheken und Museen stammen. Beim Kulturministerium kann jedoch eine Genehmigung eingeholt werden. Textilien und elektronische Waren können für private Zwecke unbeschränkt aus Spanien nach Deutschland gebracht werden. Untersagt ist es, mehr als 2 kg Speisepilze und Kartoffeln in die Bundesrepublik einzuführen. Strafrechtliche Regelungen, die es zu beachten gibt Das Strafgesetzbuch Spaniens ähnelt dem in Deutschland und in anderen Ländern der EU. Verschärfte Regeln betreffen vor allem Betäubungsmitteln. Kleinere Verstöße werden vor allem im Süden jedoch selten geahndet. Wenn Sie psychoaktive Medikamente oder starke Schmerzmittel benötigen, ist ein Attest in spanischer Sprache erforderlich. Dieses können Sie sich im Zweifelsfall auch von den spanischen Auslandsvertretungen in Deutschland beglaubigen lassen.
Grundsätzlich verlangt Spanien keine Pflichtimpfungen für die Einreise. Dennoch empfehlen das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut die Auffrischung aller Standardimpfungen, u.a. gegen Polio, Keuchhusten, Tetanus, Masern, Röteln und Mumps. Zusätzlich ist der Schutz gegen Hepatitis A und B sinnvoll, insbesondere dann, wenn Sie länger im Land bleiben und Ausflüge in ländliche Regionen planen. Kontaktieren Sie vor Reiseantritt am besten einen Tropenmediziner, der Sie individuell anhand Ihrer Pläne beraten kann.
In den vergangenen Jahren kam es häufiger zum Ausbruch von aviären Influenzaviren, also Vogelgrippe. Halten Sie daher die aktuelle Nachrichtenlage im Auge und vermeiden Sie u.U. den Kontakt zu Geflügel. Hinweise finden Sie u.a. auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Von Mücken übertragene Krankheiten wie Malaria, Dengue und Chikungunya kommen in Spanien so gut wie nicht vor. In letzter Zeit häufen sich jedoch in Europa die Fälle von West- Nil-Fieber. U.U. ist es daher sinnvoll, sich durch lange, helle Kleidung vor Mückenstichen zu schützen. Das Risiko lässt sich außerdem durch Abwehrsprays senken. Im Sommer kann es in Spanien sehr heiß werden. Wanderausflüge durch die Mancha oder durch die andalusische Wüste sind nur mit adäquatem Sonnenschutz und ausreichend Wasser zu empfehlen.
In Spanien ist die medizinische Versorgung vor allem in großen Städten wie Barcelona und Madrid ähnlich gut wie in Deutschland. In ländlichen Gebieten kann es eventuell zu Engpässen kommen. Die meisten Ärzte sprechen nur Spanisch – in einigen Kliniken lässt sich aber auch englischsprachiges Personal finden. Die deutsche Botschaft veröffentlicht auf ihrer Seite Listen mit deutsch- und englischsprachigen Ärzten in Madrid, Barcelona und Málaga. In Spanien wird die europäische Krankenversicherungskarte EHIC akzeptiert. Mit dieser haben Sie Anspruch auf Grund- und Notfallversorgung. Bei planbaren Operationen und verschiebbaren Behandlungen chronischer Erkrankungen greift die EHIC jedoch nicht. Abgedeckt werden des Weiteren nur die Leistungen staatlicher Krankenhäuser und staatlich anerkannter Ärzte. In Privatkliniken werden dagegen Services erbracht, welche von der deutschen Krankenversicherung nicht erstattet und direkt vor Ort bezahlt werden müssen. Ein Rücktransport ist ebenfalls nicht inbegriffen. Diesen können Sie sich nur von einer eigens dafür abgeschlossenen Auslandsreisekrankenversicherung bezahlen lassen.
Für Spanien gelten für deutsche Staatsbürger und andere Inhaber eines europäischen Passes vereinfachte Regeln für die Einreise. Urlauber können sich mit Personalausweis oder Reisepass ohne Begrenzung im Land aufhalten, an den Stränden relaxen und die bekannten Sehenswürdigkeiten des Landes erkunden. Ein Grund für den Aufenthalt muss nicht angegeben werden – egal ob touristische Reisen, geschäftliche Zwecke oder Studium. Seit der Gründung des Schengenraums ist nicht mehr mit einer Personenkontrolle an der Grenze zu rechnen. Dafür sind u.U. Zollüberprüfungen möglich.
Dieser Artikel wurde zuletzt am 17.03.2021 aktualisiert.
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