Einreisebestimmungen für die Dominikanische Republik

Einreise in die Dom Rep auf einen Blick

Die Einreisebestimmungen der Dominikanischen Republik sind für deutsche Staatsbürger und Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland sehr einfach gehalten. Ohne Visum dürfen Sie sich bis zu 60 Tage in dem karibischen Staat aufhalten. Bei einem Aufenthalt über 60 Tage verlangen die Einreisebestimmungen der Dominikanischen Republik von Ihnen eine gebührenpflichtige Verlängerung die beim zuständigen Ausländeramt beantragt werden muss. Reisepass und Rückflug- bzw. Weiterflugtickets sind zur Vorlage bei der Einreise obligatorisch. Formalitäten wie die Flughafengebühr bei der Abreise werden auf Pauschalreisen meist vom Veranstalter erledigt.

Welche Einreisebestimmungen gelten für die Dominikanischen Republik?

Durch die große Bedeutung des Fremdenverkehrs hat die Dominikanische Republik ihre Einreisebestimmungen bereits vor langer Zeit erleichtert. Deutsche Staatsangehörige und Personen mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der BRD benötigen daher kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Inbegriffen ist lediglich eine Einreise. Der Preis für die sogenannte Touristenkarte ist mittlerweile in den Flugpreis integriert. Bei einem Aufenthalt von mehr als 60 Tagen ist es notwendig bei der Ausländerbehörde, auf Spanisch: Departamento de Extranjería, gebührenpflichtig eine Verlängerung zu beantragen. Sollten Sie die Verlängerung nicht beantragen, wird bei der Ausreise eine Geldstrafe, abhängig von der Aufenthaltsdauer, fällig. Halten Sie im Übrigen bei der Anreise Ihre Flugtickets bereit. Die Beamten möchten in der Regel einen Nachweis Ihrer geplanten Rückreise sehen. U.U. müssen Sie auch nachvollziehbar erklären, wie Sie Ihre Reise finanzieren werden. Bei einem Pauschalurlaub entfallen solche Nachweise in der Regel. Wichtig ist des Weiteren, dass Sie im Besitz einer für die Dominikanische Republik gültigen Auslandsreisekrankenversicherung sind. Eine Bestätigung in spanischer Übersetzung fordern Sie einfach von Ihrem Anbieter an und legen diese an der Grenze vor.

Vor Ihrem Urlaub sollten Sie überprüfen, ob Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate ab der Ankunft in der Dominikanischen Republik gültig ist. Normal werden Sie auch mit einem vorläufigen Reisepass ins Land gelassen, allerding weichen die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften teilweise von den staatlichen Regelungen ab. Erkundigen sie sich bei ihrer Fluggeselschaft wenn sie nicht mit einem normale Reisepass einreisen wollen. Minderjährige unter zwölf Jahren benötigen ein eigenes Dokument, den biometrischen Kinderreisepass. Die Einreise mit einem Personalausweis ist nicht gestattet. Bei der Ausreise fällt eventuell eine Flughafengebühr von etwa 20 US-Dollar an. Die Einreisgebühr ist im Flugpreis inbegriffen. Wer länger als 30 Tage bleibt, muss außerdem eine zusätzliche progressive Steuer am Flughafen bezahlen. Bei insgesamt drei Monaten Urlaub beträgt diese etwa 100 Euro pro Person. Erfolgt die Verlängerung nicht ist mit Geldbußen zu rechnen. In der Dominikanischen Republik gemeldete minderjährige Kinder benötigen für die Ausreise ohne die Begleitung beider Eltern zwingend eine notariell beglaubigte Genehmigung, z.B. vom nicht mitreisenden Sorgeberechtigten. Lassen Sie sich das Schreiben bei der Dominikanischen Botschaft in Deutschland absegnen.

Wann muss ich ein Visum beantragen?

