Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Mit einem Reisepass können Sie nach den Einreisebestimmungen Katars bis zu 90 Tage per Visa- Waiver in dem kleinen Emirat bleiben. Die Einreisebestimmungen von Katar ermöglichen es Reisenden aus Deutschland mit Visa- Waiver in das Emirat im Persischen Golf einzureisen. Diese kostenlose Aufenthaltserlaubnis ist maximal 90 Tage gültig und in einem Zeitraum von 180 Tagen nutzbar. Vor allem für touristische Reisen ist diese Regelung praktisch. Denn so haben Sie ausreichend Zeit, um die Sehenswürdigkeiten der Arabischen Halbinsel kennenzulernen und sich an den traumhaften Stränden Katars zu sonnen. Erhältlich sind die Visa bei der Ankunft am Flughafen der Hauptstadt Doha.
Für Reisen nach Katar können deutsche Staatsbürger seit August 2017 die Vorteile des Visa-Waiver-Programms nutzen. Mit einem Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinweg gültig sein sollte, erhalten Sie in dem Emirat Aufenthaltsrecht für bis zu 90 Tage. Gültigkeit hat der Waiver bis zu 180 Tage – in diesem Zeitraum können Sie ein- und ausreisen. Erhältlich ist die Genehmigung an allen Grenzstellen, insbesondere am Flughafen der Hauptstadt Doha. Neben touristischen Besuchen sind auch Geschäftsreisen im Rahmen des Visa-Waivers möglich. Sinnvoll ist es, den Grund der Reise an der Grenzübergangsstelle nachweisen zu können. So können Sie einen Buchungsbeleg für ein Hotel in Katar vorlegen und Rück- bzw. Weiterflugtickets vorzeigen. Gesonderte Regeln bestehen bei Doppelstaatlern mit arabischem Hintergrund. Hier kann es u.U. zu Zurückweisungen und tiefgründigen Kontrollen kommen. Es ist daher sinnvoll, vor Reiseantritt die Einreisebestimmungen Katars auf der Botschaft zu klären. Bei einer geplanten Weiterreise von Katar nach Saudi-Arabien, Bahrain oder in die Vereinigten Arabischen Emirate sollte die aktuelle Nachrichtenlage beachtet werden. Aufgrund zunehmender Spannungen zwischen den Ländern wird bei einer Einreise über Doha eventuell stärker kontrolliert.
Zusammen mit dem Oman bieten Katars Einreisebestimmungen seit einiger Zeit eine Visumsgemeinschaft. Mit einem gültigen, regulären Reisepass können Sie am Flughafen von Doha eine kombinierte Aufenthaltserlaubnis für beide Staaten beantragen. Die Kosten für das „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman“ liegen bei etwa 100QAR, umgerechnet knapp 25€. In dem Dokument sind je 30 Tage für beide Länder mit mehrfacher Ein- und Ausreise inbegriffen. Einzige Bedingung: Der Zweck des Aufenthalts muss touristisch sein. Für die Beantragung an der Grenze ist es vorteilhaft, wenn Sie all Ihre Reisedokumente vorlegen können – insbesondere Flugtickets und Hotelbuchungen. Alternativ erhalten Sie das Doppelvisum selbstverständlich auch bei der Anreise im Oman.
Die Einreise am Flughafen von Doha geht grundsätzlich sehr schnell. Halten Sie bei der Grenzkontrolle Rückreisetickets, Hotelbuchung und eventuell einen Nachweis über ausreichende Geldmittel bereit, damit es zügiger vorangeht. Geldmittel können u.a. durch die Vorlage einer Kreditkarte dargelegt werden. Bisweilen werden Ihnen genauere Fragen zu vorherigen Aufenthalten z.B. in bestimmten Staaten des Nahen Ostens wie Saudi-Arabien, im Iran oder in Israel gestellt. Durch erhöhtes Sicherheitsrisiko ist auch eine Personenkontrolle denkbar. Fingerabdrücke werden in der Regel keine genommen. Dagegen ist es üblich, ein Foto von Ihnen aufzunehmen. Wer aufgrund seines doppelstaatlichen Status ein Visum benötigt, kann dieses am Flughafen erwerben. Gleiches gilt für das Doppelvisum Katar und Oman. Bezahlt wird am Grenzschalter mit Kreditkarte. Barzahlungen müssen an einer gesonderten Kasse vorgenommen werden. Die Bank erhebt dabei eine zusätzliche Gebühr. Mit der Rechnung geht es anschließend zurück zum Grenzposten.
