Einreisebestimmungen Kanaren

Die Kanarischen Inseln locken mit einer einzigartigen Mischung aus atemberaubender Natur, ganzjährig mildem Klima und einer faszinierenden Kultur.

Bevor Sie jedoch Ihre Reise beginnen, ist es wichtig, sich über die Einreisebestimmungen zu informieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Reise reibungslos verläuft und Sie Ihre Zeit auf diesen traumhaften Inseln in vollen Zügen genießen können.

Es ist empfehlenswert, vor der Reise die aktuellen Informationen beim Auswärtigen Amt zu überprüfen.

Auf einen Blick: Einreisebestimmungen für die Kanaren

Reisedokumente für die Einreise auf die Kanarischen Inseln

Für die Einreise auf die Kanaren, die zu Spanien gehören, gelten die gleichen Bestimmungen wie für das spanische Festland. EU-Bürger benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Reisende aus Drittstaaten müssen eventuell ein Visum beantragen.

  • Reisepass oder Personalausweis: Bei Flugreisen auf die Kanaren ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
  • Kinderreisepass: Kinder müssen einen eigenen Kinderreisepass besitzen.
  • Visum: Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Kann die Einreise verweigert werden?

Die Einwanderungsbehörde, der Zoll oder die Polizei können Ihnen die Einreise auf die Kanaren verweigern, wenn Sie im internationalen Informationssystem oder in der nationalen Datenbank des Landes ausgeschrieben sind. Überdies führt eine Abschiebung aus einem vorherigen Aufenthalt ebenso zur Verweigerung einer erneuten Einreisegenehmigung. Gleiches gilt für Personen, die in Verbindung zu verbrecherischen Organisationen standen oder stehen. Auch wer an Aktivitäten gegen das spanische Königreich teilnahm, die Menschenrechte verletzte, sich illegal in Spanien aufhält oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, darf ebenfalls die Grenze nicht überschreiten. Obendrein hat Ihr Gastgeberland den Kosovo nicht als einen souveränen Staat anerkannt, sodass ein kosovarischer Reisepass keine Gültigkeit besitzt. Die Gründe für eine Einreiseverweigerung sind nicht regional eingeschränkt, sondern beziehen sich immer auf den gesamten spanischen Staat und in Teilen auch auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Zollbestimmungen für die Kanarischen Inseln

Die geringe Mehrwertsteuer macht die Kanaren bei Shoppingliebhabern zu einem attraktiven Ziel. Viele Produkte, wie beispielsweise Zigaretten oder Alkohol, sind günstiger als in der Heimat. Doch Vorsicht: Die Kanarischen Inseln gelten als steuerrechtliches Sondergebiet der Europäischen Union. Obwohl sie politisch zu Spanien gehören, haben sie einen besonderen Status im Hinblick auf Verbrauchs- und Mehrwertsteuer. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Zollbestimmungen, die bei der Einreise und Ausreise zu beachten sind. Das heißt: Bei der Wiedereinreise in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behandelt Sie der heimische Zoll so, als wenn Sie aus einem Drittstaat kommen. Sie müssen sich also an strikte und reduzierte Freimengen halten. Andernfalls werden Nachzahlungen der Steuern nach EU-Recht und ein Strafzoll fällig.

Einfuhrbestimmungen bei der Einreise auf die Kanaren

Bei der Einreise auf die Kanarischen Inseln gibt es keine besonderen Zollvorschriften für EU-Bürger, solange die mitgeführten Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Trotzdem sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Lebensmittel und Pflanzen: Bestimmte Lebensmittel- und Pflanzenarten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingeführt werden, um die lokale Flora und Fauna zu schützen.
  • Bargeld: Beträge über 10.000 Euro müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden​.
  • Medikamente: Kleine Mengen für den persönlichen Bedarf sind erlaubt, gefälschte Medikamente und Dopingmittel hingegen nicht. Die Einfuhr, der Besitz und der Konsum von Drogen sind untersagt.

