Einreisebestimmungen für Ecuador

Einreise nach Ecuador auf einen Blick

Die Einreisebestimmungen in Ecuador ermöglichen Urlaubern des Landes, ohne Visum Kultur und Lebensart in Südamerika kennenzulernen. Bis zu 90 Tage pro Jahr können Sie die sich in dem Staat aufhalten – für längere Reisen brauchen Sie ein Visum. Dieses kann für Touristen sogar mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgestellt werden. Einige gesonderte Regeln gelten für einen Besuch der Galapagosinseln.

Was bei der Einreise nach Ecuador zu beachten?

Die Einreisebestimmungen von Ecuador machen es Ihnen möglich, mit einem regulären oder vorläufigen Reisepass visumsfrei in das Andenland einzureisen. Alle Papiere müssen ab der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Andernfalls kann es zur Rückführung zum Herkunftsflughafen kommen. Ebenfalls können beschädigte Dokumente zu Problemen beim Grenzübertritt führen. Für Minderjährige muss ein eigener Reisepass mit Lichtbild vorliegen. Alleinreisende Kinder müssen stets eine gerichtlich, notariell oder konsularisch beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich tragen, insbesondere wenn ein oder beide Elternteile ecuadorianische Staatsbürger oder ecuadorianischer Herkunft sind. Allen Besuchern Ecuadors wird zudem angeraten, eine für die gesamte Zeit der Reise gültige Auslandsreisekrankenversicherung vorlegen zu können.Diese ist bei der Einreise seit September 2018 pflichtgemäß zu zeigen – in der Praxis wird die Regel bisweilen jedoch noch nicht überall umgesetzt. Wenn Sie einen Abstecher auf die als Nationalpark geschützten Galapagosinseln planen, sind gesonderte Regeln zu beachten. So müssen Sie seit Februar 2018 zwingend im Besitz von Hin- und Rückflugtickets und einer Hotelreservierung sein. Hierdurch soll der Schutz dieses einzigartigen Naturparadieses gesichert bleiben. Bei der Ankunft kaufen Sie die Migrationskarte INGALA, die derzeit etwa 10 USD kostet und als Galapagos-Visum gilt. Außerdem muss die Nationalparkgebühr von etwa 100 USD entrichtet werden. Die Beträge sind in Dollar und in bar zu bezahlen. Die Währung ist seit der Jahrtausendwende das offizielle Zahlungsmittel in Ecuador und somit auch auf den Inseln. Weitere Gebühren fallen, abgesehen von den Kosten für Reiseführer, nicht an. Letztere sind für einen Besuch in den geschützten Gebieten obligatorisch.

Wie beantrage ich ein Ecuador Visum für längere Aufenthalte?

Wenn Sie länger als 90 Tage in Ecuador bleiben möchten, können Sie bei der Botschaft sowie im Land selber ein entsprechendes Visum beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass die erlaubten drei Monate ohne Aufenthaltstitel ab dem ersten Tag und nicht pro Kalenderjahr gerechnet werden. Vor Ablauf der ersten 90 Tage kontaktieren Sie das zuständige Büro im Außenministerium in der Hauptstadt Quito. Weniger zeitaufwendig ist es jedoch, sich in den Immigrationsbehörden kleinerer Gemeinden, um ein Visum zu bemühen. Zu beantragen ist zunächst das Visum der Kategorie 12-IX, welches zu einem Aufenthalt von bis zu 180 Tagen berechtigt. Anschließend kann sogar eine Erlaubnis für bis zu einem Jahr vergeben werden.
Auf der Webseite des Außenministeriums laden Sie sich die entsprechenden Formulare herunter und füllen diese handschriftlich oder maschinell aus. Weiterhin ist ein Motivationsschreiben in spanischer Sprache vorzulegen, in dem Vorhaben und Gründe für die Zeit in Ecuador aufgeführt werden sollen. Dazu benötigen die Behörden zwei Fotokopien Ihres Reisepasses, einen Kontoauszug, der nachweist, dass Sie mindestens über 2.000 USD verfügen sowie ein Rückflugticket. Im Ministerio de Relaciones Exteriores müssen Sie sich zur Beantragung schließlich persönlich vorstellen und eine vergleichsweise geringe Bearbeitungsgebühr von etwa 30 USD bezahlen. Spanischkenntnisse sind von Vorteil. Nach rund drei Tagen ist die Entscheidung üblicherweise gefällt und Sie können Ihren verlängerten Aufenthaltstitel in Empfang nehmen.

Welche Zollvorschriften gelten für Ecuador?

Devisen und einheimische Währung (der US-Dollar) dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD ein- und ausgeführt werden. Alle Beträge, die darüber liegen, bedürfen einer offiziellen Anmeldung beim ecuadorianischen Zoll. So die Deklaration bereits bei der Einreise erfolgt ist, muss der Betrag beim Verlassen des Landes nicht mehr angegeben werden. Für Genussmittel gelten bestimmte Zoll- und Einreisebestimmungen in Ecuador für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Demnach sind bis zu 300 Zigaretten, 50 Zigarren oder 200g loser Rauchtabak zollfrei erlaubt. Darüber hinaus können Sie 1l Alkohol ins Land bringen. Ein generelles Verbot gibt es für die Einfuhr von Waffen jeglicher Art. Beschränkungen bestehen außerdem bei Lebensmitteln. Um die Ausbreitung von Tier- und Pflanzenkrankheiten einzudämmen, werden Fleisch- und Milchprodukte an der Grenze ebenso konfisziert wie einige pflanzliche Erzeugnisse. Bei der Ausreise sollten Sie keine Wildtiere, wertvollen Antiquitäten und Edelmetalle wie Goldbarren bei sich haben oder Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt wurden. Bei Kulturgütern ist u.U. eine offizielle Erlaubnis einzuholen und die Ausfuhr nur mit deren Vorlage möglich. Pornografisches Material, Reinigungsmittel, Parfüms, Gewürze und Rauschmittel sind grundsätzlich nicht erlaubt. Wenn Sie bestimmte Medikamente benötigen, lassen Sie sich unbedingt vor Reiseantritt ein ärztliches Attest in spanischer Sprache ausstellen. Zu beachten sind des Weiteren die Zollfreimengen der Europäischen Union bei der Rückreise. Wer mindestens 17 Jahre alt ist, darf bis zu 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Tabak mitbringen. Weiterhin sind 1l Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2l Alkohol mit geringerem Gehalt zulässig. Zusätzlich können Sie 4l nicht schäumende Weine und 16l Bier bei sich haben.

Was sind Strafrechtlich relevante Hinweise für einen Urlaub in Ecuador?

Strafrechtliche Konsequenzen oder die Ausweisung aus Ecuador mit Abschiebehaft kann die Einreise ohne offiziellen Ankunftsstempel zur Folge haben. Während dies bei der Anreise über die Flughäfen und Seehäfen kein Problem sein sollte, müssen Sie bei den Grenzübergängen zwischen Ecuador und Peru sowie Kolumbien darauf achten, dass die Beamten Ihnen auch wirklich den Stempel in den Pass geben. Streng untersagt ist der Handel mit Rauschmitteln sowie deren Konsum. Selbst bei kleineren Mengen und weichen Drogen drohen lange Haftstrafen von bis zu 16 Jahren. Entsprechend sollten Sie auch keine
Gepäckstücke fremder Personen mit über die Grenze nehmen und Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen könnten, in spanischer Sprache ärztlich attestieren lassen. Bestimmte Regeln gelten außerdem für die Ausfuhr von Tieren, Pflanzen und Kulturgütern. Informieren Sie sich vorab, was genau Sie aus dem Land bringen können und was nicht, um nicht Gefahr zu laufen, unwissentlich das Gesetz zu brechen. Bei Unfällen mit Personenschaden ist bei ausländischen Besuchern u.U. mit Untersuchungshaft zu rechnen. In diesem Fall verständigen Sie umgehend die deutsche Botschaft bzw. bestehen bei der Polizei darauf, konsularische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Medizinische Hinweise für eine Reise nach Ecuador

Wenn Sie aus einem Epidemiegebiet anreisen, müssen Sie an der Grenze zu Ecuador nachweisen, dass Sie gegen Gelbfieber geimpft sind. Bei Direktflügen aus Deutschland ist dies nicht erforderlich. Dennoch ist ein Schutz gegen die Erkrankung ratsam, insbesondere wenn Sie Reisen in die östlichen Landesteile nach Orellana, Morona, Napo, Pastaza, Sucumbíos und Zamora planen. In Quito, Guayaquil und auf den Galapagosinseln besteht kein Risiko. Das Robert-Koch-Institut in Berlin empfiehlt grundsätzlich, alle Standardimpfungen dem Impfkalender entsprechend auffrischen zu lassen. Zusätzlich ist die Immunisierung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten und besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus zu empfehlen. In bestimmten Regionen Ecuadors kommt es immer wieder zur Ansteckung mit durch Mückenstiche übertragene Krankheiten wie Chikungunya, Leishmaniose, Zika und Dengue. Gegen diese Infektionen können Sie sich aktuell nur durch geringe Exposition schützen. Repellents und lange, helle Kleidung sind tagsüber entsprechend Pflicht. Abends und nachts helfen diese Maßnahmen auch gegen die Infektion mit Malaria. Die Krankheit ist im östlichen Tiefland in der Nähe von Gewässern sowie im Amazonas verbreitet. In Höhenlagen über 1.500m, auf den Galapagosinseln und in Großstädten besteht in der Regel keine Gefahr. Je nach Reiseprofil verschreiben Ihnen Tropenärzte unterschiedliche Medikamente. Für die meisten Ecuadorreisenden sind Stand-by-
Produkte, die im Notfall zur Anwendung kommen, sinnvoll. Bei längeren Aufenthalten in höheren Gefahrengebieten kann zu Chemoprophylaxe gegriffen werden. Viele Krankenkassen in Deutschland erstatten die Kosten für den Schutz zumindest teilweise. Häufig ist Durchfall in Ecuador eine Erkrankung.

  • Diesen können Sie vermeiden, indem Sie konsequent Wasser sicheren Ursprungs, z.B. aus Flaschen, trinken und Nahrungsmittel kochen oder schälen.
  • Fliegen halten Sie nach Möglichkeit von Ihrem Essen fern.
  • Regelmäßiges Händewaschen mit Seife und Händedesinfektion, insbesondere nach dem Toilettengang, senken ebenfalls das Risiko.
  • Baden ist ausschließlich in dafür ausgeschilderten Gewässern möglich. Viele Süßwasserseen sind mit Nagetierausscheidungen kontaminiert, welche die bakterielle
    Leptospirose auslösen können.
  • Für den Notfall und als Prophylaxe kann das Medikament Doxycylin verwendet werden.
Aufgrund der Lage Ecuadors in den Anden ist die Höhenkrankheit, in Südamerika auch Soroche genannt, eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Selbst die Hauptstadt Quito liegt auf einer Höhe von mehr als 3.000m. Wenn Sie mit dem Flugzeug ankommen, kann Ihr Körper u.U. empfindlich auf den geringeren Sauerstoffgehalt der Luft reagieren. Grundsätzlich sollten Sie möglichst langsam und mit vielen Pausen in die höheren Lagen aufsteigen. Auf über 2.500m und insbesondere über 3.000m sind Gewöhnungsphasen mit mehreren Nächten unabdingbar. Sobald Alarmzeichen wie Verwirrtheit, Kopfschmerzen und akute Atembeschwerden auftreten, ist ein sofortiger Abstieg auf Höhen unter 1.000m lebensnotwendig.

Wie ist die medizinische Versorgung vor Ort?

Die medizinische Versorgung ist nur in den privat geführten Kliniken in Großstädten mit Europa vergleichbar. Hier können hohe Kosten anfallen, die in vielen Fällen zunächst auszulegen sind. Urlauber sollten vor dem Abflug unbedingt eine für Ecuador gültige Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, welche alle Notfallbehandlungen sowie eventuell den Rücktransport nach Deutschland abdeckt. Öffentliche Krankenhäuser sind prinzipiell preiswerter, jedoch auch schlechter ausgestattet. Ärzte und Personal sprechen üblicherweise kein Englisch. Spanischkenntnisse oder ein Übersetzer sind daher hilfreich. Vor Reiseantritt sollten Sie Rücksprache mit einem offiziellen Tropenmediziner halten. Die Einreisebestimmungen Ecuadors erlauben es Ihnen, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr im Land aufzuhalten. Auf Wunsch kann für längere Reisen ein Visum für bis zu 180 Tage und mehr beantragt werden. Vor Ihrem Abflug sollten Sie sich mit den aktuellen Impfempfehlungen und medizinischen Hinweisen des Robert-Koch-Instituts auseinandersetzen und sich weiterhin über die Zollregelungen von Ecuador informieren. Diese Artikel wurde zuletzt am 12.10.2020 aktualisiert.

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