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Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Die Einreisebestimmungen für die Niederlande – bezogen auf das Festland und die europäischen Inseln – sind simpel und für EU-Bürger unkompliziert. Als Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens und der Europäischen Union gelten die gleichen Bestimmungen wie für Deutschland. Wenn Sie die Landesgrenze überqueren, erleben Sie als Bürger der EU, der Schweiz und Liechtensteins keine Personenkontrollen und können sich visumfrei im Land bewegen. Dennoch kann es jederzeit zu gesonderten Kontrollen kommen, bei denen Sie sich ausweisen müssen. Sie benötigen als deutscher Staatsangehöriger einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis bzw. einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit biometrischem Passbild. Der vorläufige Personalausweis wird zwar anerkannt, muss jedoch im Gegensatz zu den übrigen Einreisedokumenten noch gültig sein. Der Peronalausweis sowie der normale und vorläufige Reisepass dürfen hingegen bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Ein Reisepass ist nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre lang gültig. Nachdem Sie ihn beantragt haben, können bis zu seiner Ausstellung 3-4 Wochen ins Land gehen. Für kurzentschlossene Urlauber kommt der Expressversand binnen 48h in Frage. Hierbei müssen Sie allerdings einen Aufpreis von 22€ zahlen. Bitte bedenken Sie, dass ein Führerschein nicht als Ausweisdokument gilt. Für die niederländischen Überseegebiete Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die Besonderen Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba ist ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass zwingend erforderlich. Die Einreise mit dem Personalausweis ist hier nicht möglich. Es ist auch grundsätzlich nicht empfehlenswert, mit einem als gestohlen gemeldeten Ausweis zu verreisen. Haben Sie Ihren Pass verlegt oder als gestohlen gemeldet und anschließend doch wiedergefunden, lassen Sie sich zur Sicherheit einen neuen ausstellen. Somit umgehen Sie eventuelle Probleme bei Kontrollen. Reisen Sie mit Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren, müssen diese ein eigenes Ausweisdokument, den Kinderreisepass, vorweisen. Dies gilt bereits ab Geburt. Der Eintrag im Pass der Eltern ist seit 2012 nicht mehr rechtskräftig. Reist Ihr Kind alleine oder mit nur einem Elternteil, sollten Sie dem Kinderreisepass eine formlose Einverständniserklärung dazulegen. Insbesondere, wenn das Kind nicht denselben Nachnamen wie seine Begleitperson hat, sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde mit ins Gepäck, um Nachforschungen zu vermeiden. Die Behörden können beim geringsten Verdacht auf Kindesentführung sehr streng reagieren.
Wenn Sie mit Haustieren (Hund, Katze, Frettchen) reisen, ist es besonders wichtig, die Einreisebestimmungen der Niederlande zu kennen. Möglicherweise gibt es sogar Rassen, mit denen Sie nicht einreisen dürfen. In früheren Jahren war es strengstens untersagt, Hunde des Typ Pitbull-Terrier mitzuführen. Seit 2009 ist das Verbot jedoch aufgehoben und es gibt keine Einschränkungen mehr hinsichtlich der Rasse. Ein EU-Heimtierausweis ist für die Einreise dennoch unumgänglich. Eine der wichtigsten Vorschriften ist nämlich die gültige Tollwutimpfung. Diese wird im Ausweis eingetragen und ist somit jederzeit direkt ersichtlich.
Auch die genaue Beschreibung des Tieres wird im Heimtierausweis aufgeführt. Einen Musterausweis erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Zudem muss ihr Tier „gechipt“ sein, also durch ein einen Mikrochip und auch ein Tattoo identifizierbar sein. Welpen, die jünger als 15 Wochen alt sind, dürfen noch nicht in die Niederlande einreisen. Bei Einreisen aus einem Nicht-EU-Staat benötigen Sie ein gültiges und von einem zugelassenen Tierarzt unterschriebenes Gesundheitsattest. Strandurlauber sollten sich vor Ort informieren, ob ihr Hund am Strand frei laufen darf oder sein Aufenthalt überhaupt erlaubt ist. An vielen Stränden, insbesondere in der Hauptsaison, sind Hunde verboten. Teilweise existieren Regeln, dass Hunde nur vor 10 Uhr und erst wieder in den Abendstunden an den Strand dürfen. Daneben gibt es in den Niederlanden für Ihren Vierbeiner aber auch sogenannte Hundestrände. Grundsätzlich bereisen Sie ein sehr tierfreundliches Land. In vielen Restaurants und Cafés stehen unaufgefordert Hundenäpfe mit Wasser bereit. Die Leinenpflicht unterscheidet sich auch je nach Strandabschnitt. Gehen Sie aber auf Nummer sicher, indem Sie immer eine Leine und einen Maulkorb bei sich tragen, insbesondere, wenn Sie beabsichtigen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen.
Auch hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Gütern, Waren und Genussmitteln gelten die Regelungen der EU. Sie können für Ihren persönlichen Bedarf aus einem EU-Staat beispielsweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1kg Rauchtabak mitnehmen bzw. mitbringen. Hinsichtlich alkoholischer Getränke gibt es Grenzen von je 10l Alkopops und Spirituosen, 60l Wein und 110l Bier. Kaffee und kaffeehaltige Waren dürfen in Mengen von 10kg ausgeführt werden. Wichtig ist, dass alle Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Wiederverkauf befördert werden. Sie dürfen die Waren auch nicht im Duty-Free-Shop erworben haben. Für Reisende, die aus einem Nicht-EU-Staat in die Niederlande einreisen, so wie für jegliche Einreisen in die niederländischen Überseegebiete gelten gesonderte Bestimmungen hinsichtlich der ein- und ausgeführten Warenmenge. Es sind geringere Mengen, wie 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos, 500g Kaffee und 1l Spirituosen erlaubt. Alkoholika und Tabakwaren können grundsätzlich nur von Personen eingeführt werden, die bereits über 17 Jahre alt sind. Sollten Sie die Vorgaben generell überschreiten, müssen Sie die Umsatzsteuer nachzahlen und es drohen obendrauf zusätzliche Steuern und Importzölle. Um dies zu vermeiden, informieren Sie sich vor Abreise genau über die Grenzen.
