Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Die Einreisebestimmungen Israels sind für deutsche Staatsangehörige vergleichsweise einfach gehalten: Ohne Visum dürfen Sie sich bis zu drei Monate für touristische Zwecke im Land aufhalten. Selbst bei vorherigen Aufenthalten in arabischen Staaten oder im Iran ist die Einreise kein Problem. Sie erwartet lediglich eine Sicherheitsbefragung. Pässe werden in der Regel nicht abgestempelt – stattdessen erhalten Sie eine Einreisekarte. Unter Umständen sollten Sie sich auf längere Zeiten beim Abflug in Deutschland, dem Grenzübertritt und der Ausreise einstellen.
Bei deutschen Staatsbürgern verlangen die Einreisebestimmungen Israels die Vorlage eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses. Dieser muss noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Die Einreise mit dem Personalausweis ist generell nicht möglich. Für Personen unter zwölf Jahren ist ein separates Lichtbilddokument, sprich der Kinderreisepass vorzulegen. Minderjährige Kinder, die alleine unterwegs sind, benötigen eine schriftliche und notariell beglaubigte Vollmacht der Erziehungsberechtigten. Diese lassen Sie sich am besten von der Botschaft absegnen.
Jeder Angehörige der Bundesrepublik Deutschland, der nach dem 1. Januar 1928 geboren ist, benötigt für bis zu drei Monate kein Visum für Israel. Sollten Sie in der Vergangenheit aus dem Land ausgewiesen worden sein oder ist Ihnen zuvor bereits die Einreise verweigert worden, müssen Sie stets in der Auslandsvertretung eine Einreiseerlaubnis einholen. Wer vor dem Jahr 1928 geboren ist, muss eine Entnazifizierungserklärung und einen vollständig ausgefüllten Antrag vorlegen.
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Für Urlaubsreisen, die länger als drei Monate dauern, können Sie in der Botschaft oder einem der Konsulate ein Touristenvisum beantragen. Daneben bietet Ihnen der Mittelmeerstaat Studenten-, Geschäfts-, Arbeits- und Freiwilligenvisa an. Nichtdeutsche Staatsbürger legen zusätzlich zum ausgefüllten Formular eine aktuelle Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland vor. Einzutragen sind im Antrag u.a. auch Details zur Unterkunft in Israel. Pro Pass wird für das Standardvisum eine Gebühr von 22 Euro verlangt.
Besonderheiten gelten für Personen palästinischer Herkunft. Allen deutschen Staatsangehörigen mit palästinischer Personenkennziffer in Israel wird die Einreise über die internationalen Flughäfen generell verweigert. Möglich ist lediglich ein Besuch des Westjordanlands über den Grenzübergang Allenby-Brücke von Jordanien aus. Für die Weiterreise in den israelischen Teil wird eine Sondergenehmigung verlangt, die Sie vor Ort beantragen können. Vorzuzeigen ist stets der palästinensische Reisepass, nicht der deutsche. Wer keine palästinensischen Ausweispapiere besitzt, dem wird die entsprechende Personenkennziffer von den israelischen Beamten in den deutschen Pass eingetragen. Ehepartner einer Person mit palästinensischer Herkunft müssen in ihrem Ausweisdokument den Status „verheiratet“ stehen haben. Andernfalls ist eine Ablehnung, insbesondere an der Allenby-Brücke möglich. Alle Staatsbürger, darunter auch Doppelstaater arabischer Staaten, Malaysias, Indonesiens und des Iran füllen die Antragsformulare B und C in der Auslandsvertretung aus. Die Bearbeitung dauert etwa 30 Tage und die israelischen Behörden empfehlen allen betreffenden Personen, die Entscheidung abzuwarten, bevor Flüge oder Hotels gebucht werden.
