Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt.
Bitte überprüfen Sie vor Ihrer Reise nach Russland die Einreisebestimmungen sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Bitte beachten Sie, dass sich die Lage dynamisch entwickelt und sich jederzeit ändern kann.
Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen - auch in sozialen Medien - drohen Haftstrafen.
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Es ist möglich, dass Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt oder reduziert werden. Die russische Fluglinie Aeroflot hat ihre Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) seit dem 8. März 2022 eingestellt. Sehr vereinzelte Flugverbindungen wurden und werden wiederaufgenommen.
Derzeit sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen: Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Woronezh, Elista.
Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen.
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit weitgehend nicht möglich.
Derzeit kommt es im ganzen Land zu nicht genehmigten Kundgebungen und Demonstrationen. Dabei kann es zu einem massiven, zum Teil gewaltsamen Vorgehen der Sicherheitskräfte kommen, darunter auch zu Festnahmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Passanten in der Nähe von nicht genehmigten Veranstaltungen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Mediennutzung: Seit 5. März 2022 gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz ( Fake News Gesetz), das zu willkürlicher Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen führen kann. Sowohl private als auch geschäftliche kritische Äußerungen zu aktuellen politischen Entwicklungen in allen sozialen Medien können mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten. Das Unternehmen META und seine Produkte Facebook und Instagram (jedoch nicht WhatsApp) sind mit Gerichtsurteil vom 21. März 2022 in der Russischen Föderation als extremistische Organisationen eingestuft worden. Das Urteil kann ab sofort umgesetzt werden, Rechtsfolgen für Nutzer treten erst mit Rechtskraft des Urteils nach 30 Tagen ein. Nach aktuellem Stand ist es natürlichen und juristischen Personen weiterhin erlaubt, Benutzerkonten zu haben und die Dienste zu nutzen, jedoch dürfen die Posts nicht gegen die Gesetze verstoßen. Eine Verlinkung von Artikeln sollte nicht erfolgen. Die Nutzung der Logos sollte vermieden werden. In der Moskauer Innenstadt ist es zu polizeilichen Kontrollen gekommen, in deren Verlauf Mobiltelefone nach Messenger-Diensten und Social Media durchsucht wurden. Bei der Einreise nach sowie der Ausreise aus Russland müssen Ausländer an der Grenze unter Umständen mit mehrstündigen Befragungen und der Durchsuchung mitgeführter elektronischer Kommunikationsmittel rechnen.
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