Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Sie planen Ihren Urlaub auf den Kanaren oder haben bereits Ihre Wunschreise auf die „Inseln des ewigen Frühlings“ gebucht? Freuen Sie sich auf eine der beliebtesten Reiseregionen Europas, die mit ganzjährig milden Temperaturen und einem strahlenden Sonnenschein punktet. Doch wie sieht es mit den Einreisebestimmungen für die Kanaren aus? Schließlich grenzen Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro näher an die afrikanische Küste, als an das europäische Festland.
Einem sorgenfreien Aufenthalt auf den Kanarischen Inseln steht nichts im Wege, sofern Sie sich an die Einreisebestimmungen der Kanaren halten. Die Anweisungen unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von den EU-Richtlinien, bis auf die veränderten zollrechtlichen Vorgaben bei der Rückreise. Auf jeden Fall reisen Sie als Bürger der Europäischen Union die ersten 90 Tage visumsfrei. Sie und Ihr Nachwuchs benötigen nur einen Reisepass oder Personalausweis. Und auch Ihr Vierbeiner ist herzlich willkommen, wenn Sie die erforderlichen Unterlagen den Grenzbeamten vorlegen.
Ihre Sitzplatzreservierung ist gemacht, der Transfer zum Abflughafen organisiert und Ihre Reisetickets halten Sie in Ihren Händen. Prima – ein gut vorbereiteter Urlaub erspart Ihnen Überraschungen. Wie schnell kann bei aller Vorfreude auf Sonne, Strand und Meer die Urlaubsstimmung kippen, wenn Unwissen oder die eigene Vergesslichkeit am Flug- oder Seehafen gnadenlos bestraft werden. Für eine stressfreie Anreise und einen sorglosen Aufenthalt auf den „Inseln des ewigen Frühlings“ helfen Ihnen diese Einreisebestimmungen für die Kanaren garantiert weiter. Sie orientieren sich an den Hinweisen des Auswärtigen Amtes. Die Kanaren liegen etwa 3.100km von Frankfurt am Main entfernt, inmitten des Atlantischen Ozeans. Geografisch gesehen zählen sie zu Afrika, denn die kürzeste Entfernung zur marokkanischen Küste beträgt gerade einmal 100km. Politisch hingegen ist der Archipel dem spanischen Königreich und ihrer etwa 2.000km nördlich liegenden Hauptstadt Madrid unterstellt. Als Vollmitglied der Europäischen Union ist Spanien darüber hinaus dem Schengener Abkommen zur Abschaffung von stationären Grenzkontrollen im Jahre 1991 beigetreten. Dadurch besteht für Sie als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates keine Visumspflicht mehr. Das gilt für alle Inseln gleichermaßen, es werden keine regionalen Unterschiede gemacht. Wer länger als 90 Tage am Stück im spanischen Hoheitsgebiet bleiben möchte oder eine bezahlte Tätigkeit annimmt, der muss sich im örtlichen Bürgerbüro, dem Ayuntamiento, anmelden.
Für Ihre Einreise auf den Kanaren benötigen deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger einen Reisepass oder einen Personalausweis. Beide amtlichen Dokumente dürfen bei Grenzübertritt höchstens seit einem Jahr abgelaufen sein. Auch ein Aufenthalt mit einem vorläufigen Reisepass oder Personalausweis ist möglich, sofern diese das Gültigkeitsdatum nicht überschritten haben. Für Kinder ist ein eigener Kinderausweis ausreichend. Sollten minderjährige Kinder alleine reisen, müssen sie zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ihrer gesetzlichen Vertreter mitführen. Bitte beachten Sie, dass es trotz Reisefreiheit hin und wieder zu Zoll- und Personenkontrollen kommen kann. Zudem sind die Fluggesellschaften und Reedereien nach deren Sicherheitsbestimmungen angehalten, Reisende nur mit einem amtlichen Ausweisdokument zu befördern. Aus diesem Grund wird dringend darauf hingewiesen, stets seinen Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen. Kreuzfahrtpassagiere, deren Seereise auf den Kanaren beginnt oder endet, müssen sich selbstständig mit den Einreise- und Zollbestimmungen der im Fahrtverlauf beschriebenen Drittländer vertraut machen.
