Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für alle verbleibenden Hochrisikogebiete zum 2. März 2022 aufgehoben. Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt künftig noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht. Es erfolgt somit keine Ausweisung mehr von Hochrisikogebieten aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich weiterhin kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Abreise und Rückreise die RKI-Liste der Risikogebiete, die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Reiseland sowie die Corona Einreiseverordnung nach Deutschland.
Folgende offizielle Webseiten stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Seit dem Beitritt zur Europäischen Union sind die Einreisebestimmungen Bulgariens für deutsche Staatsbürger erheblich erleichtert worden. Die Einreisebestimmungen Bulgariens ermöglichen Ihnen unbegrenzten Aufenthalt ohne Visum. Ab 90 Tagen sind Sie dazu verpflichtet, sich an einem Ort in Bulgarien polizeilich anzumelden. Weitere Forderungen werden von den bulgarischen Behörden nicht gestellt. Bei der Ankunft müssen Sie zunächst durch eine Grenzkontrolle und können bereits nach kurzer Zeit das Land betreten. Voraussetzung ist der Besitz eines europäischen Reisepasses oder eines Personalausweises. Bulgarien erlaubt es außerdem den Inhabern von Schengenvisa, ohne eine weitere Aufenthaltserlaubnis ins Land einzureisen.
Seit dem Jahreswechsel 2007 ist Bulgarien offizielles Mitglied der Europäischen Union und verfolgt das Ziel, in Zukunft auch dem Schengener Abkommen beizutreten. Entsprechend wurden die Einreisebestimmungen Bulgariens für deutsche Staatsbürger und andere Europäer erheblich erleichtert. Für die Einreise in die Balkanrepublik benötigen Sie kein Visum mehr. Diese Regelung gilt ebenso für die Inhaber von Schengenvisa und nationalen Visa im EU-Raum. Besitzen Sie deutsche Papiere, genießen Sie komplette Reisefreiheit innerhalb Bulgariens und können sich auf unbestimmte Zeit im Land aufhalten. Sie können sich sogar eine Arbeit suchen und dauerhaft im Land wohnen. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Reisepasses, eines vorläufigen Passes oder eines Personalausweises. Minderjährige unter zwölf Jahren brauchen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild. Nicht-EU-Bürger mit einem gültigen Schengenvisum dürfen sich bis zu drei Monate innerhalb eines halbjährigen Zeitraums in Bulgarien aufhalten. Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
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Für Nicht-EU-Bürger ist es möglich, Kurz- und Langzeitvisa der Kategorie C und D zu beantragen. Darüber hinaus können Sie ein Durchreisevisum für Transitreisen mit dem PKW oder der Bahn sowie Flughafentransitvisa erwerben. Auszufüllen ist das entsprechende Formular auf der bulgarischen Botschaft. Zusätzlich werden Passbilder, der Reisepass im Original und als Kopie, eine gültige Krankenversicherung und eventuell die Flugtickets benötigt. Oftmals wird nach einem Nachweis der Finanzierung gefragt. Für Kurzreisen sind 50 € pro Tag, jedoch nicht weniger als insgesamt 500 € einzuplanen. Bei Langzeitvisa ist ein persönliches Gespräch in der Auslandsvertretung über die Gründe eines Aufenthalts obligatorisch.