Für Badeurlauber und Städtereisende sind die Einreisebestimmungen nach Marokko bereits vor langer Zeit erleichtert worden. Sie können ohne vorheriges Visum ganz einfach mit dem Reisepass marokkanisches Staatsgebiet betreten und sich für maximal 90 Tage im Land aufhalten. Für längere Aufenthalte oder eine Arbeitstätigkeit müssen Sie sich eine entsprechende Genehmigung von der Botschaft bzw. einem der Konsulate in Deutschland ausstellen lassen. Üblicherweise reisen Urlauber mit dem Flugzeug aus Deutschland oder per Fähre über Spanien an. Bei den Zollbestimmungen sind im Vergleich zu anderen Ländern relativ wenige Regeln zu beachten.
Marokko verfügt über einen gut ausgebauten Tourismussektor. Daher sind auch die Einreisebestimmungen nach Marokko vor allem für Urlauber denkbar einfach gehalten. Als deutsche Staatsbürger können Sie zu touristischen wie geschäftlichen Zwecken für eine Dauer von insgesamt 90 Tagen visumsfrei einreisen. Eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich. Alles, was Sie dafür benötigen, ist ein Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss, oder einen vorläufigen Reisepass. Für den Nachwuchs ist der Kinderreisepass ausreichend. Achtung: Kindereinträge im Reisedokument eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr zulässig. Mit diesen Reisedokumenten sind Sie bestens gerüstet – Sie können in den Flieger einsteigen und sich auf Nordafrika freuen. Bei Individualreisen in die Westsahara müssen Sie mit häufigen Straßenkontrollen und Checkpoints rechnen. Dabei sollten Sie stets Ihre Papiere zur Hand haben und Ihren Reisegrund schlüssig darlegen können.
Sie fragen sich, ob Urlaub in Marokko sicher ist? Wir haben alle nötigen Informationen zur Sicherheitslage in Marokko für Sie aktuell zusammengestellt.
Die meisten deutschen Urlauber erreichen Marokko mit dem Flugzeug, z. B. über die Flughäfen von Marrakesch, Casablanca, Agadir, Fes oder Rabat. Am Flughafen begeben Sie sich mit all Ihrem Gepäck zum Grenzposten und lassen sich einen Aufenthaltsstempel geben. Anschließend wird eventuell das Gepäck vom Zoll überprüft. Die meisten Beamten sprechen Arabisch, Französisch und ausreichend Englisch, um alle Formalitäten mit Ihnen zu besprechen. Wenn Sie eine doppelte Staatsbürgerschaft und somit auch den marokkanischen Pass besitzen, können Sie mit beiden Reisedokumenten einreisen. Bei der Vorlage des deutschen Reisepasses werden Sie jedoch meistens aufgefordert, zusätzlich Ihren marokkanischen Personalausweis, die sogenannte carte national d’identité électronique vorzuzeigen. Trotz der offiziellen Rückgabe Ihrer marokkanischen Dokumente im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens in Deutschland werden Sie von den Behörden im Maghreb weiterhin als Staatsbürger geführt.
Sie können sich kurzfristig für eine Änderung Ihres Aufenthaltsstatus entscheiden, indem Sie zur Ausländerpolizei gehen und glaubhaft Ihre Gründe für eine Verlängerung erklären. Diese können z.B. mit einem Arbeitsvertrag in Verbindung stehen. Für einen reinen Urlaub wird üblicherweise kein erweitertes Visum gewährt.
Über Marokkos Häfen gelangen Sie mit dem eigenen Auto ins Land. Das Fahrzeug muss nach Abschluss Ihrer Reise unbedingt wieder ausgeführt werden, andernfalls können Sie das Königreich nicht verlassen. Zusätzlich werden hohe Strafen erhoben, selbst dann, wenn das Auto aufgrund eines Unfallschadens nicht mit zurückgenommen werden kann. Versicherungstechnisch gilt in Marokko die Grüne Karte. Diese sollten Sie stets im Auto dabei haben, da die Polizei regelmäßig danach fragt.
