Einreisebestimmungen Italien

Welche Dokumente benötige ich für die Einreise nach Italien?

Da auch Italien ein Schengenpartner innerhalb der Europäischen Union ist, ist die Einreise für deutsche Staatsbürger generell problemlos mit verschiedenen Dokumenten möglich. Zunächst können Sie mit einem gültigen Reisepass die Grenze passieren. Dieser darf bei der Einreise nach Italien höchstens ein Jahr abgelaufen sein und muss deutlich lesbar sein. Sollte Ihr Reisepass nicht mehr gültig oder schlicht nicht vorhanden sein, erlauben die Einreisebestimmungen nach Italien auch den Grenzübertritt mit einem vorläufigen Reisepass. Dies ist ein Dokument, das Ihnen provisorisch ausgestellt wird und so lange Gültigkeit hat, bis Ihnen der endgültige Reisepass nach etwa drei Wochen ab Beantragung zugestellt wird. Der provisorische Reisepass ist nicht verlängerbar. Die wohl unkomplizierteste Art, nach Italien zu reisen, bietet sich mit einem Personalausweis. Auch hier besteht die Möglichkeit, mit einem vorläufigen Personalausweis einzureisen, sollte der endgültige Personalausweis nicht vorhanden oder seit mehr als einem Jahr abgelaufen sein. Falls Sie als EU-Bürger einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Italien planen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die Sie beim Polizeipräsidium des künftigen Wohnorts beantragen können. Diese wird normalerweise jedem EU-Bürger ausgehändigt, der nachweisen kann, dass er dem italienischen Steuerzahler nicht zur Last fällt.

Wann ist ein Visum erforderlich? 

Sollten Sie keine Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für die Einreise einen gültigen Reisepass und ggf. auch ein Visum. Andernfalls kann Ihnen die Einreise nach Italien verweigert werden. Sollten Sie mit einem Schengen-Visum bereits ein anderes Schengenland betreten haben, dann ist dieses auch für Italien gültig. Somit ist keine Beantragung eines weiteren Visums für Italien notwendig. Nicht-EU-Bürger, die einen Arbeitsaufenthalt in Italien planen, sind uneingeschränkt visumpflichtig. Das gilt auch für eine kurzfristige Dauer unter drei Monaten. Wer als ausländischer Staatsbürger über einen gültigen Aufenthaltstitel in einem Land der EU verfügt, darf unter der Voraussetzung ohne Visum einreisen, dass der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert und alleine touristischen Zwecken dient. Darüber hinaus kann der Nachweis über die vorhandenen nötigen finanziellen Mittel für den Aufenthalt in Italien sowie für die Rückreise verlangt werden. Auch muss ein in Italien gültiger Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit vorgewiesen werden können. Verfügt der betreffende reisewillige Drittstaatler nicht über diese von ihm verlangten Dokumente, kann ihm die Einreise verwehrt werden. Hingegen gestaltet sich die Einreise für Drittstaatler, die mit einem Bürger eines EU-Landes, der Schweiz oder eines Schengenstaates verheiratet sind, einfach. In diesem Fall wird neben dem Personalausweis bloß eine Kopie der Heiratsurkunde benötigt, ein Visum ist also nicht erforderlich.

Einreisebestimmungen für Kinder

Seit dem Jahr 2012 benötigen alle Kinder ab der Geburt ein eigenes Ausweisdokument. Unter 16 Jahren genügt der Kinder-Reisepass, dann ein Personalausweis. Dies gilt für ganz Europa. Sollte ein Kind bei der Einreise nach Italien keinen eigenen Ausweis oder Pass mit sich führen, darf es italienischen Boden nicht betreten. Alleinreisende Kinder und Jugendliche sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten bei sich haben. Besonders bei Namensabweichungen sind außerdem Kopien der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Ausweisdatenseite der
sorgeberechtigten Person empfehlenswert.

Was ist bei der Einreise mit Haustieren zu beachten?

