Einreisebestimmungen Kroatien

Einreise nach Kroatien auf einen Blick

Gut vorbereitet in den Urlaub zu starten, ist nicht nur angenehm, sondern erspart Ihnen auch Überraschungen vor Ort. Erfahren Sie mehr zu den Einreisebestimmungen in Kroatien wie beispielsweise zu den benötigten Reisedokumenten sowie zu den Zoll- und Visaregelungen. Egal ob Sie EU- oder Nicht-EU-Bürger sind, alleine reisen, als Familie mit Kindern oder mit Ihrem Haustier unterwegs sind: Finden Sie in diesem Überblick schnell und bequem die wichtigsten Informationen rund um das Thema Einreise nach Kroatien.

Welche Reisedokumente sind für Kroatien notwendig?

Sie stecken mitten in der Urlaubsplanung und sind voller Vorfreude auf Ihren Urlaub in Kroatien? Da hilft es Ihnen bestimmt weiter, wenn Sie ein paar Details zu den Aufenthalts-, Einreise- und Zollbestimmungen übersichtlich und gut verständlich zum Nachlesen zur Verfügung haben. Diese entsprechen in diesem Fall denen der Europäischen Union, da Kroatien, wie Sie bestimmt wissen, seit 2013 EU-Mitglied ist. Das heißt für Sie, dass Sie für die Einreise nach Kroatien lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen, sofern Sie EU-Staatsbürger sind. Vorläufige Reisedokumente sind ebenso erlaubt. Voraussetzung für beide Varianten ist allerdings, dass der jeweilige Ausweis mindestens noch für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist. Überprüfen Sie daher unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Reise (bis ca. drei Monate vorher), ob Sie die jeweiligen Dokumente gegebenenfalls verlängern müssen und ersparen Sie sich so Zeitdruck und Stress. Beachten Sie dabei auch, dass gerade vor den Ferienzeiten die Bearbeitungsdauer für neue Ausweisdokumente länger ausfallen kann und planen Sie einen Puffer ein. Bei der Gelegenheit bietet es sich an, zusätzlich gleich Ihren Impfpass auf Auffrischungsfristen hin zu überprüfen. Die Impfempfehlungen in Kroatien decken sich mit denen in Deutschland. Hier berät Sie Ihr Hausarzt gerne, wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Impfschutz noch anhält.

Gibt es eine Visumspflicht für Urlauber aus der EU?

Stellt sich noch die Frage nach dem Visum: Als Geschäftsreisender und auch als Urlauber dürfen sich EU-Staatsbürger bis zu 90 Tage pro Halbjahr in Kroatien aufhalten. Das bedeutet wiederum, dass Sie kein Visum benötigen, wenn Sie nicht über die durchschnittliche Urlaubsdauer hinaus vor Ort bleiben. Haben Sie jedoch vor, länger als drei Monate in Kroatien zu verweilen, so benötigen Sie ein Visum. Dieses wiederum beantragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.

Welche Visa-Regelungen gelten für Nicht-EU-Bürger?

Sie sind kein EU-Bürger oder Schweizer Staatsbürger und fragen sich, welche Bestimmungen für Sie gelten? In der Tat gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Einreise von EU- und Nicht-EU-Bürgern nach Kroatien. Ob Sie ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Sind Sie Bürger eines Nicht-EU-Staates, aber verfügen über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat, so benötigen Sie für die Einreise bis 90 Tage pro Halbjahr kein Visum, nur Ihren Reisepass. Anders verhält es sich jedoch bei Nicht-EU-Bürgern ohne entsprechende Aufenthaltserlaubnis bzw. bei Reisenden mit Pässen aus Russland, der Ukraine, dem Kosovo und der Türkei: Trifft einer dieser Fälle auf Sie zu, so wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Botschaft.

Was ist bei der Anreise mit Auto, Flugzeug oder Motorrad zu beachten?