Wer anderweitige Pläne für seinen Aufenthalt hat oder nicht aus den Herkunftsländern stammt, für die die erleichterten Einreisebestimmungen nach Marokko gelten, muss in der Botschaft des Königreiches Marokko in Deutschland ein Visum beantragen. Einzureichen sind das komplett ausgefüllte Formular, drei Passfotos sowie Kopien des noch drei Monate gültigen Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem werden die Kontoauszüge des letzten Monats verlangt, anhand derer geprüft wird, wie die Zeit vor Ort finanziert werden soll. Bisweilen werden eine aktuelle Arbeitserlaubnis und bei Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung verlangt. Für Ehepartner eines EU-Bürgers ist die Vorlage der Heiratsurkunde und der Passkopie des oder der Angetrauten obligatorisch. Nach einem positiven Bescheid müssen Sie persönlich vorstellig werden, den Reisepass im Original, Hin- und Rückflugtickets, Hotelreservierungen als Kopie sowie 20 bzw. 30 € für die einfache bzw. zweifache Einreise als Gebühr vorlegen.
Nach Marokko können alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden, solange diese mit den gesetzlichen Vorschriften im Land in Einklang stehen. Rauschmittel und pornografische Erzeugnisse sind beispielsweise im Königreich strikt verboten. Selbst bei kleinsten Mengen an Drogen können langjährige Haftstrafen sowie hohe Zollgebühren verhängt werden. Sport- und Jagdwaffen mit Munition sind mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Bei rezeptpflichtigen Medikamenten sollten Sie eine ärztliche Bescheinigung auf Französisch oder Englisch vorweisen können. Grundsätzlich zollfrei, jedoch unter der Auflage einer Wiederausfuhr, können Sie jeweils eine Kamera, ein Radio, ein tragbares Musikinstrument, einen Plattenspieler, ein Tonbandgerät, eine Reiseschreibmaschine und ein Fernglas mitnehmen. Moderne Kommunikationsgeräte wie Telefone und Laptops sind selbstverständlich ebenfalls gestattet. Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder Zigarillos bzw. 500 Zigarren oder 400g Tabak bei sich tragen. Die Mengenlimits bei hochprozentigen Spirituosen und Wein liegen bei 1l. Kaffee und Tee ist lediglich als Reiseproviant zugelassen. Funkgeräte sind generell verboten und werden an der Grenze beschlagnahmt. Zusätzlich erteilen Ihnen die Zollbehörden eine Geldstrafe. Bei der Rückkehr in die EU sollten Sie die deutschen Reisefreimengen im Auge behalten. Ab einem Alter von 17 Jahren liegen diese bei 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Tabak bei Rauchwaren. Für Alkohol gelten folgende Grenzen: 1l Spirituosen über 22% oder 2l alkoholische Getränke unter 22% und 4l nicht schäumenden Wein sowie 16l Bier. Bei Kraftstoffen sind neben einer Tankfüllung 10l zusätzlich im Kanister erlaubt.
Abgesehen davon ist es wichtig zu wissen, dass die Landeswährung nicht ausgeführt werden darf. In der Praxis gibt es jedoch Toleranzgrenzen von etwa 1.000 Dirham. Diese können sich jedoch kurzfristig verändern und richten sich teilweise sogar nach dem guten Willen des zuständigen Grenzbeamten. Die Einfuhr von Fremdwährungen muss ab einer Höhe von 100.000 Dirham (ca. 9.000 €) deklariert werden. Bei einem Aufenthalt unter 48h können Sie den gesamten Wechselbetrag von Dirham wieder zurück in Euro tauschen. Wenn Sie länger als zwei Tage bleiben, ist offiziell nur ein Rücktausch von 50% möglich. In der praktischen Handhabung gewährt man Ihnen jedoch meist einen kompletten Geldwechsel. Grundsätzlich ist die Mitnahme größerer Bargeldsummen nicht notwendig. Mit EC- und Kreditkarten können Sie landesweit die Bankautomaten bedienen.
