Sie möchten in den benachbarten Balkanstaat reisen? Dank der Zugehörigkeit zur EU sind die Einreisebestimmungen von Rumänien für deutsche Staatsbürger kein großes Hindernis. Lesen Sie hier, welche Dokumente Sie benötigen, um die Grenze zu überqueren, und worauf Sie bei der Mitnahme von Haustieren achten sollten. Gut informiert und vorbereitet genießen Sie Ihren Aufenthalt im Heimatland des berühmt-berüchtigten Grafen Dracula.
Rumänien ist zwar Mitglied der Europäischen Union, zählt jedoch nicht zu den Mitgliedsländern des Schengener Abkommens. Die Einreisebestimmungen für Rumänien sind dennoch sehr übersichtlich. Es genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, um im Land Urlaub zu machen. Beide Dokumente reichen auch als vorläufige Version aus. Kinder bis 12 Jahre reisen mit dem gültigen Kinderreisepass ein. Wichtig ist, dass die Gültigkeitsdauer von Pass oder Ausweis den Ausreisetag mit abdeckt. Gelangen Sie per Flugzeug ins Land, sind die Vorschriften der Fluggesellschaften zu beachten. Diese weichen teilweise von den staatlichen Vorgaben ab und erfordern weitere Unterlagen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrer Abreise, damit Sie am Flughafen alle benötigten Papiere zur Hand haben. Im Regelfall sprechen die Grenzbeamten Englisch, sodass Sie Standardfragen wie den Grund der Reise oder die Länge des Aufenthaltes schnell klären. Besondere Herausforderungen wie das Nehmen von Fingerabdrücken existieren an der Grenze nicht. Nicht-EU-Bürger mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in einem Schengenstaat wie der Schweiz brauchen kein Visum für den Aufenthalt in Rumänien. Für Schweizer Bürger ist die Identitätskarte oder der Schweizerpass ausreichend. Staatsbürger von Drittländern mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat müssen kein Visum zur Einreise nach Rumänien beantragen. Das gleiche gilt auch für EU- Familienangehörigen mit einer gültigen EU-Familienangehörigkeitserlaubnis. Eine Übersicht der Länder mit Visumpflicht ist auf der deutschsprachigen Internetseite der rumänischen Botschaft abrufbar. Zum großen Teil sind dort außereuropäische Länder wie Sri Lanka, Thailand oder Uganda gelistet. Minderjährige mit einer deutschen und einer rumänischen Staatsbürgerschaft werden als einheimische Bürger behandelt. Für diese Kinder sind die landesspezifischen Reisebedingungen zu erfüllen. Sie benötigen stets die Vollmacht eines Erziehungsberechtigten, wenn sie alleine das Land verlassen wollen.
Wenn Sie Ihren Vierbeiner in den Rumänienurlaub mitnehmen wollen, ist dies mit einem EU- Heimtierausweis möglich. Den Ausweis erhalten Sie für Hunde, Frettchen und Katzen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, wo Sie weitere Informationen für die Reise mit dem Haustier bekommen. Mit dem Ausweis belegen Sie, dass Ihr Haustier gegen Tollwut geimpft ist und eindeutig zu Ihnen als Besitzer zugeordnet werden kann. In der Regelerfolgt die Zuordnung über einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung des Tieres, die im Heimtierausweis dokumentiert sind. Falls Sie mit dem Flugzeug anreisen, sind die Bedingungen für einen Tiertransport der entsprechenden Fluggesellschaft zu beachten. Vor allem größere Tiere verbringen die Reisedauer im Laderaum des Flugzeugs. Eine Einreise mit dem Auto ist daher für viele Vierbeiner stressfreier und angenehmer. Allgemein dürfen Sie nicht mehr als 5 Haustiere mit sich führen. Der Zweck der Mitnahme darf zudem nicht dem Verkauf dienen.