Kroatien wendet das Schengener Abkommen bisher nur teilweise an, daher werden an der slowenisch-kroatischen Grenze nach wie vor Kontrollen durchgeführt. Gleiches gilt für die Grenzen zu den Nachbarländern Montenegro oder Bosnien und Herzegowina. Wie Sie wissen, ist gerade zu den Ferienzeiten oder an Feiertagen viel los auf den Straßen. Daher empfiehlt es sich, wenn möglich, nicht an einem Samstag an- bzw. einzureisen. Erfahrungsgemäß sind neben einem höheren Verkehrsaufkommen längere Schlangen an den Grenzen zu erwarten als an den übrigen Wochentagen. Gerade dann, wenn Sie mit Kindern oder Haustieren unterwegs sind, beeinflusst diese Tatsache eventuell Ihre Reiseplanung und Sie wählen besser einen anderen Wochentag.

Welche Papiere sind für die Einreise nach Kroatien mit dem Auto notwendig?

Für Kroatien sind alle deutschen Führerschein-Varianten anerkannt, d.h. es spielt keine Rolle, ob Sie im Besitz des grauen, des rosafarbenen oder des Führerscheins im Scheckkartenformat sind, um Ihre Fahrerlaubnis bei Bedarf nachzuweisen. Somit ist der Internationale Führerschein als Zusatzdokument innerhalb der Europäischen Union nicht verpflichtend, wenn Sie im Besitz eines EU-Führerscheins sind. Wichtig ist außerdem, dass Sie Ihren Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung, stets mit sich führen. Es ist ratsam bei Anreise mit Auto, Motorrad oder Wohnmobil die Grüne Karte ebenfalls griffbereit zu haben, denn sie dient als Versicherungsnachweis und wird ab und zu bei Kontrollen verlangt. Auch hier gilt es zu checken, ob sie noch aktuell ist, da diese nach drei Jahren abläuft. Bei Anreise mit dem Flugzeug, dem Reisebus, der Bahn oder dem Schiff benötigen Sie dagegen nur Ihren Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Ihr Visum wie oben beschrieben.

Was muss man beim Urlaub mit Kindern in Kroatien beachten?

Kroatien ist nicht zuletzt wegen seines vielfältigen Freizeitprogramms besonders beliebt bei Familien mit Kindern. Damit auch Ihre Sprösslinge den Einreisebestimmungen nach Kroatien gerecht werden, benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. Diese Regelung gilt ausnahmslos ab Geburt. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt der Kinderreisepass, ab diesem Zeitpunkt der normale Reisepass und ab dem 16. Lebensjahr der Personalausweis oder der Reisepass. Auch hierbei gilt, dass Sie sich rechtzeitig um die Aktualisierung bzw. die Beantragung des Reisedokuments kümmern sollten. Bitte beachten Sie, dass eine Geburtsurkunde des Kindes kein gültiges Ausweisdokument ist und somit nicht für die Einreise nach Kroatien ausreicht. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit 2012 nicht mehr gültig. Bei minderjährigen Kindern, die alleine reisen, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung oder Reisevollmacht der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten mitzugeben. Somit gehen Sie auf Nummer sicher, auch wenn Sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Vorschriften für das Mitführen von Haustieren

Sie möchten auch im Urlaub nicht auf Ihr Haustier verzichten und es gerne nach Kroatien mitnehmen? Dem steht nichts im Wege, sofern Sie ein tierärztliches Zeugnis oder einen gültigen Heimtierausweis dabei haben, der u.a. den Nachweis darüber liefert, dass bei Ihrem vierbeinigen Begleiter die erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen durchgeführt wurden. Diesen bekommen Sie bei Ihrem Tierarzt. Es muss darüber hinaus gegen Tollwut geimpft und durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Informieren Sie sich bitte vor der Buchung, ob Ihre Unterkunft auch Haustiere willkommen heißt, um unangenehme Situationen zu vermeiden.

Welche Zollvorschriften und Kontrollen gibt es?

