Einreisebestimmungen für Norwegen

Einreise nach Norwegen auf einen Blick

Wenn Sie eine Reise in den nördlichen Teil Skandinaviens planen, sollten Sie sich mit den Einreisebestimmungen Norwegens vertraut machen. Das Königreich ist bisher kein Mitgliedsstaat der EU. Urlauber und Geschäftsreisende erfahren hier die wichtigsten Informationen bezüglich der benötigten Ausweisdokumente, Visa und Zollvorschriften. Es wird außerdem speziell auf die Bestimmungen für Kinder und Haustiere beim Grenzübertritt eingegangen. Starten Sie optimal vorbereitet in das ehemalige Wikingerreich mit Fjorden, Bergen und faszinierenden Städten.

Welche Einreisedokumente brauche ich für Norwegen?

Die Einreisebestimmungen für Norwegen sind vergleichsweise unkompliziert, weil das Land dem Schengenraum angehört. Deutsche Staatsangehörige können zur Identifikation entweder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Zudem ist es sogar möglich, mit einem vorläufigen Ausweisdokument in das Königreich zu gelangen. Beachten Sie bei Ihrer Planung, dass vorläufige Personalausweise maximal drei Monate, vorläufige Reisepässe maximal ein Jahr gültig sind. Diese Dokumente werden von den zuständigen Behörden nur dann ausgestellt, wenn die Bearbeitungszeit für den Personalausweis oder Reisepass bzw. deren Expressversion nicht mehr einzuhalten ist. Einen regulären Personalausweis bekommen Sie nach ca. zwei bis drei Wochen, die Erstellung eines normalen Reisepasses dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Den Expressreisepass können Sie nach ca. vier bis fünf Werktagen abholen und der Expresspersonalausweis wird von den Beamten Ihrer zuständigen Behörde direkt vor Ort für Sie angefertigt. Gegen Bezahlung der entsprechenden Gebühr wird Ihnen das Dokument ausgehändigt.

Prüfen Sie am besten direkt bei Buchung Ihrer Reise, wann Ihr Pass ablaufen wird. Dann können Sie notfalls direkt neue Ausweisdokumente beantragen. Falls Sie planen, länger als drei Monate in Norwegen zu bleiben, sollten Sie innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einreise die nächstgelegene Polizeibehörde aufsuchen und sich dort eine Aufenthaltsgenehmigung ausstellen lassen.

Welche Einreisebestimmungen hat Norwegen für Nicht-EU-Bürger?

Reisende, die weder einem EU-Staat angehören oder dort eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, noch aus einem Land stammen, das ein spezielles Abkommen mit Norwegen hat, benötigen ein Visum. Falls das der Fall sein sollte, planen Sie für die Beschaffung genügend Zeit ein. Der Prozess dauert mindestens 15 Tage. Visaanträge werden ab drei Monaten vor Reisebeginn angenommen. Vor Einreichung der Unterlagen müssen Sie sich im Internet registrieren. Bei der zuständigen Behörde werden außerdem Ihre Fingerabdrücke genommen.

Wenn Sie mit einem Visum einreisen, halten Sie beim Grenzantritt folgende Unterlagen bereit: Reisepass mit Visumetikett, Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für Ihren Urlaub, Beleg über den Zweck des Aufenthalts – bspw. eine Hotelbuchung – sowie ein Ticket für die Ausreise.

Ist ein Urlaub in Norwegen geplant, der länger als 90 Tage dauert, ist für Bürger aus nicht EU-Staaten eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

Falls Sie in den letzten sechs Monaten vor Anreise einen Aufenthaltsstatus in Deutschland innehatten, können Sie die Genehmigung bei der Norwegischen Botschaft in Berlin beantragen. In normalen Fällen dauert die Bearbeitung Ihres Antrags für die Aufenthaltsgenehmigung etwa zwei Wochen.