Die Einreisebestimmungen für die Kanaren schreiben explizit keine Schutzimpfungen vor, deren Aktualität jedoch stets vorab zu überprüfen ist. Das Auswärtige Amt wie auch die medizinischen Beratungsstellen empfehlen für Erwachsene und Kinder grundsätzlich immer eine Auffrischung der Standardimpfungen gegen Polio, Masern, Tetanus, Keuchhusten und Diphtherie. In diesem Zusammenhang sollte bei einem Beratungsgespräch mit einem Reisemediziner oder Ihrem Hausarzt auch die Notwendigkeit einer Impfung gegen Hepatitis A und B überprüft werden. Zu den häufigsten Krankheitsbildern, die in einem Kanaren-Urlaub auftreten können, gehören unter anderem Darminfektionen. Lassen Sie Ihre Speisen gut durchbraten, vermeiden Sie Eiswürfel in den Getränken und trinken Sie kein Leitungswasser. Destilliertes Wasser bekommen Sie in verschiedenen Flaschengrößen in jedem Lebensmittelmarkt. Auch unterschätzt oder verdrängt wird das Thema Sonnenschutz. Besonders durch die stets angenehm kühl wehenden Passatwinde nehmen Sie die Sonnenstrahlung weniger intensiv wahr. Wer kein Schattendasein führen möchte, sollte für einen ungetrübten Ferienspaß Sonnenschutzpräparate mit einem hohen Lichtschutzfaktor und eine Kopfbedeckung verwenden.
Eine gebrochene Zahnkrone, Ohrenschmerzen oder ein dicker Knöchel – krank sein im Urlaub ist nie schön. Das Positive dabei: Die Kanaren besitzen ein dichtes Netz von fachärztlichen Einrichtungen und Krankenhäusern. Für schwerwiegende Erkrankungen lautet die Notfallnummer 112. Neben der spanischen Landessprache sprechen die meisten Ärzte, Krankenschwestern und Apotheker Englisch. Manchmal können Sie sich auch in Deutsch verständigen, zumal sich auf Teneriffa, Fuerteventura, Lanzarote und Gran Canaria deutschsprachige Mediziner niedergelassen haben. Zur ärztlichen Versorgung wird der Abschluss einer (Auslands-)Reisekrankenversicherung mit einer Rückholoption und die Mitnahme der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) empfohlen. Letztgenannte erhalten Sie auf Antrag bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei vielen gesundheitlichen Leistungen in Vorkasse treten müssen. Die Belege der vorgestreckten Rechnungen und Honorare reichen Sie nach Ihrer Rückkehr beim Versicherer ein. Während die spanischen Gesundheitszentren mit einem roten Kreuz markiert sind, erkennen Sie die Apotheken an dem grünen Kreuz. Viele Arzneimittel haben bei gleichen Inhaltsstoffen in Spanien andere Namen. Sofern Sie an bestimmte medizinische Präparate gebunden sind, dürfen Sie diese in kleinen, der Aufenthaltsdauer angepassten Mengen mitbringen. Die Einfuhr von gefälschter Arznei ist untersagt.
Die gute Nachricht vorweg: Ihr Hund oder Ihre Katze sind generell auf den Kanaren willkommen. Außer, es handelt sich um Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, um mehr als fünf Hunde und Katzen pro Reise oder um verbotene Hunderassen. Dazu zählen zum Beispiel Pitbull-Terrier, Rottweiler und Dogo Argentino. Welche weiteren Hunde als potenziell gefährlich eingestuft und somit von einer Einfuhr ausgenommen sind, erfragen Sie rechtzeitig vorab bei der zuständigen Gemeinde Ihres Ferienortes. Doch auch für alle anderen Hunde und Katzen müssen Sie, bevor es gemeinsam in die Ferien geht, einige tierische Besonderheiten beachten: Fragen Sie zunächst bei der Fluggesellschaft nach, ob diese überhaupt auf der Flugstrecke Tiere in der Kabine oder im Frachtraum befördert. Das Gleiche machen Sie bei der Reederei, sofern eine An-, Ab- oder Weiterreise mit dem Schiff geplant ist. Bei Fährüberfahrten dürfen Hunde und Katzen in der Regel nicht in den Passagierkabinen untergebracht werden. Ihre Vierbeiner bekommen an Deck einen Platz im Zwinger. Vergessen Sie zudem nicht, Ihre Urlaubsunterkunft um Erlaubnis zu fragen und auch das Beförderungsunternehmen für Ihren vorab gebuchten Transfer zu informieren. Sie haben überall grünes Licht bekommen? Dann muss Ihr Tier gechippt, im Besitz eines gültigen zweisprachigen EU-Heimtierausweises und gegen Tollwut geimpft sein. Handelt es sich um eine Erstimpfung, darf die Einreise erst 21 Tage später erfolgen. Nur dann besteht ein ausreichender Schutz. Viele Strände auf den Kanaren sind für Tiere tabu – die Missachtung wird in erster Instanz mit einem hohen Verwarngeld geahndet. Offizielle Hundestrände gibt es mit der Playa de Bocabarranco auf Gran Canaria und mit der Playa del Puertito auf Teneriffa. Eine Geldstrafe droht auch, wenn Sie das Häufchen Ihres Hundes gekonnt ignorieren, anstatt das Fleckchen zu säubern.
Es steht außer Frage, dass die meisten Besucher mit dem Flugzeug anreisen. Doch der eine oder andere Langzeiturlauber, Abenteurer oder Überwinterer bringt sein eigenes Auto, Motorrad oder Wohnmobil mit. Quer durch Frankreich und Spanien geht es in die Hafenstädte Huelva oder Cadiz. Von diesen beiden südspanischen Metropolen setzen die Fähren wöchentlich zu den Kanarischen Inseln über. Die Fahrzeit beträgt zwischen 28h und 32h. Die Einreisebestimmungen der Kanaren für Fahrzeuge sind unproblematisch: Mit einer deutschen Zulassung darf Ihr Gefährt maximal ein halbes Jahr auf den kanarischen Eilanden bleiben. Ihr Fährticket, was Sie zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren stets mitführen müssen, gilt als Nachweis der PKW-Überführung. Spätestens mit Ablauf der sechs Monate müssen Sie Ihr Fahrzeug aus dem gesamten Archipel ausführen oder mit einem lokalen Kennzeichen bei den spanischen Behörden anmelden.
Die Einwanderungsbehörde, der Zoll oder die Polizei können Ihnen die Einreise auf die Kanaren verweigern, wenn Sie im internationalen Informationssystem oder in der nationalen Datenbank des Landes ausgeschrieben sind. Überdies führt eine Abschiebung aus einem vorherigen Aufenthalt ebenso zur Verweigerung einer erneuten Einreisegenehmigung. Gleiches gilt für Personen, die in Verbindung zu verbrecherischen Organisationen standen oder stehen. Auch wer an Aktivitäten gegen das spanische Königreich teilnahm, die Menschenrechte verletzte, sich illegal in Spanien aufhält oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, darf ebenfalls die Grenze nicht überschreiten. Obendrein hat Ihr Gastgeberland den Kosovo nicht als einen souveränen Staat anerkannt, sodass ein kosovarischer Reisepass keine Gültigkeit besitzt. Die Gründe für eine Einreiseverweigerung sind nicht regional eingeschränkt, sondern beziehen sich immer auf den gesamten spanischen Staat und in Teilen auch auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Die Kanarischen Inseln gehören politisch zu Spanien und damit zur Europäischen Union, sind aber zollrechtlich ein Sondergebiet. Die geringe Mehrwertsteuer macht den Archipel vor allem bei Shoppingliebhabern zu einem attraktiven Ziel. Viele Produkte, wie beispielsweise Zigaretten oder Alkohol, sind weit günstiger als in der Heimat. Doch Vorsicht bei der Wiedereinreise in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Dann behandelt Sie der heimische Zoll so, als wenn Sie aus einem Drittstaat kommen. Das heißt, Sie müssen sich an strikte, stark reduzierte Freimengen halten. Andernfalls werden Nachzahlungen der Steuern nach EU-Recht und ein Strafzoll fällig. Reisende, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, dürfen folgendes zum privaten Gebrauch auf die Kanaren einführen: 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak sowie 10l Spirituosen oder 20l alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse oder 60l Schaumwein oder 110l Bier. Überdies müssen Bargeld, andere Zahlungsmittel und jegliche Wertgegenstände ab einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro beim Zoll angezeigt werden. Die Einfuhr, der Besitz und der Genuss von Drogen sind untersagt. Von den Kanaren in ein EU-Land dürfen Reisende ab dem vollendeten 17. Lebensjahr zum Eigengebrauch mitführen: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak sowie 1l Alkohol mit mehr als 22% Vol. und 2l Alkohol mit maximal 22% Vol. Arzneimittel dürfen von den Kanarischen Inseln nur in der Menge ausgeführt werden, wie sie für den Eigengebrauch von maximal drei Monaten pro Person ausreichend sind. Überdies ist der Besitz gefälschter Medikamente, von Drogen oder Dopingmitteln verboten. Der Gesamtwert aller auf den Kanaren gekauften Artikel muss unter 430 Euro liegen. Dabei ist es unerheblich, ob die erworbenen Waren für Sie selbst oder als Mitbringsel für andere bestimmt sind. In diesem Zusammenhang sind auch die gültigen Tier- und Pflanzenvorschriften nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz zu beachten, wie zum Beispiel beim Kauf von Lederwaren oder Hölzern. Auch Bargeld muss ab 10.000 Euro deklariert werden. Die Papas Arrugadas, die beliebten runzeligen Salzkartoffeln auf den Kanaren, verlocken zur Mitnahme. Obwohl Sie Lebensmittel zu privaten Zwecken ohne weitere Begrenzungen mitnehmen dürfen, sind Kartoffeln, mehr als 125g Kaviar vom Stör und über 2kg Speisepilze von dieser Regelung ausgeschlossen.