Als EU-Bürger bestehen für Sie in der Regel keine Probleme beim Grenzübertritt nach Rumänien. Wenn Sie mit dem Auto ins Land fahren, bedenken Sie die landesweite Promillegrenze von 0,0 im Straßenverkehr. Wer diese Grenze bei einem Test überschreitet, muss mit einem Ein- bzw. Weiterreiseverbot rechnen. Gleiches gilt für Personen, die in einer der Datenbanken der internationalen Polizei gespeichert sind oder polizeilich gesucht werden. Stellen die rumänischen Grenzbeamten fest, dass Sie gefährliche und schädliche Produkte ins Land einführen wollen, kann Ihnen die Einreise ebenfalls verwehrt werden. Zu diesen Produkten zählen vor allem chemische Substanzen, die für Menschen und Tiere eine Gefahr darstellen, weil Sie beispielsweise Krankheiten verursachen.
Auch bei jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien im Gepäck sind die Bestimmungen klar festgelegt. Die Einfuhr wird strafrechtlich verfolgt und umfasst neben Datenspeicher und Tonträger auch Bildträger, Zeitschriften und Abbildungen. Verfassungswidrig sind Publikationen, die gegen die Verfassung Rumäniens verstoßen und Propagandamaterial verbotener Parteien beinhalten, zum Krieg aufstacheln oder den rumänischen Staat direkt angreifen, indem Staatsorgane beschimpft oder beleidigt werden.
Durch die Zugehörigkeit zur EU gelten in Rumänien für Waren die Ein- und Ausfuhrregelungen der Europäischen Union. Daher durchlaufen Sie prinzipiell keine Warenkontrollen. Allerdings ist es möglich, dass Zollbeamte stichprobenartige Kontrollen durchführen. Lebensmittel oder Konsumgüter für den privaten Gebrauch oder als Geschenk können Sie ohne Mengen- und Wertbeschränkungen nach Rumänien einführen. Da die Verbrauch- und Mehrwertsteuer bereits in einem anderen Staat der Europäischen Union beglichen wurden, fallen keine weiteren Steuern an. Aus Staaten außerhalb der EU dürfen Sie Waren im Wert von bis zu 430 Euro steuerfrei ins Land bringen. Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn Sie mit dem Schiff oder Flugzeug einreisen. Überschreiten Sie vorgegebene Freimengen, melden Sie diese beim Zoll an. Das beugt Strafen bei einer Kontrolle vor. Für die Einfuhr von Zigaretten und Tabakprodukten gelten Freigrenzen für Personen ab 17 Jahren. Zulässig ist die Mitnahme von 800 Zigaretten, 200 Zigarren, 400 Zigarillos und 1kg losen Tabak. Falls Sie aus einem sogenannten Außengebiet nach Rumänien gelangen, weicht die erlaubte Anzahl für Zigaretten und Tabak aufgrund der unterschiedlichen Verbrauch- und Mehrwertsteuerbestimmungen ab. Als Außengebiete werden die Länder bezeichnet, die an ein Land im Schengenraum angrenzen, aber nicht zu den Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens zählen. Die Reisefreimenge für alkoholhaltige Getränke hängt genauso davon ab, von wo aus Sie einreisen. Da der Unterschied zwischen EU-Mitgliedsländern und Ländern außerhalb der EU sehr hoch ist, informieren Sie sich rechtzeitig über die gültigen Bestimmungen. So vermeiden Sie Einfuhr- und Zollgebühren. Alle Staatsbürger der EU, die nach Rumänien kommen und älter als 17 Jahre sind, können bis zu 10l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 Volumenprozent oder 20l sogenannter Zwischenerzeugnisse wie Likörwein oder Portwein mitbringen. Bei Bier liegt die Einfuhrgrenze bei 10l und bei Wein bei 90l. Devisen dürfen Sie in unbegrenzter Menge ins Land einführen. Ab einer Summe von mehr als 10.000 Euro besteht eine Meldepflicht, auch bei der Ausfuhr. Das Mitführen von Waffen und Munition ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Darunter fallen auch Gaspistolen, die Erwachsene in Deutschland genehmigungsfrei bei sich tragen dürfen. Eine Ausnahme stellen Schuss- und Jagdwaffen dar, wenn Sie diese als Sportwaffen beim Grenzübertritt anmelden. Harte Strafen gibt es für die Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln und Rauschgiften. Es existiert keine Toleranzgrenze für den Eigenbedarf. Vorsicht ist zudem bei gefälschten Produkten geboten. Marken- und Produktpiraterie fallen in Rumänien unter den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Die Einfuhr von Plagiaten wird an den Grenzen streng kontrolliert und entsprechend geahndet. Spezielle Vorschriften gelten auch für die Ausfuhr von Antiquitäten und Kulturgütern aus Rumänien. Hierfür brauchen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des rumänischen Ministeriums für Kultur.
