Einreisebestimmungen Japan

Coronavirus / Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.


Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:

  • Die Hinweise zur Einreise und Sicherheit des Auswärtigen Amts für Japan.
  • Corona Einreiseverordnung nach Deutschland für Reiserückkehrer
  • RKI-Liste der Risikogebiete https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Japan Einreisebestimmungen

Einreise nach Japan auf einen Blick

Japan ist ein faszinierender Inselstaat, der seine Besucher mit einer einzigartigen Mischung aus Tradition und Moderne verzaubert. Im Folgenden können Sie sich über die Einreisebestimmungen für Japan informieren, damit Sie Ihren Urlaub im Land der aufgehenden Sonne entspannt genießen können. Ebenso finden Sie Angaben zu Impfungen, Zollvorschriften, der Einfuhr von Tieren und über den genauen Ablauf der Einreise nach Japan.

Welche Dokumente brauchen deutsche Staatsbürger für die Einreise nach Japan?

Deutsche Staatsangehörige, die nach Japan einreisen möchten, benötigen einen Reisepass oder alternativ einen vorläufigen Reisepass. Kinder brauchen einen Kinderreisepass. Die Ausweisdokumente müssen während des gesamten Aufenthalts in Japan gültig sein.

Reisen Sie für maximal 180 Tage in den asiatischen Staat, so benötigen Sie laut den Einreisebestimmungen für Japan kein Visum. Dies gilt sowohl für Urlauber als auch für Geschäftsreisende. Bei der Landung am Flughafen wird Ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung über 90 Tage als Temporary Visitor erteilt. Dieses können Sie anschließend vor Ablauf bei der zuständigen Einwanderungsbehörde um weitere 90 Tage verlängern. Die Verlängerung ist ebenso direkt am Flughafen möglich.

Haben Sie vor, länger als 180 Tage in Japan zu bleiben, oder möchten Sie dort einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ein Praktikum machen oder studieren, so müssen Sie vor Ihrer Abreise bei der japanischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragen. Für einen einjährigen Ferienaufenthalt, bei dem Sie vor Ort jobben dürfen, können Sie ein Working-Holiday-Visum erwerben.

Einreisebestimmungen für Japan für Bürger anderer Nationalitäten

Japan hat Abkommen mit über 60 verschiedenen Staaten abgeschlossen, nach denen eine visumsfreie Einreise möglich ist. Dies umfasst neben allen EU-Staaten unter anderem auch die Schweiz, die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Mexiko, Argentinien, Norwegen und die Türkei. Visumspflichtig sind gemäß den Einreisebestimmungen für Japan beispielsweise Staatsangehörige aus China, Russland, Vietnam und den Philippinen. Diese müssen Ihr Visum noch in Ihrem Heimatland bei der zuständigen japanischen Vertretung beantragen.

Was gilt es bei der Mitnahme von Tieren zu beachten?

Möchten Sie Ihr Haustier mit nach Japan nehmen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Vorschriften hierzu informieren. Hunde und Katzen müssen über einen Mikrochip verfügen. Auch ist es verpflichtend, mindestens 40 Tage vor Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Animal Quarantine Service (AQS) zu beantragen.

Katzen und Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein. Falls die Impfung länger als zwei Jahre her ist, müssen Sie einen Titernachweis von einem dafür zugelassenen Labor vorzeigen. Falls sich ihr Vierbeiner in den vergangenen sechs Monaten in einem Land aufgehalten hat, das von Japan als tollwutfrei klassifiziert wird, ist keine Tollwutimpfung vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um Island, Australien, Neuseeland, Fidschi, Hawaii und Guam. Für Hunde werden zudem Impfungen gegen Distemper (Staupe), Hepatitis und Parvovirus dringend empfohlen. Katzen brauchen eine Impfung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche. Ungeimpfte Jungtiere, egal ob Hunde oder Katzen, dürfen nicht nach Japan importiert werden. Es gibt gegenwärtig keine Hunde- oder Katzenrasse, für die ein Einfuhrverbot besteht.

