Das Hotel im Überblick
Das Hotel verfügt über 245 Zimmer auf 11 Etagen und ist mit einem Aufzug ausgestattet. An der Rezeption werden Sie vom mehrsprachigen Personal begrüßt. Zu den Annehmlichkeiten gehören eine Gepäckaufbewahrung, ein Safe, WLAN, ein Supermarkt, ein Souvenirshop, ein TV-Raum und Parkmöglichkeiten. Das Hotel bietet auch behindertengerechte Einrichtungen und Services wie Babysitting, medizinische Betreuung, einen Transferservice und einen Wäscheservice. Geschäftsreisenden steht ein Business-Center zur Verfügung.
Lage
Das Hotel liegt in der Nähe einer Haltestelle der CTA 'L' Blue Line und etwa 19 km vom Stadtzentrum Chicagos entfernt. Das Donald E. Stephens Kongresszentrum ist ca. 3 km entfernt, und der O'Hare Flughafen ist nur etwa 5 km östlich gelegen.
Zimmerausstattung
Die Zimmer verfügen über eine Klimaanlage, Heizung, Safe, Kühlschrank, Mikrowelle, Tee-/Kaffeemaschine, Bügelset, Telefon, TV, Radio und WLAN. Im Badezimmer gibt es eine Dusche, Badewanne, Haartrockner und barrierefreie Einrichtungen. Nichtraucher- und Raucherzimmer sind verfügbar.
Gastronomie
Das Hotel bietet ein Restaurant, einen Speiseraum, ein Café und eine Bar. Es wird ein abwechslungsreiches Buffet zum Frühstück sowie Menüs zum Mittag- und Abendessen angeboten. Spezialanforderungen wie glutenfreie, vegetarische oder Kindermenüs werden gerne erfüllt.
Sport und Freizeit
Zu den Sport- und Freizeiteinrichtungen gehören Innen- und Außenpools, Tennisplätze, ein Fitnessstudio, Gymnastik, Aerobic und sogar ein Casino.
Wellness
Das Hotel verfügt über Wellnessangebote wie Pools für Aquatraining und Entspannung.
Angebote für Kinder
Es gibt keine spezifischen Informationen zu Angeboten für Kinder.
Entertainment
Das Hotel bietet keine spezifischen Informationen zu Entertainment-Angeboten.
Sonstige Services & Einrichtungen
Das Hotel akzeptiert die Kreditkarten American Express, Visa und MasterCard. Gästen mit eingeschränkter Mobilität wird empfohlen, vorab genaue Informationen zur Eignung der Unterbringung zu erfragen. Es wird darauf hingewiesen, dass behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen zu Änderungen führen können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt.