Eine Reise ins Ausland bedarf immer einer gründlichen Vorbereitung. Welche Ausweisdokumente benötige ich für die Einreise nach Schweden und welche mein Kind? Gibt es gesundheitliche Gefahren oder muss ich mich impfen lassen? Welche Lebensmittel und Güter darf ich einführen, welche nicht? Und wie lange darf ich mich während meiner Reise in Schweden aufhalten? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Einreisebestimmungen nach Schweden werden hier beantwortet. Somit steht einer Reise ins Land der Mitternachtssonne nichts mehr im Wege.
Schweden zählt wie Deutschland zu den 26 Mitgliedsstaaten in Europa, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Innerhalb dieser Staaten ist die Einreise aufgrund der wegfallenden Grenzkontrollen unkompliziert. Vorübergehend hat das skandinavische Land diese aber wieder eingeführt. Eine Ausnahme besteht bei der Einreise per Bus, Zug oder Fähre über Dänemark. Die Einreisebestimmungen für Schweden schreiben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit biometrischem Passbild vor. Aufgrund der Tatsache, dass Schweden nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens ist, das den Personenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates regelt, ist es dringend erforderlich, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Die Dokumente dürfen also nicht abgelaufen sein. Stellen Sie vor Reisebeginn fest, dass Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist und auch ein Expressverfahren nicht für die rechtzeitige Beschaffung eines neuen Ausweises ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Dieser wird umgehend mit Ihrem mitgebrachten biometrischen Passbild aber ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Die Dauer der Gültigkeit wird dem Reisezeitraum angepasst bzw. gilt höchstens für ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Mitreisende Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Bis 12 Jahre ist dies der Kinderreisepass, danach der Reisepass oder Personalausweis. Da in Schweden Ausweispflicht besteht, ist das Mitführen eines Personalausweises oder Reisepasses für jedermann zwingend erforderlich. Ein Visum für die Einreise ist für Deutsche und andere Staatsangehörige des Schengen-Raumes nicht nötig. Dies gilt auch für alle Staatsangehörigen, die über ein Aufenthaltsrecht in einem der Schengen-Staaten verfügen. Für alle anderen gilt Visumspflicht. Das Visum muss rechtzeitig vor Einreise beantragt werden. Wer nicht länger als drei Monate im Land bleiben möchte, muss hierzu keine gesonderte Genehmigung haben. Soll der Aufenthalt länger dauern, muss das Aufenthaltsrecht beim schwedischen Migrationsamt beantragt werden. Für Familienangehörige aus nicht EU-Ländern gibt es in diesem Fall vom schwedischen Migrationsamt Aufenthaltskarten sowie Dokumente für das unbefristete Aufenthaltsrecht. Damit dieses bewilligt wird, muss nachgewiesen werden, dass die Familie aufgrund einer Erwerbstätigkeit, Studium oder in Form von ausreichenden finanziellen Mitteln abgesichert ist.
Seit Januar 2012 benötigen Hunde, Katzen und Frettchen für die Einreise nach Schweden eine ID-Kennzeichnung per Mikrochip. Damit soll die Identität der Tiere sichergestellt werden. Um Probleme mit der Lesbarkeit zu vermeiden, ist ein ISO-Chip notwendig. Handelt es sich um ein Tier, das vor dem 3. Juli 2011 mit einer lesbaren Tätowierung versehen wurde, ist eine zusätzliche Kennzeichnung per Mikrochip nicht notwendig. Zusätzlich benötigt das Tier einen EU-Heimtierpass, in dem alle erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen vermerkt sind. Dieser Pass ist im örtlichen Gesundheitsamt oder bei entsprechenden Tierärzten mit Ausstellungserlaubnis erhältlich. Die Einreisebestimmungen für Schweden schreiben für Hunde, Katzen und Frettchen eine Impfung gegen Tollwut vor. Diese muss zwingend im EU-Heimtierpass vermerkt werden. Alle mit einem Chip gekennzeichneten Tiere die älter als
3 Monate sind können die Grundimpfung erhalten. Danach müssen 21 Tage verstreichen, bevor die Tiere nach Schweden einreisen dürfen. Ein Tollwut- Antikörpernachweis und eine Entwurmung entfallen. Impfungen gegen Staube und Leptospirose sind nicht mehr verpflichtend. Die Tiere sind bei Einreise innerhalb der EU unaufgefordert beim Zoll anzumelden. Ist kein Zollbeamter an der Zollpassage anwesend, melden Sie Ihr Tier über ein extra dafür vorgesehenes Telefon mit hinterlegter Nummer an.