Pflichtimpfungen sind kein Bestandteil der Einreisebestimmungen für Rumänien. Es werden die gängigen Standardimpfungen wie Tetanus oder Influenza empfohlen. Bei einem längeren Aufenthalt ist eine Impfung gegen Tollwut ratsam. Eine Expositionsprophylaxe, also ein Schutz vor Insektenstichen, ist überlegenswert. Zu den Maßnahmen zählen alle Möglichkeiten, die verhindern, dass infizierte Stechmücken Krankheiten übertragen. Körperbedeckende helle Kleidungsstücke am Tag sind eine gute Schutzmaßnahme. In den Abendstunden sollten Sie zusätzlich ein Insekten abwehrendes Mittel auf die Haut auftragen. Die Einfuhr von medikamentös benötigten Betäubungsmitteln unterliegt gesetzlichen Beschränkungen in Rumänien. Falls Sie an einer chronischen Krankheit leiden und ärztlich verordnete Betäubungsmittel einnehmen müssen, brauchen Sie bei Reisen von bis zu 30 Tagen eine Notwendigkeitsbescheinigung für alle rezeptpflichtigen Medikamente in englischer oder rumänischer Sprache von Ihrem Arzt. Dort sollten die jeweiligen Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- oder Tagesdosierungen des Medikaments eingetragen sein. Führen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Notfallausweis mit sich. Darin sind wichtige Informationen wie Unverträglichkeiten, Allergien oder Ihre Blutgruppe festgehalten. Im Notfall ermöglicht der Ausweis eine schnelle Hilfe ohne großen Zeitverlust. Da Rumänien zur EU gehört, können Sie ärztliche Hilfe vor Ort mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte nutzen. Sie gilt EU-weit als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-Karte).
Bei einem Grenzübertritt nach Rumänien mit dem Auto reicht Ihre deutsche Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs aus. Empfehlenswert ist es, die grüne Versicherungskarte mitzuführen. Bei Fahrten mit einem fremden Fahrzeug ist es ratsam, eine vom Fahrzeughalter ausgestellte Vollmacht dabei zu haben. Zudem muss genauso ein Nationalitätskennzeichen am Wagen vorhanden sein wie ein Feuerlöscher, ein Verbandskasten und eine Warnweste pro Insasse im Pkw. Sollten Sie oder Ihr Mitfahrer außerhalb von geschlossenen Ortschaften aussteigen, besteht eine Warnwestenpflicht. Tragen Sie keine, kann eine Geldbuße erteilt werden. Das Telefonieren während der Fahrt ist über eine Freisprecheinrichtung im Auto
erlaubt. Für die Nutzung der rumänischen Autobahnen ist eine Vignette erforderlich. Viele Autobahnabschnitte sind allerdings nicht fertiggestellt. Einige Teilstrecken verfügen über nur wenige Ausfahrten sowie Rast- und Tankstellen. Die Straßenverhältnisse weichen allgemein vom deutschen Standard ab, sodass Schlaglöcher, kaum gekennzeichnete Gefahrenstellen oder fehlende Fahrbahnmarkierungen keine Seltenheit sind. Das Kartenmaterial der Navigationssysteme ist ebenso selten auf dem neuesten Stand. Oft hilft es, sich vorher über den Routenverlauf und mögliche Alternativrouten zu informieren. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist ganztägig das Abblendlicht einzuschalten.
Die Einreisebestimmungen für Rumänien sind weitgehend identisch mit denen anderer EU- Mitgliedsländer. Daher gelangen Sie ohne Probleme kurzfristig ins Land. Aber auch Reisende aus den restlichen europäischen Ländern haben die Möglichkeit, sich ohne großen Aufwand in Rumänien aufzuhalten. Wer unsicher ist bezüglich der benötigten Unterlagen, erhält Hilfe beim Auswärtigen Amt.
Jetzt anmelden und unsere exklusiven Angebote, Top Deals, Reisetipps und inspirierende Urlaubsideen erhalten.
Rechtliche Informationen