Angesichts der Mitgliedschaft beim Schengener Abkommen sind die Einreisebestimmungen Griechenlands für deutsche Staatsbürger denkbar einfach gehalten. Sie gestatten deutschen Staatsbürgern eine visumfreie Einreise mit Personalausweis. Sie können sich auf unbestimmte Zeit im Land aufhalten und sich frei bewegen. Eventuell ist eine Registrierung bei einem Aufenthalt ab drei Monaten notwendig – in der Praxis wird eine solche Anmeldung nur selten verlangt.Es gelten die EU-Freimengen beim Zoll und PKWs dürfen bis zu sechs Monate pro Jahr im Land genutzt werden. Eventuell sind die Einreise- und Zollvorschriften von Transitländern zu beachten.
Als Mitglied der Europäischen Union bietet Griechenland deutschen Staatsbürgern einfache Einreisebestimmungen. Bei der Ankunft mit dem Flugzeug aus einem anderen Schengen-Staat müssen Sie lediglich durch eine kurze Kontrolle im Flughafen gehen. Selbiges gilt für die Anreise mit einem Schiff von Italien aus. Intensivere Checks werden an der bulgarisch-griechischen Grenze durchgeführt. Mit einem europäischen Reisepass oder einem Personalausweis werden Sie ohne Visum auf unbestimmte Zeit ins Land gelassen – es gelten die Regeln der Freizügigkeit auf dem europäischen Kontinent. Alle Dokumente bis auf den vorläufigen Personalausweis können sogar bis zu einem Jahr abgelaufen sein. In diesem Fall müssen Sie jedoch mit weiteren Nachfragen insbesondere von Seiten der Fluggesellschaften rechnen. Minderjährige unter zwölf Jahren benötigen stets ein eigenes Lichtbilddokument. Wenn die Kinder alleine unterwegs sind, ist eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten obligatorisch. Selbst, wenn nur ein Elternteil das Kind begleitet, ist es empfehlenswert, ein entsprechendes Schreiben mit sich zu führen. Beachten Sie bei der Anreise auf dem Landweg, dass eventuell weitere Einreisebestimmungen für Griechenlands Nachbarländer gelten. Insbesondere für die Türkei, Mazedonien und Albanien sollten Sie sich vorab genauer informieren, welche Vorschriften es gibt. Für einen Aufenthalt über drei Monate hinweg benötigen Sie offiziell eine Erlaubnis von den griechischen Behörden. In der Praxis wird auf dieser Regelung gerade bei Bürgern des Schengen-Raums jedoch nur selten bestanden.
Für alle EU-Staatsbürger und Personen mit einem schweizerischen oder norwegischen Reisepass gelten dieselben Regeln wie für Deutsche. Visumfrei, jedoch mit Einschränkungen, dürfen viele andere europäische Staatsbürger einreisen, so Albaner, Bosnier, Montenegriner, Georgier und Mazedonier. Von Angehörigen dieser Länder werden biometrische Pässe verlangt. Als Mazedonier sollten Sie gegebenenfalls die Empfindlichkeiten bezüglich der historischen Figur Alexander der Große beachten. Diese wird aktuell sowohl von der Geschichtspolitik Griechenlands als auch von der Mazedoniens beansprucht. Selbst der Name, übereinstimmend mit der Provinz im Nordosten Griechenlands, wird kritisch gesehen. Die griechischen Beamten bezeichnen Mazedonien durchgehend als FYROM (Frühere Jugoslawische Republik Mazedonien) oder Skopje.
Visa beantragen müssen viele nicht-europäische Staatsbürger. Bei den griechischen Auslandsvertretungen erwerben Sie die nötige Aufenthaltsgenehmigung für Griechenland bzw. das Schengen-Gebiet, bspw. wenn Sie aus Weißrussland, Ägypten, der Türkei, Indien, Marokko oder Russland stammen. Die Visa haben eine Gültigkeit von 90 Tagen. Transitvisa werden für bis zu fünf Tage ausgestellt. Eventuell ist ein Transitvisum für alle Staaten, die auf dem Landweg passiert werden, nötig. Bei der jeweiligen Auslandsvertretung reichen Sie Ihr mindestens drei Monate über die Reise hinaus gültiges Personaldokument inklusive der ersten vier Seiten als Kopie, eine Einladung bzw. Hotelreservierung und einen Nachweis der finanziellen Mittel, z.B. Kostenübernahmeverpflichtungen und Kontoauszüge ein. Darüber hinaus werden der Nachweis einer in Europa anerkannten Reisekrankenversicherung und ein biometrisches Passfoto verlangt. Zusammen mit der Visumgebühr und dem ausgefüllten Formular geben Sie all diese Unterlagen ab und erhalten, je nach Nationalität, nach bis zu drei Wochen Ihre Aufenthaltsgenehmigung für den Schengen-Raum. Alle Doppelstaater und Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland oder in einem anderen EU-Staat genießen weitgehend Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum und somit auch in Griechenland. Beschränkungen bestehen für türkische Staatsangehörige mit einem Sichtvermerk der Türkischen Republik Zypern oder einem im nördlichen Teil der Insel ausgestellten Reisepass. In diesem Fall bestehen generelle Einreise- und Transitverbote.
Für Griechenland gelten weitestgehend die europäischen Freimengen, jedoch sollten Sie beachten, dass eine Schengen-Grenze aktuell nur auf dem Seeweg zu Italien besteht. Innerhalb des EU-Raums sind grundsätzlich alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs erlaubt, vorausgesetzt, es handelt sich um keine verbotenen Waren. Nicht ins Land gelassen werden Sie bspw. mit Waffen, großen Messern, Schwertern und Säbeln. Für Sportwaffen benötigen Sie eine Genehmigung. Unter das Waffengesetz fallen außerdem in Deutschland frei verkäufliche Verteidigungssprays. Die versuchte Einfuhr wird strafrechtlich verfolgt. Selbiges gilt für den Schmuggel selbst kleinster Mengen illegaler Rauschmittel.
Bargeld ebenso wie Wertpapiere, Sparbücher und Edelmetalle müssen ab einem Wert von 10.000 Euro auf Anfrage angemeldet werden. Es findet in den meisten Fällen eine Befragung über die Herkunft der Geldmittel statt. Selbst bei höheren Summen unter 10.000 Euro muss eventuell der Nachweis erbracht werden, dass kein illegaler Besitz vorliegt bzw. Steuern bezahlt worden sind. Jede Ordnungswidrigkeit diesbezüglich hat eine hohe Geldbuße zur Folge.
Erwachsene Personen dürfen bei der Ein- und Ausreise zwischen Griechenland und einem anderen EU-Staat bis zu 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1kg Rauchtabak mit sich führen. Gestattet sind des Weiteren hochprozentige Spirituosen bis zu 10l, niedrigere alkoholhaltige Getränke bis zu 10l, Zwischenerzeugnisse wie Sherry und Portwein bis zu 20l und Schaumwein bis zu 60l. Bier kann bis zu 110l transportiert werden. Kaffee- und kaffeehaltige Produkte sind auf 10kg limitiert. Dabei sollte nachgewiesen werden, dass es sich um keinen geschäftlichen Im- und Export handelt. Wer plant, die Waren zu verkaufen, bezahlt Steuern.
Für die Einreise aus dem vergleichsweise jungen EU-Mitgliedstaat Bulgarien bestehen eventuell abweichende Freimengen. Wenn Sie aus der Türkei oder aus einem Balkanstaat außerhalb des Schengen-Gebiets kommen, sollten Sie die anderen Zollgrenzen beachten. Für Tabakwaren liegen die Limits bei 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak. Darüber hinaus dürfen Personen ab 17 Jahren 1l Spirituosen über 22 Volumenprozent oder 2l schwächeren Alkohol bei sich tragen. Erlaubt sind zusätzlich 4l nicht schäumende Weine und 16l Bier. Auf Flug- und Seereisen dürfen Sie außerdem Geschenke und private Gegenstände bis zu einem Wert von 430 Euro, auf dem Landweg bis zu 300 Euro einführen. Für Reisende unter 15 Jahren ist ein Warenwert von 175 Euro gestattet. Kraftstoffe dürfen plus 10l im Kanister nicht übersteigen.
Aus allen Ländern benötigen Sie für verschreibungspflichtige Medikamente eventuell ein ärztliches Attest, das mindestens in englischer Sprache ausgestellt werden sollte. Betroffen sind allen voran psychoaktive Substanzen. Die mitgebrachte Menge sollte der Dauer des Aufenthalts angemessen sein.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten ziehen Sie das griechische Kultusministerium zu Rate. Dieses kann Ihnen u.U. eine Erlaubnis ausstellen, bestimmte archäologische Gegenstände außer Landes zu bringen. Hierunter fallen u.a. historische Münzen und Skulpturen. Steine, die an antiken Stätten eingesammelt worden sind, dürfen in keinem Fall mitgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Mit einem in Deutschland zugelassenen Auto dürfen Sie sich bis zu sechs Monate innerhalb eines Jahres in Griechenland aufhalten – entweder am Stück oder auf verschiedene Zeiträume verteilt. Bei der Einreise legen Sie Ihren Fahrzeugschein und die grüne Versicherungskarte vor. Eine offizielle Registrierung wird beim Grenzübergang nur selten durchgeführt. Dennoch ist es empfehlenswert, sich eine Bescheinigung vom Zoll geben zu lassen, um diese bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen zu können. Nach Ablauf der ersten sechs Monate sollte das Kfz entweder für ein halbes Jahr ausgeführt oder innerhalb von einem Monat offiziell angemeldet bzw. verzollt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens fallen bestimmte Taxierungsgebühren an.
Wer mit Hunden, Katzen oder Frettchen nach Griechenland fährt, sollte unbedingt einen EU-Heimtierausweis bei sich tragen, der dokumentiert, welche Impfungen das Tier erhalten hat. Zudem ist ein implantierter Mikrochip am Hals zur zweifelsfreien Identifizierung Pflicht. Besonders wichtig ist, dass Ihr Vierbeiner einen aktuellen Tollwutschutz hat. Jungtiere unter vier Monaten sind von dieser Regel ausgenommen. Insgesamt sind fünf Haustiere pro Person erlaubt. Diese Einreisebestimmungen Griechenlands gelten für alle EU-Staaten sowie für Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz, Island und Andorra. Aus nicht tollwutfreien Drittstaaten sollte neben einem Heimtierausweis für Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel und Kleintiere ein aktuelles Gesundheitszeugnis in nach Möglichkeit englischer oder griechischer Sprache vorliegen. Ein zertifizierter Tierarzt sollte das Dokument innerhalb der vergangenen drei Monate ausgestellt haben. Es zeigt auf, dass eine ausreichende Menge an Tollwutantikörpern im Blut gebildet worden ist. Für Papageien und Sittiche gelten spezielle Regeln bezüglich von Vogelkrankheiten.
Vor Reiseantritt klären Sie am besten, ob Ihr Haustier den Strapazen einer langen Fahrt gewachsen ist. Autoreisen sind in der Regel unproblematisch, jedoch ist zu beachten, dass Sie verschiedene Nicht-EU-Staaten durchqueren. Bei Flügen dürfen Tiere bis zu einem Gewicht von etwa 8kg inklusive Transportbox in der Passagierkabine mitreisen, andernfalls werden sie im Gepäckraum untergebracht.
Eine Pflichtimpfung ist für Griechenland nicht vorgesehen, dennoch ist es empfehlenswert, alle Standardimpfungen ggf. zu aktualisieren. Zu den wichtigsten Immunisierungen zählen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Polio, Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza. Bei besonderer Exposition, z.B. bei Wanderausflügen aufs Land, ist ein Schutz vor Hepatitis A und Hepatitis B sinnvoll. Im Nordwesten Griechenlands, vor allem an der Grenze zu Albanien, ist u.U. FSME verbreitet. Bei Ausflügen in die Natur tragen Sie am besten entsprechend lange Kleidung und nutzen Repellents, um Zeckenbisse zu verhindern. Hierdurch minimieren Sie außerdem das Risiko einer Borreliose-Ansteckung. Da die Wahrscheinlichkeit, in Griechenland an FSME zu erkranken, sehr gering ist, wird eine Reiseimpfung nur bedingt empfohlen.
Die medizinische Versorgung ist vor allem in größeren Städten wie Athen und Thessaloniki auf hohem Niveau. Notfallbehandlungen werden über die europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgerechnet. Weitergehende Leistungen wie Rücktransporte und Behandlungen durch Privatärzte decken ausschließlich Auslandsreisekrankenversicherungen ab.
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Dieser Artikel wurde zuletzt am 17.03.2021 aktualisiert.
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