Einreisebestimmungen für Neuseeland

Einreise nach Neuseeland auf einen Blick

Umschlossen vom endlosen Ozean, präsentiert sich Neuseeland seinen weit gereisten Gästen als grüne Perle im schillernden Blau. Die einmalige Natur macht das Land zu einem wahren Sehnsuchtsort. Um die Naturschönheiten vollständig auszukosten, sollten Sie jedoch einige Vorbereitungen treffen. Diese sind beispielsweise eine Überprüfung der klimatischen Bedingungen, da die Jahreszeiten in Neuseeland spiegelbildlich zu denen der Nordhalbkugel sind, Vorbereitungen auf den langen Flug oder auch ein Blick auf die Einreisebestimmungen. Neuseeland bietet dabei glücklicherweise eine relativ einfache Einreise für deutsche Reisende. Wie genau, erfahren Sie hier!

Welche Dokumente benötigt man für die Einreise nach Neuseeland?

Neuseelandreisende, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen für die Einreise einen Reisepass, wobei auch ein vorläufiger Reisepass ausreicht. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass der Ausweis bis einen Monat nach der geplanten Ausreise gültig sein muss. Sollte die Reise weniger als drei Monate in Anspruch nehmen, so wird auch kein Visum benötigt, wobei Sie in diesem Fall nachzuweisen haben, dass ein Ticket für die Ausreise nach Neuseeland bereits gebucht wurde. Seit dem 1. Oktober 2019 ist lediglich eine elektronische Registrierung, die sogenannte ETA, notwendig. Diese kann entweder online über die Internetseite der neuseeländischen Immigrationsbehörde oder über eine App erhalten werden. Wer sich dabei für eine Anmeldung über die App entscheidet, spart etwas Geld, da diese Option nur 9 Neuseeländische Dollar oder NZL kostet, während die Onlineanmeldung mit 12 NZL zu Buche schlägt. Zusätzlich fällt auch eine Tourismusabgabe in Höhe von 35 NZL bei der Beantragung der elektronischen Einreisebestätigung an. Es ist bei der Beantragung der ETA wichtig, darauf zu achten, dass die Registrierung mindestens 72 Stunden vor dem Abflug geschieht, da ansonsten eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden kann. Nach dem Erhalt der ETA können Reisende innerhalb der nächsten zwei Jahre beliebig häufig für maximal 90 Tage nach Neuseeland einreisen. Nach diesem Zeitraum benötigen Sie eine neue ETA. Wenn Sie ohne Visum das Land kennenlernen, sind Sie außerdem dazu verpflichtet einen Nachweis zu erbringen, dass Sie sich selbst finanzieren können. Als ausreichend gilt hier der Beweis, dass Sie, über mindestens 1.000 NZL pro Monat, den Sie in Neuseeland verbringen wollen, verfügen. Dieser Betrag kann auf 400 NZL reduziert werden, falls die Unterkunft bereits im Voraus bezahlt wurde. Wer länger als drei Monate das Land bereisen möchte, benötigt ein Visum, welches über die konsularische Abteilung der neuseeländischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Hierfür ist zunächst eine Angabe notwendig, aus welchem Grund die geplante Reise stattfinden soll. Dies kann ein Work & Travel-Aufenthalt, ein Familienbesuch oder aber auch einfach ein ausgedehnter Urlaub sein.

Welche Einreisebestimmungen nach Neuseeland gelten für Kinder?

Kinder benötigen für eine Einreise nach Neuseeland ebenfalls einen speziellen Kinderreisepass, der bis einen Monat nach der geplanten Ausreise gültig ist. Dieser Kinderreisepass wird ebenso wie der normale Reisepass von den zuständigen Behörden in Deutschland ausgestellt. Zusätzlich zu diesem Dokument benötigen auch Kinder seit dem 1. Oktober 2019 eine ETA für Reisen, die maximal drei Monate dauern, beziehungsweise ein Visum für längere Aufenthalte. Ebenso wie für Erwachsene ist auch bei Kindern der korrekte Grund für die Reise anzugeben.