Die Einfuhr- und Zollbestimmungen richten sich nach den Vorgaben der Europäischen Union. Dabei gilt, dass Personen Lebensmittel für den eigenen Bedarf von Deutschland nach Schweden ohne derzeitige Beschränkungen einführen dürfen. Die Einreise aus einem Nicht- EU-Land besagt, dass leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte und Eier an der Grenze vom Veterinär geprüft werden müssen. Die Einfuhr von Tabak ist Reisenden ab 18 Jahren erlaubt. Auch wenn es für die Einfuhr von Deutschland nach Schweden keine offiziellen Beschränkungen gibt, sollten Sie sich an die Richtlinien des schwedischen Zollamts halten. Diese besagen, dass 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 100 Zigarren und 1kg Tabak von Deutschland und anderen EU-Staaten nach Schweden eingeführt werden dürfen. Für Alkohol gelten ähnliche Richtlinien: 10 Liter Spirituosen über 22%, 20 Liter Starkwein 15-22%, 90 Liter Wein bis 15% und 110 Liter Bier mit bis zu 3,5% dürfen für den Eigenbedarf von Personen ab 20 Jahren ins Land eingeführt werden. Das letzte Wort hat jedoch grundsätzlich der Zollbeamte, der sich über die Gesamtmenge ein Bild verschafft und entscheidet. Sämtliche Lebensmittel sowie Alkohol und Tabak müssen selbst eingeführt werden.
Verschreibungspflichtige Medikamente sowie Medikamente für mitreisende Tiere dürfen für den persönlichen Gebrauch bzw. für den des Tieres nach Schweden eingeführt werden. Handelt es sich dabei um Medikamente, die nicht als Betäubungsmittel deklariert sind und von einem EU-Wirtschaftsraum stammen, darf die eingeführte Menge der Nutzungsdauer von einem Jahr entsprechen. Für die Einfuhr dieser Medikamente von außerhalb eines EU-Wirtschaftsraumes darf die Menge eine Nutzungsdauer von 3 Monaten nicht überschreiten.
Um zu belegen, dass die Medikamente für den Eigenbedarf benötigt werden, müssen Sie eine vom Arzt unterzeichnete Bescheinigung mitführen. Für Betäubungsmittel gelten gesonderte Regeln. Innerhalb des Schengenraumes dürfen Reisende bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen vom Arzt verordnete Betäubungsmittel einführen. Hierfür wird eine entsprechende und vom Arzt ausgefüllte Bescheinigung benötigt. Die oberste Landesgesundheitsbehörde muss die ausgefüllte Bescheinigung noch vor Reisebeginn beglaubigen. Auch andere, von der Landesgesundheitsbehörde beauftragte Stellen, sind befugt, das Dokument zu beglaubigen. Für jedes einzelne Betäubungsmittel bedarf es einer eigenen beglaubigten Bescheinigung.
Die Einreisebestimmungen nach Schweden untersagen die Einfuhr und das Führen von Tränengassprays. Sollten Reisende bei der Landung an einem schwedischen Flughafen eine Spraydose bei sich führen, ist diese in die dafür vorgesehenen Boxen zu entsorgen, andernfalls drohen strafrechtliche Folgen. Auch das Ein- oder Ausführen von Schusswaffen und Munition ist ohne spezielle Genehmigung nicht erlaubt. Eingeladene Gäste, die an einer schwedischen Jagd teilnehmen oder an Wettkämpfen mit Schusswaffengebrauch, müssen vorab bei der schwedischen Polizei eine Erlaubnis für die befristete Einfuhr der eigenen Waffe beantragen. Die Einfuhrgenehmigung für Waffen sollte mit dem dafür vorgesehenen Formular rechtzeitig beantragt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der
Seite der Schwedischen Botschaft. Vorsicht gilt aus Artenschutzgründen bei der Ausfuhr von bestimmten Souvenirs als Reiseandenken.