Seit Kroatien in der EU ist, entfallen die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU und es gilt der freie Warenverkehr. Es kommt jedoch vor, dass mobile Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien Kontrollen durchführen. Das bedeutet, dass ermächtigte Zollbeamte Sie mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift „Stop Carina“ aufhalten können, um verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. „Carina“ bedeutet auf Kroatisch „Zoll“. Es wird gegebenenfalls Ihr Fahrzeug überprüft sowie die Personen, die mit Ihnen reisen inklusive der mitgeführten Waren und des Gepäcks. Das soll Sie nicht verunsichern, denn sofern Sie mit herkömmlichem Urlaubsgepäck unterwegs sind und keine Gegenstände mit sich führen, die sich z.B. für einen Angriff auf Menschen eignen wie Waffen, Pfefferspray oder Gummiknüppel, haben Sie nichts zu befürchten. Es handelt sich hierbei um eine reine Sicherheitsmaßnahme.

Was darf nicht nach Kroatien eingeführt werden?

Im Zusammenhang mit Zollkontrollen gelten im Übrigen folgende Bestimmungen zur Einfuhr von Lebens- und Genussmitteln: Für Mengen, die Ihren persönlichen Bedarf decken, gibt es keine Einschränkungen und Sie zahlen keine Abgaben. Reisende aus einem Nicht-EU-Land, z.B. Bosnien und Herzegowina oder Montenegro, die in die Republik Kroatien einreisen, sind jedoch prinzipiell dazu verpflichtet, für alle ihre mitgeführten Waren eine Anmeldung abzugeben. Das gilt auch dann, wenn Sie diese nur durch Kroatien transportieren oder nach vorübergehender Verwendung innerhalb des Landes wieder ausführen. Sie werden sehen, dass dies vor Ort nicht so streng ist, wie es in der Theorie vielleicht klingen mag. Weitere Details zu den Einreisebestimmungen nach Kroatien oder den Zollvorschriften finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes. Diese können sich auch kurzfristig ändern.

Welche Gründe könnten Ihre Einreise nach Kroatien verhindern?

Kroatien ist ein sehr beliebtes Urlaubsland, das für seine Gastfreundschaft bekannt ist. Daher sind alle Urlauber, die sich ordentlich benehmen und sich nichts zu Schulden kommen lassen, immer gern gesehen. Auch wenn Sie davon ausgehen können eine weiße Weste zu haben, ist es vielleicht von Interesse für Sie, was die Grenzpolizei genau kontrolliert. Sofern Sie die oben bereits genannten Punkte beachten und in keiner Datenbank gelistet sind, weil Sie z.B. vorbestraft sind, dann passieren Sie die Grenze im Nu und Ihr Urlaub kann beginnen. Letzteres wird nämlich seit April 2017 beim Überschreiten der Außengrenzen im Rahmen des geänderten Schengener Grenzkodex geprüft. Das bedeutet, es wird nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten gecheckt, sondern diese werden auch systematisch mit einschlägigen Datenbanken abgeglichen. Übrigens gibt es keine Einschränkungen bei vorherigem Aufenthalt in einem anderen Land. Vorsicht geboten ist jedoch in folgendem Fall: Sollten Sie vor der Einreise Ihr Ausweisdokument verloren haben oder es ist Ihnen gestohlen worden, wird bei dessen Wiederauftauchen dringend davon abgeraten es zu verwenden, sofern der Verlust gemeldet wurde. Es ist nicht gesagt, dass die Information bereits an die Grenzkontrollstellen gemeldet wurde, was wiederum zu einem Einreiseverbot führen könnte. Wie Sie sehen sind die Gründe, die gegen eine Einreise sprechen, verschwindend gering und Sie können sich auf einen traumhaften Urlaub in dem wunderschönen Land Kroatien freuen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass Ihrem Urlaub nichts im Wege steht, wenn Sie die Einreisebestimmungen nach Kroatien beachten. Da innerhalb der Europäischen Union dieselben Regelungen gelten, ist die Einreise für EU-Bürger vereinfacht, d.h. Ihre Kinder und Sie müssen nur im Besitz gültiger Ausweisdokumente sein. Nicht-EU-Bürger reisen bequem mit einem Visum ein. Und auch Ihr Haustier kommt gut über die Grenze, sofern Sie die nötigen Unterlagen vorlegen. Genießen Sie die Vorfreude auf Ihren Urlaub.

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