Das Embassy Suites by Hilton Orlando - Lake Buena Vista Resort bietet ausschließlich Suiten und liegt in der wunderschönen tropischen Landschaft des Buena Vista-Sees in Florida, nur etwa 1,6 km von Walt Disney World entfernt. Einkaufsmöglichkeiten sind in etwa 15 Minuten mit dem Auto erreichbar, und der Strand ist ca. 75 Minuten entfernt.
Das Hotel befindet sich in der Nähe von Walt Disney World und bietet eine gute Anbindung an Einkaufsmöglichkeiten sowie den Strand.
Die 334 Nichtraucherzimmer sind mit Klimaanlage, Heizung, Balkon oder Terrasse, Doppelbett, Sofabett, Safe, Schreibtisch, Kühl- und Minikühlschrank, Mikrowelle, Tee-/Kaffeemaschine, Bügelset, Telefon, TV, Radio und WLAN ausgestattet. Die Badezimmer verfügen über eine Dusche, Badewanne, Haartrockner und Kosmetikartikel.
Das Hotel bietet einen Frühstückssaal, ein Café und eine Bar. Es werden abwechslungsreiche Buffets sowie Menüs für Mittag- und Abendessen angeboten. Diätgerichte, Kindermenüs und spezielle Verpflegungsangebote sind verfügbar.
Gäste können den Außenpool, das Hallenbad, den Whirlpool, die Wasserrutsche und die Poolbar nutzen. Sportliche Aktivitäten wie Tennis, Beachvolleyball, Basketball, Golf, Wassersport, Fitnessstudio, Tischtennis und Billard sind möglich. Der Wellnessbereich bietet Spa, Sauna und Massage-Anwendungen.
Der Wellnessbereich umfasst Spa, Sauna und Massage-Anwendungen für erholsame Momente.
Kinder können sich im Planschbecken austoben, während das Animationsteam Unterhaltungsprogramme für Kinder und Erwachsene anbietet.
Für Unterhaltung sorgt das Animationsteam mit Programmen für Kinder und Erwachsene.
Das Hotel bietet Annehmlichkeiten wie einen 24h-Sicherheitsdienst, Autovermietung, Transferservice, Zimmerservice, Wäscheservice, Shuttlebus, Business-Center, Kino, Supermarkt, Geschäfte, Garten, Spielplatz, Zeitungskiosk, TV-Raum, Spielzimmer und Parkplätze. Rollstuhlgerechte Einrichtungen sind vorhanden. Verschiedene Aktivitäten und Unterhaltungsangebote stehen den Gästen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen Einschränkungen oder Änderungen der angebotenen Leistungen auftreten können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.