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Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Bei den Einreisebestimmungen Malaysias ist es vorgesehen, dass deutsche Staatsbürger bis zu drei Monate visumsfrei im Land bleiben dürfen. Die Einreisebestimmungen Malaysias ermöglichen es Ihnen problemlos mit einem deutschen Reisepass einzureisen und sich bis zu drei Monate in dem südostasiatischen Land aufzuhalten. Empfehlenswert ist es, einen Aufenthaltsort und ein Rückreiseticket vorlegen zu können – jedoch ist dies nicht zwangsläufig Bedingung für die Einreise. Separate Regeln gelten für den Bundesstaat Sarawak im Norden der Insel Borneo. Für diese Region erhalten Sie insgesamt 30 Tage, um sich zwischen Dschungelwelten und Stränden rundum erholen zu können.
Für die Einreise nach Malaysia benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Das Papier sollte mindestens noch sechs Monate über Ihren Aufenthalt hinaus gültig sein. Sie benötigen außerdem ausreichend freie Seiten. Ein vorläufiges Dokument wird von den Grenzbehörden nicht akzeptiert. Ebenso kam es in der Vergangenheit zu Ablehnungen aufgrund beschädigter Reisepässe – z.B. mit eingerissenen Seiten oder abgenutzter Hülle. Eine Visumspflicht besteht für die meisten Regionen Malaysias nicht. Auf dem Festland können Sie sich so bis zu drei Monate aufhalten. Bei der Ankunft erhalten Sie einen Stempel und eine Migrationskarte in den Pass. Hier wird das späteste Ausreisedatum festgeschrieben. Bisweilen wird verlangt, den Rückreisewillen durch ein Flugticket nachzuweisen. Bisweilen können Sie einfach sagen, dass Sie per Zug oder Bus in Nachbarländer wie Indonesien oder Thailand weiterreisen möchten. Besondere Einreisebestimmungen für Malaysia gelten für das Bundesland Sarawak im Norden von Borneo. Bei der Ankunft erhalten Sie ein Visum, das lediglich 30 Tage gültig ist. Dieser Zeitraum ist vollkommen ausreichend, um die berühmten Vulkane Borneos, die Dschungelwelten und die bunten Tauchgründe zu erkunden. Seit 2011 müssen Sie damit rechnen, bei der Einreise die Fingerabdrücke abgenommen zu bekommen. Erfasst werden in der Regel nur die Zeigefinger, die anschließend in das Register der malaysischen Grenzbehörden aufgenommen werden. Kinder unter zwölf Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen. Mit der dreimonatigen Aufenthaltserlaubnis ist es nicht möglich, vor Ort zu arbeiten. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Visa, die länger als drei Monate gültig sind, müssen vor Reiseantritt bei der malaysischenBotschaft oder in einem der Konsulate erworben werden. Teilweise werden hierfür weitreichende Nachweise über die Gründe eines so langen Aufenthalts verlangt – z.B. Arbeitsverträge
Besonders wichtig sind die strafrechtlichen Vorschriften bei der Einreise zu beachten. Bereits beim Grenzübertritt erhalten Sie ein Papier, auf dem Sie darauf hingewiesen werden, dass auf Drogenhandel die Todesstrafe verhangen werden kann. Als Handel wird bereits der Besitz kleinster Mengen gewertet. Entsprechend sollten Sie unbedingt davon Abstand nehmen, Betäubungsmittel aus dem Ausland nach Malaysia einzuführen. Vor allem an der Grenze zwischen Thailand und Malaysia wird diesbezüglich gründlich geprüft. Wenn Sie Medikamente – insbesondere psychoaktive Substanzen – bei sich führen, sollten Sie sich vorsorglich das internationale Attest eines Arztes ausstellen lassen. In der Regel genügt es, das Dokument in englischer Sprache vorlegen zu können. Weitere Beschränkungen gelten für die Einfuhr von Pornografie, Waffen und Munition. Homosexuelle Handlungen sind in Malaysia bei Gesetz verboten, jedoch drohen bei ausländischen Besuchern nicht immer Konsequenzen. Dennoch sollten gleichgeschlechtliche Paare möglichst keine Zeichen der Zuneigung in der Öffentlichkeit zeigen. Für den Eigenbedarf dürfen Sie bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren mit nach Malaysia bringen. Alternativ sind 225g Tabak erlaubt. Alkoholische Getränke sind auf 1l limitiert, egal, ob Bier, Wein oder hochprozentige Spirituosen. Geschenke dürfen einen Wert von 200MYR, umgerechnet etwa 40 €, nicht überschreiten. Alle Barmittel mit einem Gegenwert von über 10.000USD müssen beim Zoll ohne Nachfrage angemeldet werden. Die Einfuhr von Milch- und Fleischprodukten ist verboten, um die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern. Bei der Ein- und Ausfuhr von Leder- und Tierprodukten, achten Sie bitte auf die internationalen Tier- und Artenschutzbestimmungen. Vor allem Waren, die aus Elefanten, Krokodilen und Schlangen hergestellt werden, können an der Grenze zu Malaysia eingezogen werden. In der Realität werden die Bestimmungen nur selten durchgesetzt – ganz im Gegensatz zu Deutschland. Bei der Rückreise mit tierischen Produkten, insbesondere Lederwaren, Elfenbein und in Alkohol eingelegten Schlangen, drohen erhebliche Strafen und die Konfiszierung der verbotenen Waren.