Informationen zur Reise mit Kindern nach Norwegen

Falls Sie mit Kindern unter zwölf Jahren nach Norwegen einreisen, muss ein eigener Kinderreisepass vorgelegt werden. Ein Eintrag in den Reisepass der Eltern ist seit 26.06.2012 nicht mehr ausreichend. Sie können das Ausweisdokument für Ihren Nachwuchs schnell und unkompliziert bei Ihrer zuständigen Behörde anfordern. Hierfür wird ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten benötigt. Falls nur ein Elternteil zum Antrag erscheint, muss die schriftliche Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Denken Sie außerdem daran, die Geburtsurkunde sowie ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Das Reisedokument kann vom Beamten sofort ausgestellt werden. Für Kinder ab zwölf Jahren bekommen Sie alternativ einen elektronischen Reisepass mit Chip und ggf. Fingerabdrücken. Dieser kann auf Wunsch auch für Personen zwischen 0 und zwölf Jahren beantragt werden. Ab 16 Jahren wird in der Regel ein Personalausweis angefertigt. Sollte der Jugendliche bei der Beantragung noch nicht 16 Jahre alt sein, muss er eine Einverständniserklärung der Eltern bei der Behörde vorlegen. Handelt es sich um die erste Beantragung eines Ausweisdokuments, kann auch bei älteren Kindern die Vorlage der Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde nötig sein.

Mit dem Haustier nach Norwegen

Falls Sie Ihr Haustier mit in den Urlaub nehmen möchten, gibt es bei den Einreisebestimmungen für Norwegen einiges zu beachten. So ist es erforderlich, dass Ihr Liebling vorab nach ISO 11784 gechippt wird. Der Mikrochip muss dabei entweder mit HDX- oder FDX-B-Technologie ausgestattet sein. Zusätzlich ist eine Impfung gegen Tollwut nötig. Diese muss zwingend von einem registrierten Tierarzt durchgeführt worden sein und die letzte Injektion muss mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Hunden wird eine Entwurmung verlangt. Die Behandlung sollte durch einen Tierarzt erfolgen und zwischen 24 und 120 Std. vor Grenzübertritt stattfinden. Alternativ kann der Hund, sollte er öfter die Grenze überqueren, auch zwei Wurmkuren innerhalb der letzten 28 Tage vor Einreise machen. Genauso wie Kinder und erwachsene Menschen benötigt Ihr Haustier einen Pass. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt und führt die Besitzer, alle Impfungen sowie die Mikrochipnummer auf.

Für eine Urlaubsreise ist die Zahl der Haustiere, die Sie mitnehmen dürfen, auf fünf beschränkt. Wenn Sie mehr Katzen, Hunde oder andere Kleintiere einführen möchten, wird der Trip als kommerzielle Reise behandelt. Dann gelten die entsprechenden Bestimmungen für Norwegen.

Hunderassen, die in dem skandinavischen Land verboten sind, können unter keinen Umständen mitgenommen werden. Darunter fallen: Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Dogo Argentino, Tosa, Tschechoslowakischer Wolfhund. Daneben gilt diese Regelung für Mischlinge dieser Rassen und Mischlinge zwischen Hund und Wolf.

Wichtig ist, dass Sie die Grenze mit Ihrem Tier während der Öffnungszeiten des Zolls passieren. Wenn Sie aus der EU, Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein einreisen, reicht es aus, die notwendigen Dokumente vorzulegen. Sollten Sie aus einem anderen Land kommen, wird zusätzliche eine Untersuchung durch die Lebensmittelbehörde durchgeführt. Diese Aufsichtsbehörde müssen Sie mindestens 48h vorher darüber in Kenntnis setzen, wann und wo Sie mit Ihrem Vierbeiner ankommen werden.

Wie läuft die Ein- und Ausreise ab?

Falls Sie von Norwegen aus nach Russland einreisen möchten, benötigen Sie ein Visum, das bei der Russischen Botschaft oder dem Konsulat beantragt werden kann. Der einzige Grenzübergang, den Sie legal passieren dürfen, ist in Storskog. Beachten Sie, dass die Grenze in der Region teilweise nicht als solche zu erkennen ist und bei Wanderungen versehentlich überschritten werden kann. Auch wenn es keine sichtbaren Absperrungen gibt, wird der Bereich von beiden Ländern akribisch überwacht. Bei einem Grenzübertritt außerhalb von Storskog muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden.

Wenn Sie aus Ihrem Urlaub in Norwegen zurückkehren, dürfen Sie auch dann nicht mehr als 25.000 Norwegische Kronen in Bar mitführen. Des Weiteren ist die Ausfuhr von gefährdeten Tieren, geschützten Pflanzen und deren Erzeugnissen sowie die von Gegenständen mit künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert nicht erlaubt. Sie können allerdings vorab einen Antrag für eine Sondergenehmigung stellen. Planen Sie dafür aber ausreichend Bearbeitungszeit ein.

