Einreisebestimmungen für Irland

Coronavirus / Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende

Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland..


Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:


Wissenswertes zu den Einreisebestimmungen

Einreise nach Irland auf einen Blick

Die Grüne Insel ist das ideale Reiseziel für Natur- und Kulturliebhaber. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Einreisebestimmungen für Irland wissen müssen Irland ist mit seinen märchenhaften Landschaften, einmaligen Kulturschätzen und historischen Städten wie geschaffen für eine Traumreise. Ob Sie sich für Naturmonumente wie den Giant's Causeway begeistern oder in Dublin den Spuren von Oscar Wilde und anderen irischen Geistesgrößen folgen wollen: Die Grüne Insel hat für jeden etwas zu bieten. Hier finden Sie alle Einreisebestimmungen für Irland, die Sie beachten müssen. Egal ob Sie alleine, mit Ihren Kindern oder dem vierbeinigen Freund verreisen, mit den folgenden Informationen sind Sie bestens ausgerüstet.

Welche Dokumente werden zur Einreise nach Irland benötigt?

Die nachfolgenden Einreisebestimmungen für Irland beziehen sich sowohl für die Republik Irland, die den größten Landesteil der Grünen Insel ausmacht, als auch Nordirland, das zum Vereinigten Königreich Großbritannien gehört. Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise nach Irland in der Regel äußerst unkompliziert. Es genügt der Personalausweis oder Reisepass. Auch ein vorläufiger Personalausweis oder ein vorläufiger Reisepass werden akzeptiert. Diese Dokumente müssen ein aktuelles biometrisches Passfoto enthalten und bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Ein Tipp: Bei einem Verlust des Reisedokumentes kann es sehr hilfreich sein, eine Fotokopie des Personalausweises bzw. Reisepasses im Gepäck zu haben. Auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland benötigen deutsche Staatsangehörige kein Einreisevisum. Im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union besteht keine Melde- und Registrierungspflicht, sodass Sie keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis benötigen. Wenn Sie in Irland Autofahren wollen, z.B. mit einem Mietwagen, reicht der deutsche Führerschein aus. Ein weiteres wichtiges Reisedokument für Irland ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt über Impfungen.




Für Österreich und die anderen EU-Mitglieder gelten die gleichen Bestimmungen. Schweizer können mit ihrem Personalausweis visumfrei für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten einreisen. Auch Staatsbürger der folgenden Länder benötigen kein Visum für eine Einreise nach Irland: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Estland, Grenada, Guatemala, Honduras, Hong Kong, Israel, Jamaika, Japan, Kanada, Koreanische Republik, Kroatien, Lettland, Lesotho, Litauen, Malawi, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Polen, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Swasiland, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, USA, Uruguay, Venezuela, West-Samoa, Zimbabwe und Zypern. Die Angehörigen aller anderen Nationen benötigen für die Einreise nach Irland ein Visum. Dieses können Sie bei der irischen Botschaft Ihres jeweiligen Landes beantragen. Sollte Irland keine Botschaft/Konsulat in Ihrem Land haben, wenden Sie sich unter folgender Adresse an das Visabüro in Dublin: Visas Division Head Office, 13-14 Burgh Quay, Dublin 2, Ireland. Ihrem Visumsantrag müssen folgende Unterlagen beiliegen: Reisepass (muss noch mindestens sechs Monate gültig sein), drei Passfotos sowie eine Aufenthaltsrechtfertigung, z.B. die Buchungsbestätigung Ihres Hotels, die Immatrikulationsbescheinigung einer irischen Universität oder eine Einladung zu einer Konferenz.

Einreisebestimmungen für Kinder

Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils nicht mehr gültig. Daher benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument. Kinderausweise werden in Deutschland seit dem Jahr 2007 nicht mehr ausgestellt und auch nicht verlängert. Deshalb brauchen Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass, um nach Irland einzureisen. Dieser wird auch beim Einchecken ins Flugzeug und möglicherweise während einer Verkehrskontrolle oder eines Arztbesuches im Urlaub verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt, den Kinderreisepass mit einem Lichtbild zu versehen. Auch der Kinderreisepass muss bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Diese Einreisebestimmungen für Irland betreffen übrigens auch Babys und Säuglinge. Für Jugendliche, die älter als 12 Jahre sind, können die Eltern einen Personalausweis beantragen. Dieser ist als Ausweis- und Reisedokument dann genauso gültig wie ein normaler Personalausweis und gilt für sechs Jahre.

Wo erhalte ich einen Kinderreisepass?

Falls Sie noch keinen Kinderreisepass für Ihre Kleinen haben, können Sie ihn gegen Vorlage der Geburtsurkunde und einer Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Ihrem Einwohnermeldeamt beantragen. Beide Elternteile müssen dem Antrag zustimmen. Deshalb sollten Sie eine schriftliche Einverständniserklärung sowie den Personalausweis Ihres Partners mitnehmen, falls Sie alleine zum Einwohnermeldeamt gehen. Das Passfoto muss bestimmte Kriterien erfüllen, die bei Kindern unter fünf Jahren aber nicht so streng sind wie bei einem Reisepass für Erwachsene. Das Foto muss jedoch frontal vor einem einfarbigen Hintergrund aufgenommen worden sein, ausreichend Schärfe besitzen und gleichmäßig ausgeleuchtet sein.

Welche Bestimmungen gelten für das Mitführen von Haustieren?

Die Zeiten, als unsere vierbeinigen Freunde während einer Irlandreise entweder zu Hause bleiben oder die Strapazen eines monatelangen Quarantäneaufenthaltes über sich ergehen lassen mussten, sind glücklicherweise vorbei. Seit dem 1. Oktober 2001 sind die Bestimmungen für das Mitführen von Haustieren nach Irland in der Heimtierreiseverordnung geregelt. Auf Englisch wird sie Pet Travel Scheme oder kurz PETS genannt. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Mitgliedsstaaten können nun in Begleitung ihres Besitzers mit einem EU-Heimtierausweis einreisen. Sie bekommen ihn bei Ihrem Tierarzt. Dieser Ausweis belegt, dass das Tier einen Mikrochip zur Identifizierung besitzt und gegen Tollwut geimpft ist. Allerdings muss diese Impfung mindestens drei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen worden sein. Eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken muss ebenfalls vom Tierarzt durchgeführt werden und darf nicht länger als fünf Tage zurückliegen. Sie wird ebenfalls im EU-Heimtierausweis vermerkt. Wenn diese Anforderungen erfüllt werden, besteht keine Quarantänepflicht. Bei Nicht-EU-Ländern wird zwischen Risikoländern und risikoarmen Länder wie beispielsweise Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Mexiko, Russland, Japan und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterschieden. Eine vollständige Liste finden Sie unter www.agriculture.gov.ie. Haustiere aus risikoarmen Ländern müssen gechipt sein, im Anschluss daran gegen Tollwut geimpft worden sein und eine tierärztliche Gesundheitsbestätigung von der zuständigen Behörde in ihrem Heimatland besitzen. Hunde müssen zusätzlich einen bis fünf Tage vor der Abreise eine Bandwurmbehandlung bekommen haben. Auch diese wird im Heimtierausweisvermerkt. Für Haustiere aus einem Risikoland gelten alle oben genannten Punkte. Zusätzlich müssen folgende Bestimmungen erfüllt werden: Das Tier wird nach der Tollwutimpfung und mindestens drei Monate vor der Einreise einem Bluttest unterzogen, um Antikörper gegen das Virus nachzuweisen. Die Einreise nach Irland erfolgt auf dem Luftweg mit einer zugelassenen Fluggesellschaft. Alternativ können Sie beim Department of Agriculture, Food and the Marine eine Vorabgenehmigung mit einer Untersuchung auf der Quarantänestation in Dublin beantragen. Die Einreise ist dann nur über den Flughafen Dublin möglich.

Welche Zollbestimmungen gelten?