Medikamente sind ebenfalls für den Eigengebrauch zugelassen. Sie dürfen aber nicht im niederländischen Betäubungsmittelgesetz aufgeführt sein, denn diese Art von Medikamenten gelten als Drogen und die Mitnahme ist verboten. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Medikament möglicherweise einen entsprechenden Wirkstoff enthält, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck, damit Ihnen niemand etwas Verbotenes zusteckt, und nehmen Sie nichts von Fremden mit. Jegliche Art von Drogen-, Rausch- und Betäubungsmitteln ist verboten. Kraftstoff dürfen Sie nur im Tank oder in einem zusätzlichen Reservekanister einführen. Dabei wird eine Menge von 10l im Reservebehälter nicht beanstandet. Geschenke dürfen Sie im Gesamtwert von 430€ pro erwachsener Person aus den Niederlanden mit nach Hause bringen. Lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Drittländern sind im Allgemeinen untersagt.
Der Großteil der Urlauber reist mit dem eigenen Auto an. Die Autobahnen sind sehr gut ausgebaut, sodass Sie aus ganz Deutschland unkompliziert und schnell Ihr Reiseziel erreichen. Gerade in der Ferienzeit kann es natürlich zu längeren Anreisezeiten durch Staus und dichtem Verkehr kommen. Die Verkehrsregeln sind denen in Deutschland ähnlich. Zu der Grundausstattung im Fahrzeug gehören auch in den Niederlanden Warndreieck, Erste-Hilfe- Set und Warnwesten für den Ernstfall. Grenzkontrollen gibt es aufgrund des Schengener Abkommens nicht. Sie sollten jedoch immer mit Personen- und Gepäckkontrollen rechnen. Wer das eigene Auto lieber stehen lässt und mit dem Zug oder Flugzeug anreist, darf auch hier ohne besondere Vorkehrungen eine entspannte Fahrt genießen. Es gibt mehrere Direktverbindungen ab Deutschland zum Flughafen Schiphol in Amsterdam. Von dort aus ist selbst der Weg ans Meer nicht mehr weit. Achten Sie bei Flugreisen auf die Freigepäckmengen der Fluggesellschaften, um unnötige Zusatzkosten aufgrund von Übergepäck zu vermeiden. Die niederländischen Karibikziele sind von Deutschland aus mit Zwischenstopp in Amsterdam gut erreichbar.
Für die Einreise in die Niederlande gibt es keine speziellen Impfvorschriften. Es empfiehlt sich wie in anderen EU-Staaten auch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene aufzufrischen. Zu diesen zählen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Grippe, Polio und Herpes Zoster. Für die Überseegebiete in der Karibik sind keine Gelbfieberimpfungen erforderlich, es sei denn, Sie reisen aus einem Gelbfiebergebiet an. Alle Inseln sind zudem malariafrei. Je nach Reiseart und -dauer werden Impfungen gegen Hepatitis A und B, Tollwut und Typhus empfohlen. Laut Gesundheitsorganisation WHO werden die karibischen Inseln mit einer möglichen Übertragbarkeit der nicht-impfbaren Erkrankungen Zika-Virus und Dengue-Fieber identifiziert. Besonders Schwangere oder Frauen, die schwanger werden möchten, sollten sich bei der Reiseplanung über den Zika-Virus informieren. Aufgrund des Risikos, den Krankheitserreger durch Mückenstiche zu erhalten, sollten Sie ganztägig auf Insektenschutzmittel zurückgreifen. Tragen Sie gegebenenfalls lange helle Kleidung und schlafen Sie, wenn vorhanden, unter einem Moskitonetz.
Denken Sie vor allem in der Sommerzeit und ganz besonders in den südlichen Regionen wie der Karibik an geeigneten Sonnenschutz. Auch eine Reiseapotheke sollten Sie in jedem Urlaub bei sich haben. Der Inhalt hängt vom genauen Reiseziel und der Reisedauer ab. Mittel gegen Übelkeit, Reisekrankheit und Erkältung sowie ein wenig Verbandsmaterial und Pflaster sind auf jeder Reise von Vorteil. Lassen Sie sich von einem Apotheker gegebenenfalls beraten. Falls Sie dennoch im Urlaub erkranken sollten, ist die Versorgung in den Niederlande sehr zufriedenstellend. Für eine Auslandsreise lohnt es sich, in eine Auslandskrankenversicherung zu investieren. Die Kosten für eine Jahrespolice sind sehr gering. Behandlungen außerhalb Deutschlands können schnell sehr teuer werden. Zudem ist in den meisten Versicherungen zusätzlich der Rücktransport ins Heimatland mitversichert.Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten bei einem Unfall nicht die Kosten für einen Rücktransport.
Die Einreisebestimmungen für die Niederlande sind denen in Deutschland sehr ähnlich. Sie benötigen keine lange Vorlaufzeit für Ihren geplanten Urlaub. Lediglich für die Beantragung eines Reisepasses, sofern dieser erforderlich ist, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Genießen Sie die Vorfreude auf eine besondere Reise in unser sympathisches Nachbarland.
Ausgedehnte Dünenwanderungen, Kulturtrips in die quirligen niederländischen Städte, wie Amsterdam oder sogar Puderzuckerstrände in der Karibik, wenn es Sie zu den Besonderen Gemeinden zieht.