In der Regel kommen Sie auf dem Ben-Gurion-Flughafen 20km von Tel Aviv entfernt an. Hier erwartet Sie zunächst eine Einreisekontrolle, nach der Sie eine „Clearance“- bzw. Einreisekarte mit Barcode und eingescanntem Foto erhalten. Diese bewahren Sie bis zum Ende Ihres Aufenthalts auf und geben sie bei der Ausreise wieder ab. Im Westjordanland sollten Sie die Clearance stets bei sich tragen. Um spätere Aufenthalte in arabischen Staaten zu gewährleisten, erhalten Sie keinen Stempel in Ihren Reisepass. Dieselbe Praxis ist an den Grenzübergängen Allenby-Brücke nach Jordanien und Taba nach Ägypten üblich. An den Grenzposten Yitzak Rabin/Wadi Araba und Arava/Aqaba werden Pässe oft noch gestempelt. Auf Anfrage händigen die Beamten jedoch häufig ein separates Papier aus. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Aufenthaltsdauer mit insgesamt drei Monaten angegeben ist. An einigen Grenzen kann es kurzfristig zu Schließungen kommen, insbesondere in Taba, Arava und auf der Allenby-Brücke. Unregelmäßigkeiten sind zu jüdischen Feiertagen zu erwarten. Für einen Besuch des Westjordanlands und des Gaza-Streifens sollten Sie die Öffnungszeiten beachten.
Die Einreisebestimmungen Israels erlauben es den Grenzbeamten, ein detailliertes Sicherheitsgespräch mit Ihnen zu führen. Zur Befragung werden Sie insbesondere dann eingeladen, wenn Sie iranischer oder arabischer Abstammung sind oder sich in Ihrem Pass Stempel oder Visa aus diesen Ländern befinden. Gleiches gilt bei vorherigen Aufenthalten in Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Da diese Regelungen auch kurzfristig verschärft werden können, sollten Sie zeitnah die Webseite der israelischen Botschaft besuchen bzw. direkt bei der Auslandsvertretung anfragen. Zu Problemen bei der Einreise kann es des Weiteren kommen, wenn Sie im Vorfeld zum Boykott Israels aufgerufen haben. Hierzu gehören ebenfalls Demonstrationen gegen den Siedlungsbau im Westjordanland und in Ost-Jerusalem. Sollten Sie einer Organisation angehören, die mit pro-palästinensischen Einrichtungen zusammenarbeitet, so müssen Sie sich ebenfalls in einem Interview dazu erklären.
Deutsch-israelische Doppelstaater sollten beachten, dass eventuell ihr Wehrpflichtstatus überprüft wird. Haben Sie den Militärdienst noch nicht abgeleistet, ist u.U. der Gang zur Musterungsstelle verpflichtend. Wer diesem Verlangen nicht nachkommt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Üblicherweise wird die Ausreise verweigert, wenn man sich während seines Aufenthalts nicht zur Musterung meldet.
Bereits beim Abflug in Deutschland oder einem anderen Staat kann es zu verschärften Sicherheitskontrollen, u.a. durch die staatliche Airline El Al kommen. Hierdurch ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig am Check-in bzw. am Gate zu sein. Eine weitere Überprüfung findet bei der Ausreise statt. Unter Umständen haben die Beamten das Recht, Ihren Laptop für einige Zeit zu konfiszieren. Es ist gängige Praxis, dass der Computer einige Tage später ans Reiseziel nachgeschickt wird. Eventuell kommt es zu einem weiteren Sicherheitsgespräch. Auch dürfen Koffer ohne Ihr Beisein geöffnet werden.
Nach Israel können Sie Bargeld und Schecks in Höhe von 80.000 Schekel, umgerechnet etwa 19.000 Euro zollfrei einführen. Höhere Beträge werden über das Formular 84 beim Zoll in Israel angemeldet. Zollfrei sind darüber hinaus 250 Zigaretten oder 250g an Tabakwaren, 1l Spirituosen und 2l Wein erlaubt. Diese Freigrenzen gelten ausschließlich für Personen ab 18 Jahren. Des Weiteren können Sie 250ml Parfüm oder Eau de Cologne einführen. Die Limits bei Geschenken liegen bei 150 US-Dollar. Darüber hinaus dürfen Sie persönliche Gegenstände in unbegrenztem Maße bei sich tragen, solange diese die Gesetze Israels nicht verletzten. Bei Gepäckstücken wie Fotoausrüstungen, Radios, Fahrrädern und Schmuck gibt es somit keine Probleme bei der Einfuhr.
