Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante.
Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Für deutsche Staatsbürger sehen die Einreisebestimmungen für Montenegro eine visumsfreie Einreise mit Aufenthalt für bis zu 90 Tage vor. Die Einreisebestimmungen Montenegros sind für deutsche Staatsbürger erheblich erleichtert worden. So kann man sich mit einem Reisepass bis zu drei Monate im Balkanstaat aufhalten und sich an den malerischen Adriabuchten entspannen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nutzen, ist der Aufenthalt auf lediglich 30 Tage begrenzt. Einen konkreten Zweck Ihrer Reise müssen Sie bei der Grenzkontrolle nicht angeben. Dennoch muss unter Umständen mit einer Zoll- und Sicherheitskontrolle bei der Einreise nach Montenegro gerechnet werden.
In den Einreisebestimmungen für Montenegro ist festgeschrieben, dass Besucher aus Deutschland an der Grenze zwingend ein Identifikationsdokument vorlegen müssen, das noch mindestens drei Monate ab dem Zeitpunkt der Ankunft gültig ist. Die Behörden erlauben die Einreise mit einem Reisepass oder einem Personalausweis. Während der Ersterer auch vorläufig sein kann, ist dies bei Letzterem nicht gestattet. Kinder benötigen ein eigenes Dokument. Wichtig ist, dass sich aus den Passbildern biometrische Daten erstellen lassen. Mit in Deutschland als gestohlen gemeldeten Papieren sollten Sie auf keinen Fall nach Montenegro einreisen. In diesem Fall kann mit erheblichen Problemen bei der Grenzkontrolle gerechnet werden. Oftmals kommt die Information, dass die Dokumente wieder aufgefunden worden sind, in Montenegro nicht an. Unterschiedlich sind die Anzahl der erlaubten Aufenthaltstage bei der Einreise mit Personalausweis und Reisepass. Letzterer erlaubt es Ihnen, sich bis zu drei Monate im Land aufzuhalten. Der Erwerb eines Visums ist nicht notwendig. Die Regelung gilt für jeden Reisegrund – von Tourismus über geschäftliche Aufenthalte bis hin zu Studienzwecken. Wer mit einem Personalausweis nach Montenegro kommt, gewähren die Einreisebestimmungen einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Vor Ort kann eine Verlängerung beantragt werden.
Für einen Aufenthalt, der länger als 90 Tage dauert, können Sie in der Botschaft in Berlin sowie in den Konsulaten von Frankfurt am Main und München ein Visum beantragen. Einfacher ist es jedoch, mit ohne Visum einzureisen und vor Ort eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Hierfür wenden Sie sich ganz einfach an die Migrationsbehörden des Landes. Mindestens eine Woche vor Ende der visafreien 90 Tage sollten ein umfassend ausgefüllter Antrag, ein biometrisches Passfoto in Farbe und ein noch mindestens drei Monate gültiger Reisepass eingereicht werden. Unter Umständen ist die Vorlage einer aktuellen Aufenthaltsberechtigung in Deutschland notwendig. Zusätzlich muss der Beweis erbracht werden, dass man ausreichende Geldmittel für die Reise besitzt und über eine in Montenegro gültige Krankenversicherung verfügt. Teilweise werden von Nicht- EU-Bürgern Unterkunftsnachweise und Rückreisetickets verlangt. Gebühren sind stets per Kartenzahlung zu entrichten. Bei Geschäfts- und Privatreisen ist die offizielle Einladung einer
in Montenegro ansässigen Organisation oder Person notwendig. Doppelstaater mit montenegrinischen Papieren sollten unbedingt die inländischen Dokumente vorlegen. Die Grenzbehörden akzeptieren in diesem Fall keine deutschen Reisepässe und Personalausweise.
Bei der Einreise erwartet Sie eine vergleichsweise einfache Grenzkontrolle. Die Behörden überprüfen Ihre Dokumente und nehmen unter Umständen eine Sicherheitsüberprüfung durch. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Fotos vom Gesicht werden nicht aufgenommen. Üblich ist außerdem eine Überprüfung mitgebrachter Waren durch den Zoll.
Die Einreisebestimmungen von Montenegro verlangen eine polizeiliche Anmeldung bei einem Aufenthalt im Land. Innerhalb von 24 Std. sollten Sie sich am Ort Ihrer Unterkunft bei der Polizei melden und sich registrieren lassen. Hotels und Pensionen übernehmen diese Prozedur in der Regel für Sie. Die Verpflichtung betrifft keine Durchreisen und gilt in der Regel nur dann, wenn Sie einen Urlaub planen, der länger als drei Tage dauert. In der Realität werden Vergehen gegen die Anmeldepflicht in Montenegro nur selten geahndet. Selbst bei der Ausreise überprüfen die Behörden in der Regel nicht, ob sich Personen bei der Polizei registriert haben – unabhängig von der eigentlichen Aufenthaltsdauer. Wer sicher gehen möchte, wendet sich am besten an das Hotel bzw. die jeweilige Unterkunft in Montenegro.
Wenn Sie mit einem Haustier nach Montenegro einreisen möchten, sollten Sie einige Regeln beachten. Ihr Liebling sollte so über einen aktuellen EU-Haustierpass verfügen, den Sie sich von jedem Veterinär in Deutschland ausstellen lassen können. In diesem sollte festgeschrieben sein, wann die letzte Tollwutimpfung erfolgt ist. Die Immunisierung sollte mindestens 15 Tage und längstens sechs Monate vor der Abreise erfolgt sein, damit ein umfassender Schutz gewährleistet ist. Zur einwandfreien Identifizierung ist ein Mikrochip unter der Haut des Hundes oder der Katze notwendig. Bei älteren Tieren werden außerdem Tätowierungen akzeptiert. Diese waren vor dem Jahr 2012 üblich.