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen und bulgarischer Währung ist bis zu einem Betrag von 10.000 € in bar zollfrei. Alles, was diese Summe übersteigt, muss beim Grenzübertritt offiziell deklariert werden. Zu den anmeldepflichtigen Geldwerten gehören außerdem Wertpapiere und Reiseschecks. Entsprechende Formulare liegen u.a. auch in Deutsch aus. Unter Umständen kommt es auch bei höheren Bargeldbeträgen unter 10.000 € zu Nachfragen bezüglich der Herkunft. Wer seiner Deklarationspflicht nicht nachkommt, riskiert die komplette Beschlagnahmung des Geldes zuzüglich von Bußgeldern. Alternativ gelangen Sie natürlich über die Bankautomaten vor Ort an Ihre Finanzen. Mit Kredit- und EC-Karten heben Sie bequem Geld ab und bezahlen in vielen Shops, Restaurants und Hotels elektronisch. Bei Edelmetallen liegen die Freimengen bei 37g Gold und Platin im Roh- oder bearbeiteten Zustand ebenso wie als Münze und bei 60g als Schmuck. Silber kann bis zu einem Gewicht von 300g ein- und ausgeführt werden. Bei Genussmitteln gelten weitgehend die Freimengen der Europäischen Union. Wenn Sie aus einem anderen Mitgliedsstaat einreisen, z.B. mit dem Flugzeug aus Deutschland oder auf dem Landweg aus Rumänien oder Griechenland, können Sie bis zu 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000g Rauchtabak bei sich tragen. Zudem sind 10l hochprozentiger Spirituosen, 20l Zwischenerzeugnisse wie Portwein und Sherry, 90l Wein und 110l Bier erlaubt. Bei der Rückreise verhält es sich mit den Freimengen zwischenzeitlich niedriger: Auf dem Weg zurück nach Deutschland sind lediglich 200 Zigaretten gestattet. Die Regelungen für Alkohol und Tabakwaren gelten ausschließlich für Erwachsene. Bei höheren Mengen an Genussmitteln muss bei Ein- und Ausreise eventuell glaubhaft dargestellt werden, dass sie nicht für den Verkauf vorgesehen sind. Grundsätzlich verboten sind alle Formen von Waffen, Munition, Pornografie und illegale Rauschmittel. Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente benötigen, ist es sinnvoll, ein ärztliches Attest bei sich zu tragen. Dieses sollte bevorzugt in bulgarischer oder mindestens in englischer Sprache ausgestellt sein. Aus Drittländern wie der Schweiz, den Färöer-Inseln, Grönland, Liechtenstein und Island darf kein lebendes Geflügel ins Land gebracht werden. Fleischprodukte aus den GUS-Staaten, der Türkei oder aus afrikanischen und asiatischen Staaten sind in Bulgarien verboten. Unter besonderem Schutz stehen in den Einreisebestimmungen Bulgariens archäologische Gegenstände, also wertvolle Steine von historischen Stätten und alte Münzen. Für die Ausfuhr solcher Gegenstände benötigen Sie zwingend eine Bescheinigung vom Kultusministerium in Sofia. Diese ist bei den Grenzkontrollen vorzulegen.
Alle Haustiere, die mit nach Bulgarien gebracht werden, benötigen den EU-Heimtierausweis. Dieser ist ausschließlich von zertifizierten Tierärzten auszustellen und muss die Impfgeschichte des Vierbeiners dokumentieren. Darüber hinaus sollten Hund und Katze einen Mikrochip besitzen. Wichtig ist, dass das Tier aktuell gegen Tollwut geimpft ist. Ausgenommen sind lediglich jüngere Exemplare unter vier Monaten. Insgesamt können Sie bis zu fünf Tiere pro Person mitbringen. Für die Einreise aus Drittstaaten ohne Heimtierpass muss eine Bescheinigung vorliegen, dass keine ansteckenden Krankheiten bestehen und ausreichend Tollwutantikörper im Blut vorhanden sind. Die Kontrolle sollte nicht älter als drei Monate sein. Zusätzlich zu diesen Formalitäten ist zu klären, ob Ihr Vierbeiner die Strapazen einer langen Reise verträgt. Mit dem Auto oder der Bahn ist der Stress für das Tier vergleichsweise gering. Im Flugzeug zahlen Sie einen Aufpreis für die Mitnahme. Bis zu einem Gewicht von etwa 8kg inklusive Transportbox können Hund und Katze in der Regel in die Kabine. Andernfalls findet der Transport im Gepäckraum statt. Geben Sie in die Box in diesem Fall am besten ein persönliches Kleidungsstück, damit das Tier Ihre Anwesenheit wahrnehmen kann.