Sollten Sie einen Urlaub planen, der über 60 Tage dauert, verlangen die Einreisebestimmungen der Dominikanischen Republik eine vorherige Visabeantragung. Nehmen Sie zur Botschaft bzw. zum Generalkonsulat in Hamburg oder Frankfurt Ihren Reisepass im Original und eventuell eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland mit. Zudem empfiehlt es sich, bereits ein Flugticket und die notwendige Krankenversicherung vorlegen zu können. Ab 90 Euro erhalten Sie ein Daueraufenthalts- bzw. Residenzvisum. Dieses müssen Sie direkt in der Dominikanischen Republik beantragen. Es wird u.a. Verwandten dominikanischer Staatsbürger, Investoren, Pensionären, Rentiers und Missionaren ausgestellt. Darüber hinaus können Sie sich ein solches Visum mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag geben lassen. In Deutschland ausgefertigte Dauervisa sind stets provisorisch und gelten für lediglich 60 Tage. Nach der Ankunft wird es in der Einwanderungsbehörde umgewandelt. Für das provisorische Visum ist ein formloses Antragsschreiben auf Spanisch im Konsulat einzureichen. Außerdem werden ein ärztliches Attest, ein Passfoto, ein 18 Monate gültiger Reisepass, die Kopie des Personalausweises, die Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis des Bundesamtes für Justiz in Bonn verlangt. Eventuell fragt man Sie nach Ihrer Heiratsurkunde und Ihrer wirtschaftlichen Lage. Rentner sollten bspw. ein monatliches Mindesteinkommen von 1.500 Euro haben.

Wichtige Zollvorschriften: Was darf ich ein- und ausführen?

Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Devisen. Ab einem Wert von 10.000 US-Dollar bzw. dem entsprechenden Gegenwert in Pesos muss der Zoll informiert werden. Mit dem Formular 31-3357 deklarieren Sie Bargeld und Schecks am Grenzübergang. U.U. werden Sie auch bei höheren Barbeträgen unter 10.000 US-Dollar nach einem Herkunftsnachweis gefragt. Diese Kontrollen dienen der Einschränkung von Geldwäsche und Drogenhandel. Für die Finanzierung Ihres Urlaubs benötigen Sie in der Dominikanischen Republik nur wenig Geld in bar. Landesweit werden Sie viele Bankautomaten finden, an denen Sie mühelos mit einer EC- oder Kreditkarte Geldscheine abheben können. Eventuell fallen Gebühren für die Auslandsnutzung Ihrer Karte an. In den meisten Hotels, in zahlreichen Restaurants sowie in Shops und Wassersportschulen werden elektronische Zahlungsmittel akzeptiert.

Zollfrei sind alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs, etwa Kleidungsstücke, Hygieneartikel, Laptops, Fotoausrüstungen, Telefone und Radios. Elektronische Geräte müssen stets wieder ausgeführt werden. Genussmittel sind ab einem Alter von 16 Jahren auf 200 Zigaretten bzw. eine Kiste Zigarren, 1l Spirituosen, zwei Fläschchen Parfüm und Geschenke bis zu einem Wert von 100 US-Dollar erlaubt. Die Regelung gilt sowohl für die Ein- als auch für die Ausfuhr. Beachten Sie bei der Mitnahme von landestypischen Waren wie Rum, Zigarren und Schmuck aus blauem Bernstein die Einfuhrbeschränkungen der Europäischen Union. Die Reisefreimengen liegen bei 1l Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder 2l niedrigprozentigerem Alkohol, 4l nicht schäumenden Weinen und 16l Bier. Rauchwaren sind auf 200 Zigaretten, 100 Zigarillos oder 50 Zigarren begrenzt. Alle anderen Andenken, so auch Schmuck, sollten auf Flug- und Seereisen einen Wert von 430 Euro nicht überschreiten.

Streng verboten ist der Besitz von illegalen Rauschmitteln. Selbst in geringen Mengen wird ein Verstoß mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist es sinnvoll, sich vor Reiseantritt eine Bescheinigung in spanischer Sprache zu beschaffen. Eventuell sollten Sie diese von der dominikanischen Botschaft beglaubigen lassen. Sportwaffen dürfen mit einer offiziellen Erlaubnis des Innenministeriums in Santo Domingo importiert werden. Die Einfuhr von Pflanzen, Gemüse und Blumen ist generell nur mit einer Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums möglich. In den meisten Fällen müssen Sie Lebensmittel jedoch vor dem Grenzübergang abgeben.

Unterwegs mit dem Haustier

Wenn Sie Ihr Haustier mit in die Dominikanische Republik nehmen möchten, sollten Sie vorab klären, ob es dem Stress eines Langstreckenflugs gewachsen ist. Kleinere Tiere unter 8kg einschließlich der Transportbox dürfen meist in der Kabine mitreisen. Alle schwereren Exemplare reisen unbeaufsichtigt im Gepäckraum. Um Hund oder Katze zu beruhigen, geben Sie am besten ein Kleidungsstück von sich mit in die Transportbox.