Mit einem vorläufigen Pass können Sie keinen Visa-Waiver erhalten und müssen ein klassisches Visum mit einer Aufenthaltserlaubnis für bis zu 30 Tage beantragen. Wenden Sie sich hierfür direkt an die katarische Auslandsvertretung in Deutschland. Am Flughafen werden keine Visa on Arrival an Besitzer vorläufiger Reisepässe erteilt. Um das Visum zu erhalten, reichen Sie das komplett ausgefüllte Antragsformular zusammen mit zwei aktuellen Passbildern ein. Es müssen außerdem Angaben zum Grund der Reise gemacht werden. Zudem werden Sie die Beamten in Botschaft und Konsulat nach der Anschrift Ihres Hotels auf der Arabischen Halbinsel fragen.
Die Kosten betragen 25€ und werden im Falle einer Ablehnung nicht zurückerstattet. Auch für Kinder mit Kinderreisepass muss ein Visum beantragt werden, wenn keine Begleitung der Eltern geplant ist. Dies muss unbedingt vor Reiseantritt erfolgen, da am Flughafen keine Visa für alleinreisende Kinder ausgestellt werden.
Wer in Katar eine Arbeit aufnehmen möchte, benötigt ein gesondertes Visum und einen einladenden Arbeitgeber. Dieser wird in Katar als Sponsor bezeichnet und kann u.U. auf die Erfüllung des Vertrags bestehen. Aufgrund arbeitsrechtlicher Streitigkeiten ist es in der Vergangenheit vermehrt zu Ausreisesperren gekommen. Selbst Banken können Sie bei ausstehenden Forderungen am Verlassen des Landes hindern. Geschäftsreisenden und Expats wird entsprechend dazu geraten, sich eingehend über die Rechtslage in Katar zu informieren.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern besteht bei der Ein- und Ausreise nach Katar keine Beschränkung auf Geldmittel. Die katarische Währung können Sie ebenso nach Belieben ein- und ausführen wie Devisen. Eine Anmeldung am Zoll ist nicht notwendig. Strenge Regeln herrschen dagegen bei der Mitnahme von Alkohol, Drogen, pornografischem Material und religiösen Schriften wie der Bibel. Die Einfuhr ist strengstens untersagt. U.U. können dabei bereits freizügige Fotografien auf Illustrierten als Pornografie gewertet werden. Entsprechend sollten Sie vor der Einreise noch einmal sichergehen, dass Sie keine Materialien im Gepäck haben, die auch nur als strafrechtlich relevant ausgelegt werden könnten. Eventuell können USB-Sticks und DVDs zur Überprüfung eingezogen werden.Untersagt ist es im Übrigen auch, Schweinefleisch in jeglicher Form nach Katar mitzubringen. Auf den Besitz von Rauschmitteln steht in Katar die Todesstrafe. Wer psychoaktive Medikamente oder starke Schmerzmittel benötigt, sollte sich vor der Reise ein Attest in englischer oder arabischer Sprache ausstellen lassen. Die Einfuhr von Tabakwaren zum Eigenbedarf ist in Katar für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Zollfrei dürfen Sie bis zu 400 Zigaretten dabei haben. Bei höheren Mengen fällt eine Gebühr an.
Bei der Rückreise sind angesichts der strafrechtlichen Einschränkungen in Katar bei Genussmitteln nur Tabakprodukte wirklich relevant. Personen ab 17 Jahren dürfen bis zu 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak in die Europäische Union einführen. Geschenke und neu gekaufte Waren – z.B. Schmuck, Textilien und hochwertiges Kunsthandwerk – dürfen bei Flug- und Seereisen einen Wert von 430 € nicht überschreiten. Halten Sie bei der Einreise in die EU die Quittung aus Katar parat. Andernfalls können die Preise geschätzt werden.