Zollvorschriften Norwegen

Im Rahmen der Einreisebestimmungen für Norwegen sollten Sie sich insbesondere mit den Zollvorschriften auseinandersetzen, da Verstöße gegen diese streng geahndet werden. An Bargeld können Sie bis zu 25.000 Norwegische Kronen bedenkenlos mitführen. Bei größeren Beständen ist eine Anmeldung erforderlich. Waren können ohne Probleme bis zu einem Wert von 6.000 Norwegischen Kronen eingeführt werden. Innerhalb des Budgets von 6.000 Norwegischen Kronen gibt es weitere Einschränkungen. So dürfen Sie pro Person nicht mehr als 1l Spirituosen zwischen 22 und 60 Vol.-%, 1,5l Wein über 2,5 und bis 22 Vol.-% sowie Bier, Alcopops und Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-% mitbringen. Raucher können 200 Zigaretten oder 250g andere Rauchtabakwaren sowie 200 Blättchen Zigarettenpapier einführen. Angler dürfen nur maximal 15kg Fisch pro Person mit nach Hause nehmen. Sie haben die Möglichkeit, Freimengen umzuwandeln. So können Sie statt 1l Spirituosen oder der zollfreien Tabakwaren auch zusätzlich 1,5l Wein, Bier, Alcopops oder Cidre im Gepäck haben. Achten Sie aber darauf, dass Sie die 200 Zigaretten oder 250g Rauchtabakwaren zwar in Alkohol umwandeln können, dies allerdings nicht umgekehrt möglich ist.

Falls Sie einen Selbstversorgerurlaub in Norwegen planen, ist auch bei der Einfuhr von Lebensmitteln einiges zu Beachten. Die Freimengen für Fleisch, Fleischerzeugnisse, Käse und Futtermittel, die in der EU produziert wurden, liegen bei 10 kg pro Person. Wenn die Produkte außerhalb der EU hergestellt worden sind, ist ein Gesundheitszertifikat notwendig. Die 10kg-Grenze darf auch bei Obst, Gemüse und Beeren nicht überschritten werden. Bitte schenken Sie der Regelung für Kartoffeln besondere Beachtung. Deren Einfuhr ist nur dann erlaubt, wenn Sie dafür eine spezielle Genehmigung haben. Gleiches gilt für Arzneimittel, Waffen, Feuerwerkskörper, Säugetiere, Vögel und exotische Tiere sowie Pflanzen, die zum Anbau bestimmt sind.

Impfvorschriften für Norwegen

In den Einreisebestimmungen für Norwegen werden keine verpflichtenden Impfungen aufgeführt. Allerdings wird empfohlen, alle Standardimpfungen entsprechend dem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts zu besitzen. Kinder und Erwachsene sollten einen ausreichenden Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung haben. Außerdem wird zur Impfung gegen Mumps, Masern Röteln, Pneumokokken und Grippe geraten. Wer eine längere Reise plant oder sich in Gebieten mit großem Zeckenbissrisiko aufhält, sollte auch dagegen ausreichend immunisiert sein. Sprechen Sie am besten mehrere Wochen vor dem Urlaubsstart mit Ihrem Hausarzt und lassen Sie sich bezüglich der aktuellsten Impfvorschriften beraten. Gegebenenfalls sind auch Auffrischungen vorhandener Impfungen angebracht. Vergessen Sie beim Packen nicht die Impfausweise aller Familienmitglieder. Falls vor Ort eine Behandlung erforderlich sein sollte, können Sie direkt das Dokument mit allen notwendigen Informationen vorlegen.

Die Einreisebestimmungen für Norwegen sind überschaubar. Besonders Bürger der EU gelangen mit einem Personalausweis oder Reisepass unkompliziert in das faszinierende Land im Norden Skandinaviens. Für die Mitnahme von Haustieren gibt es Vorschriften und die Zollregeln sollten Sie ebenfalls beim Packen im Auge behalten. Insbesondere die Mengen für Alkohol, Zigaretten und bestimmte Lebensmittel wie Fleisch, Obst und Gemüse sind beschränkt. Informieren Sie sich vorab und erleben Sie erholsame Tage in Norwegen.

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