Darüber hinaus benötigen Sie ein Gesundheitszertifikat, das maximal zwei Tage vor der Reise ausgestellt wurde und das belegt, dass Ihr Tier gesund und frei von Parasiten ist. Andere Tiere, wie Vögel, Nagetiere, Reptilien, Fische oder Amphibien, brauchen ebenfalls ein Gesundheitszeugnis. Eine Tollwutimpfung ist für diese Arten in der Regel nicht vorgeschrieben. Sie sollten sich aber über die genauen Vorschriften bei der zuständigen Behörde informieren. Bei bestimmten Tieren, beispielsweise bei Schildkröten und Papageien, ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Art nicht nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geschützt ist. Falls das Tier dem CITES unterliegt, ist eine besondere Genehmigung notwendig.

Welche Impfungen werden für Japanreisen empfohlen?

Für einen Aufenthalt in Japan sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, vor Ihrer Reise zu überprüfen, ob alle vom Robert-Koch-Institut für Deutschland empfohlenen Impfungen aktuell sind. Gegebenenfalls sollten sie diese auffrischen. Dabei handelt es sich um Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster. Bei besonderer Exposition und bei Langzeitaufenthalten kann zudem eine Immunisierung gegen Japanische Enzephalitis sinnvoll sein. Dies ist eine durch Mücken übertragbare Infektionskrankheit, die in den letzten Jahren sehr selten geworden ist. Trotzdem sollten Sie sich, sofern Sie keinen Impfschutz aufweisen, ausreichend vor Moskitostichen schützen. Die medizinische Versorgung in Japan ist sehr gut und entspricht europäischen Standards. In den größeren Städten sollten Sie keine Probleme haben, einen englischsprachigen Arzt zu finden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den japanischen Auslandsvertretungen.

Zollvorschriften für Japan

Vor dem Kofferpacken sollten Sie sich informieren, wie die Zollbestimmungen für Japan aussehen. Generell verboten ist die Einfuhr von Schusswaffen und Munition, explosive Materialien, illegalen Betäubungsmitteln, Falschgeld, pornografischen Artikeln und Gegenständen, die Markenrechte und Patente verletzen. Für Jagd- und Luftgewehre sowie Schwerter benötigen Sie eine spezielle Einfuhrerlaubnis.

Zollfrei einführen dürfen Sie Bargeld bis zu 1Mio. Yen. Haben Sie einen größeren Betrag bei sich, so müssen Sie dies anmelden. Edelmetalle, zum Beispiel Gold mit einem Reinheitsgrad von über 90%, dürfen bis zu einer Freigrenze von 1kg steuerfrei mitgebracht werden.

Des Weiteren ist es Personen über 20 Jahren erlaubt, drei Flaschen alkoholische Getränke zu je 760ml zollfrei im Gepäck zu haben. Bei Zigaretten sind die 400 Stück bzw. 100 Zigarren oder 500g Tabak. Parfüm ist bis 50ml vom Zoll ausgenommen. Andere Waren dürfen einen Wert von insgesamt 200.000 Yen nicht übersteigen, ansonsten müssen Sie deklariert werden.

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln, vor allem von Fleisch- und Wurstwaren gibt es strenge Regelungen und die Kontrollen sind hier sehr strikt. Auch frische pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Tee, werden in der Pflanzenquarantäne am Flughafen untersucht.

Freigrenzen gibt es ebenfalls für Medikamente und Kosmetika. Arzneimittel dürfen Sie in einer Menge mitnehmen, die dem privaten Gebrauch für eine Dauer von zwei Monaten entspricht. Kosmetika sind für 24 Anwendungen steuerfrei. Ziehen Sie nach Japan und werden mehr als ein Jahr bleiben, dürfen Sie diverse persönliche Haushaltsgegendstände zollfrei importieren. Hierzu zählen auch Autos, Boote und andere Fahrzeuge.

Aus welchen Gründen könnte Ihnen eine Einreise nach Japan verweigert werden?

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Ihnen die Einreise nach Japan verwehrt werden könnte. Ein Problem können fehlende oder unlesbare Ausweispapiere sein. Achten Sie also besser darauf, dass Ihr Reisepass in gutem Zustand ist. Auch wenn Sie verbotene Gegenstände im Gepäck haben, werden Sie mit großer Sicherheit am Flughafen abgewiesen. Des Weiteren dürfen Menschen, die in den letzten fünf Jahren aus Japan verwiesen wurden, nicht wieder einreisen.

Darüber hinaus hat Japan strenge Einwanderungsgesetze hinsichtlich Menschen mit Vorstrafen. Dies gilt insbesondere für Personen, die für Delikte in Zusammenhang mit Drogen verurteilt wurden. Falls Sie zu dieser Personengruppe zählen, sollten Sie sich im Vorfeld bei den zuständigen Behörden informieren, ob Sie Probleme bei der Einreise bekommen könnten.

