Das Hotel im Überblick
Das Hilton Garden Inn LAX/El Segundo befindet sich in El Segundo, in der Nähe des Flughafens Los Angeles - International (LAX). Das Hotel bietet 162 Zimmer und verfügt über Annehmlichkeiten wie einen Aufzug, eine Gepäckaufbewahrung, einen Safe, einen Geldautomaten und WLAN in den öffentlichen Bereichen. Das freundliche Personal an der Rezeption steht Ihnen gerne zur Verfügung. Zu den weiteren Einrichtungen zählen ein Supermarkt, ein Tourdesk für Ausflugsbuchungen, medizinische Betreuung, ein Transferservice, Zimmerservice, Wäscheservice und eine Münzwäscherei.
Lage
Das Hotel liegt in El Segundo, in der Nähe des Los Angeles - International Flughafens (LAX).
Zimmerausstattung
Die Zimmer sind mit einer Klimaanlage, Heizung, Kühlschrank, Mikrowelle, Tee-/Kaffeemaschine, Telefon, TV-Gerät und kostenlosem WiFi ausgestattet. Die Badezimmer verfügen über eine Dusche, Badewanne und Haartrockner. Es sind auch rollstuhlgerechte Zimmer mit barrierefreiem Badezimmer verfügbar. Familien- und Nichtraucherzimmer stehen zur Auswahl.
Gastronomie
Das Hotel bietet keine spezifischen Informationen zur Gastronomie.
Sport und Freizeit
Gäste können den beheizten Außenpool, Whirlpool, Fitnessstudio, Billard, Aerobic und das Spa genießen. Ein Casino sorgt für zusätzliche Unterhaltung.
Wellness
Entspannung bietet der Whirlpool im Badebereich.
Angebote für Kinder
Es sind keine spezifischen Angebote für Kinder verfügbar.
Entertainment
Das Hotel bietet Unterhaltungsmöglichkeiten wie ein Casino.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel bietet rollstuhlgerechte Einrichtungen, einen Supermarkt, Parkmöglichkeiten in Garage oder auf dem Parkplatz, sowie medizinische Betreuung und verschiedene Serviceleistungen wie Transferservice, Zimmerservice und Wäscheservice.
Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen im Allgemeinen nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Für genauere Informationen zu Ihrer individuellen Bedürfnissen kontaktieren Sie bitte das Hotel.
Wichtiger Hinweis:
Im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen können behördliche Anordnungen zu Einschränkungen, Änderungen und zum Wegfall ausgeschriebener Reiseleistungen führen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.