Das Hotel im Überblick
Das DoubleTree Resort by Hilton Paradise Valley - Scottsdale liegt etwa 3 km nördlich von Old Town Scottsdale. Dort finden Sie Geschäfte, Restaurants, Kunstgalerien und Nachtclubs.
Lage
Das Hotel befindet sich in einer günstigen Lage, in der Nähe von Old Town Scottsdale mit vielfältigen Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, individuell steuerbare Heizung, Balkon oder Terrasse, Teppichböden, Doppelbett oder Kingsize-Bett, Safe, Minibar, Schreibtisch, Tee-/Kaffeemaschine, Bügelset, Telefon, TV, Radio und WLAN. Die Badezimmer sind mit Dusche, Badewanne, Haartrockner und Kosmetikartikeln ausgestattet.
Gastronomie
Das Hotel bietet einen Speiseraum, Frühstückssaal, Café und Bar. Es werden kontinentales Buffetfrühstück, Menüs zum Mittag- und Abendessen sowie spezielle Verpflegungsangebote angeboten.
Sport und Freizeit
Gäste können im Außenpool schwimmen, im Whirlpool entspannen, Basketball spielen und gegen Gebühr Radfahren/Mountainbiken, Tennis, Volleyball und Golfen. Wassersportarten wie Wasserski und Jetski sind ebenfalls möglich. Ein Fitnessstudio, Spa mit Sauna und Massageanwendungen stehen zur Verfügung.
Wellness
Der Wellnessbereich bietet verschiedene Anwendungen gegen Gebühr an, darunter Sauna und Massagen.
Angebote für Kinder
Kinder können sich im Planschbecken vergnügen und es gibt spezielle Kinderhochstühle im Restaurant.
Entertainment
Das Hotel bietet Unterhaltungsmöglichkeiten wie einen Spielplatz, Fahrradverleih, Tageszeitungen und einen 24h-Sicherheitsdienst.
Sonstige Services & Einrichtungen
Zu den weiteren Annehmlichkeiten gehören ein Aufzug, 24-Stunden-Rezeption, Gepäckaufbewahrung, Geldautomat, Tourdesk, behindertengerechte Einrichtungen, Parkplatz, Autovermietung, Zimmerservice, Wäscheservice, Friseur, Münzwäscherei, Shuttlebus, Business-Center und verschiedene gastronomische Einrichtungen. Akzeptierte Kreditkarten sind American Express, Visa, Diners Club, JCB und MasterCard.
Bitte beachten Sie, dass behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen zu Änderungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.