Hier finden Sie alles Wichtige zu den Einreisebestimmungen für Polen, inklusive Informationen zu Zollbestimmungen und medizinischen Hinweisen, zusammengestellt.
Polen gehört zu EU, sodass die Einreise in das Nachbarland von Deutschland aus einfach und unkompliziert möglich ist. Egal, ob Sie mit der Familie reisen oder Ihren Vierbeiner mitnehmen wollen – die Einreisebestimmungen für Polen sind ohne größeren Aufwand zu erfüllen. Ein Personalausweis bzw. ein EU-Heimtierausweis genügt. Im Folgenden erfahren Sie zudem alles Wichtige zu den Zollbestimmungen, falls Sie Lebensmittel, Kaffee, Tabak oder Alkohol im Gepäck haben sollten.
Die Einreise nach Polen ist mit dem Personalausweis ebenso möglich wie mit dem Reisepass. Ein bestimmter Zeitraum für die Gültigkeit ist nicht vorgeschrieben, solange das Reisedokument nicht abgelaufen ist. Da Polen dem Schengen-Raum beigetreten ist, müssen Sie an der deutsch-polnischen Grenze nicht mit Personenkontrollen rechnen. Ein Pass oder Personalausweis sollte bei einem Grenzübertritt aber dennoch immer mitgeführt werden. Ein vorläufiger Reisepass ist für eine Reise nach Polen ebenfalls ausreichend. Erst bei einem Aufenthalt, der länger als drei Monate dauert, ist es notwendig sich bei der örtlichen Meldebehörde zu registrieren.
Jedes Kind benötigt für die Einreise ein eigenes Reisedokument. Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis werden hierfür akzeptiert. Lediglich der Eintrag im Pass eines Elternteils ist seit dem Jahr 2012 nicht mehr gültig und berechtigt somit nicht zum Grenzübertritt. Günstiger als die Dokumente für Erwachsene ist der Kinderreisepass. Er kann für Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft ab der Geburt ausgestellt werden und ist bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gültig. Für die Ein- und Ausreise nach Polen gelten für Kinder ansonsten dieselben unkomplizierten Einreisebestimmungen wie für Erwachsene. Reist Ihr Kind ohne elterliche Begleitung oder nur mit einem Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument auch eine formlose Einverständniserklärung mitzugeben. Aus dieser sollte hervorgehen, dass die Erziehungsberechtigten mit der Reise nach Polen einverstanden sind. Die Reisevollmacht sollte sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch oder, falls möglich, auf Polnisch ausgestellt und nicht älter als sechs Monate sein. Sinnvoll ist es, zusätzlich zu dieser Vollmacht eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kopie des Reisepasses der gesetzlichen Vertreter mitzugeben. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Vorlage einer Kopie der Heiratsurkunde der Eltern.
Haustiere können grundsätzlich nach Polen eingeführt werden. Wenn Sie Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen mitbringen möchten, gilt hierfür dieselbe Regelung wie in den meisten anderen Ländern der Europäischen Union. Zum einen dürfen pro Person höchstens fünf Heimtiere mitgeführt werden und zum anderen dürfen die Tiere nicht mitgenommen werden, um ihren Besitzer zu wechseln. Darüber hinaus braucht Ihr Tier einen EU- Heimtierausweis. Diesen können niedergelassene Tierärzte ausstellen. Um den Ausweis eindeutig einem bestimmten Tier zuordnen zu können, muss Ihr Vierbeiner eine Tätowierung oder einen Mikrochip tragen und die zugehörige Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen werden. Mit diesem Dokument soll vor allem sichergestellt werden, dass Ihr Tier gegen Tollwut geimpft ist. Wenn Ihr Tier an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teilnehmen soll, kann es sein, dass andere Regelungen gelten. Diese sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu erfragen. Sollten Sie mit Ihrem Hund öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen, muss er angeleint werden und einen Maulkorb tragen.