Rückreise nach Deutschland

Bei der Rückreise von den Kanarischen Inseln nach Deutschland gelten die Regelungen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten. Das bedeutet, dass zollrechtliche Beschränkungen und bestimmte Freimengen zu beachten sind:

  • Tabak und Alkohol: Es gelten folgende Freimengen pro Person ab 17 Jahren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak, 1 Liter Spirituosen über 22 % Alkohol oder 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 % Alkohol oder 4 Liter Wein oder 16 Liter Bier.
  • Medikamente: Arzneimittel dürfen von den Kanarischen Inseln nur in der Menge ausgeführt werden, wie sie für den Eigengebrauch von maximal drei Monaten pro Person ausreichend sind. Überdies ist der Besitz gefälschter Medikamente, von Drogen oder Dopingmitteln verboten.
  • Andere Waren: Waren dürfen bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zollfrei eingeführt werden. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Freimenge bei 175 Euro.
  • Souvenirs und Geschenke: Solange der Gesamtwert der mitgebrachten Souvenirs 430 Euro nicht überschreitet und sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, fallen keine Zollabgaben an. In diesem Zusammenhang sind auch die gültigen Tier- und Pflanzenvorschriften nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz zu beachten, wie zum Beispiel beim Kauf von Lederwaren oder Hölzern. Die Papas Arrugadas, die beliebten runzeligen Salzkartoffeln auf den Kanaren, verlocken zur Mitnahme. Obwohl Sie Lebensmittel zu privaten Zwecken ohne weitere Begrenzungen mitnehmen dürfen, sind Kartoffeln, mehr als 125 g Kaviar vom Stör und über 2 kg Speisepilze von dieser Regelung ausgeschlossen.

Es ist wichtig, die Zollbestimmungen genau zu beachten, da Verstöße hohe Bußgelder nach sich ziehen können. Informieren Sie sich vorab über die spezifischen Regelungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Medizinische Versorgung auf den Kanaren

Die medizinische Versorgung auf den Kanarischen Inseln ist gut. Urlauber haben Zugang zu öffentlichen Krankenhäusern und privaten Kliniken.

Eine gebrochene Zahnkrone, Ohrenschmerzen oder ein dicker Knöchel – krank sein im Urlaub ist nie schön. Das Positive dabei: Die Kanaren besitzen ein dichtes Netz von fachärztlichen Einrichtungen und Krankenhäusern. Für schwerwiegende Erkrankungen lautet die Notfallnummer 112. Neben der spanischen Landessprache sprechen die meisten Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker Englisch. Manchmal können Sie sich auch in Deutsch verständigen, zumal sich auf Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote und Gran Canaria deutschsprachige Mediziner niedergelassen haben.

  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Mit dieser Karte erhalten Sie medizinische Grundversorgung im öffentlichen Gesundheitssystem. Sie erhalten die Karte von Ihrer zuständigen Krankenkasse.
  • Reisekrankenversicherung: Es wird empfohlen, eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abzuschließen, um auch private Kliniken und eventuelle Rücktransporte abzudecken. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei vielen gesundheitlichen Leistungen in Vorkasse treten müssen. Die Belege der vorgestreckten Rechnungen und Honorare reichen Sie nach Ihrer Rückkehr beim Versicherer ein.
  • Apotheken: Apotheken sind weit verbreitet und führen gängige Medikamente. Notfallapotheken haben auch nachts und an Feiertagen geöffnet. Während die spanischen Gesundheitszentren mit einem roten Kreuz markiert sind, erkennen Sie die Apotheken an dem grünen Kreuz. Gut zu wissen: Viele Arzneimittel haben bei gleichen Inhaltsstoffen in Spanien andere Namen. Sofern Sie an bestimmte medizinische Präparate gebunden sind, dürfen Sie diese in kleinen, der Aufenthaltsdauer angepassten Mengen mitbringen. Die Einfuhr von gefälschter Arznei ist untersagt.

Die Einreisebestimmungen für die Kanaren schreiben explizit keine Schutzimpfungen vor. Das Auswärtige Amt wie auch die medizinischen Beratungsstellen empfehlen für Erwachsene und Kinder grundsätzlich immer eine Auffrischung der Standardimpfungen gegen Polio, Masern, Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie. In diesem Zusammenhang sollte bei einem Beratungsgespräch mit einem Reisemediziner oder Ihrem Hausarzt auch die Notwendigkeit einer Impfung gegen Hepatitis A und B überprüft werden.

Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die in einem Kanaren-Urlaub auftreten können, gehören unter anderem Darminfektionen. Lassen Sie Ihre Speisen gut durchbraten, vermeiden Sie Eiswürfel in den Getränken und trinken Sie kein Leitungswasser. Destilliertes Wasser bekommen Sie in verschiedenen Flaschengrößen in jedem Lebensmittelmarkt. Auch unterschätzt oder verdrängt wird das Thema Sonnenschutz. Besonders durch die stets angenehm kühl wehenden Passatwinde nehmen Sie die Sonnenstrahlung weniger intensiv wahr. Wer kein Schattendasein führen möchte, sollte für einen ungetrübten Ferienspaß Sonnenschutzpräparate mit einem hohen Lichtschutzfaktor und eine Kopfbedeckung verwenden.