Haustiere wie Hunde oder Katzen können Sie unter gewissen Auflagen ohne Weiteres auf Ihre Italienreise mitnehmen. Haustiere aus der Europäischen Union brauchen entweder eine klar lesbare Tätowierung oder einen Mikrochip. Zudem muss ein gültiger EU- Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Pass belegt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie bei Ihrem Gesundheitsamt vor Ort. Die gleichen Vorschriften gelten auch für Haustiere aus Nicht-EU-Staaten, solange diese Staaten die europäischen Gesundheitsnormen anwenden. Haustiere wie Hunde und Katzen, die jünger als drei Monate sind, dürfen nicht nach Italien eingeführt werden. Diese Regelung betrifft sowohl Tiere aus EU-Staaten als auch jene aus Nicht-EU-Ländern. Eine vorsorgliche Behandlung gegen Bandwürmer oder Zecken wird nicht gefordert. Allerdings gilt in Italien eine allgemeine Leinenpflicht und auch ein Maulkorb muss mitgeführt und im Zweifelsfall benutzt werden.

Allgemeine Einfuhrbestimmungen

Aufgrund der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union dürfen Sie Waren prinzipiell zollfrei und ohne Formalitäten ein- und ausführen. Allerdings ist dabei stets zu beachten, welche Waren erlaubt sind und welche nicht. Zudem gestattet die Freizügigkeit innerhalb der EU nicht die Ein- und Ausfuhr von unbegrenzten Mengen an Gütern. Am italienischen Flughafen gibt es nach wie vor den grünen und den roten Ausgang. Grundsätzlich gilt, dass Sie Waren für den persönlichen Gebrauch in entsprechender Menge zollfrei einführen können und nicht deklarieren müssen. Anders sieht dies bei genehmigungspflichtigen Waren aus oder bei Artikeln, die zu gewerblichen Zwecken und in entsprechender Stückzahl eingeführt werden. In solchen Fällen sowie bei der Einfuhr größerer Summen Bargeld müssen Sie diese deklarieren. Konkret bedeutet das etwa beim Bargeld, dass es eine deklarationsfreie Obergrenze von 10.000€ gibt. Genussmittel wie Tabak oder Alkohol sind generell streng limitiert. Auch bei der Einreise nach Italien gelten diesbezüglich klare Richtlinien: So besteht eine Obergrenze von 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos und 200 Zigarren) und 110l Bier beziehungsweise 10l Spirituosen. Anders sehen die Bestimmungen für Italien bei der Einreise aus Drittstaaten aus. So dürfen Reisende aus Nicht-EU-Ländern Waren mit einem Gesamtwert von höchstens 300€ nach Italien einführen. Der Wert erhöht sich bei Luft- oder Seereisen auf 430€. Reisende unter 15 Jahren dürfen generell Waren mit einem maximalen Gesamtwert von 150€ mit sich tragen. Die Einfuhrmenge von Genussmitteln wie Zigaretten und Alkohol ist ebenfalls deutlich limitierter. Aus dem Nicht-EU-Ausland dürfen maximal 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak nach Italien eingeführt werden. Erlaubt sind außerdem 1l an Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2l mit weniger als 22 Vol.-% sowie 16l Bier. Lebensmittel dürfen Sie fast ausnahmslos nach Italien einführen. Tierische Lebensmittel wie Fleisch- oder Milchprodukte können Sie aus Deutschland, der gesamten EU sowie aus Andorra, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein und San Marino problemlos mitnehmen. Die Einfuhr dieser Produkte nach Italien aus Staaten außerhalb des Schengenraumes und aus Nicht-EU-Staaten ist ohne das Mitführen einer veterinärmedizinischen Gesundheitsbescheinigung gänzlich untersagt.

Streng verboten sind auch folgende Artikel und Lebewesen: Kriegswaffen und -munition, umweltschädliche und radioaktive Gegenstände, illegale Drogen, rezeptpflichtige Medikamente ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in Englisch oder Italienisch, lebende oder tote Tiere sowie Tiere und Pflanzen, die durch Artenschutzregelungen geschützt sind. Ein Verstoß führt unweigerlich zur Beschlagnahmung der Güter und in schweren Fällen zu einer Strafanzeige mit juristischen Konsequenzen.