Reisen mit Hunden: So kommen Ihre Haustiere nach Neuseeland

Die Einreise für die vierbeinigen Familienmitglieder gestaltet sich etwas komplizierter. Da Neuseeland als isolierter Inselstaat eine einmalige Flora und Fauna aufweist, ist die Verwaltung sehr darum bemüht, die potenzielle Einschleppung von Krankheitserregern zu unterbinden. Da es sich bei Deutschland um ein Land der Kategorie 3 handelt, in dem die Tollwut kontrolliert ist, ist es grundsätzlich gestattet, Katzen und Hunde mit nach Neuseeland einzuführen. Diese müssen jedoch seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben, mindestens neun Monate alt und nicht trächtig sein. Hunde müssen zusätzlich ihr Leben lang nicht an den Krankheiten Brucella canis oder Babesia gibsoni erkrankt gewesen sein. Sollten diese Anforderungen erfüllt sein, so können Tierhalter einen Antrag für die Einreise ihrer Hunde und Katzen stellen. Außerdem ist zu beachten, dass eine Quarantäne notwendig sein kann. Diese kann von den zuständigen Behörden über einen Zeitraum von vier Wochen bis zu sechs Monaten verordnet werden. Alle Informationen hierfür werden auch von der Regierung Neuseelands zur Verfügung gestellt. Dasselbe gilt für weitere Einreisebestimmungen. Neuseeland erlaubt zusätzlich lediglich die Einreise von Hasen und Meerschweinchen aus Australien sowie von Chinchillas aus dem Vereinigten Königreich. Alle weiteren Haustiere müssen leider zu Hause bleiben. Wegen dieser komplexen Regularien, die sich auch innerhalb einer Tiergattung individuell unterscheiden können, empfiehlt es sich, eine Reise mit dem eigenen Haustier besonders lange im Voraus zu planen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Formulare fristgerecht eingereicht und die notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig getroffen werden.

Welche Gegenstände sollten lieber zu Hause bleiben?

Einige Gegenstände dürfen kategorisch nicht in Neuseeland eingeführt werden. Dies trifft vor allem auf illegale Dinge, wie Waffen oder Drogen zu, wobei gerade die Einfuhr von Drogen sehr empfindlich bestraft werden kann. Zusätzlich fallen auch Dinge, die für den Konsum von Drogen produziert wurden, unter das Verbot und können demzufolge eine Einreise verhindern. In diese Kategorien fallen beispielsweise Bongs oder andere hitzebeständige Pfeifen. Generell ist nichts einzuführen, dessen Besitz in Neuseeland strafbar wäre, oder das zu dem Zwecke importiert wird, eine Straftat in Neuseeland zu begehen. Von diesen offensichtlichen Aspekten abgesehen, gibt es jedoch auch weitere Gegenstände, deren Einfuhr zumindest beschränkt ist. Dies betrifft vor allem Lebensmittel sowie Produkte tierischen Ursprungs oder Gegenstände, denen Erde oder Wasser anhaften könnte. Da diese Kategorie recht weit gefasst ist, fallen hierunter z.B. auch Wanderschuhe mit nicht gründlich gereinigter Sohle, Harken und andere Gegenstände, die theoretisch kontaminiert sein könnten. Sollte bei einem Gegenstand in Ihrem Besitz daher der Verdacht aufkommen, dass dieser eine Gefahr für die neuseeländische Flora und Fauna darstellen könnte, so ist eine Meldung empfehlenswert. Auf der Internetseite des neuseeländischen Zolls sind darüber hinaus detaillierte Listen über gänzlich verbotene und anmeldepflichtige Gegenstände zu finden.

Impfschutz für die Reise nach Neuseeland

Für deutsche Staatsbürger sind keine besonderen Impfungen für die Einreise nach Neuseeland notwendig. Es ist jedoch generell von großer Wichtigkeit, den Impfplan einzuhalten. Diesen können Sie beispielsweise auf der Seite des Robert Koch-Instituts sowohl für Kinder als auch für Erwachsene einsehen. Gerade im Kontext des aktuellen Ausbruchs der Masern durch mangelnden Impfschutz ist es in der Reisevorbereitung angeraten, den Impfschutz gegebenenfalls erneuern zu lassen. Falls Reisende trotz aller Vorbereitungen erkranken sollten, bietet das effiziente und moderne neuseeländische Gesundheitssystem gute Behandlung. Für den Fall, dass Sie dieses benötigen sollten, ist es auch vorteilhaft, die obligatorische Reiseversicherung abgeschlossen zu haben, da die Kosten ansonsten sehr hoch ausfallen könnten.