Bei der Rückreise nach Europa sollten Sie die Reisefreigrenzen auf in Malaysia gekaufte Produkte beachten. Diese liegt bei See- und Flugreisen bei 430 €. Behalten Sie unbedingt den Kassenbeleg bei sich, da der Preis der Ware ansonsten vom deutschen Zoll geschätzt wird. Bei einem Wert von bis zu 700 € fallen Einfuhrgebühren von 17,5% des Kaufpreises an. Vorsicht ist bei Markenwaren gefragt, die in Südostasien oft gefälscht werden. Bei der Einfuhr kopierter Rolex-Uhren oder Armani-Kleidung kann es zu erheblichen Problemen mit dem Zoll kommen. Bei Genussmitteln liegen die Reisefreimengen auf der Rückreise bei 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250g Tabak, 1l hochprozentigen Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2l niederprozentige Alkoholika. Zusätzlich sind 16l Bier und 4l Wein erlaubt.
Das Robert-Koch-Institut in Berlin sowie das Auswärtige Amt empfehlen die Auffrischung aller Standardimpfungen vor Reiseantritt. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich eine Immunisierung gegen Polio, Hepatitis A und Typhus geben zu lassen. Wer länger in Malaysia bleibt und Ausflüge in abgeschiedene Regionen plant, sollte außerdem gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis vorbeugen. Wer eine Tollwutimpfung besitzt und vor Ort von einem freilaufenden, auffälligen Tier gebissen wird, sollte dennoch ein Krankenhaus bzw. einen Arzt besuchen. Innerhalb der nächsten drei Tage sollte eine Anschlussimpfung erfolgen. Ohne vorherige Tollwutspritze ist eine Versorgung innerhalb von wenigen Stunden notwendig. In Malaysia sollten Sie den Kontakt zu streunenden Hunden, aber auch Affen nach Möglichkeit minimieren. Die Impfungen erhalten Sie in Ihrem lokalen Reisezentrum bzw. bei einem ausgebildeten Tropenmediziner. Mit diesem sollten Sie unbedingt Rücksprache halten. Konkrete Impfvorschriften bestehen gemäß den Einreisebestimmungen für Malaysia nicht. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist bei der Ankunft aus Risikoländern notwendig. In den meisten Regionen Malaysias besteht die Gefahr von mückenübertragenen Krankheiten. Auf einige Gebiete wie Sabah und Sarawak beschränkt ist das Ansteckungsrisiko von Malaria. Auf dem Festland sind die Küstenregionen und insbesondere die Großstädte malariafrei. Je nach Reiseplanung sollten Sie eine Chemoprophylaxe oder ein Stand-by-Medikament wählen. Letzteres kommt erst im Falle einer Infektion zum Einsatz und ist anzuraten, wenn Sie keine Offroad- und Wandertouren in abgelegene Risikoregionen planen. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt von einem Tropenmediziner beraten. Keine Prophylaxe ist gegen Dengue-Fieber, Chikungunya und den Zika-Virus erhältlich. Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten Sie Tag und Nacht langärmlige Kleidung tragen. Schlafen Sie unter einem imprägnierten Moskitonetz. Sinnvoll ist es außerdem, Repellents, also Insektenabwehrsprays auf Haut und Kleidung aufzutragen.