Wie ist der Ablauf und was sind Herausforderungen bei der Einreise?

Die meisten Reisenden gelangen per Flugzeug nach Japan. Der größte Flughafen des Landes ist der Narita International Airport, 66km nordöstlich von Tokio. Der zweite internationale Verkehrsflughafen der Hauptstadt ist der Flughafen Tokio-Haneda, der sich 15km südlich der Metropole befindet. Ein weiterer bedeutender japanischer Flughafen ist der Kansai International Airport nahe der Großstadt Osaka.

Schon vor der Landung werden Ihnen von den Stewardessen im Flugzeug zwei Formulare ausgehändigt. Eines davon ist die Erklärung für den Zoll, auf der Sie angeben müssen, ob Sie zu deklarierende Artikel bei sich tragen. Das andere ist ein Einreiseformular, auf Englisch: Disembarkation Card for Foreigners. Auf diesem geben Sie Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsdatum, Nationalität, ihre Passnummer und Heimatadresse an. Gefragt wird ebenfalls nach dem Grund Ihrer Reise, also ob Sie als Tourist oder geschäftlich nach Japan reisen. Auch müssen Sie Ihre Flugnummer, die geplante Dauer Ihres Aufenthalts und die Adresse Ihres Hotels eintragen. Des Weiteren muss angekreuzt werden, ob Sie schon einmal aus Japan ausgewiesen wurden, ob Sie schon einmal für eine Straftat verurteilt wurden und ob Sie im Besitz illegaler Substanzen oder Waffen sind. Falls Sie eine dieser drei Fragen mit „ja“ beantworten müssen, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihnen die Einreise nach Japan verweigert wird.

Im Flugzeug haben Sie viel Zeit, um die Formulare in Ruhe auszufüllen, darum ist es sinnvoll, einen Kugelschreiber im Handgepäck zu haben. Ansonsten können Sie die Angaben auch in der Halle eintragen, in der die Passkontrolle stattfindet. Dort liegen zudem noch weitere Exemplare der Formulare aus. Auf dem Weg zum Schalter müssen Sie manchmal über eine Fläche gehen, auf der Ihre Schuhsohlen desinfiziert werden. Hin und wieder wird auch per Infrarotmessung die Körpertemperatur von Passagieren gemessen, wodurch Personen mit hohem Fieber identifiziert werden sollen.

Am Schalter der Passkontrolle zeigen Sie Ihren Reisepass zusammen mit Ihrem Einreiseformular vor. Anschließend werden Ihre Fingerabdrücke digital erfasst und es wird ein Foto von Ihnen gemacht. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren entfällt dies. Im Anschluss erhalten Sie einen Stempel und einen eingeklebten QR-Code in Ihren Reisepass. Wenn Sie das Land verlassen, werden Sie über diesen Code wieder ausgecheckt.

Als nächstes gehen Sie zur Gepäckausgabe, wo Sie Ihre Koffer vom Band nehmen. Daraufhin passieren Sie den Zollschalter. Falls Sie nichts zu deklarieren haben, müssen Sie dort in der Regel einfach die ausgefüllte Zollerklärung abgeben und dürfen gehen. Manchmal werden Sie von den Zollbeamten auch gebeten, den Koffer zu öffnen, oder Ihr Gepäck wird von Drogenspürhunden beschnüffelt. Dabei sind die Beamten in der Regel sehr höflich und wenn alles in Ordnung ist, dürfen Sie schnell in die Ankunftshalle des Flughafens hinausgehen.




Sie sehen also, die Einreisebestimmungen für Japan sind streng und Sie sollten sich vor Ihrer Abreise genauestens über die Vorschriften erkundigen. Holen Sie Informationen zu den Formalitäten der Einreise, Zollbestimmungen, Impfungen und Richtlinien zur Mitnahme von Haustieren ein. Dann sind Sie gut vorbereitet und können darauf vertrauen, dass sie Ankunft am Flughafen schnell und reibungslos abläuft. Haben Sie einmal die Pass- und Zollkontrollen hinter sich gebracht, dann können Sie sich auf einen unvergesslichen Aufenthalt im Land der aufgehenden Sonne freuen.

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