In Deutschland erlaubte Gegenstände sind auch in Polen zulässig. Selbst etwas längere Messer als die in Deutschland gestatteten werden in Polen nicht unbedingt als problematisch gesehen. Für das polnische Recht zählt nicht in erster Linie die Länge einer Klinge, sondern die Absicht, in der sie mitgeführt wird. Entsprechend ist es in Polen verboten, Gegenstände mitzuführen, die über ihre Eigenschaft als Waffe hinwegtäuschen, aber als solche zum Einsatz kommen sollen.
Gründe, aus denen die Einreise verweigert wird Da Polen zum Schengen-Raum gehört, können sich Reisende mit deutscher Staatsbürgerschaft ohne Probleme im Land aufhalten. Einzig zur Fahndung ausgeschriebene Personen, die im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert sind, sind hiervon ausgenommen. Allerdings werden auch die deutschen Behörden aktiv, wenn jemand in dieser Datenbank geführt wird.
Warenkontrollen werden in aller Regel nicht vorgenommen, stichprobenartige Überprüfungen im Rahmen der Grenzüberwachung sind aber nicht ausgeschlossen. Fragen die Zollbeamten nach, müssen Sie wahrheitsgemäß Auskunft geben, falls Sie Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Edelmetalle oder Edelsteine mit sich führen, deren Wert 10.000 € übersteigt. Lebensmittel, Pflanzen und Genussmittel können Sie in haushaltsüblichen Mengen problemlos mitführen. Für Kaffee, der nach den Einreisebestimmungen für Polen als Genussmittel gilt, gibt es eine Einfuhrbeschränkung: Maximal 10kg dürfen sie mit ins Land bringen. Dasselbe gilt für kaffeehaltige Waren wie löslichen Kaffee. Beschränkungen gibt es außerdem für Tabak und Alkohol. Als Erwachsener dürfen Sie maximal 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak mitbringen. Für Ihren privaten Gebrauch können Sie außerdem 10l Spirituosen oder 10l Alkopops oder 20l alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse mitbringen. Süßweine wie Sherry, Marsala oder Portwein fallen in diese Kategorie. Alternativ könnten Sie auch 60l Schaumwein oder 110l Bier für ihre pivaten Zwecke ins Land bringen. Sollten Sie noch mehr Alkohol oder Tabak mit nach Polen nehmen wollen, ist das nicht unbedingt ordnungswidrig oder strafbar. Sie müssen dann jedoch nachweisen, dass Sie die Waren tatsächlich zum privaten Konsum dabei haben. Für Wein gibt es keine Einfuhrbeschränkung. Er kann also theoretisch in noch größeren Mengen mitgeführt werden. Medikamente für Ihren persönlichen Bedarf dürfen Sie ebenfalls mit auf Ihre Reise nehmen. Die Menge muss lediglich der Reisedauer entsprechend bemessen sein. Besondere Regelungen gibt es, wenn Sie durch Kaliningrad fahren und von dort aus nach Polen einreisen. Dort sind mehrere Fälle der afrikanischen Schweinepest aufgetreten. An dieser Tierseuche können ausschließlich Schweine erkranken, für den Menschen ist sie ungefährlich. Das Virus, das die Krankheit auslöst, kann jedoch in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie in Wurstwaren vorhanden sein. Um ein Einschleppen der afrikanischen Schweinepest in die Europäische Union zu vermeiden, dürfen bei der Einreise aus Kaliningrad nach Polen keinerlei Produkte mitgebracht werden, die Schweinefleisch enthalten.