Zollbestimmungen Neuseeland

Als grundsätzlicher Richtwert für die zollfreie Einfuhr von Waren kann angenommen werden, dass Güter bis zu einem Gegenwert von 700 Neuseeländischen Dollar zollfrei eingeführt werden können. Für Kinder bezieht sich dieser Wert jedoch nur auf Dinge, die dem Kind gehören und typischerweise von Kindern des entsprechenden Alters genutzt werden. Restriktiver ist die Regelung für die Einfuhr von Alkohol und Tabakwaren. Für Letzteres belaufen sich die Grenzen auf 50 Zigaretten oder 50 Gramm andere Tabakprodukte, oder alternativ 50g einer Mischung aus Zigaretten und anderer Tabakprodukte. Sollten Sie mehr Tabakprodukte einführen wollen, so muss dies angemeldet werden und vor Ort verzollt werden. Sollte dies ausbleiben, so kann im Fall eines Auffindens mit der Konfiszierung der Waren sowie weiteren rechtlichen Schritten gerechnet werden. Für Alkoholika gilt eine Grenze von 4,5 Liter für Bier und Wein, beziehungsweise von drei Flaschen für hochprozentigen Alkohol. Jede dieser Flaschen darf dabei maximal 1,125 Liter fassen. Dabei ist zu beachten, dass dieser Höchstwert nicht über die verschiedenen Flaschen aufgeteilt werden kann, sondern dieser Maximalwert tatsächlich eine Obergrenze für jede der drei Flaschen individuell darstellt. Die Einfuhr von Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken ist lediglich Personen vorbehalten, die 17 Jahre oder älter sind. Zusätzlich müssen alle diese Waren entweder für den eigenen Gebrauch oder als Geschenke vorgesehen sein. Das Mitführen für andere Reisende oder im Auftrag neuseeländischer Einwohner ist somit ebenso wenig gestattet, wie die Einfuhr zu kommerziellen Zwecken. Unabhängig von der zu verzollenden Ware, muss direkt bei der Einreise ein sogenannter „Border clearance levy“, eine Gebühr zum Grenzübertritt, entrichtet werden. Diese beläuft sich für Flugreisende auf 15,79 NZL für die Einreise, sowie weitere 2,94 NZL für die Ausreise. Gäste, die per Kreuzfahrtschiff einreisen, bezahlen bei der Ankunft 18,10 NZL und bei der Ausreise zusätzlich 4,72 NZL.

Wie groß ist die Sprachbarriere bei der Einreise nach Neuseeland?

Englisch ist de facto die Landessprache Neuseelands und daher selbstverständlich von großer Bedeutung – auch, da die Zoll- und Grenzbeamten Einreisende in dieser Sprache anzusprechen pflegen. Für Urlauber ist jedoch kein Nachweis der Englischkenntnisse notwendig. Reisende, die längere Aufenthalte planen, informieren sich hingegen am besten bereits im Voraus über die exakten Nachweise ihrer Englischkenntnisse, welche sie für die Visumerteilung benötigen.

Muss noch etwas beachtet werden?

Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, benötigen Sie nur noch eine ausgefüllte „arrival card“. Diese ist direkt beim Reiseveranstalter oder am Flughafen erhältlich und muss bei der Einreise präsentiert werden. Hier können Sie unter anderem angeben, ob sich in dem Gepäck zu verzollende Gegenstände befinden. Außerdem sind einige Datenpunkte über die eigene Person wie der Vor- und Nachname, die Ausweisnummer oder auch die Heimatanschrift hier zu vermerken. Insgesamt sind die Einreisebestimmungen für Neuseeland grundsätzlich für deutsche Staatsbürger einfach einzuhalten. Achten Sie also darauf, einen Reisepass mitzuführen, der mindestens einen Monat nach dem Ende Ihres Aufenthalts gültig ist und besorgen Sie sich rechtzeitig Ihr Visum oder die ETA. Sollten Sie besondere Anforderungen haben oder einige der oben besprochenen Gegenstände mitführen wollen, so empfiehlt es sich, direkt auf der Internetseite der neuseeländischen Immigrationsbehörde nachzulesen. Wenn Sie sich an die hier genannten Hinweise halten, so steht Ihrem unbeschwerten Aufenthalt am anderen Ende der Welt nichts mehr im Weg!

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