In Malaysia sollten Sie einigen grundsätzlichen Regeln folgen, die Ihnen Ihrer Gesundheit zu Gute kommen werden. Trinken Sie ausschließlich Wasser aus festverschlossenen Flaschen. Leitungswasser kann u.U. Durchfallerkrankungen auslösen. Ebenfalls ist es wichtig, Lebensmittel gründlich zu reinigen, Früchte zu schälen und Produkte abzukochen. Auf der Insel Tioman sollten Sie gänzlich auf die Nahrungsaufnahme von rohem oder nicht ausreichend durchgekochtem Fleisch verzichten. In der Vergangenheit kam es hier zur Infektion mit Sarkozystose. Auf Geflügelmärkten können periodisch Vogelgrippe und andere Formen der Influenza auftreten. Entsprechend sollten Sie den Kontakt mit den Tieren meiden. Die aktuelle Nachrichtenlage zu dem Thema im Auge zu behalten, ist ebenfalls hilfreich. Im Großraum Kuala Lumpur kommt es immer wieder zu smogartigen Luftverschmutzungen, dem sogenannten Haze. Dieser wird vor allem durch Waldbrände in der Umgebung verursacht und sammelt sich in der Innenstadt. Die Behörden veröffentlichen regelmäßig einen Bericht zur aktuellen Lage. Bei hohen Schadstoffwerten in der Luft, sollte man vorsorglich im Hotelzimmer bleiben, Kuala Lumpur verlassen oder eine Schutzmaske tragen. Empfindlich wirken sich die Feinstoffpartikel vor allem auf ältere Menschen, lungenkranke Personen, Asthmatiker, Allergiker und Kinder aus. Die Ausstattung der Krankenhäuser und Arztpraxen ist vor allem in den Großstädten Westmalaysias, also auf der Halbinsel, gut ausgestattet. Die beste medizinische Versorgung finden Sie in der Hauptstadt Kuala Lumpur vor. Weiterhin können Sie in Malakka, Johor und Terengganu mit exzellenten medizinischen Standards rechnen. Gut ausgebildete Ärzte praktizieren außerdem in großen Ferienresorts, z.B. auf der Insel Penang. In Notfällen ist außerdem die Ausreise in das hoch entwickelte Singapur sinnvoll. In den ländlichen Regionen und insbesondere auf Borneo ist die Versorgung deutlich schlechter. Hier werden Sie nur wenige Kliniken finden. Englisch wird nur selten gesprochen. Es ist sinnvoll, eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit fiebersenkenden und schmerzstillenden Medikamenten mitzunehmen. In den Städten sind viele international gängige Pharmazeutika jedoch problemlos erhältlich. Vor Reiseantritt sollten Sie unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese gilt für einen bestimmten Zeitraum u.a. auch für medizinische Behandlungen in Malaysia. In der Regel werden überwiegend die Kosten in staatlichen Krankenhäusern abgedeckt. In den meisten Fällen müssen Sie zunächst Vorauszahlungen leisten und bekommen diese später von Ihrer Versicherung nach Vorlage der Rechnungen erstattet. Oftmals ist auch der Rücktransport nach Deutschland in einer Reiseversicherung inbegriffen. Lassen Sie sich dahingehend gezielt beraten und wählen Sie das passende Produkt für Ihren Urlaub in Malaysia. Das Festland von Malaysia können Sie mit einem Reisepass, der noch sechs Wochen über den Aufenthalt hinaus gültig ist, betreten. Ohne Visum dürfen Sie sich bis zu drei Monate im Land aufhalten. Für den Bundesstaat Sarawak verlangen die Einreisebestimmungen Malaysias ein Visum, das Sie am Grenzübergang erhalten. Dieses gilt für 30 Tage. Die Einreiseprozedur ist vergleichsweise schnell erledigt. In den meisten Fällen werden dabei die Fingerabdrücke aufgenommen und von den Grenzbehörden registriert. Zum Abschluss erhalten Sie einen Stempel in den Pass.
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