Grundsätzlich dürfen Sie Devisen mit einem Gegenwert von insgesamt 10.000 € nach Montenegro ein- und ausführen. Alle höheren Bargeldsummen müssen bei der Einreise dem Zoll gemeldet werden. Abgesehen davon müssen Sie bei hohen Beträgen unter Umständen mit einer Befragung zu Quelle und Verwendungszweck rechnen. Im Reisegepäck dürfen sich Gegenstände des persönlichen Bedarfs ohne Wertlimit befinden, solange diese wieder ausgeführt werden. Hierzu zählen beispielsweise Kameras und Laptops in angemessener Anzahl. Bei zu vielen elektronischen Produkten im Gepäck werden in der Regel gewerbliche Zwecke angenommen. Selbiges gilt bei der Rückreise in die Europäische Union.
Nach Montenegro dürfen Sie 2l Wein und 1l Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent bringen. Bei Tabakwaren liegen die Limits bei 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak. Parfüm und Eau de Toilette ist auf jeweils 50g limitiert. Höhere Mengen müssen stets beim Zoll angemeldet werden. Dabei fallen zwangsläufig Gebühren an.
Grundsätzliche Einschränkungen und Verbote bestehen für die Einfuhr von Waffen und Rauschmitteln. Ebenso werden bisweilen Lebensmittel wie Fleisch- und Milchprodukte aus dem Verkehr gezogen, um die Ausbreitung von Tierseuchen zu vermeiden.
Einschränkungen bei der Rückreise in die Europäische Union:
Bei der Rückreise in die EU sind hohe Geldsummen von über 10.000 € stets anzumelden.
Sie müssen nachweisen können, woher die Beträge stammen und welchen Verwendungszweck sie dienen. Selbst bei niedrigeren Beträgen sind Nachweise oft erforderlich, um Steuerbetrug und Geldwäsche einzudämmen. Genussmittel sind bei der Einreise au einem Nicht-EU-Land wie Montenegro auf 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Tabak limitiert. Darüber hinaus ist die Mitnahme von 1l Alkohol über 22 Volumenprozent und 2l niedrigprozentigen Spirituosen erlaubt. Zusätzlich können Sie 4l Wein und 16l Bier mitbringen. Bei Eau de Toilette und Parfüm liegt die Mengengrenze bei 50g. Persönliche Gegenstände und Geschenke dürfen Sie bei Reisen über Land in einem Wert von 300 €, bei See- und Flugreisen von 430 € bei sich tragen.
Streng geahndet wird in Montenegro der Besitz jeglicher Rauschmittel, selbst wenn diese nur in kleinen Mengen vorliegen. Wenn Sie psychoaktive Medikamente oder starke Schmerzmittel benötigen, sollten Sie sich unbedingt ein Attest geben lassen. Dieses sollte nach Möglichkeit in englischer Sprache ausgestellt werden. Alternativ kann das deutsche Schreiben in der Botschaft in Berlin bzw. auf einem der Konsulate in Deutschland beglaubigt werden.
Die Einreisebestimmungen für Montenegro sehen keine Pflichtimpfungen vor. Dennoch raten das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut in Berlin eine umfassende Immunisierung an. Standardimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps, Röteln und Pneumokokken sollten aufgefrischt werden. Eventuell ist ein Schutz gegen Influenza sinnvoll. Zusätzlich wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Wer Langzeitaufenthalte und Ausflüge in die Natur plant, sollte sich des Weiteren gegen Hepatitis B und Tollwut schützen. Letztere kann auch trotz einer vorherigen Immunisierung ausbrechen. Innerhalb von wenigen Tagen nach einem Tierbiss sollte man sich daher eine weitere Spritze geben lassen. Bei Wanderungen durch die Wälder Montenegros kann es gehäuft zu Zeckenbissen kommen. Gegen diese schützen Sie sich mit langer, heller Kleidung und Abwehrsprays. Gegen die Ausbreitung der Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME hilft eine entsprechende Impfung vor Reiseantritt. Teilweise kommen leicht giftige Schlangenarten in den Wäldern Montenegros vor. Entsprechend ist Vorsicht anderungen durch hohes Gras geboten. Oftmals verstecken sich die Reptilien in Felsritzen und unter Steinen.
Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt Podgorica und in den touristischen Zentren Budva und Kotor entspricht annähernd den deutschen Standards. Hier sind gut ausgestattete Kliniken und Ärzte mit Deutsch- und Englischkenntnissen verfügbar. Eine Liste mit Medizinern wird von der deutschen Botschaft veröffentlicht. Unter Umständen sollten Sie eine Reiseapotheke mitnehmen. In dieser sollten jedoch keine Medikamente enthalten sein, die in Montenegro unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Aktuell akzeptiert Montenegro nicht die europäische Krankenversicherungskarte EHIC. Sie sollten sich entsprechend privat für eine Reise auf den Balkan absichern. Nur mit einer Auslandsreisekrankenversicherung genießen Sie umfassenden Schutz und bekommen alle Kosten für Behandlungen erstattet. In der Regel müssen Sie vor Ort zunächst selbst bezahlen und reichen die Rechnungen anschließend bei Ihrer Versicherung ein. Achten Sie darauf, dass meist nur die Grundversorgung abgedeckt wird. Die Behandlung chronischer Krankheiten ist unter Umständen nicht mit inbegriffen – vor allem, wenn es sich um geplante Eingriffe handelt. Sinnvoll ist es des Weiteren, in der Police eine Rückholung nach Deutschland festzuschreiben. Dann übernimmt die Versicherung für Sie den Rücktransport im Falle einer Erkrankung.
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