In den Einreisebestimmungen Marokkos sind keine Pflichtimpfungen vorgesehen. Dennoch empfehlen das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut, die Standardimpfungen vor Reiseantritt aufzufrischen. Gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Masern, Mumps und Röteln sollten Sie unbedingt geschützt sein. Bei besonderer Exposition, z.B. bei Wanderungen oder Aufenthalten in abgeschiedenen, ländlichen Regionen, ist eine Vorsorge gegen Hepatitis A und B, Typhus sowie Tollwut zu empfehlen. Streunenden Hunden weichen Sie vor Ort am besten aus, um keine Bisse zu provozieren. Sollten Sie doch angegriffen werden, ist es trotz einer vorhandenen Impfung gegen Tollwut notwendig, sich eine weitere Immunisierung im nächsten Krankenhaus geben zu lassen. Hierfür haben Sie etwa drei Tage Zeit. Fehlt Ihnen die erste Tollwutspritze, so muss der Impfstoff innerhalb weniger Stunden verabreicht werden.
Malaria spielt in Marokko eine untergeordnete Rolle. In der Tertiana-Form kommt der Krankheitserreger von Mai bis Oktober in der Provinz Chefchaouen vor. Von einer Chemoprophylaxe wird generell abgeraten. Wichtig ist, dass Sie sich vor Mückenstichen konsequent schützen. Lange, helle Kleidung und Insektenabwehrmittel in den Abendstunden sind regional ein Muss. Auf diese Weise beugen Sie auch anderen von Mücken übertragenen Infektionen vor.
Die medizinische Versorgung ist lediglich in den Privatkliniken von Rabat und Casablanca auf einem mit Europa vergleichbarem Standard. Dort treffen Sie auch auf Ärzte, die fließend Englisch und Französisch sprechen. Abseits dieser Metropolen ist die Ausstattung der Krankenhäuser ebenso wie die Ausbildung des Personals nicht auf europäischem Niveau. Unter Umständen macht es daher Sinn, wichtige Medikamente und Verbandsmaterial während eines Individualurlaubs, beispielsweise in die Westsahara oder ins Atlasgebirge, mitzunehmen.
Wenn Sie die Einreise nach Marokko mit Ihrem Haustier planen, sollten Sie rechtzeitig ein amtliches Gesundheitszeugnis mit einer Übersetzung auf Französisch und Englisch einholen. Es darf bei Grenzübertritt nicht älter als zehn Tage sein und muss einwandfrei darlegen, dass Ihr Haustier über keine ansteckenden Krankheiten verfügt. Eine Tollwutimpfung ist immer nachzuweisen. Diese darf in keinem Fall älter als acht Monate und jünger als 30 Tage sein. Bei Vögeln verlangt das Königreich Marokko keine weiteren Dokumente oder Auflagen. Es wird grundsätzlich empfohlen, Hund, Katze, Meerschweinchen oder Kaninchen im Auto mitzunehmen. Bei Flugreisen ist zu beachten, dass die Vierbeiner unter Umständen unbegleitet im Frachtraum reisen müssen. In Marokko selbst werden Hunde selten als Haustiere gehalten und sind eher als Streuner im Straßenbild präsent. Im Koran sind sie generell negativ und unrein konnotiert. Dementsprechend lehnen viele Hotels die Mitnahme von Hunden auf das Zimmer ab. Im Alltag kann es außerdem zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit Straßentieren kommen. Für eine Reise nach Marokko mit Hund ist daher eher ein eigenes Wohnmobil zu empfehlen. Probleme kann es des Weiteren bei der Rückkehr in die Europäische Union geben. Sie müssen nachweisen, dass es sich nicht um ein Tier aus Marokko handelt. Demnach sollte der Vierbeiner gechippt bzw. tätowiert sein. Außerdem wird die Vorlage eines Impfpasses verlangt. Wenn Sie sich bereits drei Monate außerhalb der EU befunden haben, muss unter Umständen die Tollwutfrage geklärt werden. Ein in Europa anerkanntes Labor führt in diesem Fall eine Blutuntersuchung durch und prüft Ihren Hund auf entsprechende Antikörper. Je nach Ankunftsort in der EU – mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der spanischen Häfen – kann dieses Verfahren länger oder kürzer dauern. Ausnahmen gelten, wenn kurz vor der Ausreise ein Eintrag über ein negatives Testergebnis im Heimtierausweis vorgenommen und dieser vorgezeigt werden kann.
Jetzt anmelden und unsere exklusiven Angebote, Top Deals, Reisetipps und inspirierende Urlaubsideen erhalten.
Rechtliche Informationen