Waffen, illegale Rauschmittel und antisemitische Propaganda werden dagegen umgehend konfisziert und Sie müssen mit hohen Strafen rechnen. Für verschreibungspflichtige Medikamente sollten Sie unbedingt ein Attest in englischer Sprache vorlegen können. Eine Genehmigung benötigen Sie für Pflanzen, Blumen und Saatgut, die Sie bei größeren Mengen über die Botschaft und andernfalls am Grenzübergang einholen können. Generell verboten ist es, rohes Fleisch, Frischmilch, Bananen, Ananas und afrikanisches Obst und Gemüse ins Land zu bringen.
Für PKW ist eine grüne Versicherungskarte mit dem englischen Zusatz „gültig für Israel“ verpflichtend. Auf touristischen Reisen muss das Fahrzeug nicht verzollt werden. Bedingung ist aber die anschließende Wiederausfuhr.
Nach Israel dürfen Sie mit bis zu zwei Haustieren pro Person einreisen. Hierfür benötigen Sie ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, das bei der Ankunft in Israel nicht älter als sieben Tage sein sollte. Vorteilhaft ist es, sich das Dokument bei der Botschaft beglaubigen und ins Englische oder Hebräische übersetzen zu lassen. Es muss bescheinigen, dass Ihr Liebling keine ansteckenden Krankheiten hat. Darüber hinaus ist eine internationale Impfbescheinigung vorzulegen – insbesondere eine Immunisierung gegen Tollwut wird verlangt. Die letzte Impfung darf nicht älter als ein Jahr und nicht jünger als 30 Tage sein. Bei der Einreise unterschreiben Sie eine Erklärung, mit der Sie bestätigen, dass Sie die Tiere länger als 90 Tage besitzen. Andernfalls ist die Einfuhr nicht erlaubt. Hunde und Katzen, die noch keine drei Monate alt sind, werden generell nicht ins Land gelassen.
Für den Transport gibt es zwei Möglichkeiten: bei kleineren Tieren in der Kabine, bei größeren im Gepäckraum. Sie benötigen in jedem Fall eine solide Box. Stellen Sie außerdem sicher, dass Hund und Katze dem Stress der Reise gewachsen sind. Von der Verabreichung von Beruhigungsmitteln wird generell abgeraten. Zum Check-in sollten Sie möglichst pünktlich erscheinen, um Formalitäten wie die Bezahlung der zusätzlichen Transportgebühr für Haustiere frühzeitig klären zu können.
Wenn Sie aus einem Gelbfiebergebiet nach Israel reisen, benötigen Sie eine offizielle Impfbescheinigung. Von Deutschland aus wird diese nicht verlangt. Darüber hinaus empfehlen Ihnen das Robert-Koch-Institut und das Auswärtige Amt eine Auffrischung der Standardimpfungen gemäß Impfkalender. Kinder wie Erwachsene sollten vor Keuchhusten, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Influenza und Pneumokokken geschützt sein. Des Weiteren ist eine Immunisierung gegen Hepatitis A, bei längeren Aufenthalten und besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut ratsam. Letztere macht z.B. bei Wanderungen und Ausflügen in ländlichen Gebieten Sinn. Hier können u.U. streunende Tiere umherlaufen.
Gegen alle Formen von Durchfallerkrankungen schützen Sie sich durch strikte Trinkwasserhygiene. Verzichten Sie auch beim Zähneputzen und Geschirrwaschen besser auf Leitungswasser. Im Notfall sollte es gefiltert, desinfiziert oder abgekocht werden. Bei Gemüse und Obst empfiehlt es sich, es zu schälen bzw. gründlich durchzugaren. Häufiges Händewaschen minimiert ebenfalls das Infektionsrisiko. Darüber hinaus sind Fliegen von der Nahrung fernzuhalten. Von Mücken und Zecken übertragene Krankheiten sind in dem Mittelmeerstaat selten – ein konsequenter Insektenschutz ist daher nur in Ausnahmefällen notwendig.
Die medizinische Versorgung ist in Israel auf westlichem Niveau, vor allem in Großstädten wie Jerusalem, Tel Aviv und Haifa. Etwas weniger gut ist die Situation in den Palästinensergebieten. Bei Unfällen in Gaza oder der Westbank bringen Sie Krankenwagen grundsätzlich in eines der palästinensischen Krankenhäuser, niemals nach Israel. Dort tragen ausschließlich staatlich geprüfte Kliniken Sorge für Notfallbehandlungen und Entbindungen. Der Schutz einer Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholoption wird empfohlen.
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