Als islamisches Land verfügt Katar über ein ausgesprochen konservatives Strafgesetz. Vor allem Besitz und Einfuhr von Rauschmitteln kann zu hohen Strafen bis zum Tod geahndet werden. Wer psychoaktive Medikamente benötigt, sollte stets ein englisch- oder arabischsprachiges Attest bei sich haben. Strenge Regelungen gelten außerdem für das Fotografieren öffentlicher Orte. Vom Ablichten militärischer Einrichtungen, Moscheen, Häfen und Palästen sollten Sie daher lieber Abstand nehmen. U.U. können Kamera und Smartphone beschlagnahmt werden. Homosexuelle Handlungen stehen gänzlich den katarischen Wertvorstellungen entgegen. Im Extremfall können Strafen von bis zu 15 Jahren Gefängnis verhängt werden. Zeichen der gegenseitigen Zuneigung sollten schwule oder lesbische Paare daher in der Öffentlichkeit unterlassen. Selbiges gilt für unverheiratete heterosexuelle Paare. Wem außerehelicher Geschlechtsverkehr nachgewiesen wird, kann in Katar angeklagt werden. Dennoch muss gesagt werden, dass bei westlichen Besuchern in den seltensten Fällen bei diesen Gesetzen hart durchgegriffen wird. Riskanter ist es dagegen, den Islam oder den Propheten Mohammed öffentlich zu kritisieren.
Für die Einreise nach Katar besteht keine Pflicht zu einer Impfung. Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut, alle Standardimpfungen auffrischen zu lassen. Wichtig ist insbesondere der Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio. Zusätzlich sollten Sie sich eine Spritze gegen Hepatitis A geben lassen. Bei Ausflügen in ländliche Regionen sowie bei Langzeitaufenthalten sind Meningokokken-, Hepatitis-B- und Tollwutimpfungen angebracht. Bei der Tollwut sollten Sie wissen, dass trotz einer vorherigen Immunisierung im Notfall eine zweite Spritze innerhalb von etwa drei Tagen verabreicht werden muss. Die Gefahr der von Mücken übertragenen Krankheiten wie Malaria, Chikungunya und Dengue geht in Katar gegen Null. Höher ist das Risiko einer Infektion mit MERS, einer vom Coronavirus ausgelösten Atemwegserkrankung, die auf der Arabischen Halbinsel verbreitet ist. Überträger können Kamele und Menschen sein. Kontakt zu Tieren und erkrankten Personen sollte daher vermieden werden. Ein beim Menschen wirksamer Impfstoff ist bisher noch nicht vorhanden.
Angesichts der großen Ölvorkommen hat Katar ausreichende finanzielle Mittel, um ein hochwertiges Gesundheitswesen aufzubauen. Viele Kliniken des Landes sind auf europäischem Niveau. Die meisten Ärzte sind gut ausgebildet und der englischen Sprache mächtig. In den Apotheken sind die wichtigsten Medikamente erhältlich. Dennoch ist es sinnvoll, Notfallmedizin bei sich zu haben. Eventuell ist auf die in Katar herrschenden hohen Temperaturen in Bezug auf die Haltbarkeit zu achten. Halten Sie vor Ihrer Reise in das Emirat Rücksprache mit einem professionellen Tropen- und Reisemediziner. Die deutsche Krankenversicherung greift bei medizinischen Notfällen in Katar nicht. Schließen Sie daher eine spezielle Auslandsreisekrankenversicherung ab, die für die Kosten grundsätzlicher Behandlungen aufkommt. Zudem sollte der Rücktransport nach Deutschland inbegriffen sein. Wenn Sie Ihren Urlaub in Katar planen oder Sie Ihre Geschäftsreise in das Emirat führt, können Sie sorgenfrei einen Flug buchen. Bei der Ankunft in der Hauptstadt Doha erhalten Sie mit einem regulären Pass eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 90 Tage. In dieser Spanne haben Sie Zeit, in aller Ruhe die Arabische Halbinsel zu entdecken. Die Einreisebestimmungen für Katar kennen darüber hinaus zahlreiche Sonderregelungen, beispielsweise für kombinierte Aufenthalte in dem Emirat und im Oman, für Doppelstaatler und Besitzer vorläufiger Pässe.
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