Welche besonderen Zollbestimmungen gibt es bei der Ausfuhr?

Wenn Sie Käufe in Italien tätigen, gibt es keine Obergrenze für die Ausfuhr. Beachten Sie aber bitte, dass das Zielland eigene Grenzwerte aufweist und informieren Sie sich vor der Abreise eingehend. Eine Sonderregelung gilt für die Ausfuhr von Kunstgegenständen und archäologischen Artefakten. Als Käufer von Kulturgütern haben Sie das Recht und die Pflicht zu erfahren, ob der Gegenstand für die Ausfuhr freigegeben ist oder nicht. Kunstwerke wie Gemälde, Skulpturen oder Antiquitäten werden in Italien in zwei Kategorien eingeteilt: Einerseits in Werke, die jünger als 50 Jahre sind oder von einem noch lebenden Künstler stammen und andererseits in jene, die 50 Jahre oder älter sind. In ersterem Fall müssen Sie der Ausfuhrbehörde vor Ihrer Abreise eine Selbstbescheinigung vorlegen die erklärt, dass das Werk nicht älter als 50 Jahre ist. Zusätzlich müssen Sie Fotos des Gegenstandes und eine Kopie Ihres Personalausweises beilegen. Bei Werken, die älter als 50 Jahre sind, müssen Sie den Gegenstand der Ausfuhrbehörde vorlegen und eine Umlaufbescheinigung beantragen, falls Ihnen diese vom Verkäufer nicht bereits ausgehändigt wurde. Die Bearbeitungszeit der Bescheinigung dauert zwischen 15 und maximal 40 Tage. Die Ausstellung dieser Bescheinigung ist nicht obligatorisch und kann von der Behörde jederzeit verweigert werden, sollte die Ausfuhr als nationaler Schaden erachtet werden.

Aus welchen Gründen kann eine Einreise verweigert werden?

Zunächst gilt: Falls für Italien ein Einreiseverbot besteht, ist dieses auch für die restlichen Länder des Schengenraumes gültig und so kann die betreffende Person auch nicht nach Spanien, Österreich oder Finnland einreisen. Grund hierfür ist das Schengener Informationsystem (SIS), in dem ein Eintrag eine Einreiseverweigerung im gesamten Schengenraum zur Folge haben kann. Selbstverständlich besteht ein Einreiseverbot auch dann, wenn die betroffene Person wegen einer Straftat länderübergreifend gesucht wird oder es eine gerichtliche Vorladung gibt. Der Grenzübertritt wird außerdem verweigert, wenn der Einreisewillige in der nationalen Datenbank registriert ist und eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellt.

Welche Impfungen brauche ich?

Eine Impfpflicht für Angehörige eines EU-Staates gibt es für Italien nicht. Allerdings empfehlen sich präventive Impfungen: So kann eine Kombinationsimpfung für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten sinnvoll sein. Neben einer Grundimmunisierung gegen Polio und Masern rät das Tropeninstitut zu Impfungen gegen Hepatitis A und B. Bitte beachten Sie, dass in gewissen Gegenden Italiens ein erhöhtes Risiko für nicht impfbare Erkrankungen wie Borreliose besteht, die etwa von Zecken übertragen werden kann. Je nach Aufenthaltsart und -dauer können weitere Impfungen sinnvoll sein. Dies hängt in erster Linie von den geplanten Freizeitaktivitäten, der Unterbringung und einem möglichen Kontakt mit Tieren ab.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich die Einreisebestimmungen für Italien für Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Schengenstaates ziemlichunkompliziert gestalten und sich an den allgemeingültigen Standards innerhalb der EU orientieren. Sofern Sie Bürger eines EU-Landes sind, benötigen Sie und mitreisende Kinder nur einen gültigen Personalausweis, mit dem Sie ohne schriftliche Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate im Land bleiben können. Für Nicht-EU-Bürger können neben einem gültigen Reisepass auch ein Visum und weitere Dokumente vonnöten sein.

Dieser Artikel wurde zuletzt am 17.03.2021 aktualisiert.

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