Regelungen für die Einreise mit Haustieren

Sie möchten Ihren Hund oder Ihre Katze mit auf die Kanarischen Inseln nehmen?

Die gute Nachricht vorweg: Ihr Hund oder Ihre Katze sind generell auf den Kanaren willkommen. Außer, es handelt sich um Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, um mehr als fünf Hunde und Katzen pro Reise oder um verbotene Hunderassen. Dazu zählen zum Beispiel Pitbull-Terrier, Rottweiler und Dogo Argentino. Welche weiteren Hunde als potenziell gefährlich eingestuft und somit von einer Einfuhr ausgenommen sind, erfragen Sie idealerweise rechtzeitig vorab bei der zuständigen Gemeinde Ihres Ferienortes.

Doch auch für alle anderen Hunde und Katzen müssen Sie, bevor es gemeinsam in die Ferien geht, einige tierische Besonderheiten beachten:

  • Fragen Sie zunächst bei der Fluggesellschaft nach, ob diese überhaupt auf der Flugstrecke Tiere in der Kabine oder im Frachtraum befördert.
  • Das Gleiche machen Sie bei der Reederei, sofern eine An-, Ab- oder Weiterreise mit dem Schiff geplant ist.
  • Bei Fährüberfahrten dürfen Hunde und Katzen in der Regel nicht in den Passagierkabinen untergebracht werden. Ihre Vierbeiner bekommen an Deck einen Platz im Zwinger.
  • Vergessen Sie zudem nicht, Ihre Urlaubsunterkunft um Erlaubnis zu fragen und auch das Beförderungsunternehmen für Ihren vorab gebuchten Transfer zu informieren.

Sie haben überall grünes Licht bekommen? Dann gilt es noch Folgendes zu beachten:

  • Heimtierausweis: Ihr Haustier benötigt einen EU-Heimtierausweis, der von einem Tierarzt ausgestellt wird.
  • Mikrochip: Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Tollwutimpfung: Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
  • Gesundheitszeugnis: Ein aktuelles Gesundheitszeugnis kann erforderlich sein, je nach Airline oder Fähre.

Gut zu wissen: Viele Strände auf den Kanaren sind für Hunde tabu – die Missachtung wird in erster Instanz mit einem hohen Verwarngeld geahndet. Offizielle Hundestrände gibt es z. B. mit der Playa de Bocabarranco auf Gran Canaria oder mit der Playa del Puertito auf Teneriffa. Eine Geldstrafe droht auch, wenn Sie das Häufchen Ihres Hundes gekonnt ignorieren, anstatt das Fleckchen zu säubern.

Mit dem eigenen Auto auf die Kanaren

Es steht außer Frage, dass die meisten Urlauber mit dem Flugzeug au die Kanaren reisen. Doch der eine oder andere Langzeiturlauber, Abenteurer oder Überwinterer bringt sein eigenes Auto, Motorrad oder Wohnmobil mit. Quer durch Frankreich und Spanien geht es in die Hafenstädte Huelva oder Cadiz. Von diesen beiden südspanischen Metropolen setzen die Fähren wöchentlich zu den Kanarischen Inseln über. Die Fahrzeit beträgt zwischen 28 bzw. 32 Std.

Die Einreisebestimmungen der Kanaren für Fahrzeuge sind unproblematisch: Mit einer deutschen Zulassung darf Ihr Gefährt maximal ein halbes Jahr auf den kanarischen Eilanden bleiben. Ihr Fährticket, was Sie zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren stets mitführen müssen, gilt als Nachweis der PKW-Überführung.

Spätestens mit Ablauf der sechs Monate müssen Sie Ihr Fahrzeug aus dem gesamten Archipel ausführen oder mit einem lokalen Kennzeichen bei den spanischen Behörden anmelden.

Wichtige Unterlagen:

  • Fahrzeugpapiere: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Fahrzeugpapiere, einschließlich der Zulassungsbescheinigung und des Versicherungsscheins, mit sich führen.
  • Grüne Versicherungskarte: Diese dient als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und sollte mitgeführt werden.

Mit diesen Informationen sind Sie bestens auf Ihre Kanaren-Reise und können Ihren Urlaub in vollen Zügen genießen.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 26.06.2024 aktualisiert.

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