Um eine Beschlagnahmung durch den Zoll oder gar Strafen zu vermeiden, informieren Sie sich vor Reiseantritt auf dem Online-Portal Artenschutz im Urlaub, welche Andenken von Schweden nach Deutschland strengen Einfuhrbestimmungen unterliegen. Dieses Portal wurde eigens vom Zoll und dem Bundesamt für Naturschutz für Reisende eingerichtet. Die Dose mit Bärenfleisch ist genauso problematisch wie beispielsweise Robbenfell oder Zähne geschützter Tiere.
Besteht für eine Person ein Einreiseverbot für ein Land im Schengenraum, gilt es grundsätzlich für alle Schengen Staaten, also auch für Schweden. Diese Regelung entspringt dem Schengener Informationssystem, kurz SIS. Wurden Personen von Schweden aus in ihr Heimatland abgeschoben oder ausgewiesen, hat dies eine Einreisesperre zur Folge und damit ein grundsätzliches Aufenthaltsverbot. Bei nicht Einhaltung kann dies eine Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldbuße zur Folge haben. Unter Umständen kann die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren betragen. Darüber hinaus besteht selbstverständlich auch ein Einreiseverbot für international gesuchte Straftäter, die per Datenbank gesucht werden.
Die Einreisebestimmungen nach Schweden schreiben keine verpflichtenden Impfungen vor. Es wird jedoch dazu geraten, die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene rechtzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen oder zu ergänzen. Neben Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zählen auch Mumps, Röteln und Masern sowie gegebenenfalls Polio zu den empfohlenen Impfungen. Eine Pneumokokken-, Influenza und Herpes Zoster-Impfung sind gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts ebenfalls zu empfehlen. Je nach Reiseziel und Reisezeit ist es ratsam, sich gegen FSME impfen zu lassen. Diese von Zecken übertragbare Krankheit, die zu Gehirnhautentzündung führt, ist insbesondere an der Ostküste des Landes anzutreffen. Eine von hundert Zecken etwa trägt den Erreger in sich. Speziell die Region rund um Stockholm ist hiervon betroffen. Ebenso wird die Borreliose von einem Drittel aller Zecken übertragen. Auch wenn es hierfür keinen entsprechenden Impfschutz gibt, schützen angemessene Kleidung und das sofortige Entfernen der Zecke davor, sich mit dieser Krankheit zu infizieren.Das medizinische Versorgungsniveau in Schweden entspricht einem hohen bis sehr hohen Qualitätsstandard. Um im Krankheitsfall Leistungen vor Ort in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Europäische Versichertenkarte. Diese befindet sich in der Regel bereits auf der Rückseite Ihrer Chipkarte. Notfalls kann auch eine Bescheinigung Ihrer Kasse ausgestellt werden. Mit dem Personalausweis oder Reisepass bestätigen Sie zusätzlich Ihre Identität. Pro Arztbesuch ist meistens ein Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 25,-€) vor Ort zu entrichten. Die genaue Summe ist abhängig vom Aufwand der Behandlung.
Grundsätzlich ist für die Aufenthaltsdauer in Schweden eine Auslandsreise-Krankenversicherung zu empfehlen. Damit ist sichergestellt, dass im Fall eines Rücktransportes die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Dies gilt auch für die Behandlung in einer Privatklinik oder bei Privatärzten im Urlaubsland. Sind Sie Privatversicherter, genießen Sie auf dem gesamten europäischen Kontinent einen Krankenversicherungsschutz, und zwar in vollem Umfang entsprechend der tariflichen Leistungen. Der Versicherungsschutz gilt je nach Anbieter mindestens für einen Monat, oft aber auch weit darüber hinaus. Sollte aus Krankheitsgründen eine Rückreise innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sein, verlängert sich der Schutz bis zu Ihrer Rückreise.
Die Einreisebestimmungen nach Schweden richten sich an den Vorgaben der EU und gestalten sich demnach unproblematisch. Schweden ist ein relativ sicheres und darüber hinaus wunderschönes Reiseziel, das mit gültigem Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass unkompliziert bereist werden kann. Auch die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak sind durch das Schengen Abkommen deutlich gelockert worden, sodass Sie sich für einen Urlaub, aber auch einen längeren Aufenthalt, im Vorfeld ausreichend für den Eigengebrauch versorgen können.
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