Grundsätzlich unterliegt die Ein- und Ausfuhr von Waren nach Irland den Bestimmungen der Europäischen Union. Dass das Einführen von Waffen und Drogen nach Irland verboten ist, versteht sich von selbst. Aber auch Fleisch-, Fisch- und Geflügelerzeugnisse, frisches Gemüse sowie Milch- und Molkereiprodukte unterliegen aus Gesundheits- bzw. Umweltschutzgründen einem Einfuhrverbot. Genussmittel wie Tabakwaren und Alkoholika dürfen Sie zum privaten Gebrauch zollfrei nach Irland einführen. Die folgenden Mengenangaben dienen als Richtwerte für alle EU-Mitgliedsstaaten: Pro Person ab 18 Jahren sind entweder 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1kg Tabak erlaubt. Zusätzlich entweder 10l hochprozentige Spirituosen (z.B. Whiskey, Wodka oder Gin), 20l Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein, Likör), 90l Wein (davon höchstens 60l Schaumwein oder Sekt) oder 110l Bier. Diese Mengenangaben gelten auch bei der Rückreise nach Deutschland, falls Sie sich während Ihres Urlaubs mit einem Vorrat an echtem irischen Whiskey oder aromatischem Guinness eindecken möchten. Auch 10kg Kaffee und 20l Kraftstoff in Reservebehältern sind für jeden Reisenden zulässig. Da sicher niemand mit 20 Litern Benzin im Handgepäck eine Flugreise antreten wird, bezieht sich Letzteres vor allem auf Reisende, die per Fähre mit dem eigenen Auto nach Irland reisen. Für die Schweiz gelten deutlich niedrigere Richtwerte: Pro Person ab 17 Jahren dürfen 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Tabak zollfrei ein- bzw. ausgeführt werden. Dazu entweder 1l Spirituosen, 2l Zwischenerzeugnisse oder 2l Wein bis 15% Alkoholgehalt bzw. 1l Wein über 15% Alkoholgehalt. Für Souvenirs und Mitbringsel im Wert von bis zu 300 Schweizer Franken werden ebenfalls keine Zollgebühren erhoben. Noch ein paar Worte zur Zollabfertigung in Irland: Wenn Sie aus dem Flugzeug bzw. vom Schiff steigen, sehen Sie verschiedenfarbige Bänder, die die einzelnen Zollbereiche markieren: blau, rot und grün. Für EU-Bürger, die nichts zu verzollen haben, ist der blaue Bereich vorgesehen. Hier werden nur stichprobenartige Kontrollen von den Zollbeamten vorgenommen. Wenn Sie Waren mitführen, die über die Zollfreimengen hinausgehen, folgenSie der roten Markierung. Alle Reisenden aus Nicht-EU-Ländern müssen die Zollkontrolle passieren. Folgen Sie den grünen Bändern, wenn Sie nichts zu verzollen haben und den roten, wenn Sie Waren anmelden müssen. Für alle Reisenden gilt: im Zweifelsfall lieber einmal zu viel durch den Zoll als zu wenig. Also gehen Sie besser in den roten Bereich und erkundigen sich bei den Beamten nach den aktuellen Vorschriften, wenn Sie sich unsicher sind.

Impfungen und Gesundheitshinweise

Besondere Impfungen sind für Irland nicht vorgesehen. Eine Reise ist aber eine passende Gelegenheit, die Standardimpfungen gemäß dem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Für Kinder und Jugendliche empfiehlt das Auswärtige Amt zusätzlich eine Meningokokken-Impfung, falls ein längerer Aufenthalt in Irland geplant ist oder eine besondere Exposition vorliegt. Diese besteht besonders dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, z.B. während eines Schulausflugs in einer Jugendherberge. Natürlich wünscht sich jeder, im Urlaub gesund und munter zu sein. Dennoch sollte man für den Fall der Fälle vorsorgen. Wenn Sie während Ihrer Reise erkranken oder einen Unfall haben, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte. Wenn Sie in Deutschland gesetzlich versichert sind, müssen Sie diese nicht extra beantragen. Siebefindet sich auf der Rückseite Ihrer normalen Versicherungskarte und berechtigt Sie dazu, bei einem Notfall die Leistungen des öffentlichen irischen Gesundheitssystems in Anspruch zu nehmen. Legen Sie sie direkt beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vor. Darüber hinaus ist es in jedem Fall empfehlenswert, für die Dauer Ihres Irlandaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Diese deckt auch Risiken ab, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, wie die Behandlung bei Privatärzten oder den Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall. Komplikationen bei der Einreise vermeiden Komplikationen bei der Einreise in den Urlaub sind immer ärgerlich, kommen mit ein wenig Umsicht und Planung aber zum Glück nicht oft vor. Wenn Sie die genannten Einreisebestimmungen für Irland beachten, sollte Ihr Reiseantritt ohne Probleme ablaufen. Das Auswärtige Amt rät allerdings davon ab, mit Ausweisdokumenten einzureisen, die Sie schon einmal als verloren oder gestohlen gemeldet und anschließend wiedergefunden haben. Es kann sonst in Einzelfällen passieren, dass die irische Grenzpolizei diese Papiere einzieht, weil sie in der Datenbank von Interpol noch nicht als wiedergefunden erfasst sind. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig vor der Reise einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen.


Wenn Sie die oben beschriebenen Hinweise und Richtlinien beachten, steht einem Besuchder Grünen Insel nichts im Wege. Verbringen Sie unvergessliche Ferientage in der Heimat von Guinness, Folk Rock und den schönsten Regenbogen der Welt. Für mehr Informationen und kurzfristige Änderungen zu den Einreisebestimmungen nach Irland wenden Sie sich direkt an die Irische Botschaft in Berlin: Botschaft von Irland, Jägerstraße 51, 10117 Berlin. Oder telefonisch unter +49 30 22 07 20.

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