Die Einreisebestimmungen für Polen beinhalten keinerlei Impfvorschriften. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen, die das Robert-Koch-Institut für Kinder und Erwachsene vorsieht. Zu diesen zählen Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Zudem werden ein Schutz gegen die auch als Kinderlähmung bekannte Polio, Influenza sowie Mumps, Masern und Röteln empfohlen. Die Impfung gegen die drei zuletzt genannten Krankheiten wird im Impfausweis zumeist mit dem Kürzel „MMR“ angegeben. Abhängig von Reisebedingungen und Reiseroute ist darüber hinaus eine Impfung gegen FSME, Hepatitis A und B sowie unter Umständen auch gegen Tollwut anzuraten. Falls Sie auf der Reise erkranken sollten, ist die medizinische Versorgung in Polen zufriedenstellend. Vor der Abreise sollten Sie sich von Ihrer deutschen Krankenkasse eine Europäische Versichertenkarte ausstellen lassen. Mit dieser werden Sie im Krankheitsfall nach polnischem Recht medizinisch versorgt. Bei längeren Besichtigungstouren im Freien kann während der Wintermonate insbesondere in den großen Städten eine Feinpartikelmaske hilfreich sein. Alternativ können Sie Ihre Aktivitäten im Freien mehr ins ländliche Gebiet legen. Mithilfe von Apps für das Smartphone können Sie sich darüber hinaus die Luftqualität anzeigen lassen und die Unternehmungen entsprechend planen.
Bei Wanderungen im Grenzgebiet zwischen Polen und Russland ist Vorsicht geboten. Die „grüne Grenze“ zur russischen Oblast Kaliningrad ist an einigen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass mit einer Festnahme durch die russische Grenzpolizei und einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen ist, wenn die Grenze auch nur für wenige Meter illegal überschritten wird. Sollten Sie mit dem Auto einreisen, achten Sie darauf, bereits bei der Einreise das Licht an Ihrem Fahrzeug einzuschalten. Unabhängig von den Witterungs- und Sichtverhältnissen müssen Sie in Polen das ganze Jahr über auch am Tag mit Abblendlicht fahren. Die Promillegrenze liegt in Polen unabhängig von Alter und Fahrpraxis bei 0,2 Promille. Bei der Ausreise aus Polen können Sie eine große Zahl an Andenken und Souvenirs ohne Probleme mitnehmen. Für Gegenstände, die aus der Zeit vor 1945 stammen, ist jedoch eine Beschränkung möglich. Insbesondere Kulturgüter wie Bücher, Kunstgegenstände und Schmuck, aber auch antike Möbel können einer Ausfuhrbeschränkung unterliegen. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich vom Händler eine Ausfuhrerlaubnis ausstellen lassen oder er Ihnen zumindest dabei behilflich ist, eine solche zu beschaffen. Wichtig ist außerdem, dass die von Ihnen erworbenen Gegenstände weder im Denkmalregister eingetragen sind, noch zu öffentlichen Sammlungen und auch nicht zum Inventar von Kirchen, Bibliotheken oder Museen gehören. Falls Sie bei der Einreise von polnischen Zollbeamten befragt werden sollten, beherrschen diese meist Englisch oder Deutsch. Vor allem in den größeren Städten sind Englischkenntnisse unter den meisten jüngeren Menschen in Polen weit verbreitet. Polnischkenntnisse, die über die Begrüßung und ein paar Höflichkeitsfloskeln hinausgehen, werden von Reisenden in der Regel nicht erwartet. In ländlichen Gegenden kann es jedoch vorkommen, dass gerade ältere Einheimischen nur Polnisch sprechen, was die Verständigung erheblich erschweren kann
Zusammenfassend sind die Einreisebestimmungen für Polen absolut unkompliziert. Sie bewegen sich bei einer Reise ins Nachbarland innerhalb des Schengen-Raums. Die Bestimmungen, die Reisende betreffen, sind jenen in Deutschland somit sehr ähnlich. Eine Reise nach Polen ist ohne bürokratischen Aufwand möglich, sodass sie sich auf weite Ostseestrände, geschichtsträchtige Städte wie Krakau und Warschau oder ausgiebige Wanderungen in der Hohen Tatra freuen können.
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