Bemühen Sie sich um ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, sobald Sie sich für eine Reise mit Ihrem Tier entschieden haben. Dieses sollte jedoch bei der Ankunft höchstens zwei Wochen alt sein. Neben einem einwandfreien Gesundheitszustand zertifiziert das Schreiben auch, dass in den vergangenen drei Monaten keine Tierseuchen im Herkunftsland vorgekommen sind. Darüber hinaus wird von den dominikanischen Behörden der Nachweis einer aktuellen Tollwutimpfung verlangt, die nicht älter als zwölf Monate und nicht jünger als 30 Tage sein darf. Ratsam ist es, mit einem internationalen Impfpass zu reisen, der alle Immunisierungen und Behandlungen dokumentiert. Eventuell werden die Tiere bei der Ankunft unter Quarantäne gestellt, insbesondere, wenn ein längerer Aufenthalt geplant ist. Handelt es sich nicht um Hunde oder Katzen, ist ein vorheriger Kontakt zum dominikanischen Landwirtschaftsministerium mit Bitte um Einreiseerlaubnis zu empfehlen.

Welche medizinischen Hinweise sollte ich beachten?

Pflichtimpfungen schreiben die Einreisebestimmungen der Dominikanischen Republik lediglich bei einer Anreise aus Gelbfiebergebieten vor. Dennoch raten das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut zur Auffrischung der Standardimpfungen. Vor allem Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza sollten auf dem aktuellsten Stand sein. Zusätzlich ist ein Schutz vor Hepatitis A, bei besonderer Exposition und längeren Aufenthalten auch gegen Hepatitis B, Typhus, Cholera und Tollwut sinnvoll. Die Tollwutimpfung bietet Ihnen im Notfall einen kurzfristigen Schutz, der innerhalb weniger Tage nach einem Tierkontakt unbedingt aufgefrischt werden muss. Gegen Durchfallerkrankungen wie Cholera schützen Sie sich vor Ort durch Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene. Nutzen Sie ausschließlich kohlensäurehaltiges Flaschenwasser auch zum Zähneputzen und Abwaschen. Nahrungsmittel sollten geschält oder gekocht werden. Häufiges Händewaschen minimiert ebenfalls das Ansteckungsrisiko. Die Choleraimpfung selbst besteht aus zwei Tabletten, die innerhalb von vier Wochen eingenommen werden. Notwendig ist dieser Schutz ausschließlich bei Individualreisen über Land. In den großen Urlauberzentren ist die Gefahr sehr gering.

Malaria spielt lediglich in den westlichen Provinzen und in La Altagracia eine untergeordnete Rolle. Städte wie Santo Domingo und Santiago sind gänzlich malariafrei. Im Pauschalurlaub sind Chemoprophylaxe und Stand-by-Mittel nur wenig sinnvoll. Angesichts der stärkeren Verbreitung von Dengue, Chikungunya und Zika ist ein konsequenter Schutz vor Mückenstichen dennoch wichtig. Vor allem tagsüber sollten Sie lange, helle Kleidung tragen und Repellents nutzen.

Die medizinische Versorgung ist lediglich in der Hauptstadt Santo Domingo auf westeuropäischem Niveau. In den ländlichen Regionen fehlt es dagegen oftmals an Personal und Ausstattung. Spanischkenntnisse sind in den meisten Fällen notwendig. In den größeren Privatkliniken wird stets eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte verlangt. Diese wird anschließend von der Auslandsreisekrankenversicherung zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass es um eine Notfallbehandlung geht. Die staatlichen Behandlungszentren haben diesbezüglich eine etwas liberalere Preispolitik. Auf der Internetseite der Deutschen Botschaft wird darüber informiert, welche Ärzte und Krankenhäuser eventuell von einer Vorauszahlung absehen und inwieweit Englisch und Deutsch gesprochen wird. Die Mitnahme von Medikamenten bzw. einer gut ausgestatteten Reiseapotheke ist insbesondere auf Individualtouren abseits der größeren Städte ratsam.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei Ihrem Reiseveranstalter oder der Airline ob die Ausreisegebühr im Flugpreis beinhaltet ist. Oft können Sie sich damit Missverständnisse und Zeit bei der Ausreise am Flughafen in der Dominikanischen Republik sparen.

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