Die bis 2005 erhobene Einreisepauschale je PKW ist unlängst entfallen. Der nationale Führerschein und die grüne Versicherungskarte sind für einen Aufenthalt im Land ausreichend. Dennoch sollten Sie die Vignettenpflicht für bulgarische Autobahnen und Landstraßen beachten. Die Mautgebühren entrichten Sie ganz einfach am Grenzübergang. Üblicherweise liegen die Kosten pro Monat bei 13€ und für eine Woche bei 5€. Die Jahresvignette kostet 34€ für PKW mit Anhänger und Kleinbusse. Ab acht Sitzen sind die Preise höher. Einfuhr- und Reisebeschränkungen gibt es für Fahrzeuge seit dem EU-Beitritt Bulgariens nicht mehr. Lesen Sie sich vorab die Verkehrsregeln der bulgarischen Republik durch. Diese besagen u.a., dass Sie von Anfang November bis Ende Februar auch tagsüber mit Abblendlicht fahren müssen. Die Promillegrenze liegt wie in Deutschland bei 0,5. Die Geschwindigkeit ist innerorts auf 50km/h, außerorts auf 90km/h beschränkt. Auf Autobahnen können Sie 140km/h fahren. Eine Winterreifenpflicht wird nur für in Bulgarien zugelassene Fahrzeuge verlangt. Mitzuführen im Auto ist grundsätzlich immer eine Warnweste, die Sie tragen sollten, wenn Sie außerhalb der Ortschaften die Fahrbahn betreten.
Pflichtimpfungen werden von den Einreisebestimmungen Bulgariens nicht verlangt. Dennoch raten das Auswärtige Amt und das Robert-Koch-Institut dazu, Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie und Polio auffrischen zu lassen. Zusätzlich ist die Immunisierung gegen Hepatitis A sinnvoll. Wenn Sie eine Individualreise in die ländlichen Regionen planen, sollten Sie sich außerdem gegen Hepatitis B und Tollwut impfen lassen. Kommen Sie mit diesem Schutz mit einem tollwütigen Tier in Kontakt, müssen Sie innerhalb der nächsten drei Tage eine weitere Dosis des Impfstoffs verabreicht bekommen. Für Wanderreisen ist das Thema FSME relevant. Die Erkrankung wird durch Zeckenbisse übertragen. Neben dem aktiven Impfschutz sollten Sie außerdem lange Kleidung in den Wäldern tragen und nach Möglichkeit Repellents auftragen. Auf diese Weise verhindern Sie zudem eine Ansteckung mit Borreliose, gegen welche es aktuell kein Serum gibt. Vor Reiseantritt besuchen Sie am besten einen Tropenmediziner, der Sie zu allen notwendigen Impfungen berät. Die Kosten werden von vielen gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland übernommen. Die medizinische Versorgung in Bulgarien liegt deutlich unter dem Niveau in Deutschland. Bei den niedergelassenen Ärzten und im Krankenhaus bezahlen Sie die Kosten für die Behandlung im Voraus. Die Preise liegen oft vergleichsweise hoch. Mit einer formellen Quittung beantragen Sie nach Ihrer Rückkehr eine Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. In den staatlichen Kliniken legen Sie die Europäische Versicherungskarte vor, über welche dann ganz einfach alle Notfallbehandlungen abgerechnet werden. Sollten Sie dennoch nach einer Anzahlung gefragt werden, können Sie grundsätzlich auf eine Abrechnung per EHIC bestehen und für Rückfragen auf Ihren Versicherungsträger verweisen. Bei manchen Privatärzten in touristischen Gebieten wie Goldstrand und Sonnenstrand haben in den letzten Jahren Privatärzte Behandlungskosten verlangt, die deutlich über dem Standard liegen. Fragen Sie vorab nach, wie hoch der Preis sein wird. Für erweiterte Leistungen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Diese deckt u.a. auch den Rücktransport und die Behandlung bei Privatärzten ab.
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